Eingeleitete Notbremsung nicht abschaltbar?

Werden die eingeleiteten Notbremsfunktionen bis zum Stillstand des Fahrzeugs aufgehoben, auch bei einem Defekt am "Aktiv Nothalt-Assistent", sobald der Fahrer wieder eingreift?

Nach einem Urteil des LG Hamburg, Aktenzeichen 331 O 134/21, haftet der grundlos und stark Abbremsende überwiegend, und zwar mit 70:30.

120 Antworten

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 7. Mai 2024 um 22:49:01 Uhr:



Ob man in so einer Situation, ans Gasgeben denkt ? Ich weis nicht …..

Doch, da in den meisten Fällen die Notbremsung erst durch einen Warnton und Warnleuchte angekündigt wird. Es sei denn, der Assistent meint dass es jetzt echt knapp wird. Dann haut er voll rein. Hat mir schon den Kühlergrill gerettet...

Wenn Fahrzeug A durch einen Fehler des Notbremsassistenten unbegründet eine Vollbremsung hinlegt, hat das nachfolgende Fahrzeug B keinen Einfluss darauf. Und muss hoffen, mit genügend Sicherheitsabstand dahinter bremsen zu können. Deshalb geht von Fahrzeug A eine Betriebsgefahr aus und muss ggf. für Schäden an Fahrzeug B zumindest für einen Teil haften.
Dass der Notbremsassistent fehlerhaft arbeitet, ist ein Problem zwischen Fahrer/Fahrzeughalter A und Fahrzeughersteller. Hier kann A einen Teil der Schadenersatzkosten vom Hersteller zurückfordern. Leider haben die Hersteller gute Anwälte und werden sich erstmal dagegen wehren.

Zitat:

@Fashionbike schrieb am 7. Mai 2024 um 22:49:01 Uhr:


Den Notbremsassistenten per Gasgeben abstellen ?
...
Ob man in so einer Situation, ans Gasgeben denkt ? Ich weis nicht …..

Wenn man sich mit seinem Fahrzeug und dessen Funktionen beschäftigt hat und nicht gerade ein Schläfchen hinter dem Lenkrad hält, dann funktioniert das ganz gut.

Wenn man ein schlechter Fahrer ist (also das Gegenteil von dem zuvor genannten), haftet man halt 70/30.

Zitat:

@Rockville schrieb am 7. Mai 2024 um 22:51:09 Uhr:


Das ist keine These, sondern eine Tatsache. Es ist ja wohl auch logisch, dass die Systemauslegung so sein muss, dass der Fahrer per Gaspedal eine automatische Bremsung überstimmen können muss.

Ich würde gern den Fahrer sehen, der es schafft den Notbremsassistenten zu überstimmen. Nicht unbedingt technisch; das mag ja realisiert sein. Das Problem dürfte die Reaktionszeit sein.
Bis der Fahrer realisiert hat, was da gerade vor sicht geht und er sich entschliesst auf das Gaspedal zu treten hat es bereits geknallt.

Zumal man bei unerwarteten Ereignissen eher geneigt ist die Bremse zu treten; aufs Gaspedal tritt da niemand instiktiv.

Also technisch mag das sein; nur wird das kaum ein Fahrer in der kurzen Zeitspanne hinbekommen.

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Hab ich schon gemacht. Ist kein Problem.

Dann bist Du wohl kaum einer.

Wenn die Karre das nicht so häufig macht, dass man sich dran gewöhnt, wird die Schrecksekunde schon reichen für einen Unfall, so dicht wie hinterher gefahren wird.

Mein Auto hat auf der Autobahn auch mal eine Bremsung eingeleitet und ich bin instinktiv sofort aufs Gas. Das macht man ohne nachzudenken, wenn das Auto nicht so will wie man selbst.

Zitat:

@mecco schrieb am 8. Mai 2024 um 09:21:17 Uhr:


Wenn die Karre das nicht so häufig macht, dass man sich dran gewöhnt, wird die Schrecksekunde schon reichen für einen Unfall, so dicht wie hinterher gefahren wird.

Wenn man so wenig reaktionsfreudig ist, sollte man vielleicht den Bus nehmen?

Viel mehr Zeit gibt dir ein Kleinkind, das zwischen am Straßenrand geparkten Autos hervorrennt, nämlich auch nicht.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 8. Mai 2024 um 09:15:49 Uhr:


Ich würde gern den Fahrer sehen, der es schafft den Notbremsassistenten zu überstimmen.

Ich deute das mal so, dass du so eine Funktion nicht in deinem Fahrzeug hast und auch keinerlei Erfahrung damit hast?

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 8. Mai 2024 um 09:56:16 Uhr:


Ich deute das mal so, dass du so eine Funktion nicht in deinem Fahrzeug hast und auch keinerlei Erfahrung damit hast?

So wird es sein. Da diskutieren (mal wieder) die Blinden über die Farbe.

Ich fahre seit 2016 Autos verschiedener Marken mit Notbremsassistenten und die haben mich noch nie in brenzlige Situationen gebracht. Mir schon 2x oder 3x den Ar... gerettet sehr wohl.

