Eine Woche nach Gebrauchtwagenkauf Mängel festgestellt

Hallo,
ich bin neu hier und habe ein Problem, was mir den Schlaf raubt.
Ich habe vor 9 Tagen einen Peugeot 206, erstzuallsung 2010 mit 137550km gekauft. Tüv von Januar bei 137537km OHNE MÄNGEL.

Da der kühlwasserstand sehr niedrig war habe ich ihn gestern mit 137700km zur Überprüfung zu meiner Werkstatt gebracht:
Endtopf komplett verrostet und löst sich bereits.
Ölverlust, den führt er auf undichte Ölwannendichtung zurück , zusätzlich aber auch ventildeckeldichtung undicht.
Bei der kühlerglüssigkeit ist wohl das Thermostatgehäuse defekt.
Die ersten beide Punkte hätten seiner Meinung nach zumindest im TÜV Bericht auftauchen müssen.

Außerdem vermutet er mehrere Unfallschäden.

Der Verkäufer beruft sich darauf nichts von den Unfällen gewusst zu haben und da er nur Händler wäre sich auch auf den Tüv Bericht verlassen muss (selber nur Händler, ohne Hebebühne).
Er hatte auch noch vor Verkauf einen ölwechsel vornehmen lassen.

Mir ist bewusst, dass Verschleißteile eigentlich nicht in die Gewährleitung fallen, aber bei 150km und 9 Tagen nach Kauf ist doch klar, dass die Mängel bereits bestanden haben müssen!?!

Ich habe ihm eigene Nachbesserung, Nachbesserung durch meine Werkstatt (400,-), oder Rückkauf angeboten.
Sollte es keine Einigung geben, werde ich die Tüv Prüfstelle melden und juristische Wege prüfen.
Er hat mich aber als Kontakt blockiert. Auf meine Mails hat er zunächst geantwortet, wollte mir aber nur 100,- anbieten. Nachdem ich abgelehnt habe keine Reaktion mehr.

Ich bin stinksauer und steigere mich wirklich in die Sache rein.

Wie seht ihr die Sache mit der Gewährleistung und dem nicht ausreichenden Tüv Bericht?
Habe ich da Ansprüche?

Klara

Beste Antwort im Thema

Ich wäre ja erstmal auf mich selbst stinksauer, dass ich bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen weder unten drunter, noch in den Motorraum geschaut habe und erst recht niemanden mitgenommen habe, der sich halbwegs auskennt...aber hey, das bin ich.
Wie schafft man es, beim Autokauf einen rostigen Auspuff nicht zu sehen?

Dm TÜV kannst du garnix. Zum Zeitpunkt der Untersuchung vor 3 Monaten alles porno.
Da war der Auspuff eben schon rostig, aber noch dicht und der Motor ölfeucht ohne Tropfenbildung. Einwandfrei im Ermessensspielraum, garkein Stress.

Den Händler...klar kannst du dem juristisch...ob was zu holen ist und ob am Ende auch du oder nur der Anwalt gewinnt? Keine Ahnung. Kann man probieren.

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Moin Moin !

Zitat:

Weil ich einen verosteten Auspuff im Tüv Bericht erwartet hätte

Jeder Auspuff ist nach kurzer Zeit rostig (Edelstahlanlagen mal ausgenommen). Das ist kein Mangel.

Zitat:

löst sich bereits

Vermutlich beginnt einer der Hüllen , sich zu lösen. Kann man einfach , wenn sie zu lose ist, abmachen.

Da sehe ich eher den Wunsch der Werkstatt , Geld zu verdienen !

Zitat:

Ölverlust, den führt er auf undichte Ölwannendichtung zurück , zusätzlich aber auch ventildeckeldichtung undicht

Das ist klar ein Mangel , nur ist dieser bei der HU nicht sichtbar , wenn das Öl unmittelbar vorher abgewischt wurde, wovon bei dem Ölwechsel ja auszugehen ist.

Zitat:

150km und 9 Tagen nach Kauf

150 km und über 3 Monate nach der HU !
Du hättest die 100 E nehmen sollen, jetzt ist alles zu spät.

MfG Volker

Was steht überhaupt im Kaufvertrag bezgl.Gewährleistung oder vielleicht sogar einer evtl.Garantie drin?
Und vor allem: ist Dein Händler auch Dein Vertragspartner?
Oder steht da was von " Verkauf im Kundenauftrag " oder in Kommission, drin!

