Einkommen und G Kauf
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine allgemeine Frage an euch und würde mich freuen wenn der ein oder andere G Besitzer mal seine Meinung dazu schreibt.
Und zwar ist ein G ja ein Auto was (gute Ausstattung vorausgesetzt, nicht viele km) mind. mal 70 T € kostet. Jetzt würde mich mal interessieren bei welchem Einkommen die Leute, die hier einen neueren G fahren sich diesen Wagen leisten. Um es etwas zu übertreiben : sind das nur Millionäre oder sind diese meist schon über 60 bis sie sich diesen Wagen leisten oder wohnt der ein oder andere in einer kleinen Wohnung und arbeitet quasi nur für das Auto :-)
Der Hintergrund ist einfach der, dass ich häufig überlege mir so einen Wagen anzuschaffen allerdings schrecken mich der hohe Anschaffungspreis sowie die laufenden Kosten schon ein wenig ab.
Also wie alt sind G Fahrer im Schnitt und ab wann kann man sich den Wagen wirklich „leisten“ 🙂
Über eure antworten würde ich mich sehr freuen
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Ich habe meine Frau auch bar bezahlt. Nur die Unterhaltskosten massivst unterschätzt...
137 Antworten
Zitat:
@hillebub schrieb am 24. Mai 2019 um 09:01:22 Uhr:
Du musst monatlich 1% des Neuwertes (BLP = Bruttolistenpreis) sozusagen als Einnahme versteuern. Bei 170.000€ hast Du 1.700€ zu versteuern. Bei einem Spitzensteuersatz von 42% kostet Dich der Wagen 714€ monatlich zusätzlich. Du kannst Dein Geschäftswagen dann aber vollumfänglich privat nutzen ohne Fahrtenbuch zu führen.Grüße hillebub
Dafür kann man den Wagen dann aber über das Geschäft komplett abschreiben ?
16,7% des Anschaffungspreises jährlich für 6 Jahre, zusätzlich Steuern, Versicherung, Wartung und Spritkosten.
Gruß Thomas
Lohnt sich meines Erachtens schon mit der 1%-Regel, wenn man wie gesagt nicht zu weit vom
Arbeitsplatz entfernt wohnt.
Zudem muss man halt gucken, dass der LP nicht zu exorbitant wird...
Muss es (als Beispiel) der empfindliche Magno-Lack für fast 5k sein, oder käme auch eine nachträgliche matte Folierung in Frage (was dann Betriebskosten sind und nicht den zu versteuernden BLP erhöht)?...
Nebeneffekt wäre, dass der Lack nach Entfernung der Folie nach einigen Jahren jungfräulich dasteht.
Zitat:
@hillebub schrieb am 23. Mai 2019 um 10:45:37 Uhr:
... Nach 3 Jahren, wenn alle Reparaturen auf Geschäftskosten erledigt sind, kaufe ich das Auto über einen dritten aus dem Vertrag privat raus ...
Na ja, in den ersten 3 Jahren gibt es keine teuren Reparaturen. Das sind die billigsten 3 Jahre überhaupt. Wenn alle Reparaturen auf Geschäftskosten abgewickelt werden sollen, dann evtl. nach 200.000 km
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Ergänzung:
Wenn Du das Auto irgendwann verkaufst oder aus dem Betriebsvermögen nimmst, musst Du den Erlös bzw. den Restwert komplett als Einnahme versteuern. Da kann bei einem G mit hohem Werterhalt die ganze steuerliche Kalkulation in die Hose gehen.
Zitat:
@850R96 schrieb am 24. Mai 2019 um 14:13:55 Uhr:
16,7% des Anschaffungspreises jährlich für 6 Jahre, zusätzlich Steuern, Versicherung, Wartung und Spritkosten.Gruß Thomas
[/quote
Gibt es dazu keine Grenze (Zeit) bis zu der das gilt?
Bzw. man müsste den Wagen dann sehr günstig an einen Bekannten verkaufen...
