Einfahrt zugeparkt

Guten Tag, habe heute da ich das Schild „Einfahrt bitte freihalten“ aus puren Zeitstress übersehen und somit für eine Stunde eine geragen Einfahrt zugeparkt.
Natürlich falsch und dumm aber jedem passieren mal solche Fehler.

Allerdings nun zum eigentlich Thema

Als ich wiederkam war ein Zettel mit: „dies ist eine geragen Einfahrt, die Polizei wird kommen“

Nun ich hatte kein knöllchen und keine menschenseele war da also bin ich gefahren.

1. ist das Fahrerflucht ? Eigentlich nicht, weil ich weder privat Eigentum noch öffentliches beschädigt habe oder ?

2. kommen kosten für einen gerufen abschleppen auf mich zu ? (Stand auf öffentlicher Straße) oder hätte ich dann zumindest ein knöllchen oder ähnliches gehabt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CH76 schrieb am 6. November 2019 um 15:33:19 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 13:09:05 Uhr:



Hab ich das richtig verstanden? Die haben schleppen lassen obwohl die Garage gerade nicht genutzt wird? Na hoffentlich sind sie auf den Kosten sitzen geblieben.

Es ist doch völlig egal, ob die Garage genutzt wird oder nicht, Privat bleibt Privat.

Das ist ganz und gar nicht egal. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

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"Ich würde nie auf die Idee kommen und vor einer Garage/Einfahrt/auf Privatgrund parken."
Sicher richtig. Aber mir kommt da ein Gedanke: Wieso sind wir eigentlich berechtigt, auf öffentlichem Grund zu parken? Der gehört doch auch allen Bürgern, auch denen, die gar kein Auto haben und das vielleicht nicht möchten, daß ihre ganze Straße zugeparkt ist mit SUV's, die in keine Tiefgarage mehr passen. Oder mit Firmenfahrzeugen, deren Halter zu geizig sind, sich Parkplätze auf eigenem Betriebsgrundstücken einzurichten?

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 7. November 2019 um 09:41:52 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 17:44:10 Uhr:


Das ist ganz und gar nicht egal. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Der hatte da schlichtweg nicht zu parken.

Ich weiß, whataboutism ... aber, wenn ich das richtig im Kopf habe, waren die eigentlichen Garagennutzer in Urlaub. So - und wenn der Nutzer nun just dann aus dem Urlaub wiedergekommen wäre? Oder wusste der Falschparker etwa, wem die Garage gehört und wie lange die in Urlaub sind?

Und weiterhin - selbst wenn der in Urlaub ist und die nicht selbst nutzt - es kann ja durchaus auch andere (berechtigte Personen) geben, die da dran möchten.

Es bleibt dabei, da hat niemand zu parken - und wenn dann abgeschleppt wird, ist das alles mögliche - aber nicht unverhältnismäßig. Einfach nicht da parken, wo man nicht parken darf!!!

Du musst es ja wissen. Das wird dir dann hinterher vor Gericht erklärt wenn du versuchst deine Kosten wiederzubekommen und als Begründung angibst, dass die Garage zwar nicht benutzt und somit auch keiner behindert wurde, derjenige dort aber nicht parken durfte, womit du natürlich recht hast. Vielleicht glaubst du dem Richter dann ja, wenn du auf den Kosten sitzen bleibst.
Und hätte wäre wenn sind keine Begründungen. Wenn der Besitzer kommt kann er immer noch reagieren und schleppen lassen, aber präventiv ist schwierig.
Und wenn ein anderer die Garage nutzen durfte, soll er sich melden. Das sind aber jetzt alles Sachen, die hier nicht zu Debatte stehen. Hier war offensichtlich der Besitzer im Urlaub, also konnte keiner behindert werden. Dementsprechend war das Schleppen absolut überflüssig und unverhältnismäßig.

