Einspritzdüsen defekt, Händler haftet nicht!!!!

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Bei meinem Mondeo Diesel 2,2 Liter Baujahr 2005 und 145 000 Kilometern sind die Einspritzdüsen defekt.
Dazu folgendes Problem, bei dem Ihr mit hoffentlich weiterhelfen könnt.
Ich habe das Auto vor 5 Monaten bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft, mit neuem TÜV und AU.
Jetzt vor ein paar Wochen verlor das Auto an Leistung und es ging aus, daraufhin bin ich damit zu Werkstätten gefahren und eine Diagnose finden zu lassen. Ergebnis von 2 freien Werkstätten waren, dass die Einspritzdüsen und die Kolben sogar teilweise defekt sind.
Ok, dachte ich mir, zum Glück habe ich ja noch Gewährleistung vom Händler, der wird mir das schon bezahlen.
Nichts gibts, das Auto ist repariert und steht noch immer in der Werkstatt, weil die das Auto nicht vor Erhalt des Geldes rausgeben. Der Händler will nicht zahlen, weil er meint, dass der Motor durch falsches Betanken von "Billig-Diesel" kaputt gegangen ist, darüber hinaus meinen 2 Meister, das gleiche, dass ich Schuld bin und vor dem Kauf dieser Defekt definitiv nicht da war.
Und jetzt meine Frage, kann das denn sein?
Erstens habe ich kein Biodiesel oder sonst irgendein Schrott getankt, sondern nur Norm-Sprit und zweitens habe ich das Auto erst seit 5 Monaten, da kann doch in der zeit nicht die Einspritzdüsen aus eigenem Verschulden kaputt gehen oder?
Nur leider habe ich kein Beweis, dass ich wirklich kein Biodiesel getankt habe.
Könnt ihr mir sagen, wer im Recht steht und wie ich dem Händler vielleicht beweisen kann, dass ER zahlen muss?
Vielen Dank schon mal im Voraus

Beste Antwort im Thema

Hallo Nobby87,

Als ich mir deinen Eintrag durchgelesen habe kamen bei mir schlechte Erinnerungen hoch!!! Ich hatte vor genau einem Jahr das selbe Problem. Ich fahre auch den 2,2l Mondeo bloß das ich ihn privat gekauft habe, ohne Garantie. Bei mir dauerte es allerdings nur 3 Wochen bis er nicht mehr lief. Nach langem hin und her und mehreren Werkstätten hatte ich gewissheit, eine Einspritzdüse war defekt und dadurch ist auch der Kolben gerissen und hatte ein loch. Da die Laufbuchsen auch nicht mehr gut aussahen wurde mir gesagt ich bräuchte einen neuen Rumpfmotor. Ich hab im enteffekt 2500 € bezahlt was nur der anfang meiner langen leidensgeschichte mit diesem auto war...

Ich kann dir nur den Tip geben: hau das ding weg solange du kannst!!

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Mal abgesehen von den rechtlichen Dingen - hat dein Bruder keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen ?

Zitat:

Original geschrieben von Langsamfahrer


Mal abgesehen von den rechtlichen Dingen - hat dein Bruder keine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen ?

Also ich will dir mal nicht zu nah treten aber liess noch erstmal. Der wagen hat über 100tkm runter. da bekommt man fast gar nichts.

Fast gar nicht ? die Car Garantie übernimmt, wenn ich mich recht erinnere, ab 100.000 100% der Arbeitskosten und noch 40% Material.
Allerdings hätte er die nicht mehr abschließen können. Du trittst mir da nicht zu nahe, jeder macht mal nen Fehler und Du somit auch. Du bist immerhin auch davon ausgegangen das er eine hätte haben können udn wäre das so hätte die so einiges übernommen. "Fast gar nichts" ist nicht gleich Null.

http://www.autohaus-kixmoeller.de/index.php?...

ist richtig, nur er hat bei einem Ford Händler gekauft... und die bieten Ford A1 an... sind beides Garantieversicherungen. Car Garantie ist ein anderer Versicherer wie Ford A1, Ford A1 ist die Garanta oder Nürnberger Versicherungsgruppe.
Wenn er eine haben sollte, hätte er sich trotzdem beim Verkaufenden Händler den Schaden anzeigen müssen, da kommt er nicht drumherum.

