Einspruch beim Bußgeldbescheid
Guten Tag liebes Forum,
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Jetzt wird mir vorgeworfen:
"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."
"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"
"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"
Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.
Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.
Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.
Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen 🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:
mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.
Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.
Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.
Bordstein hört sich nach Ortschaft an.
Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.
Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.
Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.
184 Antworten
Hallo Kai,
danke für deine Korrektur.
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Hallo Paul,
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. August 2020 um 13:02:45 Uhr:
In Sachverhalten, in denen der Betroffene den Tatvorwurf vor Ort schriftlich eingeräumt hat???
Trotzdem durchaus möglich, dass dem Einspruch entsprochen und das Bußgeld auf 35,-€ reduziert wird.
Beispiel:
Ich war vor kurzem auf einer Landstraße bei Glätte unterwegs. Ich fuhr nicht schnell und passte mich an die Autos vor mir an. In einer Rechtskurve war ich aber etwas näher zum Straßenrand gefahren und da die Straße etwas geneigt war bin ich mit den rechten Rädern von der Straße gerutscht. In Panik habe ich dann voll die Bremse durchgetreten und habe gegengelenkt. Dadurch kam ich dann ins schlaudern und kollidierte mit einem Auto im Gegenverkehr. Nun bekomme ich einen Busgeldbescheid in dem ich 168,50 Euro bezahlen soll, weil ich angeblich zu schnell unterwegs war.
[…]
Sie (Polizei) meinten ja du bist zu schnell gefahren und dann haben sie mir das Protokoll gezeigt. Sie sagten dass ich unterschreiben soll oder mich schriftlich dazu äußern könnte, dies würde aber eh nichts bringen. Aus eigener Dummheit hab ich unterschrieben.
Das Ergebnis:
Nun habe ich eine Antwort vom Landkreis bekommen. Aus dem Bußgeldbescheid wurde nun glücklicherweise ein Verwarngeldangebot gemacht. Ich habe natürlich sofort die 35 Euro überwiesen da ich ja dafür nur eine Woche Zeit habe.
Hier der Link zu dem Thread: Klick mich
Hier noch einer: Klick mich
Gruß
Uwe
Das sind keine vergleichbaren Sachlagen und auf die Unstimmigkeiten in den Angaben des TE wurde schon hingewiesen. Ich will das nicht wiederholen. Der TE hat wesentliche Nachfragen nicht beantwortet. Warum also sollten wir hier weiterorakeln und uns seinen Kopf zerbrechen? Der thread darf in Frieden in der Versenkung verschwinden ... 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. August 2020 um 16:16:00 Uhr:
Warum also sollten wir hier weiterorakeln und uns seinen Kopf zerbrechen?
Ja, warum machst gerade du es dann die ganze Zeit? Es wird immer nur auf deine Wenn und Aber geantwortet.
Aber gut, dass wir uns jetzt alle einig sind, abwarten und auf eine Rückmeldung des TEs hoffen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 12. August 2020 um 16:29:12 Uhr:
Ja, warum machst gerade du es dann die ganze Zeit? Es wird immer nur auf deine Wenn und Aber geantwortet.
...
Ich habe den TE auf einige relevante Dinge hingewiesen. Andere als der TE waren dann der Meinung Antworten zu geben und es kamen Nachfragen hinzu. ... *Baldrianteerüberschieb*.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. August 2020 um 16:37:04 Uhr:
*Baldrianteerüberschieb*.
Danke dir, brauche ich aber nicht. Behalte es für alle Fälle.
Gruß
Uwe