Ich bin kein Steuerberater, habe mich aber damit auseinandergesetzt. Das Auto kann theoretisch für immer im Betriebsvermögen bleiben, nur gibt es ab Jahr 7 keine Neuwagenabschreibung mehr, während die monatliche 1%-Versteuerung bestehen bleibt. Allerdings verhindert eine Deckelung, dass man dabei drauflegt.
Wenn Du das Auto sehr günstig an einen Bekannten verkaufst, gehört das Auto Deinem Bekannten.
Ich kann als Sparer schlecht beurteilen, wieviele Kaufen bzw. leasen. Aber ich meine, die Neu-Kaufquote bei Typ 463 G350 und G500 ist recht hoch, beim G63 sicherlich anders
Aber das kann sich jeder so rechnen, wie er mag
Vor einiger Zeit beim Klassentreffen
.... es kam Karl ... mit allen Insignien des Erfolgreichen ... und es blieb natürlich nicht aus, ihn voller Bewunderung zu fragen, wie er es geschafft hat...
Karl: Handel, Jungs, ja... ich bin Händler....Einkauf ... und Verkauf .... ich habe da 3% Spanne drauf und von denen lebe ich
Wir: Boah, geil. Is ja super. Und von den 3% kommt der Bentley, das Boot und Klunker deiner Frau?
Karl: Jaaaa. Geht ganz gut.
Wir: Boah, MEGA. Du warst doch in Mathe IMMER ganz übel.
Karl: Phhh....Ich kaufe dies für 1€, verkaufe es für 4€ und von den 3% Differenz lebe ich ...
off topic Anfang
nein, gibt es nicht. Der Erwerb eines wertstabilen Kfz hat genau diesen Haken. Ein verbilligter Verkauf an „Bekannte“ könnte eine Schenkung (ab 20 TEUR), ein Umgehungstatbestand oder, sofern ein Prüfer einen besonders gerne hat, der Anfangsverdacht (.... wissen und wollen...) einer Steuerstraftat sein.
Dies sind mögliche Denkansätze....und bedürfen einer Einzelfallprüfung.
Michael, der vom Fach ist
off topic Ende
Zitat:
@KalleBV schrieb am 24. Mai 2019 um 16:16:41 Uhr:
Gibt es dazu keine Grenze (Zeit) bis zu der das gilt?Bzw. man müsste den Wagen dann sehr günstig an einen Bekannten verkaufen...
Zitat:
@hillebub schrieb am 24. Mai 2019 um 09:01:22 Uhr:
Du musst monatlich 1% des Neuwertes (BLP = Bruttolistenpreis) sozusagen als Einnahme versteuern. Bei 170.000€ hast Du 1.700€ zu versteuern. Bei einem Spitzensteuersatz von 42% kostet Dich der Wagen 714€ monatlich zusätzlich. Du kannst Dein Geschäftswagen dann aber vollumfänglich privat nutzen ohne Fahrtenbuch zu führen.Grüße hillebub
Du darfst natürlich in der großen Rechnung nicht vergessen, dass alles darüber hinaus zwar dein Unternehmen bezahlt, also Sprit, KFZ Steuern, Versicherung, Reparaturen, etc. aber wenn DU der Unternehmer bist, dann mindern diese Ausgaben natürlich trotzdem deine Einnahmen. Also bei 42% Steuersatz bekommst du erst einmal die 19% Umsatzsteuer wieder, und vom Rest den du ausgibst sparst du die 42% privaten Steuersatz, aber dein Unternehmen macht ja davon auch weniger Gewinn...
Wenn du für 100€ tanken gehst, bekommst du 19% Mehrwertsteuer wieder, trotzdem fehlen dir 81€ in der Kasse. Von den 81€ bekommst du normalerweise 47€ netto ausgezahlt, nach dem du die aber vertankt hast, kriegst du 0...
Klar hat einen dann eine 100€ Tankfüllung netto nur 47€ gekostet, aber dazu kommt noch der Steueranteil der 1% Regelung und das Auto muss ja auch noch bezahlt werden...
