Einfahrt zugeparkt

Guten Tag, habe heute da ich das Schild „Einfahrt bitte freihalten“ aus puren Zeitstress übersehen und somit für eine Stunde eine geragen Einfahrt zugeparkt.
Natürlich falsch und dumm aber jedem passieren mal solche Fehler.

Allerdings nun zum eigentlich Thema

Als ich wiederkam war ein Zettel mit: „dies ist eine geragen Einfahrt, die Polizei wird kommen“

Nun ich hatte kein knöllchen und keine menschenseele war da also bin ich gefahren.

1. ist das Fahrerflucht ? Eigentlich nicht, weil ich weder privat Eigentum noch öffentliches beschädigt habe oder ?

2. kommen kosten für einen gerufen abschleppen auf mich zu ? (Stand auf öffentlicher Straße) oder hätte ich dann zumindest ein knöllchen oder ähnliches gehabt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CH76 schrieb am 6. November 2019 um 15:33:19 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 13:09:05 Uhr:



Hab ich das richtig verstanden? Die haben schleppen lassen obwohl die Garage gerade nicht genutzt wird? Na hoffentlich sind sie auf den Kosten sitzen geblieben.

Es ist doch völlig egal, ob die Garage genutzt wird oder nicht, Privat bleibt Privat.

Das ist ganz und gar nicht egal. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

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Ich selbst habe, den meine Einfahrt Zuparkenden , mit einen Seil an der Hängerkupplung einfach weggezogen.
Stand dann zwar etwas unglücklich ;-)
was mir aber egal war, konnte dann mit meinen Traktor wieder durchs Tor auf meinen Hof fahren.

Hätte ihn auch neben an aufs Feld setzen können, wo er dann selbst wohl nie wieder weggekommen wäre.

Soviel zum Denkzettel, der durchaus eine Berechtigung hat.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 8. November 2019 um 11:33:24 Uhr:


Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt nicht, wenn der Falschparker entweder auf privater Fläche parkt oder wenn er zwar auf öffentlicher Straße parkt, aber dadurch eine private Einfahrt blockiert.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auf öffentlicher Straße immer. Natürlich kann ich von meinem privaten Grundstück Fahrzeuge entfernen lassen die dort widerrechtlich abgestellt sind. Mir ging es darum wenn eine Garage blockiert wird, die nicht genutzt wird, also keine Behinderung besteht. Hier würde das bloße Falschparken mit dem abschleppen bestraft. Und das ist nicht verhältnismäßig. Selbst wenn die Garage blockiert wird und ich diese nicht benutzen kann muss die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Kann ich nicht rein ist es unter Umständen zumutbar mir einen Parkplatz zu suchen. Soweit vorhanden. Zumindest wird es da wo ich herkomme seitens der Polizei so praktiziert. Der Garageneigentümer bekommt zur Durchsetzung eventueller zivilrechtliche Ansprüche die Personalien des Fahrzeughalters und dieser hat dann noch zur Ahndung des Verkehrsverstoßes mit einem Verwarngeld zu rechnen.
Es mag natürlich sein dass andere Behörden insbesondere die Kommunen anders zu Werke gehen und jede zugeparkte Einfahrt rigoros frei räumen.
In wie weit ein Privatmann der in solch einem Fall ohne Behinderung ein Fahrzeug einfach abschleppen lässt hinterher ein Problem bei der Erstattung seiner Unkosten hat, kann ich nicht sagen. Ich vermute aber dass es so einfach nicht sein wird seine Kohle wiederzubekommen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 8. November 2019 um 13:10:25 Uhr:


Ich vermute aber dass es so einfach nicht sein wird seine Kohle wiederzubekommen.

Kannst auch dem Falschparker die Rennerei nach der Kohle aufdrücken indem du ihm den Standort des Autos erst verrätst wenn du die Kohle hast. Dann muß er zusehen wie er sie gegebenenfalls zurück bekommt.

Gruß Metalhead

Wenn ein Grundstück nicht bewohnt oder bekanntermaßen nicht genutzt wird, fände ich die Ahndung/das Abschleppen auch unangemessen (wobei sich dann höchstwahrscheinlich auch keiner beschweren wird). Aber sonst? Ich finde die Rechte des Geschädigten hier unnötig schwach. Wer für eine Garage bezahlt, soll sie auch nutzen können und nicht erst einen triftigen Grund dafür nennen müssen.

