Einfahrt zugeparkt
Guten Tag, habe heute da ich das Schild „Einfahrt bitte freihalten“ aus puren Zeitstress übersehen und somit für eine Stunde eine geragen Einfahrt zugeparkt.
Natürlich falsch und dumm aber jedem passieren mal solche Fehler.
Allerdings nun zum eigentlich Thema
Als ich wiederkam war ein Zettel mit: „dies ist eine geragen Einfahrt, die Polizei wird kommen“
Nun ich hatte kein knöllchen und keine menschenseele war da also bin ich gefahren.
1. ist das Fahrerflucht ? Eigentlich nicht, weil ich weder privat Eigentum noch öffentliches beschädigt habe oder ?
2. kommen kosten für einen gerufen abschleppen auf mich zu ? (Stand auf öffentlicher Straße) oder hätte ich dann zumindest ein knöllchen oder ähnliches gehabt ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@CH76 schrieb am 6. November 2019 um 15:33:19 Uhr:
Zitat:
@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 13:09:05 Uhr:
Hab ich das richtig verstanden? Die haben schleppen lassen obwohl die Garage gerade nicht genutzt wird? Na hoffentlich sind sie auf den Kosten sitzen geblieben.Es ist doch völlig egal, ob die Garage genutzt wird oder nicht, Privat bleibt Privat.
Das ist ganz und gar nicht egal. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
78 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 4. Juni 2024 um 21:50:12 Uhr:
Erschreckend ist, dass hier von der Ordnungsbehörde veralteter Sch… propagiert wurde.
Das ist nicht ungewöhnlich.
Na gut, ich habe jetzt nicht den riesen Aufstand gemacht und rumgeschrien.
Gestern stand der Prollnachbar von gegenüber mit seinem Audi A6 vor der Einfahrt. Er dachte wir benutzen die Einfahrt nicht. Super Argument. Wollte schon einen Zettel schreiben, dass die Karre nächstes mal weg ist. Dann kam er durch Zufall raus, weil das Auto verkauft werden soll. Besichtigung vom potentiellen Käufer vor meiner Einfahrt.