Einschätzung des Unfallschadens, Bilder

Audi A5 8T Coupe

Hallo zusammen,

als ich vorhin auf dem Weg zur Waschanlage war, fuhr mir jemand ins Auto (siehe Bilder).
Nachdem die Polizei alles aufgenommen hat und das komplette Schuldeingeständnis meiner Unfallgegnerin hatte, bekam ich eine Kopie der Verkehrsunfallanzeige. Was mache ich nun?
Wie ist der Ablauf? Warten bis die gegnerische Versicherung sich bei mir meldet?
Oder zum VAG und Kostenübernahme anhand der Unfallanzeige? Hat evtl. jemand Erfahrungen?

Und kann einer den Schaden beurteilen anhand der anhängenden Bilder?

Gruß Stephan,
das Wochenende geht gut los 🙁

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Oh man wie immer hier wird zuerst Anwalt und Gutachter gerufen.

Ich empfehle dir folgendes: fahre zu deiner Werkstatt, lass einen Kostenvoranschlag machen und bitte die mit der gegnerischen Versicherung zu telefonieren. Wenn diese den Schaden nicht glaubt kann dir deine Werkstatt einen Gutachter empfehlen oder sich gleich um alles kümmern.

Dann bleibt nur das Thema Wertminderung offen und dazu haben die anderen schon etwas geschrieben.

Anwalt brauchst du erst wenn die gegnerische Versicherung rumzickt oder nicht zahlen will.

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-Die Wertminderung ermittelt der Gutachter beim Erstellen des Gutachten.
-Teile ihm am Montag direkt mit, dass das Fahrzeug bei Audi repariert wird.
So kann er die Stundensätze der Werkstatt zu Grunde legen.
-Da das Fahrzeug fahrbereit ist,
steht dir Nutzungsausfall bzw ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur zu.
(die Dauer steht auch im Gutachten)
Auslagenpauschale steht dir auch zu (30€).

Gruß Cokefreak

Dann hast Du bisher Glück gehabt!

Bsp: Parkrempler (Schaden: 900€), Fahrerflucht mit Trunkenheit am Steuer, 2 Zeugen, Fahrer wird von Polizei gestellt. Versicherung zickt trotz eindeutiger Lage monatelang rum. Sowas brauche ich nun echt nicht.
Außerdem kenne ich, wie gesagt, die Pauschalen nicht auswendig und hab auch keine Lust, das zu recherchieren. Aber als Geschädigter will ich darauf auch nicht verzichten wollen, schließlich hab ich den ganzen Ärger.

Wenn es ohne geht, schön. Ich mach das nicht mehr. Ist übrigens gar nicht so teuer, wie man denkt.

Der Gutachter wird von AUDI direkt bestellt, dann denke ich das der Gutachter das wohl kapiert das auch bei Audi repariert werden soll... Hoffe ich zumindest, aber klar darauf hinweisen werde ich dann nochmals.
Das Ersatzfahrzeug (Audi A3) wurde mir von der Werkstatt schon angeboten, Serviceberater meinte 3-6 Tage Reparaturdauer...
Naja bin mal gespannt ob etwas bei der Wertminderung heraus kommt.

Bist Du auf den Wagen angewiesen oder kannst Du auch ohne auskommen?
Falls es auch ohne geht: Statt Ersatzwagen die Pauschale nehmen, dann hast Du ein wenig Schmerzensgeld.

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Nein ich bin nicht auf einen Ersatzwagen angewiesen...
Bekomme ich dann die Pauschale auch von der Werkstatt (vorausgesetzt ich verzichte auf den Wagen)? Oder wie ist dann der Werdegang?

Rechne mit 50 - 60 € pro Tag.
Audi A5 steht in der Nutzungsausfalltabelle in Gruppe 7-8. (ca 60-70€).
S5 sogar in 9.
Nach überwiegender Rechtsprechung:
1.) Bei Fahrzeugen vom Alter zwischen 5-10 Jahren wäre das Fahrzeug eine Gruppe geringer einzustufen.
Wäre dann Gruppe 6-7 (50-60€)

Ja das ist vollkommen in Ordnung, besser als ein Leihwagen...
Aber bekomme ich die Pauschale dann von der Audi Werkstatt oder wie läuft das? Die Werkstatt wird es dann von der Versicherung bekommen, oder?

Zitat:

@stullek schrieb am 6. März 2015 um 16:54:40 Uhr:


Einen Rechtsanwalt braucht man meiner Meinung nach nur, wenn zu dem Fall zwei unterschiedliche Meinungen existieren, nämlich die der gegnerischen Versicherung und meine.

Ich habe bisher immer den Audi Service gebeten sich um alles zu kümmern und habe nie einen Anwalt gebraucht. Wenn die gegnerische Versicherung Zweifel an der Schadenhöhe hatte kümmerte sich Audi um die Nachweise etc.

Natürlich steht einem ein Anwalt zu aber wozu brauche ich den wenn sich alle einig sind? Ist doch nur Geldverschwendung und nur weil es nicht mein Geld ist kann ich damit trotzdem sparsam umgehen statt es mit vollen Händen rauszuballern und zu sagen "steht mir doch zu".

Seh ich auch so... Die Frau zeigt ja Einsicht und gibt zu, dass sie schuld ist.

Wie hier schon geschrieben wurde ist es aufjedenfall wichtig, dass du einen eigenen Gutachter hinzuziehst. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung wird versuchen den Schaden zu verharmlosen, damit die Versicherung weniger zahlen muss.

