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Einspruch beim Bußgeldbescheid

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 13:24

Guten Tag liebes Forum,

mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.

Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.

Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.

Jetzt wird mir vorgeworfen:

"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."

"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"

"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"

Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.

Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.

Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.

Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

 

Mit freundlichen Grüßen :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:

 

mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.

Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.

Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.

Bordstein hört sich nach Ortschaft an.

Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.

Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.

Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.

 

 

 

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Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 16:12:37 Uhr:

"Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung.."

Gestern bekam ich den Brief.

:confused: :confused:

Was hast du denn da von der Polizei am Unfallort bekommen?

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 14:26

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Juli 2020 um 16:20:25 Uhr:

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 16:12:37 Uhr:

"Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung.."

Gestern bekam ich den Brief.

:confused: :confused:

Was hast du denn da von der Polizei am Unfallort bekommen?

Ich weiß es nicht genau. Ich sollte da irgendwas unterschreiben. Bekommen habe ich nichts.

Ist die Tatsache, dass es zum Unfall kam, allein ausreichend beweiskräftig um den Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit zu stützen?

Zitat:

@Tacob schrieb am 25. Juli 2020 um 15:28:39 Uhr:

Damit solltest du zu einem Rechtsanwalt gehen. Alles andere ist nix wert. Hier darf man keine rechtsberarung machen.

Und, es wird auf der ganzen Welt keinen Rechtsanwalt geben der nicht sagt: Ich übernehme den Fall, das bekommen wir hin. Und nach Erfolglosem verhandeln dir eine Rechnung vorlegt............

MfG kheinz

Du wirst vermutlich einen bestimmten Geschehensablauf mit deiner Unterschrift bestätigt haben. Ohne diesen zu kennen kann niemand einen profunden Rat in irgendeine Richtung geben.

Da es Anfragen solcher Art hier öfter mal gibt und gewisse Ähnlichkeiten dabei ebenfalls vorliegen, würde ich mal drauf tippen, dass du mit dem Bescheid ganz gut bedient bist.

Was das für ein Auto war würde mich trotzdem interessieren. Es macht ja schon einen Unterschied ob ich mit einem Käfer im vierten fahre oder mit einem PS starkem Auto. Wenn ich mit dem beim runterschalten in den dritten beim wenn auch ruckartigem Einkuppeln noch soviel Zug auf der Kette habe, dass mir die Karre weg geht, sagt das schon was aus. Dann muss ich im dritten schon im oberen Drehzahlband gewesen sein was dann auf die Geschwindigkeit schließen lässt. Wenn man dann noch die örtlichen Gegebenheiten kennen würde......

Denk ich mir zumindest.

Es gibt 3 mögliche Ursachen für die missliche Lage des TE:

  1. Unangepasste Geschwindigkeit
  2. Fahrfehler (Kupplung/Lenken/Bremsen)
  3. Technischer Defekt (Kupplung, Lenkung, Bremsen)

Für den letzten Punkt spricht die Schilderung des TE bezgl. „Schlag“.

Wenn ich etwas hier bei V&S gelernt habe ist es, dass die Schuld nachgewiesen werden muss, nicht die Unschuld durch den TE.

Der Tatvorwurf laut Bescheid lautet auf Geschwindigkeit, folglich müssten Ursachen 2 & 3 nachvollziehbar ausgeschlossen werden, damit der Tatvorwurf Bestand haben kann.

Wie schon an anderer Stelle geschrieben, erhebe Einspruch. Schildere wie es passiert ist und, dass die Ursache nicht eine nicht angepasste Geschwindigkeit war. Bitte den Bußgeldbescheid in den Scheudertatbestand zu ändern. Wenn das gut geht, bist du mit 35 Euro + Auslagen und Gebühren dabei, kein Punkt, keine Probezeitmassnahmen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 25. Juli 2020 um 18:46:44 Uhr:

Wie schon an anderer Stelle geschrieben, erhebe Einspruch. Schildere wie es passiert ist und, dass die Ursache nicht eine nicht angepasste Geschwindigkeit war. Bitte den Bußgeldbescheid in den Scheudertatbestand zu ändern. Wenn das gut geht, bist du mit 35 Euro + Auslagen und Gebühren dabei, kein Punkt, keine Probezeitmassnahmen.

Ist es sinnvoll, ohne Rücksprache mit einem Anwalt und ohne Kenntnis der vorliegenden Dokumentation sich schriftlich einzulassen?

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 25. Juli 2020 um 19:35:05 Uhr:

Ist es sinnvoll, ohne Rücksprache mit einem Anwalt und ohne Kenntnis der vorliegenden Dokumentation sich schriftlich einzulassen?

Ja, das ist die Frage? Mit einem Anwalt macht man zwar keinen Fehler was irgendwelche Formulierungen betrifft, allerdings, wenn keine Rechtschutzversicherung besteht, kostet ein Anwalt nicht wenig Geld und, wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, ist der Sachbearbeiter, der den Bußgeldvorgang bearbeitet vielleicht nicht so entgegenkommend.

Wenn man einfach einen Einspruch einlegt, ähnlich wie von mir vorgeschlagen, ist die Chance nicht gerade gering, dass dem entsprochen wird. Der Vorschlag so vorzugehen, wurde schon häufiger in Foren gemacht (auch von mir) und, wenn Rückmeldungen kamen, dann Erfolgsmeldung und nie, dass es nicht geklappt hat. Wenn es schief geht, dann hat der TE natürlich eine gute Karte aus der Hand gegeben. Anderseits hat der TE, dass was er im Einspruch schriftlich formuliert, ja auch schon der Polizei gegenüber geäußert und dies dann auch unterschrieben, was eben auch einer schriftlichen Äußerung entspricht.

 

Gruß

Uwe

Das bringt uns dann zum nächsten Punkt, was hat der TE unterschrieben?

Sollte das für den TE nachteilig sein müsste hinterfragt werden, ob er (nach einem Überschlag unter Schock stehend) überhaupt erkennen oder rechtswirksam zur Kenntnis nehmen konnte, was er da unterschrieben hat.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 25. Juli 2020 um 18:44:25 Uhr:

Der Tatvorwurf laut Bescheid lautet auf Geschwindigkeit, folglich müssten Ursachen 2 & 3 nachvollziehbar ausgeschlossen werden, damit der Tatvorwurf Bestand haben kann.

Bei Ursache 3 ist das nicht mehr möglich, da das Fahrzeug bereits verschrottet wurde.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Juli 2020 um 11:04:54 Uhr:

Bei Ursache 3 ist das nicht mehr möglich, da das Fahrzeug bereits verschrottet wurde.

Darf das Problem des TE sein? In dubio pro reo.

Warum wird hier wieder spekuliert?

Zitat:

Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.

Vielleicht erzählt uns der TE, wie schnell er tatsächlich gefahren ist.

Denn es gibt im Prinzip keine "scharfen" Linkskurven. ;)

Diese Schilderung des TE kann auch mit einem technischen Defekt im Einklang stehen.

Eine sachlich nüchterne Schilderung ist im Rückblick nicht zu erwarten.

Warum wird hier über Geschwindigkeit spekuliert?

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