Eine rechtliche Frage bzgl. der Zuladungsangaben im Prospekt vs. der tatsächlich möglichen Zuladung

Hallo zusammen,
nachdem ich vor einigen Monaten in Frankreich mit meinem Viano Marco Polo im Zuge einer Gewichtskontrolle freundlichst aufgefordert wurde 150 Kg Übergewicht + €90,00 abzuladen, entwickelten sich zwischen mir und Mercedes Benz dezente Unstimmigkeiten...!

Im mir 2014 ausgehändigten Verkaufsprospekt wurde speziell für mein Fahrzeug eine Zuladung von 740 Kg angegeben. (Treibstoff 90%, Fahrer 75Kg, 8Kg Handgepäck, Frischwasser + Gas voll, e.c.t)
Keine Sternchen, oder Kleingedrucktes, dass Zusatzausstattungen den Zuladungswert signifikant beeinflussen würde.
Wobei mir schon klar ist, dass sich der Wert "etwas" verschieben kann...! Und mit +- 550 Kg hätte ich auch kein Problem...!

Ich komme nun rechnerisch auf eine stark dezimierte Zuladung von 390Kg...!
Technische Möglichkeiten zur Auflastung gibt es nicht. Und MB vertritt die Ansicht, dass ich mich mit der ca. 40%igen Abweichung arrangieren muss.
Als Verbraucher müsste ich wissen, dass Metallic-Lack, Ledersitze, Standheizung, Klimaanlage, 18" Alufelgen schon mal 350 Kg ausmachen können...?!?

Das kollidiert nun doch mit meinem subjektiven technischen + rechtlichen Verständnis...!

Über sachdienliche Hinweise + Erläutungen würde ich mich sehr freuen.

Und vor geraumer Zeit wurde hier mal auf einen, ggf. mehrere auf Wohnmobile spezialisierte(n) Anwalt/Anwälte verwiesen.
Entsprechende Kontaktangaben wären ebenfalls schön!

-🙂

Grüssle

Nico

Beste Antwort im Thema

Das sehe ich auch so und ich hatte es versucht mit "Da beißt sich die Katze in den Schwanz" zu verdeutlichen.
Wenn man bestimmte Vorstellungen von einem Auto hat und es in dieser Nische lediglich 2 Anbieter gibt, wobei eigentlich gibt es nur einen, der nen 6-Zylinder-Diesel anbietet, kommt man da in "Not".....bei MB eben auch deshalb, weil man DIREKT vom Hersteller kauft OHNE EINFLUSSNAHMEMÖGKICHKEIT auf den Kaufvertrag.
Welche Möglichkeiten bleiben dann noch?
Einen anderen Verkäufer? Gibt's nicht (mehr).
Einen anderen Hersteller? siehe oben
Das das Kind JETZT im Brunnen liegt, ist wohl allen klar, aber eine Chance es anders zu machen gibt es faktisch nicht, wenn ich MEINEN Traum erfüllen will. Und er ist ja nicht mal blauäugig rangegangen, immerhin hat er das Prospekt studiert.
Ich könnte dem TE hier keinen echten Vorwurf machen.....beim nächsten mal macht er es dann anders.

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Warum kann man nicht das Gewicht nicht wie die mobilen Polizeikontrollen auf der Autobahn auch auf dem Hof beim Händler ermitteln?

Zitat:

@aspergius schrieb am 25. Januar 2016 um 11:49:09 Uhr:


Warum kann man nicht das Gewicht nicht wie die mobilen Polizeikontrollen auf der Autobahn auch auf dem Hof beim Händler ermitteln?

Können schon, aber wollen?

Bei der Abholung ist die Freude so gross und der Wille so stark direkt rein und los, da ist alles egal.

Deshalb immer eine neutrale oder "nicht begeisterungsfähige" Person mitnehmen die auf dem Boden bleibt und dafür sorgt dass eine emotionsfreie Übergabe gemacht wird.

Mir geht es immer noch so, nach dem 209. Kauf 🙂

Ein Teufelskreis, der Kunde freut sich ein Loch in die Mütze wenn die Kiste endlich auf dem Hof steht und wacht erst auf, wenn`s losgehen soll und die Karre mit etwas Bettzeug und 3 Badehosen überladen ist.

Bei vielen anderen Dingen des täglichen Gebrauchs die nur ein paar Euro kosten sind die meisten Kunden DEUTLICH empfindlicher. ;-)

Eure Fallbeispiele und empfohlenen Vorgehensweisen in allen Ehren...!
Aber die Situation wäre exakt die Gleiche, die ich jetzt auch habe...!

