Einspruch beim Bußgeldbescheid
Guten Tag liebes Forum,
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Jetzt wird mir vorgeworfen:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"
"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"
Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.
Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Bordstein hört sich nach Ortschaft an.
Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.
Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.
Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.
184 Antworten
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. August 2020 um 12:18:24 Uhr:
@User723585Ich würde den Hergang so beschreiben, wie du das gemacht hast aber noch ergänzen, dass durch das Kupplungsspringen lassen die hinteren Räder kurz blockierten und du als falsche Reaktion sofort stark gegengelenkt hast. Da allerdings die Räder sofort wieder griffen, folgte das Fahrzeug schlagartig dem starken Lenkeinschlag und geriet außer Kontrolle.
Gruß
Uwe
Bezüglich des Blockierens der Räder bei einem Schaltvorgang vom vierten in den dritten weise ich nochmals auf meine Frage hin.
https://www.motor-talk.de/.../...im-bussgeldbescheid-t6912310.html?...
Wenn ich langsam im vierten fahre und mir dann mir beim zurückschalten der Fuß von der Kupplung rutscht blockiert gar nichts, da ich mich eigentlich dann selbst im dritten Gang im unteren Drehzahlbereich befinde. Wenn die Räder bloclieren, ist das ein Hinweis darauf, dass ich mich dann im dritten Gang im oberen Drehzahlbereich befinde. Wie schnell ich dann sein muss, kann sich jeder selbst denken. Zumindest nach meinem Verständnis.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. August 2020 um 11:36:52 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 3. August 2020 um 11:23:47 Uhr:
das kannst Du formulieren, wie du willst - Vorwurf lautet, Zitat:"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
wenn es zum Unfall gekommen ist wird immer automatisch die nicht angepasste Geschwindigkeit als Ursache unterstellt, sonst wäre auch bei einem Fahrfehler nichts passiert;
da kommst Du leider nicht 'raus
das ist einfach nur komplett falsch.Niemand weiß, wie hoch die Geschwindigkeit war. Und ob ohne einen Fahrfehler ein Unfall passiert wäre, kann auch niemand sagen. Gelingt es, den Vorwurf auf einen Fahrfehler zu reduzieren, wird ein 35.- € Verstoß daraus. Und das ist sehr wohl möglich, ich kenne viele Fälle und googeln kann man diese auch.
.....
diese Argumente verstehe ich schon und ich würde dem TE ja auch wünschen, dass das funktioniert - aber hey, sei realistisch:
Unfall ist passiert, der TE hat ohne Fremdeinwirkung ein Fahrzeug auf's Dach gelegt - das ist kein kleiner Unfall, der i.A. auch nicht alleine durch einen kleinen Fahrfehler verursacht wird;
der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit wird sich vermutlich nicht entkräften lassen, so schnell gibt es keinen Überschlag....
ist nicht "komplett falsch", sondern komplett realistisch...
Gruß rmx
Zitat:
@remix schrieb am 3. August 2020 um 13:00:57 Uhr:
Unfall ist passiert, der TE hat ohne Fremdeinwirkung ein Fahrzeug auf's Dach gelegt - das ist kein kleiner Unfall, der i.A. auch nicht alleine durch einen kleinen Fahrfehler verursacht wird;
der Fahrfehler (erschrecken und Lenkung verreißen) ist völlig ausreichend, um dem Auto die Stabilität zu nehmen. Der Rest ist Physik und wird durch die Masse des Autos ganz allein übernommen. Ist die Haftung einmal weg wird der Fahrer zum Passagier.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 03. Aug. 2020 um 13:55:23 Uhr:
der Fahrfehler (erschrecken und Lenkung verreißen) ist völlig ausreichend, um dem Auto die Stabilität zu nehmen. Der Rest ist Physik und wird durch die Masse des Autos ganz allein übernommen
Nö. Im Gegenteil. In aller Regel ist es so gut wie unmöglich, ein Auto zum Überschlag zu bringen. Es dreht sich, schleudert, rutscht zur Seite weg u.v.m., aber zum Überschlag kommt es erst beim seitlichen Aufprall an ein Hindernis, z.b. eine Bordsteinkante. Oder indem man das Auto durch mehrfaches Hin-und herlenken aufschaukelt, siehe Elchtest
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. August 2020 um 13:55:23 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 3. August 2020 um 13:00:57 Uhr:
Unfall ist passiert, der TE hat ohne Fremdeinwirkung ein Fahrzeug auf's Dach gelegt - das ist kein kleiner Unfall, der i.A. auch nicht alleine durch einen kleinen Fahrfehler verursacht wird;
der Fahrfehler (erschrecken und Lenkung verreißen) ist völlig ausreichend, um dem Auto die Stabilität zu nehmen. Der Rest ist Physik und wird durch die Masse des Autos ganz allein übernommen. Ist die Haftung einmal weg wird der Fahrer zum Passagier.
In Verbindung mit der dementsprechenden Geschwindigkeit ist es völlig ausreichend. Und die wird hier vorhanden gewesen sein, da hier quasi von einem Blockieren der Räder beim runterschalten in den dritten die Rede ist.
Um das besser einschätzen zu können, interessiert mich immer noch der Fahrzeugtyp, oder wurde das heir schon beantwortet und ich hab´s überlesen?
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. August 2020 um 14:36:36 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 3. August 2020 um 13:55:23 Uhr:
der Fahrfehler (erschrecken und Lenkung verreißen) ist völlig ausreichend, um dem Auto die Stabilität zu nehmen. Der Rest ist Physik und wird durch die Masse des Autos ganz allein übernommen. Ist die Haftung einmal weg wird der Fahrer zum Passagier.In Verbindung mit der dementsprechenden Geschwindigkeit ist es völlig ausreichend.
