Eingelagerte Sommerräder verschwunden
Folgende Situation:
Meine Tante ist nach längerer Krankheit vor einem Monat verstorben und ich will ihr Auto jetzt verkaufen.
Sie hatte ihrer Räder immer bei der Filiale einer großen Reifenhandelskette wechseln und einlagern lassen. Auf dem Auto sind jetzt Winterräder drauf, die laut der letzte Rechnung die ich in ihren Unterlagen gefunden habe, am 28.11.2021 aufgezogen wurde und die Sommerräder wurden eingelagert. Da sie seit Anfang 2022 schwer krank war, ist sie so gut wie nicht mehr gefahren und das Auto stand in der Garage.
Ich wollte jetzt die Sommerräder für den Verkauf abholen und bekam die Auskunft, dass die Räder schon am 28.11.2022 ausgelagert und abgeholt wurden. Man hat mir gesagt, dass ein älterer Mann die Räder abgeholt hat. Mir wurde auch ein Auslagerungsbeleg/Rechnung aus dem System ausgedruckt. Daraus geht aber nur das Datum und der Rechnungsbetrag 0€ hervor.
Die Räder wurden aber definitiv nicht abgeholt, sie sind nicht da und alle in Frage kommenden Personen wissen nichts darüber. Meine Tante kann ich ja leider nicht mehr fragen.
Mein Verdacht ist, dass die Leute in der Firma nach einem Jahr ohne Abholung die Räder einfach eingesackt und verwertet haben. Indiz dafür wäre ja auch, dass für die Einlagerung in der Sommersaison 2022 keine Rechnung erstellt wurde. Unterlagen wie z.b. eine Aufforderung die Räder abzuholen habe ich keine gefunden. Wie würdet ihr vorgehen? Anzeige erstatten? Eine Unterschlagung ist wohl schwer bis garnicht zu beweisen.
Ich werde wohl noch mal in der Filiale vorstellig werden und bitten, mir den originalen Auslagerungsbeleg mit Unterschrift des Abholers herauszusuchen.
77 Antworten
"bei ner Rentnerin, die wird ganz biedere Schlappen auf Standardfelgen gefahren haben, wer weiß wie alt die schon waren.."
Herrlich, Rentnerin, da liegt der Schluss nahe, dass die Dinger nichts wert waren?
Sorry, aber meine Holde und ich sind beide Rentner, sie hat auf ihrem 7er Golf 17" Alus mit Markenreifen, ich auf meinem Dicken 21" mit Markenreifen. Dazu läuft auch unser EOS auf ihren Namen und der hat 18" Alus mit Michelin-Reifen.
Der TE kann mit den Unterlagen beweisen, dass die Räder eingelagert wurden. Nun muss die Werkstatt beweisen, diese an einen Berechtigten heraus gegeben zu haben. Und auch 16" Alus mit Reifen mit 3,5 mm Restprofil sind einige Hunderter wert, besonders, wenn das Auto sonst mit Winterrädern auf Stahlfelge verkauft werden müsste.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 29. Mai 2023 um 14:14:23 Uhr:
"bei ner Rentnerin, die wird ganz biedere Schlappen auf Standardfelgen gefahren haben, wer weiß wie alt die schon waren.."Herrlich, Rentnerin, da liegt der Schluss nahe, dass die Dinger nichts wert waren?
Der TE schrieb doch selbst bereits, daß es so war/ist:
Zitat:
@ChrisTT06 schrieb am 29. Mai 2023 um 13:08:55 Uhr:
Es geht um 16 Zoll Alus von einem Mazda und die Reifen hatten laut letztem Protokoll noch 3,5mm, der Wert ist also überschaubar und den Aufwand mit Anwalt usw. werde ich deswegen nicht betreiben.
Stimmt, drei Beiträge später. Bis dahin war es also ein typisch männliches Vorurteil (falls Audijazzer nicht in die Zukunft schauen kann).
Das mit den AGBs auf der Rückseite des Einlagerungsbelegs war ein gute Tip, hab ein Foto angehängt. Das Thema hat sich damit erledigt, Räder sind wohl rechtmäßig verwertet worden.
Über die Lügengeschichte mit der vermeintlichen Abholung und die Tatsache, dass nicht mal eine Aufforderung oder Erinnerungen verschickt wurde, kann man sich aufregen, bringt aber nix.
Thema kann von mir aus geschlossen werden.
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Zitat:
@nogel schrieb am 29. Mai 2023 um 13:34:51 Uhr:
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 29. Mai 2023 um 12:34:13 Uhr:
@audijazzer es ist doch völlig egal, wie hoch der Wert war. Und wenn es 50€ wären.
Die Werkstatt hat die Reifen verbummelt und muss eben für den Schaden gerade stehen.Das ist bis jetzt allein deine persönliche Meinung.
