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Einspruch beim Bußgeldbescheid

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 13:24

Guten Tag liebes Forum,

mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.

Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.

Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.

Jetzt wird mir vorgeworfen:

"Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall."

"§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, §49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat;"

"§ 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG"

Für mich in meiner Probezeit würde es bedeuten Verlängerung der Probezeit + 1 Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar.

Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben weil ich wollte dass ich erstmal nach Hause komme und alles vorbei sein sollte.

Jetzt geht es darum Einspruch einzulegen und wollte mal fragen ob es überhaupt ein versuch Wert ist und wie ich das ganze Formulieren sollte damit ich nicht mit einer Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.

Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

 

Mit freundlichen Grüßen :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:

 

mir ist letztens ein kleines Missgeschick passiert und ich habe mich mit meinem Auto überschlagen.

Ich habe in einer scharfen Linkskurve in den 3. Gang geschalten und habe ausversehen die Kupplung zu schnell losgelassen und es gab ein schlag wobei ich mein Lenkrad ruckartig verzogen habe.

Dabei rutschte mein Auto mit dem Heck gegen einen Bordstein und ich habe mich überschlagen.

Bordstein hört sich nach Ortschaft an.

Scharfe Linkskurve in Ortschaft hört sich danach an, dass man deutlich unter 50 km/h fahren sollte.

Wenn das Fahrzeug sich durch Berührung der Hinterreifen mit dem Bordstein überschlägt hört sich das nicht nach maximal 25 km/h an, die man in einer scharfen Linkskurve innerorts fahren sollte.

Angepasste Geschwindigkeit heißt übrigens nicht nur angepasst an die örtlichen Verhältnisse, sondern auch angepasst an die eigenen Fähigkeiten. Schön langsam durch die Kurve und nicht in der Kurve kuppeln oder schalten. Für mich klingt das Bußgeld schlüssig.

 

 

 

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Wenn der Einspruch Erfolg haben soll, brauchst du zunächst einmal eine plausible Begründung für selbigen.

Damit solltest du zu einem Rechtsanwalt gehen. Alles andere ist nix wert. Hier darf man keine rechtsberarung machen.

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:

Der Polizist hat vor Ort direkt nach dem Unfall als ich noch voller Schock war so einen Bußgeldbescheid gemacht und ich habe ihn direkt unterschrieben...

Ich vermute eher, daß das ein Unfall-Protokoll war.

Erstmal Glückwunsch, dass dir nichts Schlimmeres passiert ist. Das hätte auch ganz anders ausgehen können.

Offensichtlich warst du in der Kurve zu schnell. Bestreitest du das? Wenn ja, dann musst du das Gegenteil beweisen können. Wenn nicht, dann kannst du dir ja selbst ausmalen, wie groß deine Erfolgschancen für ein Widerspruch sind.

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:

...so einen Bußgeldbescheid gemacht...

Wie hoch ist das Bußgeld, welches du zahlen sollst?

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 13:49

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Juli 2020 um 15:40:03 Uhr:

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:

...so einen Bußgeldbescheid gemacht...

Wie hoch ist das Bußgeld, welches du zahlen sollst?

Gesamtforderung 175€.

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 13:49

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Juli 2020 um 15:40:03 Uhr:

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 15:24:35 Uhr:

...so einen Bußgeldbescheid gemacht...

Wie hoch ist das Bußgeld, welches du zahlen sollst?

Es geht aber ums Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit.

Was für ein Fahrzeug war es denn?

Vielleicht kann man auslesen, wie schnell das Fahrzeug zuletzt unterwegs war anhand des Fahrerprofils.. Oder Trackingdaten vom Navi, daß man die vielleicht zurück verfolgen kann.

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 13:54

Zitat:

@augenauf schrieb am 25. Juli 2020 um 15:34:26 Uhr:

Erstmal Glückwunsch, dass dir nichts Schlimmeres passiert ist. Das hätte auch ganz anders ausgehen können.

Offensichtlich warst du in der Kurve zu schnell. Bestreitest du das? Wenn ja, dann musst du das Gegenteil beweisen können. Wenn nicht, dann kannst du dir ja selbst ausmalen, wie groß deine Erfolgschancen für ein Widerspruch sind.

Erstmal danke denn die Gesundheit ist das wichtigste :)

Die Fahrbahn war Nass und ich bin einen Hecktriebler gefahren. In der Kurve hab ich dann vom 4 Gang in den dritten geschalten und die Kupplung ruckartig losgelassen.

 

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 13:55

Zitat:

@Deluxe34tr schrieb am 25. Juli 2020 um 15:52:31 Uhr:

Was für ein Fahrzeug war es denn?

Vielleicht kann man auslesen, wie schnell das Fahrzeug zuletzt unterwegs war anhand des Fahrerprofils.. Oder Trackingdaten vom Navi, daß man die vielleicht zurück verfolgen kann.

Das Fahrzeug ist leider schon auf dem Schrottplatz :/

Wie lange liegt denn das Mißgeschick schon zurück?

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 14:04

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Juli 2020 um 15:57:46 Uhr:

Wie lange liegt denn das Mißgeschick schon zurück?

Etwa 1 Monat. Fahrzeug wurde direkt am nächsten Tag zuerst nach Hause gefahren und dann wurde er zwei Tage später von einem Schrotthändler abgeholt.

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 16:04:35 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Juli 2020 um 15:57:46 Uhr:

Wie lange liegt denn das Mißgeschick schon zurück?

Etwa 1 Monat.

Die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid beträgt nur 14 Tage. Könnte also schon abgelaufen sein.

Hast du das schon geprüft?

Themenstarteram 25. Juli 2020 um 14:12

Zitat:

@Drahkke schrieb am 25. Juli 2020 um 16:09:13 Uhr:

Zitat:

@User723585 schrieb am 25. Juli 2020 um 16:04:35 Uhr:

 

Etwa 1 Monat.

Die Einspruchsfrist gegen den Bußgeldbescheid beträgt nur 14 Tage. Könnte also schon abgelaufen sein.

Hast du das schon geprüft?

"Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung.."

Gestern bekam ich den Brief.

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