Falls das ein Bekannter von Dir ist, Dein Machaniker, frag ihn halt ob er dir das günstig privat machen kann.

Dennoch finde ich das nur halb so schlimm und es nicht wert, zu verzagen oder sich den Schlaf rauben zu lassen.
Das sind ja keine kapitalen Schäden, sondern Mängel die sich bei dem Alter und KM an jedem Auto mal zeigen können und deren Behebung jetzt auch keine Unsummen verschlingen.
Ob Unfallfrei oder nicht, ist zwar ne andere Sache, solange das Auto aber nicht schonmal als Totalschaden in den Versicherungs Datenbanken geführt ist, geht's noch.

Keine Rechtschutz.

In der Anzeige stand unbeschädigtes Fahrzeug. Im Vertrag Unfallschaden nicht bekannt.
Die Anzeichen sind scheinbar so offensichtlich, dass man dich von ausgehen müsste, dass ein Autohändler diese sieht, im Gegensatz zu mit als Laien.
Das ist für mich persönlich aber ja nicht das Hauptproblem.

Mir geht es ja um das Öl und den Auspuff. Ich muss mich da als Käufer auch leider etwas auf den TÜV verlassen. Bei ihm als Händler sehe ich persönlich es schon so, dass er die Pflicht hat sich das Auto auch noch genauer anzuschauen.

Ein Jahr normale Gebrauchtwagengewährleistung.

Es ist eine Woche nach Kauf, dass Öl tropft...

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Da solltest du dich mal hierhin wenden: https://www.kfz-schiedsstellen.de/

Hallo Klara,

ich sehe auch wenig Chancen, dass der Händler etwas zahlen wird. Dennoch kannst du es versuchen.

Ziel der „Nicht-Reagieren-Taktik“ des Händlers ist, dass du entweder aufgibst oder den Fehler begehst, die Reparatur in einer Werkstatt durchführen zu lassen. Dann braucht er nicht mehr zahlen, weil er das Recht hat, die Reparatur selbst oder in einer Werkstatt seiner Wahl durchzuführen.

Um dem zu umgehen, empfehle ich dir, dass du den Händler schriftlich aufforderst, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tage für dich kostenlos zu reparieren und ankündigen, dass du ansonsten nach Ablauf dieser Frist, das Fahrzeug in einer Werkstatt deiner Wahl reparieren lässt und die Kosten von ihm einfordern wirst, wenn nötig auch auf gerichtlichem Wege.

Das Schriftstück musst du ihm gerichtsfest zustellen. Wie eine gerichtsfeste Zustellung aussieht, kannst du im Internet recherchieren.

Somit kannst du deinen Wagen nach 14 Tagen reparieren lassen, ohne dass die Forderungen an den Händler verloren gehen. Wie du weiter vorgehen kannst, muss du dann nach 14 Tagen sehen.

Wichtig, wenn der Wagen dann in deiner Werkstatt repariert wird, den Istzustand mit sehr guten Fotos zu dokumentieren und lasse dir auch die defekten Altteile (verrosteten Endtopf und so weiter) aushändigen.

Gruß

Uwe

Moin,
das Thema Verschleiß vs. Mangel vs. zu erwartender Mangel ist hier schwierig, der ADAC hat dazu eine Liste online die zeigt wie das allgemein ist.

Wenn du zum Anwalt gehst wirst du innerhalb kürzester Zeit mehr an Rechtskosten als die Reparatur kostet. Wenn der eine Gutachter sagt "Da ist zu 100% ein Frontschaden, der ganze Rahmen verbogen", dann steht im Gutachten nur noch was von "Anzeichen" der nächste sieht da nichts. Der Anwalt sieht das als sichere Sache, aber ein "Risiko ist immer da". Schiedsstellen gibt es viele, ich habe bei der BVFK einen Fall eröffnet. Der wurde abgelegt weil die Gegenseite schon beim Anwalt war.....

Schreib eine Mängelrüge, verhandle mit dem Händler wenn er sich noch Mal darauf einlässt, reparieren lassen, Mund abwischen und weiter leben. Wegen 400€ vor Gericht ist die Zeit und die Nerven nicht Wert, ohne Rechtsschutz wahrscheinlich auch noch teurer.

Zitat:

@9891 schrieb am 30. April 2020 um 09:41:17 Uhr:



...
Wenn du zum Anwalt gehst wirst du innerhalb kürzester Zeit mehr an Rechtskosten als die Reparatur kostet.
...
Wegen 400€ vor Gericht ist die Zeit und die Nerven nicht Wert, ohne Rechtsschutz wahrscheinlich auch noch teurer.