Mal angenommen mein MB Händler hätte eine eigene Waage auf dem Hof, so dürfte ich auf Selbrige erst fahren, NACHDEM ich

1.) einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen habe, und
2.) eine hohe 5-stellige Summe den Besitzer gewechselt hat...!

Und bei dieser Situation bin ich nun mal angelangt...!

-🙂

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Das sehe ich auch so und ich hatte es versucht mit "Da beißt sich die Katze in den Schwanz" zu verdeutlichen.
Wenn man bestimmte Vorstellungen von einem Auto hat und es in dieser Nische lediglich 2 Anbieter gibt, wobei eigentlich gibt es nur einen, der nen 6-Zylinder-Diesel anbietet, kommt man da in "Not".....bei MB eben auch deshalb, weil man DIREKT vom Hersteller kauft OHNE EINFLUSSNAHMEMÖGKICHKEIT auf den Kaufvertrag.
Welche Möglichkeiten bleiben dann noch?
Einen anderen Verkäufer? Gibt's nicht (mehr).
Einen anderen Hersteller? siehe oben
Das das Kind JETZT im Brunnen liegt, ist wohl allen klar, aber eine Chance es anders zu machen gibt es faktisch nicht, wenn ich MEINEN Traum erfüllen will. Und er ist ja nicht mal blauäugig rangegangen, immerhin hat er das Prospekt studiert.
Ich könnte dem TE hier keinen echten Vorwurf machen.....beim nächsten mal macht er es dann anders.

Stöhn...wir drehen uns seit über 9 Seiten eigentlich nur im Kreis! 🙁

Auch wenn ich den Ärger sehr gut verstehen kann, Angaben in einem Prospekt ist wie Schall und Rauch und hat keinerlei rechtliche Grundlage gegenüber einem Hersteller bzw. Händler. Dazu muss man kein juristisches Verständnis besitzen um dies zu erkennen.

Von daher gibt es nur folgende Möglichkeiten für den TE:

- Das 4-stellige Angebot des Herstellers/Händlers akzeptieren und sich damit zufrieden geben
- Den Hersteller/Händler verklagen und jahrelangen Nervenkrieg eines Prozesses zu erdulden
- Eine Möglichkeit der Auflastung zu finden und die Kosten dem Hersteller aufzubrummen
- In Zukunft vor jeder Anreise "gepackt" auf eine LKW-Waage zu gehen um Überraschungen zu vermeiden
- Zu guter Letzt beim nächsten Kauf daraus eine Lehre gezogen zu haben und nicht alles einem Prospekt zu glauben

Wir können Dir nur mit Rat zur Seite stehen. Was Du daraus machst können wir nicht beeinflussen. Die Diskussion selbst wird hier nur so ad absurdum!

@pandatom

Anbei eine kleine rechtliche Aufklärung für Dich:

http://www.shortnews.de/.../...angaben-der-hersteller-sind-verbindlich

-🙂

@Pandatom das echte Gewicht bekommst du aber erst raus, wenn die Kiste zusammengeklöppelt ist. Auf Grund von Sonder- und Mehrausstattungen wird kein Hersteller VERBINDLICH vorab die Werte liefern können.
Schön zu sehen an den "von bis"-Leergewichten im Fzg-Schein, die dann sogar noch überboten werden.

Mir fällt jetzt keine Lösung für dieses Problem ein, es vorab zu lösen.....außer Nichtkaufen....aber dann weiß man auch nicht, ob es paßt oder gepaßt hätte.

Klage? Selbst bei Erfolg....was dann? Rückgabe und kein entsprechendes Fzg haben oder gar auffindbar.🙄

Wiegen vor den Reisen sollten wohl Selbstverständlichkeit sein, insbesondere dann, wenn man um die Zuladungsknappheiten weiß.

Zitat:

@princeton schrieb am 25. Januar 2016 um 14:29:18 Uhr:


Eure Fallbeispiele und empfohlenen Vorgehensweisen in allen Ehren...!
Aber die Situation wäre exakt die Gleiche, die ich jetzt auch habe...!

Mal angenommen mein MB Händler hätte eine eigene Waage auf dem Hof, so dürfte ich auf Selbrige erst fahren, NACHDEM ich

1.) einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen habe, und
2.) eine hohe 5-stellige Summe den Besitzer gewechselt hat...!

Und bei dieser Situation bin ich nun mal angelangt...!

-🙂

Wieso nicht?

Ich mache es mit WoMo, WoWa immer so:

-Gewicht im Kaufvertrag festhalten
-VOR der Übernahme des Autos wiegen.

Stimmt das Gewicht nicht gibts Probleme. Meine beiden "Stammhändler" wissen das und erwarten mich meistens an der Waage bzw. mit Waage auf dem Hof.
Man muss sich die Menschen nur erziehen.

