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Einfahrt zugeparkt

Themenstarteram 4. November 2019 um 22:58

Guten Tag, habe heute da ich das Schild „Einfahrt bitte freihalten“ aus puren Zeitstress übersehen und somit für eine Stunde eine geragen Einfahrt zugeparkt.

Natürlich falsch und dumm aber jedem passieren mal solche Fehler.

Allerdings nun zum eigentlich Thema

Als ich wiederkam war ein Zettel mit: „dies ist eine geragen Einfahrt, die Polizei wird kommen“

Nun ich hatte kein knöllchen und keine menschenseele war da also bin ich gefahren.

1. ist das Fahrerflucht ? Eigentlich nicht, weil ich weder privat Eigentum noch öffentliches beschädigt habe oder ?

2. kommen kosten für einen gerufen abschleppen auf mich zu ? (Stand auf öffentlicher Straße) oder hätte ich dann zumindest ein knöllchen oder ähnliches gehabt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CH76 schrieb am 6. November 2019 um 15:33:19 Uhr:

Zitat:

@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 13:09:05 Uhr:

 

Hab ich das richtig verstanden? Die haben schleppen lassen obwohl die Garage gerade nicht genutzt wird? Na hoffentlich sind sie auf den Kosten sitzen geblieben.

Es ist doch völlig egal, ob die Garage genutzt wird oder nicht, Privat bleibt Privat.

Das ist ganz und gar nicht egal. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

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Nein du hast Glück gehabt !

Wenn der Abschleppwagen angekommen wäre hättest du es zahlen müssen. Aber eine Einfahrt kurz zuparken und abhauen ist safe keine Fahrerflucht! ^^

am 5. November 2019 um 7:27

Zitat:

@Passi_27 schrieb am 5. November 2019 um 00:17:41 Uhr:

Wenn der Abschleppwagen angekommen wäre hättest du es zahlen müssen.

Wir wissen doch gar nicht, ob ein Abschlepper schon unterwegs war. Falls ja, dann wird der Auftraggeber die Leerfahrt bezahlt haben und sich das Geld vom TE zurückholen.

Ach so einen Zettel hatte ich auch schon an der Scheibe, weil ich auf dem benachbarten KiGa-Parkplatz geparkt hatte. Da kommt garnichts.

Ist für den ruhenden Verkehr nicht das Ordnungsamt zuständig? Die Polizei wird wegen sowas nicht anrücken.

https://www.adac.de/.../

Wer ist zuständig, wenn ein geparktes Auto die Einfahrt blockiert?

Wenn das Fahrzeug auf der Straße steht, können Sie die Polizei anrufen, sie kann es abschleppen lassen. Steht das Auto aber hinter der Einfahrt, also bereits auf Privatgrund, müssen Sie das Abschleppunternehmen selbst anrufen.

 

Wer bezahlt die Abschleppkosten?

Zunächst geht die Rechnung an den Auftraggeber. Aus Beweisgründen sollten Sie deswegen aussagekräftige Fotos von der Situation machen. Wer die Abschleppkosten verauslagt hat, muss diese beim Falschparker geltend machen. Beim Abschleppen vom Privatgrund ist die Polizei nur für eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zuständig.

am 5. November 2019 um 9:33

Es gibt immer mehr Unternehmen, die die Abwicklung selbst durchführen und auch die Kosten eintreiben.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 5. November 2019 um 08:27:03 Uhr:

Wir wissen doch gar nicht, ob ein Abschlepper schon unterwegs war. Falls ja, dann wird der Auftraggeber die Leerfahrt bezahlt haben und sich das Geld vom TE zurückholen.

Auftraggeber für Abschleppen auf öffentlichem Grund kann aber eigentlich keine Privatperson sein und wäre das Ordnungsamt da gewesen, wäre auch ein Ticket an der Scheibe.

Ich tippe auch auf: da kommt gar nix mehr.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Beethoven schrieb am 5. November 2019 um 10:01:13 Uhr:

Ist für den ruhenden Verkehr nicht das Ordnungsamt zuständig? Die Polizei wird wegen sowas nicht anrücken.

Bei uns ist während der Öffnungszeiten das Ordnungsamt für so was zuständig. Außerhalb der Amtszeiten ist die Polizei zuständig. Die Polizei braucht bei uns 10-20min., wenn man sie wegen eines behindernden Falschparker ruft. Es gibt bei uns ab und an Leute, die die Ausfahrt unserer Straße fast blockieren. Dann muss die Polizei dafür sorgen, dass man wieder richtig in die Straße rein und raus kommt.