Eben, es ist zwar nun auch wiederum eine reine Spekulation.....aber:

Ich könnte mir z.B. gut vorstellen, daß da ein anderer Nachbar, mit dem der Gar.egt. vielleicht länger schon im Streit liegt oder sich nicht grün ist, sein Auto (im Wissen das der Garagenbesitzer verreist ist) da hingestellt hat.
Die besagten Schwiegereltern haben das durchs Fenster gesehen oder kannten das Auto dieses ungeliebten Nachbarn.
Und um dem jetzt eins auszuwischen hat man nicht zuerst den Kontakt mit Ihm gesucht, sondern gleich die Abschleppung veranlasst.
Das wäre ein eindeutiger Fall von Unverhältnismäßigkeit.
Schließlich könnte man ja ohne weiteres bei dem Klingeln oder ihn anrufen.

Ob die Einfahrt nun absichtlich oder aus Versehen blockiert wird – der Zugeparkte ist der Gelackmeierte. Die Regelung ist maximal täterfreundlich. Einen kleinen Lichtblick gibt es aber:

"Mittlerweile sind einige Abschleppunternehmen, wohl aus Gründen der Kundenakquise, dazu übergangen, "sich den Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten an Erfüllung statt abtreten zu lassen", sagt Janeczek. Das bedeutet: Derjenige, der den Abschleppdienst ruft, entlohnt nicht das Abschleppunternehmen mit Geld, sondern die Firma selbst sorgt dann dafür, dass Fahrer oder Halter die Abschleppkosten tragen, und übernimmt auch das Ausfallrisiko."

Quelle: https://www.zeit.de/.../parken-ausfahrt-anwohner-schadensersatz

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So mancher hier scheint das Abschleppen als Denkzettel zu verstehen.

Der Sinn ist aber, eine konkrete oder mögliche bzw. Wahrscheinliche (Feuerwehrzufahrt, Kundenparkplatz) Behinderung zu beseitigen. Wenn niemand behindert wird (weil der potentiell Behinderte gerade im Urlaub ist), gibt es eben auch keinen Grund abzuschleppen.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. November 2019 um 20:12:57 Uhr:


So mancher hier scheint das Abschleppen als Denkzettel zu verstehen.

Der Sinn ist aber, eine konkrete oder mögliche bzw. Wahrscheinliche (Feuerwehrzufahrt, Kundenparkplatz) Behinderung zu beseitigen. Wenn niemand behindert wird (weil der potentiell Behinderte gerade im Urlaub ist), gibt es eben auch keinen Grund abzuschleppen.

Jedenfalls dann, wenn im öffentlichen Straßenraum und nicht auf privatem Grund geparkt wird.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 7. November 2019 um 17:18:24 Uhr:


Ob die Einfahrt nun absichtlich oder aus Versehen blockiert wird – der Zugeparkte ist der Gelackmeierte. Die Regelung ist maximal täterfreundlich. Einen kleinen Lichtblick gibt es aber:

"Mittlerweile sind einige Abschleppunternehmen, wohl aus Gründen der Kundenakquise, dazu übergangen, "sich den Anspruch auf Ersatz der Abschleppkosten an Erfüllung statt abtreten zu lassen", sagt Janeczek. Das bedeutet: Derjenige, der den Abschleppdienst ruft, entlohnt nicht das Abschleppunternehmen mit Geld, sondern die Firma selbst sorgt dann dafür, dass Fahrer oder Halter die Abschleppkosten tragen, und übernimmt auch das Ausfallrisiko."

Quelle: https://www.zeit.de/.../parken-ausfahrt-anwohner-schadensersatz

Habe ich auch schon gehört. Allerdings werden die auch vorher prüfen, ob hier wirklich jemand behindert wird, oder ob hier einfach geschleppt werden soll, weil jemand da nicht stehen darf. Also quasi als Denkzettel.

