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Einfahrt zugeparkt

Guten Tag, habe heute da ich das Schild „Einfahrt bitte freihalten“ aus puren Zeitstress übersehen und somit für eine Stunde eine geragen Einfahrt zugeparkt.
Natürlich falsch und dumm aber jedem passieren mal solche Fehler.

Allerdings nun zum eigentlich Thema

Als ich wiederkam war ein Zettel mit: „dies ist eine geragen Einfahrt, die Polizei wird kommen“

Nun ich hatte kein knöllchen und keine menschenseele war da also bin ich gefahren.

1. ist das Fahrerflucht ? Eigentlich nicht, weil ich weder privat Eigentum noch öffentliches beschädigt habe oder ?

2. kommen kosten für einen gerufen abschleppen auf mich zu ? (Stand auf öffentlicher Straße) oder hätte ich dann zumindest ein knöllchen oder ähnliches gehabt ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CH76 schrieb am 6. November 2019 um 15:33:19 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 13:09:05 Uhr:



Hab ich das richtig verstanden? Die haben schleppen lassen obwohl die Garage gerade nicht genutzt wird? Na hoffentlich sind sie auf den Kosten sitzen geblieben.

Es ist doch völlig egal, ob die Garage genutzt wird oder nicht, Privat bleibt Privat.

Das ist ganz und gar nicht egal. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

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Was aber nicht außer Acht gelassen werden darf ist:

Wenn jemand eine Einfahrt, auch Garage, zuparkt, ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Und Nötigung ist ein Straftatbestand und kein Vergehen....

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 5. November 2019 um 08:27:03 Uhr:



Zitat:

@Passi_27 schrieb am 5. November 2019 um 00:17:41 Uhr:


Wenn der Abschleppwagen angekommen wäre hättest du es zahlen müssen.
Wir wissen doch gar nicht, ob ein Abschlepper schon unterwegs war. Falls ja, dann wird der Auftraggeber die Leerfahrt bezahlt haben und sich das Geld vom TE zurückholen.

Von mir würde der Auftraggeber keinen Cent bekommen !

Unter Pech gehabt abbuchen.

Bist Du zufällig mit Bogdan82 irgendwie identisch oder verwandt,verschwägert?
Oder gar der berüchtigte Onkel desselben? 🙂

Zitat:

@Geisslein schrieb am 6. November 2019 um 12:09:39 Uhr:



Zitat:

@Deti4000 schrieb am 5. November 2019 um 08:27:03 Uhr:


Wir wissen doch gar nicht, ob ein Abschlepper schon unterwegs war. Falls ja, dann wird der Auftraggeber die Leerfahrt bezahlt haben und sich das Geld vom TE zurückholen.

Von mir würde der Auftraggeber keinen Cent bekommen !
Unter Pech gehabt abbuchen.

Erst falsch parken und dann nicht zahlen?

Ähnliche Themen

Musst ja nicht an den Auftraggeber zahlen.

Wenn alles mal Rechtskräftig ist, holt der Gerichtsvollzieher auch persönlich das Geld bei dir ab. Wird halt nicht weniger.

Zitat:

@Endorenna schrieb am 6. November 2019 um 11:45:11 Uhr:


Was aber nicht außer Acht gelassen werden darf ist:

Wenn jemand eine Einfahrt, auch Garage, zuparkt, ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt.
Und Nötigung ist ein Straftatbestand und kein Vergehen....

Nee. Das ist Blödsinn. Das ist Parken mit Behinderung durch Unachtsamkeit und nichts anderes. Immer dieser Schrei nach Nötigung sobald jemand falsch steht und jemanden anderen damit behindert.

Zitat:

@servicetool schrieb am 6. November 2019 um 07:20:05 Uhr:



Zitat:

@Passi_27 schrieb am 5. November 2019 um 00:17:41 Uhr:


Nein du hast Glück gehabt !
Wenn der Abschleppwagen angekommen wäre hättest du es zahlen müssen. Aber eine Einfahrt kurz zuparken und abhauen ist safe keine Fahrerflucht! ^^
Wenn der Abschlepper kommt, dann muss der Auftraggeber zahlen.
Dieser kann die Kosten dann vom "Zuparker" einfordern.
Unter Umständen entscheidet dann ein Amtsgericht ob das Abschleppen der Verhältnismässigkeit entsprochen hat.
Passierte bei uns vor ein paar Jahren in der Strasse.
Garage zugeparkt. Den Abschlepper haben die Schwiegereltern im Nachbarhaus gerufen und das Auto wurde abgeschleppt. Die Garagenbesitzer befanden sich zu dieser Zeit im Urlaub, waren also nicht zuhause.
Die Abschleppkosten mussten der Auftraggeber zahlen hat später das Amtsgericht entschieden.