Hut ab! Dieser Ratschlag ist leider von keinerlei Sachkenntnis getrübt. Ich bewundere deinen Mut, das hier einfach so zu behaupten.

Eine Erstberatung durch einen Rechtsanwalt kostet einen Verbraucher gem. RVG pauschal maximal 190.- € zzgl. MwSt, also 226,10 €. Die außergerichtliche Vertretung kostet nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) bei einem Gegenstandswert von 3000 € (wenn es z.B. um die Rückabwicklung wegen der verschwiegenen Unfallschäden ginge) 334,75 € und wenn es nur um die Beseitigung der Mängel im Wert von 400 € ginge, 83,54 €.

Und immer das Gerede vom Gericht! Die meisten Fälle erledigt ein Anwalt außergerichtlich. und bevor es zur Klage kommt, entscheidet der Mandant, ob er das Risisko eingehen will und ob es sich für ihn lohnt - sei es "moralisch" oder wirtschaftlich.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 30. Apr. 2020 um 13:18:37 Uhr:


Dieser Ratschlag ist leider von keinerlei Sachkenntnis getrübt. Ich bewundere deinen Mut, das hier einfach so zu behaupten.

Klar, und wenn alles gut läuft kostet es nur ein paar Kilometer fahren.
Wo sind den die Gutachter kosten und die Kosten des gegnerischen Anwaltes in deiner Rechnung, was ist denn mit der Dokumenten Post und Telekommunikation Pauschale?
Wenn es schlecht aus geht, dann wird es teurer als die Reparatur, wenn du das nicht so siehst schlage ich vor du finanzierst dem TE den Rechtstreit, er zahlt davon maximal die Reparaturkosten.

Zitat:

@9891 schrieb am 30. April 2020 um 15:00:33 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 30. Apr. 2020 um 13:18:37 Uhr:


Dieser Ratschlag ist leider von keinerlei Sachkenntnis getrübt. Ich bewundere deinen Mut, das hier einfach so zu behaupten.

Klar, und wenn alles gut läuft kostet es nur ein paar Kilometer fahren.
Wo sind den die Gutachter kosten und die Kosten des gegnerischen Anwaltes in deiner Rechnung, was ist denn mit der Dokumenten Post und Telekommunikation Pauschale?
Wenn es schlecht aus geht, dann wird es teurer als die Reparatur, wenn du das nicht so siehst schlage ich vor du finanzierst dem TE den Rechtstreit, er zahlt davon maximal die Reparaturkosten.

Derzeit steht die TE mit einem mangelhaften Auto da und einem Händler, der die Ohren auf Durchzug stellt. Und du schreibst, wenn alles gut läuft, kostet es nur ein paar Kilometer fahren. Es läuft aber jetzt schon schlecht.

Wer redet denn hier von Gutachterkosten und Rechtsstreit? So weit sind wir doch noch gar nicht. Den gegnerischen Anwalt bezahlt man auch nicht. Es sei denn man riskiert eine Klage, die man verliert. Auch so weit sind wir nun ganz und gar nicht. Du hast hier einfach mal Behauptungen aufgestellt ohne Hand und Fuß. Und ja, in meinen Zahlen ist auch die Post- und Telekommunikationspauschale berücksichtigt. Rechtsansprüche zu verfolgen, die man nicht genau kennt, ist für den Laien schwierig. Das ist hier immer wieder das Gleiche. Die Leute werden ermuntert mit Halbwissen erst mal auf eigene Faust Rechtsansprüche geltend machen und dann, wenn es nicht sgewordenist, mit dem Scherbenhaufen zum Anwalt zu rennen. Der darf dann "zaubern" und versuchen, zu retten, was zu retten ist. Gelingt ihm das nicht, ist der Anwalt unfähig.
Wenn ich mir das Bein gebrochen habe, suche ich auch nicht nach einem Video, das mir erklärt, was ich nun tun soll, sondern gehe zum Arzt. Dieses Gerede über die hohen Kosten ist irreführend. So richtig hoch werden die Kosten oft dann, wenn man ahnungslos das Falsche tut.

Aber das muss jeder selbst wissen, wie und wann er sein Geld vernichtet.