Versetzt Euch mal in die Lage des Händlers, Ihr verkauft einen Wagen... Motorschaden, der Kunde bringt ihn zu hins und kunz, und wird repariert... Schaden 2000€uro. Jetzt soll der Verkaufende die 2000€uro bezahlen? nee, dann ist ja dem Betrug türen und tore geöffnet.
Der Verkaufende hat das recht, den Mangel zuprüfen und auch die Nachbesserung zu entscheiden, wie und was er macht... dies natürlich dem Kunden auch plausibel zu erklären...
Wichtig ist auch, hat die Werkstatt mehrere Niederlassungen, dann muss man sich sogar an die Verkaufende Niederlassung wenden...

Er soll warten, was sein Anwalt rausholt... da es sein Bruder war, kann er auch nicht hier 100%ig sagen, was los ist.
Weiterhin, wenn er den Wagen haben möchte, kann er unter Vorbehalt bezahlen... dass muss aber dokumentiert werden. Aber dazu kann man auch nicht raten, da man den Fall nicht 100%ig kennt.

Was warum wie, dafür ist ein Anwalt da, wir können Ihn zu nichts raten, da wir ja "dumm" sind...
Wenn er beim ADAC Rechtschutz versichert ist, werden die Ihm auch einen Fachrechtsanwalt vermittelt haben, es seih denn, er ist einfach bei einem anderen RA gelaufen...

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Hallo Nobby87,

Als ich mir deinen Eintrag durchgelesen habe kamen bei mir schlechte Erinnerungen hoch!!! Ich hatte vor genau einem Jahr das selbe Problem. Ich fahre auch den 2,2l Mondeo bloß das ich ihn privat gekauft habe, ohne Garantie. Bei mir dauerte es allerdings nur 3 Wochen bis er nicht mehr lief. Nach langem hin und her und mehreren Werkstätten hatte ich gewissheit, eine Einspritzdüse war defekt und dadurch ist auch der Kolben gerissen und hatte ein loch. Da die Laufbuchsen auch nicht mehr gut aussahen wurde mir gesagt ich bräuchte einen neuen Rumpfmotor. Ich hab im enteffekt 2500 € bezahlt was nur der anfang meiner langen leidensgeschichte mit diesem auto war...

Ich kann dir nur den Tip geben: hau das ding weg solange du kannst!!

Da ich das gleiche Problem mit meinem Mondeo hatte, kenne ich mich mit dem rechtlichen Hintergrund aus.

Stichpunkt: Sachmängelhaftung

Die ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Händler.

Das heißt er muß beweisen das der Defekt beim Verkauf noch nicht da war.

In diesen ersten 6 Monaten muß also der Händler rein rechtlich für
alle Defekte aufkommen (Verschleißteile ausgenommen).

Eine Gebrauchtwagengarantie macht in den ersten 6 Monaten für den Käufer also wenig Sinn. Nach diesen 6 Monaten ist diese Gebrauchtwagengarantie umso wichtiger da die Beweislast jetzt beim Käufer liegt.

Gruß

Ich seh das so (um eine weitere Laienmeinung einzuwerfen):

Da der Händler nur Gewährleistung und keine Garantie geben muss, mußt du nachweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf vorlag.
Da würde ich mich jetzt fragen, warum das bei der Probefahrt nicht aufgefallen ist, wenn ich mich auf die Seite des Händlers stellen würde.

"Billig-Sprit" und Beweislastumkehr würde ich da erst garnicht weiter in die Diskussion einwerfen, da es für mich bereits an der Gewährleistung pro Händler ausgehen würde, wenn ich ein Hobbyrichter wäre.

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