Hab ich das richtig verstanden? Die haben schleppen lassen obwohl die Garage gerade nicht genutzt wird? Na hoffentlich sind sie auf den Kosten sitzen geblieben.

Die Polizei ist manchmal auch erfreulich unbürokratisch. Mir hat mal eine Polizistin am Telefon die Telefonnr des Falschparkers gegeben ("die haben Sie aber nicht von mir"😉. Hab den angerufen und dann kam er gleich und hat sich wortreich entschuldigt. Wir haben uns dann immer freundlich gegrüßt in der Straße.

Zitat:

@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 13:09:05 Uhr:



Hab ich das richtig verstanden? Die haben schleppen lassen obwohl die Garage gerade nicht genutzt wird? Na hoffentlich sind sie auf den Kosten sitzen geblieben.

Es ist doch völlig egal, ob die Garage genutzt wird oder nicht, Privat bleibt Privat.

Vielleicht wusste der Besucher das der Besitzer der Garage im Urlaub ist und hat dort grade deswegen geparkt (abgesprochen).

Ich darf auch bei einem Nachbarn meiner Schwiegereltern seine Garage zupacken(die letzte im Hof und keine gegenüber) . Weil die Parkplätze dort auch manchmal Rar sind. Warum auch nicht

Zitat:

@CH76 schrieb am 6. November 2019 um 15:33:19 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 13:09:05 Uhr:



Hab ich das richtig verstanden? Die haben schleppen lassen obwohl die Garage gerade nicht genutzt wird? Na hoffentlich sind sie auf den Kosten sitzen geblieben.

Es ist doch völlig egal, ob die Garage genutzt wird oder nicht, Privat bleibt Privat.

Das ist ganz und gar nicht egal. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Wäre es mein Grund, würde ich auch abschleppen, egal ob genutzt oder nicht.

Hallo, Endorenna,

Zitat:

@Endorenna schrieb am 6. November 2019 um 11:45:11 Uhr:


Wenn jemand eine Einfahrt, auch Garage, zuparkt, ist der Tatbestand der Nötigung erfüllt.

nicht zwingend. Es kann eine Nötigung sein, es kann genauso gut aber auch eine Behinderung sein.

Kommt immer auf den Einzelfall an und darauf, warum dort geparkt wurde.

Zitat:

Und Nötigung ist ein Straftatbestand und kein Vergehen....

Vielleicht solltest Du Dich erst einmal mit den einzelnen Begriffen auseinandersetzen.😎

Nötigung ist sowohl ein Straftatbestand als auch ein Vergehen.

Das, was Du vermutlich meinst, ist die Ordnungswidrigkeit oder die Bagatelle.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@AS60 schrieb am 6. November 2019 um 17:44:10 Uhr:



Zitat:

@CH76 schrieb am 6. November 2019 um 15:33:19 Uhr:


Es ist doch völlig egal, ob die Garage genutzt wird oder nicht, Privat bleibt Privat.

Das ist ganz und gar nicht egal. Stichwort Verhältnismäßigkeit. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Der hatte da schlichtweg nicht zu parken.

Ich weiß, whataboutism ... aber, wenn ich das richtig im Kopf habe, waren die eigentlichen Garagennutzer in Urlaub. So - und wenn der Nutzer nun just dann aus dem Urlaub wiedergekommen wäre? Oder wusste der Falschparker etwa, wem die Garage gehört und wie lange die in Urlaub sind?

Und weiterhin - selbst wenn der in Urlaub ist und die nicht selbst nutzt - es kann ja durchaus auch andere (berechtigte Personen) geben, die da dran möchten.

Es bleibt dabei, da hat niemand zu parken - und wenn dann abgeschleppt wird, ist das alles mögliche - aber nicht unverhältnismäßig. Einfach nicht da parken, wo man nicht parken darf!!!

Man braucht auch gar nicht mit einer Verhältnismäßigkeit anfangen, es hat dort niemand zu stehen. Ich würde nie auf die Idee kommen und vor einer Garage/Einfahrt/auf Privatgrund parken.

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