In wie weit sich dass dann alles rechnet, muss man genau rechnen, wenn man dass halt kann...
Zitat:
@571 schrieb am 24. Mai 2019 um 15:16:19 Uhr:
Zitat:
@hillebub schrieb am 23. Mai 2019 um 10:45:37 Uhr:
... Nach 3 Jahren, wenn alle Reparaturen auf Geschäftskosten erledigt sind, kaufe ich das Auto über einen dritten aus dem Vertrag privat raus ...Na ja, in den ersten 3 Jahren gibt es keine teuren Reparaturen. Das sind die billigsten 3 Jahre überhaupt. Wenn alle Reparaturen auf Geschäftskosten abgewickelt werden sollen, dann evtl. nach 200.000 km
Das bezog sich lediglich auf meine 71er S-Klasse, die als Leasingfahrzeug 3 Jahre auf´s Geschäft läuft.
Zitat:
@hillebub schrieb am 24. Mai 2019 um 18:06:58 Uhr:
Zitat:
@571 schrieb am 24. Mai 2019 um 15:16:19 Uhr:
Na ja, in den ersten 3 Jahren gibt es keine teuren Reparaturen. Das sind die billigsten 3 Jahre überhaupt. Wenn alle Reparaturen auf Geschäftskosten abgewickelt werden sollen, dann evtl. nach 200.000 km
Das bezog sich lediglich auf meine 71er S-Klasse, die als Leasingfahrzeug 3 Jahre auf´s Geschäft läuft.
Wenn du die mit Fahrtenbuch fährst (also privat garnicht) oder den Listenneupreis abschreibst, dann hast du ja nicht viel zu versteuern. Die Listenneupreise der Autos waren ja eher "überschaubar".
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 24. Mai 2019 um 18:09:24 Uhr:
Zitat:
@hillebub schrieb am 24. Mai 2019 um 18:06:58 Uhr:
Das bezog sich lediglich auf meine 71er S-Klasse, die als Leasingfahrzeug 3 Jahre auf´s Geschäft läuft.
Wenn du die mit Fahrtenbuch fährst (also privat garnicht) oder den Listenneupreis abschreibst, dann hast du ja nicht viel zu versteuern. Die Listenneupreise der Autos waren ja eher "überschaubar".
Ich versteuere den Oldi nach der 1%-Regelung und fahre selbstredend auch privat damit. Der Neupreis lag bei 28.000 DM! Ich versteuere somit 140 € monatlich zusätzlich. Dieses Oldtimerleasing hat aber hohe Hürden, u.a. musst Du 3.000 km/Jahr geschäftlich zurücklegen und darüber Fahrtenbuch führen.
Wir schweifen aber vom Thema ab... ;-)
Grüße hillebub
Achtung
Oldtimer in die Firma nehmen wg. einem geringen Listenpreis kann nach hinten losgehen.
Ist auch ein alter Hut und die Beamten sind auch nicht blöd.
Das könnte vom FA als Liebhaberei ausgelegt werden. Spätestens wenn die wenigen KM auf dem
Tisch liegen fällt der Steuerpflichtige hinten runter. Dann heißt es: Privatvergnügen...
Zitat:
@hillebub schrieb am 24. Mai 2019 um 18:16:45 Uhr:
Zitat:
@Mark-86 schrieb am 24. Mai 2019 um 18:09:24 Uhr:
Wenn du die mit Fahrtenbuch fährst (also privat garnicht) oder den Listenneupreis abschreibst, dann hast du ja nicht viel zu versteuern. Die Listenneupreise der Autos waren ja eher "überschaubar".
Ich versteuere den Oldi nach der 1%-Regelung und fahre selbstredend auch privat damit. Der Neupreis lag bei 28.000 DM! Ich versteuere somit 140 € monatlich zusätzlich. Dieses Oldtimerleasing hat aber hohe Hürden, u.a. musst Du 3.000 km/Jahr geschäftlich zurücklegen und darüber Fahrtenbuch führen.
Wir schweifen aber vom Thema ab... ;-)Grüße hillebub