Einparkhilfe / Parktronic hat nicht funktioniert -> Parkrempler! Hilfe !
Guten Abend !
Heute bin ich beim Einparken an eine (große!) Mülltonne gefahren - Die Einparkhilfe hat nicht gepiept !
Genau in der Mitte meines Golf V (7 Wochen alt) habe ich nun diesen Schaden. Vermutlich liegt in diesem Fall ein Konstruktionsfehler vor, da die 2 Sensoren in der Mitte sehr weit voneinander entfernt sind.
Schaden: Einige z.T. tiefe Kratzer im Lack und im Kunststoff unter dem Kennzeichen!
Kann ich das bei VW (kostenlos) reparieren lassen, da die Parkhilfe nicht funktionierte (vermutlich wegen diesem Konstruktionsfehler)?
Bitte helft mir !!!
18 Antworten
lol, da geht einmal die einparkhilfe nicht und schon krachts....
wie dem auch sei... der parkpilot beim neuen touran ist geil 😁 ...(wenn man geld zu viel hat).
Ich könnte ja wetten, das sich die anzahl der ein- und auspark unfälle nicht verringert hat seit es diese parkpiloten gibt.
Zitat:
Original geschrieben von OPAmitTDI
In den USA hätte der TE den Hersteller verklagen können, wenn man folgende Geschichte liest:
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Ein Mann ... Zahlung von 1,2 Mio$ vom Wohnmobilhersteller.
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Und Du glaubst die Geschichte?
Schau mal hier nach:
Zitat:
Original geschrieben von Teutone33
Back to Topic: Wie meinst du das, dass die zwei Sensoren in der Mitte weit auseinander sind ? Eigentlich sollten sie trotzdem piepen. Meine piepen schon beim Rausfahren aus der Garage und ich hab ja noch net mal seitlich Sensoren.....
Mal ne Frage zwischendurch. Seit wann piepen die Sensoren und kann ich die nachrüsten.
"Ist denn schon wieder Weihnachten"?
Mal ernsthaft:
@Woife4: Ich halte es für grob Fahrlässig, sich auf den PDC zu verlassen. Sei wirklich froh, dass es nur eine Mülltonne war und kein Kind, dann würdest du nicht mehr froh werden. Ich habe auch nen PDC in unseren Golf aber vor und während des Einparkens schaue ich auch nach hinten um mich zu vergewissern ob da irgendetwas im Wege ist.
Zitat:
Original geschrieben von SNobbe
Und Du glaubst die Geschichte?
Schau mal hier nach:
Wie das mit Legenden so ist 🙂
Hier
http://www.safety1st.de/.../i.htmlwird als Quelle die Karlsruher Rechtsschutzversicherung angegeben, wo der Link aber nicht (mehr ?) zu finden ist.
Da die Legende aber in eine Reihe von merkwürdigen Entscheidungen passt, ist sie vielleicht nicht passiert, aber trotzdem "glaubwürdig":
Warum Deutsche die US-Justiz fürchten
Recht haben und Recht bekommen: Das wird in den USA teuer.
Ein kleiner Kratzer kann für großen Schaden sorgen. So wie bei Mercedes-Benz, die wegen eines Lackschadens an einem Neuwagen vor Gericht gezerrt wurden. Festgestellt wurde ein Schaden von 4.000 Dollar. Doch der Autobauer sollte dem Kläger ganze 4 Millionen Dollar Strafschadenersatz überweisen.
Die Geschichte wird beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) als Beispiel eines erfolgreichen Rechtsstreits erzählt. Die Deutschen hielten den Instanzenweg durch und mussten am Ende „nur“ 50.000 Dollar zahlen.
Doch das Beispiel illustriert die juristischen Risiken für deutsche Firmen in den USA. „In den vergangenen Jahren hat sich die Situation noch weiter verschlimmert“, sagt Franz Tepper (Gütersloh), der auch in New York als Anwalt zugelassen ist. Heute seien zunehmend auch mittelständische Unternehmen von der amerikanischen Klagelust betroffen. Der Eingang einer Klage ist immer mit erheblichen Kosten verbunden. „Angesichts der hohen Forderungen wird eine solche Klage schnell zu einer existenziellen Frage“, sagt der Rechtsanwalt.
Schlimmer noch: Eine mögliche Vollstreckung wird von deutschen Gerichten in der Regel nicht unterbunden, obwohl sie dazu die Möglichkeiten hätten. Die Vollstreckungsentscheidung liegt im Ermessen des Gerichts.
Die Chancen einer Klage in den USA stehen schon deshalb nicht schlecht, weil das amerikanische Rechtssystem mit dem deutschen kaum vergleichbar ist. So gehen Kläger generell kein finanzielles Risiko ein, da sie selbst im Fall einer Niederlage die Kosten des Beklagten nicht tragen müssen. Werden die Anwälte schließlich sogar auf Erfolgsbasis honoriert, was in den USA keine Seltenheit ist, trägt der Kläger noch nicht einmal dieses Risiko.
In Sammelklagen können einzelne Kläger stellvertretend für eine große Anzahl von potenziell Geschädigten auftreten, auch wenn diese gar nicht bekannt sind. Im schlimmsten Fall müssen sie dann gesucht werden. Die Kosten für die ganzseitigen Anzeigen in Zeitungen und Magazinen darf der Beklagte am Ende des Tages auch noch zahlen.
In der so genannten „Pre-Trial-Discovery“ (Ermittlung vor dem eigentlichen Verfahren) beschäftigen beide Seiten oft ganze Stäbe von Detektiven und Anwälten, um nach relevanten Informationen zu fahnden und Zeugen zu vernehmen. Dieses Stochern im Nebel, bei dem alles Mögliche herauskommen kann, erweist sich als echter Kostentreiber. Allein die Verteidigung kann Millionen kosten.
Als unkalkulierbar gelten auch die Laien-Jurys: Die am Ende von Zivilprozessen von den Jurys verhängten Strafschadenersätze (Strafe plus Schadenersatz) erreichen teilweise unglaubliche Höhen.
Das gilt vor allem in den unteren Instanzen. Zwar kassieren die oberen Instanzen diese Urteile regelmäßig wieder ein, doch der Schaden ist erst einmal entstanden. Eine Kostenerstattung nach einem Urteil der höheren Instanz gibt es nicht. Doch auch das gibt keine Sicherheit: Die vom Supreme Court festgelegte Obergrenze, nach der Strafen nicht das Neunfache des Schadens übersteigen sollen, wird ständig geknackt.
Speziell für patentrechtliche Auseinandersetzungen hat sich auf der anderen Seite des Atlantiks längst eine Industrie entwickelt, die an Wegelagerei grenzt. Es gibt längst Unternehmen, die Leute auf mögliche Sammelklagen aufmerksam machen, an die man sich „ranhängen“ kann. Und: Andere Firmen kaufen preiswert Patente auf, um so „Klagegründe“ einzusammeln. Solche Prozesse sind immer Millionenklagen.
Neben Patentrechten können auch Gewährleistungsansprüche, Produkthaftungsgründe oder eine Missachtung von Bürgerrechten (Civil Rights) der Grund sein für den Eingang einer Klageschrift.
Wer eine solche Klage ignoriert, riskiert am Ende des Tages möglicherweise sogar sein Unternehmen. Mehr als 95 Prozent der Zivilklagen – das ist die gute Nachricht – enden in Vergleichen. Selbst wenn es eine Gewinnchance gibt, sollte man immer nach einem Vergleich suchen. Denn auch das ist Tatsache: Letztendlich gewinnen die Beklagten selten.