Zitat:

@Passi_27 schrieb am 5. November 2019 um 00:17:41 Uhr:

[...] Wenn der Abschleppwagen angekommen wäre hättest du es zahlen müssen. [...]

Ich glaube, es muß mit dem Abschleppen begonnen worden sein, bevor es Geld gibt. Deshalb springen die nach Ankunft auch sofort aus der Laube und schmeißen schnell eine Hebetraverse ans Rad.

Hallo, Therealrob,

Zitat:

@therealrob schrieb am 5. November 2019 um 09:28:27 Uhr:

Ach so einen Zettel hatte ich auch schon an der Scheibe, weil ich auf dem benachbarten KiGa-Parkplatz geparkt hatte. Da kommt garnichts.

richtig, im vorliegenden Fall kann man vermutlich davon ausgehen, dass da nichts mehr kommt.

Die Polizei hätte ja erst einen Abschleppdienst beauftragt, wenn sie vor Ort gewesen wären, nicht vorher, und das hätte der TE ja vermutlich mitbekommen.

In Deinem Fall hätte es dagegen anders aussehen können, denn da hätte der Betreiber des Kindergartens ohne Weiteres einen Abmahnanwalt beauftragen können und dessen Kosten hättest Du tragen müssen.

Viele Grüße,

Uhu110

Wenn man dem ADAC glauben darf, wird die Polizei aber auch nicht automatisch abschleppen lassen, sondern nur in "dringlichen" Fällen:

"Die Polizei wird vermutlich fragen, ob Sie unbedingt jetzt mit dem Auto wegfahren müssen. Wer nur Zigaretten kaufen will, kann das zu Fuß oder mit dem Fahrrad erledigen. Wer aber gerade das Auto für den Campingurlaub gepackt hat und die Fähre erreichen muss, hat keine kostensparende Alternative. Generell gilt es, die Kosten gering zu halten – auch als Geschädigter."

Das finde ich schon irgendwie krass. Ebenso wie das hier:

"Wenn das fremde Auto das Einfahren in die Einfahrt blockiert, müssen Sie einen freien Parkplatz in der Nähe suchen, wenn keine besonderen Umstände wie etwa eine Gehbehinderung vorliegen. Die Polizei wird in einem solchen Fall regelmäßig nicht tätig."

(Quelle: https://www.adac.de/.../)

Zitat:

@Passi_27 schrieb am 5. November 2019 um 00:17:41 Uhr:

Nein du hast Glück gehabt !

Wenn der Abschleppwagen angekommen wäre hättest du es zahlen müssen. Aber eine Einfahrt kurz zuparken und abhauen ist safe keine Fahrerflucht! ^^

Wenn der Abschlepper kommt, dann muss der Auftraggeber zahlen.

Dieser kann die Kosten dann vom "Zuparker" einfordern.

Unter Umständen entscheidet dann ein Amtsgericht ob das Abschleppen der Verhältnismässigkeit entsprochen hat.

Passierte bei uns vor ein paar Jahren in der Strasse.

Garage zugeparkt. Den Abschlepper haben die Schwiegereltern im Nachbarhaus gerufen und das Auto wurde abgeschleppt. Die Garagenbesitzer befanden sich zu dieser Zeit im Urlaub, waren also nicht zuhause.

Die Abschleppkosten mussten der Auftraggeber zahlen hat später das Amtsgericht entschieden.

Darum lässt man auch nicht selber abschleppen, sondern bemüht die Polizei dafür.

 

O-Amt kannst du bei uns vergessen, 4 Leute (2 Teams) im Außendienst für 360000 Einwohner, die kommen frühestens in 2-3 Tagen.

am 6. November 2019 um 7:35

Zitat:

@servicetool schrieb am 6. November 2019 um 07:20:05 Uhr:

Zitat:

@Passi_27 schrieb am 5. November 2019 um 00:17:41 Uhr:

Nein du hast Glück gehabt !

Wenn der Abschleppwagen angekommen wäre hättest du es zahlen müssen. Aber eine Einfahrt kurz zuparken und abhauen ist safe keine Fahrerflucht! ^^

Wenn der Abschlepper kommt, dann muss der Auftraggeber zahlen.

Nein, ist nicht ganz richtig.

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