Eingelagerte Sommerräder verschwunden
Folgende Situation:
Meine Tante ist nach längerer Krankheit vor einem Monat verstorben und ich will ihr Auto jetzt verkaufen.
Sie hatte ihrer Räder immer bei der Filiale einer großen Reifenhandelskette wechseln und einlagern lassen. Auf dem Auto sind jetzt Winterräder drauf, die laut der letzte Rechnung die ich in ihren Unterlagen gefunden habe, am 28.11.2021 aufgezogen wurde und die Sommerräder wurden eingelagert. Da sie seit Anfang 2022 schwer krank war, ist sie so gut wie nicht mehr gefahren und das Auto stand in der Garage.
Ich wollte jetzt die Sommerräder für den Verkauf abholen und bekam die Auskunft, dass die Räder schon am 28.11.2022 ausgelagert und abgeholt wurden. Man hat mir gesagt, dass ein älterer Mann die Räder abgeholt hat. Mir wurde auch ein Auslagerungsbeleg/Rechnung aus dem System ausgedruckt. Daraus geht aber nur das Datum und der Rechnungsbetrag 0€ hervor.
Die Räder wurden aber definitiv nicht abgeholt, sie sind nicht da und alle in Frage kommenden Personen wissen nichts darüber. Meine Tante kann ich ja leider nicht mehr fragen.
Mein Verdacht ist, dass die Leute in der Firma nach einem Jahr ohne Abholung die Räder einfach eingesackt und verwertet haben. Indiz dafür wäre ja auch, dass für die Einlagerung in der Sommersaison 2022 keine Rechnung erstellt wurde. Unterlagen wie z.b. eine Aufforderung die Räder abzuholen habe ich keine gefunden. Wie würdet ihr vorgehen? Anzeige erstatten? Eine Unterschlagung ist wohl schwer bis garnicht zu beweisen.
Ich werde wohl noch mal in der Filiale vorstellig werden und bitten, mir den originalen Auslagerungsbeleg mit Unterschrift des Abholers herauszusuchen.
77 Antworten
Einlagerungsbeleg, .....Vollmacht, .... Erbschein......das ist wohl rechtlich alles ok, aber die Praxis sieht doch anders aus.
Wenn jemand kommt und sagt "ich möchte die Räder von Frau XY für das Auto mit dem Kennzeichen ABC abholen", dann läßt sich doch keiner einen Erbschein oder dgl. zeigen.
Und wenn das nicht gerade hochwertige 22-Zöller sind, sondern normale Golf-Räder , dann klaut die auch kein Mitarbeiter.
Vermutlich gab es schlicht eine Verwechslung weil ein Mitarbeiter ins falsche Regal gegriffen hat.
Ändert nichts daran, dass der TE Anspruch auf Ersatz hat, wenn die Originalen weg sind.
Ich bin dort mit dem Fahrzeug meiner Tante, inklusive Fahrzeugschein und Rechnung der letzten Einlagerung vorgefahren. Eine Sterbeurkunde und Erbschein hätte ich auch dabei gehabt.
Schriftliche Vollmacht zur Abholung wird es sicher nicht geben und bestimmt auch keinen Auslagerungsbeleg mit einer lesbaren Unterschrift...
Die Anzahl der "älteren Männer", die meine Tante mit der Abholung hätte beauftragen können, ist sehr gering, die kenne ich alle und die habe ich alle gefragt.
In der Kommunikation auf ihrem Handy finden sich auch keine Hinweise.
Na denn, geh den 'üblichen' Weg.
Schriftlich Aufforderung zum Ersatz des Schadens mit Fristsetzung an die Zentrale. Sterbeurkunde und Erbschein beifügen mit Hinweis auf den angeblichen älteren Mann und die fehlende Vollmacht.
Ggf. Mahnung, Anwalt, Gericht.
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das seh ich etwas anders...
bei aller verständlichen Verärgerung.. auch wenn der Händler seinen Sorgfaltspflichten nicht ausreichend nachgekommen ist, wird da wohl nicht viel zu holen sein, der materielle Schaden ist ohnehin überschaubar.
Ich würde das unter "Lehrgeld" abhaken, ein Anwalt lohnt sich da nicht, oder waren das "vergoldete Edelstahl-Reifen mit Diamant-Applikationen"? 😉
Am Ende zahlst du mehr Anwaltsgebühren, als die Sache wert ist.