Zitat:

@AS60 [url=https://www.motor-talk.de/forum/einfahrt-zugeparkt-
Habe ich auch schon gehört. Allerdings werden die auch vorher prüfen, ob hier wirklich jemand behindert wird, oder ob hier einfach geschleppt werden soll, weil jemand da nicht stehen darf. Also quasi als Denkzettel.

Gut, wenn z. B. der Nachbar anruft, wäre ich als Abschlepper auch skeptisch. Der Zuparker kann ja die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers haben, dort zu parken. Bei meinem Großvater und einigen Freunden darf ich das beispielsweise auch. Wenn aber der Besitzer selbst das Abschleppen beantragt, müsste der Fall klar sein.

Zitat:

@Shoggoth schrieb am 7. November 2019 um 22:31:15 Uhr:



Zitat:

@AS60 [url=https://www.motor-talk.de/forum/einfahrt-zugeparkt-
Habe ich auch schon gehört. Allerdings werden die auch vorher prüfen, ob hier wirklich jemand behindert wird, oder ob hier einfach geschleppt werden soll, weil jemand da nicht stehen darf. Also quasi als Denkzettel.

Gut, wenn z. B. der Nachbar anruft, wäre ich als Abschlepper auch skeptisch. Der Zuparker kann ja die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers haben, dort zu parken. Bei meinem Großvater und einigen Freunden darf ich das beispielsweise auch. Wenn aber der Besitzer selbst das Abschleppen beantragt, müsste der Fall klar sein.

Ich schätze mal, die beseitigen dann auch nur wirkliche Behinderungen und sorgen nicht dafür, dass Fahrzeuge beseitigt werden, die einfach nur verkehrswidrig abgestellt sind. Die werden sich schon absichern. Die wollen verdienen und wissen, dass sie die Kohle bei solchen "Denkzettelfällen" eher nicht wiederbekommen.😉

Zitat:

@AS60 [url=https://www.motor-talk.de/forum/einfahrt-zugeparkt-
Ich schätze mal, die beseitigen dann auch nur wirkliche Behinderungen und sorgen nicht dafür, dass Fahrzeuge beseitigt werden, die einfach nur verkehrswidrig abgestellt sind. Die werden sich schon absichern. Die wollen verdienen und wissen, dass sie die Kohle bei solchen "Denkzettelfällen" eher nicht wiederbekommen.😉

Davon ist auszugehen, aber das dürfte dem Geschädigten, der dann mit dem Pkw wieder aus seiner Einfahrt kommt, ja auch schon reichen. Die werden das dann sicher auch entsprechend dokumentieren, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Zitat:

@CH76 schrieb am 6. November 2019 um 12:32:24 Uhr:



Erst falsch parken und dann nicht zahlen?

Derjenige, der den Abschlepper bestellt, der bezahlt ihn auch.
Wenn Ich vorher wieder zurückkomme und das Fahrzeug wegfahre ist das eben das Risiko des Bestellers.

Aber bitte nicht falsch verstehen... Ich parke nicht vor Einfahrten oder Garagen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 8. November 2019 um 11:20:09 Uhr:


Wenn Ich vorher wieder zurückkomme und das Fahrzeug wegfahre ist das eben das Risiko des Bestellers.

Der Auftraggeber wird dann zwar erst mal den Abschlepper bezahlen müssen, aber er kann sich natürlich das Geld von dir zurückholen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 17:44:10 Uhr:


Das ist ganz und gar nicht egal. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Absolut richtig... Stichwort "Verhältnismäßigkeit".

"Verhältnismäßigkeit" beim Thema "Abschleppen" wird auch ganz groß geschrieben.
Also einfach abschleppen lassen, nur weil einer vor der Einfahrt oder Garage steht ist nicht.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt nicht, wenn der Falschparker entweder auf privater Fläche parkt oder wenn er zwar auf öffentlicher Straße parkt, aber dadurch eine private Einfahrt blockiert.

Und auch der Kram mit dem Bezahlen wird durch das häufige Wiederholen nicht richtig.

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