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. November 2019 um 13:17:05 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 8. November 2019 um 13:10:25 Uhr:


Ich vermute aber dass es so einfach nicht sein wird seine Kohle wiederzubekommen.

Kannst auch dem Falschparker die Rennerei nach der Kohle aufdrücken indem du ihm den Standort des Autos erst verrätst wenn du die Kohle hast. Dann muß er zusehen wie er sie gegebenenfalls zurück bekommt.

Gruß Metalhead

So einfach ist das nicht.

Bei uns meldet der Abschlepper jedes geschleppte Fahrzeug, unabhängig vom Auftraggeber der Polizei damit nicht umsonst plötzlich Anzeigen wegen Pkw Diebstahls gemacht werden. Meistens wenden sich diejenigen die Ihr Auto vermissen sowieso über 110 an die Polizei und bekommen dann die Auskunft wo ihr Fahrzeug steht.

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 8. November 2019 um 13:19:03 Uhr:


Wenn ein Grundstück nicht bewohnt oder bekanntermaßen nicht genutzt wird, fände ich die Ahndung/das Abschleppen auch unangemessen

Ich nicht. Fremder Grund sollte immer tabu sein, egal ob bewohnt oder nicht. Gleiches gilt auch für Parker auf Supermarktparkplätzen außerhalb der Öffnungszeiten. Hat man keinen Parkplatz, dann ist es eben Pech. Bei Geburt haben die meisten Menschen Beine dazubekommen und können diese auch nutzen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 8. November 2019 um 13:23:07 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. November 2019 um 13:17:05 Uhr:



Kannst auch dem Falschparker die Rennerei nach der Kohle aufdrücken indem du ihm den Standort des Autos erst verrätst wenn du die Kohle hast. Dann muß er zusehen wie er sie gegebenenfalls zurück bekommt.

Gruß Metalhead


So einfach ist das nicht.

Es ist sogar noch einfacher. Man lässt alles abwickeln. So hat man selber gar kein Problem mehr damit.

Zitat:

@AS60 schrieb am 8. November 2019 um 13:23:07 Uhr:


So einfach ist das nicht.
Bei uns meldet der Abschlepper jedes geschleppte Fahrzeug, unabhängig vom Auftraggeber der Polizei damit nicht umsonst plötzlich Anzeigen wegen Pkw Diebstahls gemacht werden. Meistens wenden sich diejenigen die Ihr Auto vermissen sowieso über 110 an die Polizei und bekommen dann die Auskunft wo ihr Fahrzeug steht.

Auch so, naja, der Polizei sollte man das schon melden sonst weiß der Delinquent ja nicht wo er sich melden muß. Man muß denen ja nicht verraten wo das Auto steht oder halt irgendwo abgesperrt in einen Hof stellen (so macht der Abschlepper das ja auch).

Gruß Metalhead

Ich habe heute auch so einen Fall. Seit spätestens 17 Uhr steht jemand vor meiner Einfahrt zur Garage. Jetzt ist es 22:43 Uhr und der steht immer noch da. Habe jetzt mal bei der Polizei angerufen, ob man bei solchen "Kleinigkeiten" Hilfe bekommt. Eben war das Ordnungsamt bei mir, hat ein 10€ Ticket für den/die ausgestellt. Abschleppen geht nicht wegen Verhältnismäßigkeit. Der Mann vom Ordnungsamt meinte, dass nicht mal bei einem wichtigen Arzttermin abgeschleppt werden dürfte. Dann müsste ich mir ein Taxi nehmen und das dem Halter in Rechnung stellen lassen.

Photo:
https://www.dropbox.com/.../Einfahrt.png?...

Keine Halterfeststellung mit Versuch der Kontaktaufnahme durch OA oder Pol?

Nein, gab nur 10€ Strafe. Sie haben gemeint, dass der Fahrer / Halter überall sein kann.

Falls es bei euch viele Tauben gibt, wüsste ich, wie ich mich revanchiere...

Welches ist das Falschparker Auto? Das schwarze oder das blaue davor?
Ich seh auch keine Einfahrt?

Zitat:

@Standspurpirat schrieb am 1. Juni 2024 um 23:44:52 Uhr:


Falls es bei euch viele Tauben gibt, wüsste ich, wie ich mich revanchiere...

Wie ? Als Tipp für das nächste Mal .

Sonnenblumenkerne drüber streuen.

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