....
- deshalb der Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit - so schnell überschlägt man sich dann doch nicht....
Der Fahrzeugtyp hätte mich aber auch interessiert.....
Gruß rmx
Zitat:
@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Hier haben wir die Ursache für den Überschlag.
Und nochmal: ein Auto überschlägt sich nicht, außer unter den genannten Umständen. Und das ist unabhängig (!!!) von der Geschwindigkeit.
Deshalb ist auch ein Überschlag KEIN Indiz für überhöhte Geschwindigkeit!
Zitat:
@nogel schrieb am 3. August 2020 um 14:51:13 Uhr:
Deshalb ist auch ein Überschlag KEIN Indiz für überhöhte Geschwindigkeit!
genau so sehe ich das: ein Fahrfehler mit Lenkrad verreißen, das Auto verliert die Stabilität an der Hinterachse, gerät ins Rutschen, schlägt am gegenüberliegenden Bordstein an und überschlägt sich daraufhin.
So ist es. es muss dem TE nachgewiesen werden, dass eine nicht angpasste Geschwindigkeit ursächlich ist und nicht ein Fahrfehler. Ich glaube, dass die Bußgeldstelle diesen Weg nicht gehen wird und daher eher den vorgeschlagenen Tatbestand heranziehen wird.
Erfahrungsgemäß klappt das recht häufig.
Gruß
Uwe
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. August 2020 um 14:36:36 Uhr:
da hier quasi von einem Blockieren der Räder beim runterschalten in den dritten die Rede ist.
Ist es nicht. Der TE ist erschrocken und hat das Lenkrad verrissen. Da steht nirgends was von blockierenden Rädern.
Zitat:
@BS38 schrieb am 3. August 2020 um 15:50:40 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 3. August 2020 um 14:36:36 Uhr:
da hier quasi von einem Blockieren der Räder beim runterschalten in den dritten die Rede ist.
Ist es nicht. Der TE ist erschrocken und hat das Lenkrad verrissen. Da steht nirgends was von blockierenden Rädern.
Bedeutung von "quasi" bekannt?
Wörtlich hat er das nicht gesagt, aber das:
"Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe."
Was soll dieser Schlag denn sonst gewesen sein.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. August 2020 um 12:18:24 Uhr:
@User723585Wie Kay jetzt, weiter von auch schon und ich auch geschrieben haben, erhebe Einspruch, gib an, dass die Geschwindigkiet nicht unangepasst war, sondern der Unfall auf einen Fahrfehler zurückzuführen war und bitte darum den Bußgeldbescheid in folgenden Tatbestand abzuändern:
Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden
§ 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKatIch würde den Hergang so beschreiben, wie du das gemacht hast aber noch ergänzen, dass durch das Kupplungsspringen lassen die hinteren Räder kurz blockierten und du als falsche Reaktion sofort stark gegengelenkt hast. Da allerdings die Räder sofort wieder griffen, folgte das Fahrzeug schlagartig dem starken Lenkeinschlag und geriet außer Kontrolle.
Gruß
Uwe
Ich sehe die Sache zwar pessimistischer, aber mach auf jeden Fall den Widerspruch wie oben beschrieben, vielleicht klappt es ja, und schaden tut es Dir ja nicht;
hält die Behörde am Bußgeld und Punkt fest, würde ich mich ggf. beim Anwalt beraten lassen....
Gruß rmx
Hallo,
Ich bin der Meinung, dass nach meinem persönlichem Empfinden der Bussgeldbescheid und die Nachschulung angemessen sind. Wer es schafft ein Auto in einer Kurve ohne Fremdeinwirkung zum Überschlag zu bringen gehört bestraft und natürlich hat so etwas mit mangelndem Fahrkönnen zu tun. Auch wenn es böse klingt, das ist leider meine Meinung, egal wie schnell Du warst.
Individuelle Rechtsberatung gibt es natürlich nur beim Anwalt und nur der kann dich da sauber rausholen, wenn DU wirklich nicht zu schnell warst. Der kann auch prüfen, was die Polizisten im Protokoll angegeben haben. Vielleicht gibt ja noch andere Sachen, die den Bußgeldbescheid untermauern (Reifenspuren, etc.) Der Anwalt kostet natürlich Geld, das ist klar.
Sollte der Unfall wirklich nicht durch unangepasste Geschwindigkeit zustande gekommen sein könnte man es als Unachtsamkeit formulieren. Dass man vor der Kurve die Geschwindigkeit reduziert hat und deshalb einen Gang runterschalten musste. Dabei ist durch eine Unachtsamkeit der Fuß vom Kupplungspedal gerutscht. Durch das schlagartige Einkuppeln des Autos hat man sich erschreckt und intuitiv das Lenkrad verrissen. Dies führte leider zum Schleudern des Fahrzeuges mit den entsprechenden Folgen, mit der Bitte den Bußgeldbescheid entsprechend des Fehlverhaltens abzuändern, da der Tatbestand der unangepassten Geschwindigkeit nicht erfüllt ist.
Vielleicht hat er ja in den dritten schalten wollen, dabei den ersten erwischt. Kann doch mal passieren, wenn man nicht so feinfühlig ist. Das würde ich jedenfalls zu Protokoll geben...
Zitat:
@400.000km schrieb am 3. August 2020 um 19:10:16 Uhr:
Ich bin der Meinung, dass nach meinem persönlichem Empfinden der Bussgeldbescheid und die Nachschulung angemessen sind.
Ist Nachschulung mit Fahrertraining?