Aber nachher ist man halt immer schlauer. Beim nächsten mal weist du es.

TIP: Versuche mal Auflastung mit Luftfahrwerk, z.b. von AL-KO.

http://www.al-ko.de/...-fuer-original-chassis-air-top-luftfederung.htm

Hab jetzt da auch gerade angefragt um einen total überladenen Pössl aufzulasten.

Nochmal gaaaaaanz langsam:

1.) KEIN autorisierter MB-Verkaufsstützpunkt wird mir im Zuge der verbindlichen Fahrzeugbestellung eine belastbare Gewichtsnote in den Vertrag setzen!
Wie auch, denn NIEMAND bei Mercedes Benz weiß, was die einzelnen Ausstattungen wiegen! (Standheizung, Klima, Comand mit Kamera, Tempomat, e.c.t...)

2.) BEVOR die Gefahrenübergabe dieser Mobilitätslösung an den Endkunden erfolgt, MUSS das Fahrzeug kpl. bezahlt sein!
Sprich, VOR der Übertragung der Eigentumsverhältnisse ist nun mal eine Gewichtskontrolle NICHT umsetzbar!!!
Und selbst wenn, besteht immer noch ein rechtsgültiger Kaufvertrag! Soll der Kunde dann sagen, "Ach nö, das KFZ, welches ich vor drei Monaten bestellt habe, und welches Sie bereits auf mich zugelassen haben, nehme ich unter diesen Umständen jetzt gar nicht mehr!"
Keine 48 Std. später hast Du Post aus der MB-Rechtssbteilung...!

Soviel zu Theorie, Praxis und das man später schlauer ist...!

-🙂

Also ICH habe selbst WoMo die 200.000EUR und mehr kosten, abgesehen von einer kleinen Anzahlung erst nach erfolgreicher Übergabe bezahlt.
Und unter Übergabe verstehe ich eine 2h (und mehr) dauernde Prozedur bei der alles geprüft und angesehen wird, zuzüglich allfälliger Nachbesserungen. Unterschrieben wird erst wenn alles gemacht ist, zur Not komme ich auch 2mal. Das Gewicht ist das nur ein kleiner Teil.

Ein WoMo ist klein PKW, da gelten andere Regeln.

Wenn der Verkäufer das nicht will oder nicht kann dann geht man halt zu einem anderen. Sagt ja über die Seriosität etwas aus.

Ansonsten siehst du ja was dabei heraus kommt.

Du bist schlauer, beim nächsten WoMo wirst du sicher vorsichtiger sein? Oder nicht? 🙂

Das Du bei TOYOTA Hausverbot hast kann ich langsam verstehen...!

-🙂

"Bitte konfrontieren Sie mich nicht mit Fakten, meine Meinung steht fest...!"

-🙂

Zitat:

@princeton schrieb am 25. Januar 2016 um 17:25:26 Uhr:


Das Du bei TOYOTA Hausverbot hast kann ich langsam verstehen...!

-🙂

"Bitte konfrontieren Sie mich nicht mit Fakten, meine Meinung steht fest...!"

-🙂

Naja, wenn ich innerhalb von 4 Jahren 4 Neuwagen für über 300.000CHF kaufe und 2 davon wegen erheblichen Mängeln zurück geben muss und dann auch noch "Strafe" dafür zahlen muss und vorher belogen, beleidigt und betrogen werde, dann werde ich halt sauer. Hat Toyota ein Vermögen gekostet, meine Familie hat ein grosses Taxi-Unternehmen in Thailand mit über 300 Fahrzeugen. Toyota wird seitdem nicht mehr berücksichtigt. 🙂

Bild 1 CH-Autobahn Getriebe will keinen Kraftschluss mehr. Kurz vor Ende des 1. Getriebes bei 8700km.

2. und 3. Bild das Ende des 2. Getriebes bei 12.000km Gesamtlaufleistung und 3.500km mit dem Getriebe. Nachts, im Tunnel, auf der Autobahn, 3 Kinder (1,1,4) hinten drin und 4m WoWa hinten dran.

Avensis Kombi Neupreis fast CHF 70.000, einmal quer durch die Sonder-Austattungsliste.

Hinsichtlich der Prospekthaftung mal was aktuelles zu Mercedes:

http://www.motor-talk.de/.../...mera-orientierungslinien-t5594156.html

Ich habe das zuladungsschwache Fahrzeug inzwischen für einen äußerst guten Kurs verkauft!
Und von meiner MB-Niederlassung gab es noch die Wiedergutmachungssumme on top...!

-🙂

Gruss

Nico

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