Abhängig vom Typ kann ein Satz Sommerräder schon deutlich 4-stellig wert sein. Das wäre z. B. bei meinen originalen BMW 19 Zoll Rädern der Fall. Die sind gebraucht noch locker 3000 wert.
Cleverer seitens der Werkstatt wäre gewesen, wenn sie, wie sicherlich in den AGB aufgeführt, gesagt hätten, dass die Räder verschrottet werden wenn Sie nach Ablauf zweier Einlagerhalbjahre nicht abgeholt oder verlängert wurden
Allerdings müssten Sie dann auch noch 2 Erinnerungsschreiben an die Einlageradresse gesendet haben.
Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 29. Mai 2023 um 11:51:46 Uhr:
Abhängig vom Typ kann ein Satz Sommerräder schon deutlich 4-stellig wert sein. Das wäre z. B. bei meinen originalen BMW 19 Zoll Rädern der Fall. Die sind gebraucht noch locker 3000 wert.
ja, ganz klar gehts hier um 3000 EUR 🙄
bei ner Rentnerin, die wird ganz biedere Schlappen auf Standardfelgen gefahren haben, wer weiß wie alt die schon waren..
Leute, lasst die Kirche im Dorf!
@audijazzer es ist doch völlig egal, wie hoch der Wert war. Und wenn es 50€ wären.
Die Werkstatt hat die Reifen verbummelt und muss eben für den Schaden gerade stehen.
Und die Herausgabe an jemand Anderes ohne Vollmacht ist der Fehler der Werkstatt.
Oder würdest du achselzuckend wieder abziehen, wenn ich mal bei deinem Reifenhändler war und mir deine Reifen hab mitgeben lassen?
Und einen Anwalt braucht man schonmal gar nicht, um Geld/Ersatz von der Werkstatt zu bekommen.
- Ein Forderungsschreiben per Einschreiben mit Fristsetzung
- Vielleicht noch eine zweite schriftliche Erinnerung
- gerichtliches Mahnverfahren starten
Fertig.
Günstiger wird es für den Reifenhändler jedenfalls nicht, wenn er sich nur darauf versteift, dass die Reifen bereits von "Unbekannt" abgeholt wurden.
kann so funktionieren, muss aber nicht. Der Reifenschrauber kann der Forderung im Ganzen widersprechen oder den Betrag anzweifeln.
In beiden Fällen landet die Sache dann beim Amtsgericht, was zumindest Zeit und Nerven kostet.
Es geht um 16 Zoll Alus von einem Mazda und die Reifen hatten laut letztem Protokoll noch 3,5mm, der Wert ist also überschaubar und den Aufwand mit Anwalt usw. werde ich deswegen nicht betreiben.
Je nachdem, wie die Reaktion beim nächten Gespräch mit dem "Filialleiter" ausfällt, werde ich aber auf jeden Fall bei der Polizei Strafanzeige wegen Unterschlagung mit ihm als Zeugen erstatten und zusätzlich den Sachverhalt an die Leitung der Kette mitteilen.
In den AGBs, zumindest den online einsehbaren, finde ich nichts zum Thema Einlagerung.
Hallo,
ich hatte mal ähnliches erlebt, seitdem lagere ich meine
Winterräder in meiner Garage ein.
Das hat auch den Vorteil, dass ich sie selbst reinigen
und mit Lackwachs konservieren kann.
Gruss
summercap
Zitat:
@Luke1637 schrieb am 29. Mai 2023 um 12:34:13 Uhr:
@audijazzer es ist doch völlig egal, wie hoch der Wert war. Und wenn es 50€ wären.
Die Werkstatt hat die Reifen verbummelt und muss eben für den Schaden gerade stehen.
Das ist bis jetzt allein deine persönliche Meinung.
Zitat:
@ChrisTT06 schrieb am 29. Mai 2023 um 13:8:55 Uhr:
In den AGBs, zumindest den online einsehbaren, finde ich nichts zum Thema Einlagerung.
Dann ist das juristisch ein Verwahrvertrag. Dafür gibt es Regeln. Auch ohne AGB.
Die sind meistens auf der Rückseite des Einlagerbelegs gedruckt, und da steht meist das von mir oben beschriebene