Nein, es ist nicht allein meine persönliche Meinung. Es stand so eindeutig im Eröffnungsbeitrag:
"...Ich wollte jetzt die Sommerräder für den Verkauf abholen und bekam die Auskunft, dass die Räder schon am 28.11.2022 ausgelagert und abgeholt wurden. Man hat mir gesagt, dass ein älterer Mann die Räder abgeholt hat. Mir wurde auch ein Auslagerungsbeleg/Rechnung aus dem System ausgedruckt. Daraus geht aber nur das Datum und der Rechnungsbetrag 0€ hervor.
Die Räder wurden aber definitiv nicht abgeholt, sie sind nicht da und alle in Frage kommenden Personen wissen nichts darüber. Meine Tante kann ich ja leider nicht mehr fragen. ..."
Die Räder wurden eingelagert und bisher nicht von berechtigten Personen abgeholt bzw. das Unternehmen konnte nicht genau sagen, wer sie denn abgeholt habe.
Das bedeutet, dass die Werkstatt die Reifen "verbummelt" hat.
Egal, ob von Mitarbeitern eingesackt, ins falsche Fach sortiert, auf falsches Auto montiert oder falsch rausgegeben.
Die Reifen sind weg. Weil die Werkstatt Mist gemacht hat.
Also "von der Werkstatt verbummelt".
Fraglich ob das so wirksam ist. Davon abgesehen wäre dann der Erlös rauszurücken.
Das sehe ich wie Berlin-Paul... die Verwertungsklausel dürfte unwirksam sein. Und dazu noch die fadenscheinige Abhol-Geschichte...
Die Abohlstory war nicht clever.
"Wir haben jeweils nach 6 Monaten eine Erinnerung an die Einlageradresse geschickt, keine Reaktion darauf." Radsatz wurde der Entsorgung zugeführt. Thema erledigt.
Schaue ich mir § 695 BGB an, dann hat der Hinterleger das Recht, die hinterlegte Sache jederzeit zurück zu fordern. Die Verjährung dieses Anspruchs (Regelfrist 3 Jahre) beginnt mit der Rückforderung.
Und nach der Kommentierung dazu kann das Rückforderungsrecht nur individualvertraglich abbedungen werden.
Ob die Klausel in den AGBs juristisch sauber oder anfechtbar wäre, ist mit jetzt aber auch egal. Der Aufwand hier einen Anspruch durchzusetzen steht in keinem Verhältnis zum Streitwert.
Natürlich hätten sie sich die Abholstory sparen und gleich auf die AGBs verweisen können. Saftladen - Schwamm drüber
Nachvollziehbar, aber leider auch der Grund, warum diesen Betrieben ihr Verhalten vollkommen egal ist.
Und im Streitfall wird der Laden die Gebühren fürs Einlagern der Räder nachfordern, was dann den Wert der Räder sicherlich aufwiegen wird und Schlussendlich auf 0 raus kommt.
Zitat:
@ChrisTT06 schrieb am 29. Mai 2023 um 14:31:46 Uhr:
Das mit den AGBs auf der Rückseite des Einlagerungsbelegs war ein gute Tip, hab ein Foto angehängt. Das Thema hat sich damit erledigt, Räder sind wohl rechtmäßig verwertet worden.
Ist das der gesamte Text der AGB´s bzw. des Einlagerungsbeleges?
Ich habe eben mal in meinem Verwahrungsvertrag nachgelesen. Da ist das fast identisch formuliert, allerdings mit einem weiteren Passus, der bei dir offensichtlich nicht enthalten ist. Und zwar steht dort bei mir noch zusätzlich (sinngemäß), dass sich der (mein) Reifenhändler verpflichtet, den Kunden (mich) mit Beginn der Fristen auf die Konsequenzen (freihändige Verwertung) hinzuweisen und ihm eine Frist von einem Monat zur Abholung ermöglichen muss.
Gibt es eines solche Regelung bei dir tatsächlich nicht?
Hab grad nochmal nachgeschaut, so eine Regelung gibt's nicht. Die Passage auf dem Bild ist die einzige zum Thema Reifeneinlagerung.
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 29. Mai 2023 um 09:13:14 Uhr:
Ich würde mal sagen, wenn die Reifen auf den Namen deiner Tante eingelagert waren, hätten sie auch nur deiner Tante herausgegeben werden dürfen.
Wenn die Filillale also keine Vollmacht inklusive Name und Anschrift des Bevollmächtigten älteren Herrn nachweisen kann, könntest du denen wohl ziemlich Streß machen. Immerhin sind sie dir als Erben schadenersatzpflichtig, wenn sie die Räder einfach so an den Falschen herausgeben.
Dass es nicht der Falsche war, muß aus meiner Sicht die Fillilale nachweisen.Edit: Da haben wir uns überschnitten ;-)
Genauso sieht’s aber auch für ihn aus. Eigtl darf ihm die Werkstatt da überhaupt keine Auskunft geben wg Datenschutz. Außer er hat ne Vollmacht etc.