Zitat:

@stephan6285 schrieb am 6. März 2015 um 18:04:45 Uhr:


Ja das ist vollkommen in Ordnung, besser als ein Leihwagen...
Aber bekomme ich die Pauschale dann von der Audi Werkstatt oder wie läuft das? Die Werkstatt wird es dann von der Versicherung bekommen, oder?

Die Werkstatt rechnet i.d.R. nur ihre Rechnung und evtl. auch die des Gutachters mit der Versicherung ab. Du musst dazu eine Abtretungserklärung bei Erteilung des Auftrages abgeben.

Die Pauschale musst Du dann wahrscheinlich selbst bei der Versicherung geltend machen. (oder Dein Rechtsanwalt macht das für Dich ;-)

Ich möchte das Thema nochmal hochholen und zwar nochmal zu der Diskussion "Anwalt":
Letztendlich hatte ich mir doch einen Anwalt genommen, da es ja von der Unfallgegnerin übernommen wird. Es war die beste Entscheidung die ich machen konnte, da es viel Streitigkeiten und Kürzungen von der gegnerischen Versicherung gab. Am Ende ist zwar alles gut ausgegangen für mich aber nur bzw. leichter weil ich mir einen Anwalt dazu genommen hatte und der alles geregelt hat!

Also falls es zu einem Unfall kommt, meine Meinung dazu, wer keinen Anwalt nimmt hat nur Lauferei oder unnützen Ärger mit der gegenrischen Versicherung und im schlimmsten Falls (auch durch Unwissenheit) finanzielle Nachteile...

Ich weiss nicht ob das in Deutschland anders als in der Schweiz ist, aber mir käme nie in den Sinn bei einem so klaren Unfall einen Anwalt dazu zu nehmen!

Mir fuhr einer ins Heck mit einem entstandenen Schanden von > 8'000 Euro.

Ich machte genau zwei Sachen:
1. Info an meine Versicherung
2. Info an meine Audi-Werkstatt

Fertig! Mit dem ganzen Rest hatte ich nichts mehr zu tun. Das wurde automatisch zwischen den Versicherungen und meiner Werkstatt geregelt.

Gruss ROYAL_TIGER

...einen Anwalt einzuschalten, sofern es ein kompetenter Fachanwalt ist, der sich auskennt, hat genau einen Nachteil (der keiner ist) er kostet Geld...aber nicht Deins....wer jetzt mit Kostensparen usw. aufbegehrt, dem sei empfohlen, sich nach einem unverschuldeten Unfall, wenn die Zauderer-/Verzögerer/Verschlepper-Versicherer involviert sind, nochmals dazu zu äußern....in meinem Büro stehen zwei prallvolle, hier mehrfach als "unnötig" deklarierte DIN A-4 Ordner, die zwei solcher Fälle enthalten, "Gegner" waren jeweils die "berüchtigten Nord-Ost-Bayern" und ich HATTE einen erfahrenen Fachanwalt...mit der Verpflichtung zur Schadens-/Kostenminderung, der jeder Beteiligte, egal ob unfallursächlich gehandelt oder nicht, unterliegt, hat die Mandatsvergabe an einen Anwalt nichts zu tun....

einzige Alternative, die ich noch gelten lassen würde, wenn die Werkstatt über entsprechende Erfahung/Kompetenz/Service verfügt: "Kostenabtrittserklärung"...m.M....

Der Schaden war ja eine Kleinigkeit und die Sachlage eindeutig, deshalb muss man keinen Anwalt einschalten. Ich hatte so einen Fall auch schon mal, das konnte ich alles selber regeln. Natürlich gibt es kein Rundum Sorglos Paket und etwas Initiative muss man schon an den Tag legen. Jede Seite will schließlich immer das beste rausholen.
Ein Anwalt würde ich nur einschalten falls die gegnerische Seite sich quer stellt oder die Sachlage undurchsichtig ist.

naja der Schaden war nicht so günstig wie hier geschätzt wurde, also von einer Kleinigkeit kann man da nicht mehr sprechen, und die Schwierigkeiten bzgl. Wertminderung und Ausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung war es für mich doch wichtig einen Anwalt zu haben.

Aber wie gesagt, das soll jeder für sich entscheiden, wollte nur abschließend meine persönliche Meinung zu dem Thema sagen, da es ja doch sehr unterschiedliche Meinungen zu dem Thema gibt. Hätte ich keinen Anwalt gehabt, hätte ich finanzielle Einbußen gehabt...

Zitat:

@nobi888 schrieb am 21. Juni 2015 um 23:42:48 Uhr:


Der Schaden war ja eine Kleinigkeit und die Sachlage eindeutig, deshalb muss man keinen Anwalt einschalten. Ich hatte so einen Fall auch schon mal, das konnte ich alles selber regeln. Natürlich gibt es kein Rundum Sorglos Paket und etwas Initiative muss man schon an den Tag legen. Jede Seite will schließlich immer das beste rausholen.
Ein Anwalt würde ich nur einschalten falls die gegnerische Seite sich quer stellt oder die Sachlage undurchsichtig ist.

selbst dann könntest du noch Probleme bei Kürzungen der Wertminderung, Ausfallentschädigung etc. bekommen, die Werkstatt regelt m. E. nur die reine Reparturkostenabwicklung.

Zitat:

einzige Alternative, die ich noch gelten lassen würde, wenn die Werkstatt über entsprechende Erfahung/Kompetenz/Service verfügt: "Kostenabtrittserklärung"...m.M....

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