Interessanterweise liest man auch nichts von massenhaften Auffahrunfällen aufgrund Fehlern von Notbremsassistenten. Wird wohl so schlimm nicht sein.

Ihr schreibt alle am Thema komplett vorbei.

Hier geht es weder um den Notbremsassistenten, noch um die automatische Distanzregelungen.
(Egal ob Kamera oder Radarbasiert)

Der TE fragt nach: "Aktiv Nothalt-Assistent"
Das ist ein (in dem Fall) Mercedes-spezifisches Ausstattungsmerkmal.

Zitat Mercedes:
"Der Aktive Nothalt-Assistent überwacht das Lenkrad sowie das Fahr- und Bremspedal. Wenn das System eine fehlende Fahreraktivität erkennt oder das Fahrzeug droht, die Fahrspur zu verlassen, kann eine Warnung ausgegeben und ein Nothalt eingeleitet werden."
Das Fahrzeug wird erst die (relativ geringe) Abbremsung einleiten, nachdem im KI ein Hinweis erscheint, dann nach einer gewissen Zeit ein Warnton, dann irgendwann die Warnblinkleuchten, dann die Abbremsung.
Da wird kein Fahrzeug auffahren, weil da keine starke Verzögerung eintritt.
Das hat also nichts mit dem (mittlerweile vorgeschriebenen) Notbremsassistent zu tun.

Also: Das kann natürlich jederzeit übersteuert werden.

Zur Frage:

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 7. Mai 2024 um 20:36:07 Uhr:


Werden die eingeleiteten Notbremsfunktionen bis zum Stillstand des Fahrzeugs aufgehoben, auch bei einem Defekt am "Aktiv Nothalt-Assistent", sobald der Fahrer wieder eingreift?

Die Frage ist leider etwas unpräzise...Denn ich glaube du verwechselst das Thema selbst.

Wenn ein Defekt vorliegt kann ja keine Notbremsfunktion eingeleitet werden?

Also was genau meinst du?

Um nochmal auf das Gericht zu kommen, das hat auch mit diesem Thema null zu tun.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. Mai 2024 um 10:16:01 Uhr:


Interessanterweise liest man auch nichts von massenhaften Auffahrunfällen aufgrund Fehlern von Notbremsassistenten. Wird wohl so schlimm nicht sein.

Genau. Es gibt noch nicht so viele Fahrzeuge damit. Ich selbst könnte sie z.B. nur in einem Mietwagen gefahren haben, ggf. ohne es zu wissen. Deswegen wird so ein seltenes Ereignis sicher nicht bei jedem zur richtigen und rechtzeitigen Reaktion führen, wenn man davon aus heiterem Himmel überrascht werden sollte.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Mai 2024 um 10:32:56 Uhr:



Der TE fragt nach: "Aktiv Nothalt-Assistent"
Das ist ein (in dem Fall) Mercedes-spezifisches Ausstattungsmerkmal.

Zitat Mercedes:
"Der Aktive Nothalt-Assistent überwacht das Lenkrad sowie das Fahr- und Bremspedal. Wenn das System eine fehlende Fahreraktivität erkennt oder das Fahrzeug droht, die Fahrspur zu verlassen, kann eine Warnung ausgegeben und ein Nothalt eingeleitet werden."
Das Fahrzeug wird erst die (relativ geringe) Abbremsung einleiten, nachdem im KI ein Hinweis erscheint, dann nach einer gewissen Zeit ein Warnton, dann irgendwann die Warnblinkleuchten, dann die Abbremsung.
Da wird kein Fahrzeug auffahren, weil da keine starke Verzögerung eintritt.
Das hat also nichts mit dem (mittlerweile vorgeschriebenen) Notbremsassistent zu tun.

Also: Das kann natürlich jederzeit übersteuert werden.

Ach so. Dann ist es ja noch unkritischer...

Mein Skoda hat das auch. Da wird das ganze, wie oben beschrieben, stufenweise eskaliert. Erst eine weiße Anzeige "Bitte Steuerung übernehmen", dann eine rote mit Warnton, dann vibriert das Lenkrad, dann wird kräftig am Gurt geruckelt. Und erst wenn dann noch keine Reaktion erfolgt, schaltet das Auto den Warnblinker ein und hält an. Aber nicht mit Vollbremsung, sondern recht sanft. Allerdings in der Spur, in der es gerade ist, rechts ranfahren tut es nicht.

Habe ich schon mal auf der leeren Landstraße getestet.

Zitat:

@mecco schrieb am 8. Mai 2024 um 11:02:44 Uhr:


Genau. Es gibt noch nicht so viele Fahrzeuge damit.

Das unterschätzt du, selbst in Kleinwagen findet man schon eine Weile radar- oder kamerabasierte Notbremssysteme.

Hat angefangen mit reinen Warnsystemen und die nächste Generation war dann schon mit Bremseingriff.

Manche dieser radarbasierten Systeme lassen sich sogar nur durch Codierung zu einem Abstandregeltempomat (ACC) aufrüsten.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Mai 2024 um 10:32:56 Uhr:


Wenn ein Defekt vorliegt kann ja keine Notbremsfunktion eingeleitet werden?

Dann sollte das "Fail-Safe"-Prinzip greifen und das System sich (mit Warnmeldung) abschalten.

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