Grüße vom Ostelch

Also gehst du zum Anwalt, beanspruchst eine Erstberatung lässt diesen zwei Briefe schreiben und erwartest der Händler zahlt dies alles ohne Wiederworte? Wann ziehst du denn die Reißleine wenn es eben genau auf eine Klage hinläuft? Wie viel Geld soll der TE ausgeben, bevor er aufgibt? Was ist wenn nach der Erstberatung der Anwalt sagt, "lassen sie das, ich bekomme jetzt 190€ plus Steuer"?

"Wenn es gut läuft" bezieht sich im übrigen auf den kompletten weg über das Gericht....

Schau in die ADAC Liste, im Falle einer Klage wäre mir persönlich die Gefahr deutlich zu groß. Wir reden von einem 9 Jahre alten Auto bei dem die Werkstatt mehrere Unfälle vermutet......

Ich hab den Spaß schon hinter mir, wegen 400€ (bzw. 300) würde ich mir das nicht antun.

Eine ordentliche Mängelrüge schreiben, schauen ob der Händler noch entgegen kommt und weiter leben.
Eines ist sicher, auch Anwälte können nicht zaubern, manche behaupten das nur.

Genau darauf spekuliert der Händler, dass der Käufer aufgibt und glaub es oder nicht der Händler weis ganz genau was an der Karre alles nicht stimmt.

Zitat:

@MarioJ45 schrieb am 30. April 2020 um 16:46:13 Uhr:


Genau darauf spekuliert der Händler, dass der Käufer aufgibt und glaub es oder nicht der Händler weis ganz genau was an der Karre alles nicht stimmt.

Und genau an diesem Punkt schließt sich der ewige Kreislauf.
Ein billiges UrAltauto für 2,3,4k Euro kann nunmal nicht einwandfrei sein...
Wer etwas problemloses möchte muss diese Eigenschaft eben nunmal bezahlen... entweder vor dem Kauf oder eben im Nachgang

Natürlich bleibt es dem TE offen, sich mit Autoverkäufern um Kisten zu streiten, welche wirtschaftlich gesehen schon vor vielen Jahren abgeschrieben worden sind, vernünftiger wäre es jedoch sich aus diesem Teufelskreis zu lösen, indem man sich anständige Fahrzeuge zu einem ehrlichen und anständigen Preis kauft.

Das erspart nicht nur Anwaltskosten, sondern auch Gottes Gnade vor Gericht.

Edit: Sollte jeder Billigkäufer rechtliche Schritte gegen Billighändler wegen Billigautos einleiten, landen mittelfristig einfach alle Billigautos auf direktem Weg in Afrika...

Zitat:

@E97 schrieb am 30. April 2020 um 18:57:56 Uhr:



Edit: Sollte jeder Billigkäufer rechtliche Schritte gegen Billighändler wegen Billigautos einleiten, landen mittelfristig einfach alle Billigautos auf direktem Weg in Afrika...

Das tuen die meisten Fahrzeug eh seit Jahren.
Es spricht aber nichts dagegen ein günstigeres Auto zu kaufen, aber dann muss der Händler die Mängel vorher angeben und nicht wie hier einen Laien über den Tisch ziehen.

Zitat:

@MarioJ45 schrieb am 30. April 2020 um 19:10:36 Uhr:



Zitat:

@E97 schrieb am 30. April 2020 um 18:57:56 Uhr:



Edit: Sollte jeder Billigkäufer rechtliche Schritte gegen Billighändler wegen Billigautos einleiten, landen mittelfristig einfach alle Billigautos auf direktem Weg in Afrika...

Das tuen die meisten Fahrzeug eh seit Jahren.
Es spricht aber nichts dagegen ein günstigeres Auto zu kaufen, aber dann muss der Händler die Mängel vorher angeben und nicht wie hier einen Laien über den Tisch ziehen.

Dann sollte der Laie sich eben nicht in Preisregionen aufhalten, die nur noch für Profis relevant sein sollten...

Qualität kostet nunmal einfach Geld, und Autofahren ist und bleibt ein teuerer Luxus.
Was machen da schon z.B. 4000 Euro mehr Bugdet aus, auf eine Nutzungsdauer von Pi mal Daumen 10 Jahren? 83 Euro im Monat.
Das wäre dann ein Mitsubishi Space Star NEU mit 5 Jahren Garantie und 100% einwandfrei.

Das ist bei vielen Autos eine Tankfüllung, wer da sparen muss sollte weder zum Autohändler noch zum Anwalt, der sollte sich einfach ein Fahrrad kaufen.

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