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Ausländische Regelungen: tatsächliches Gesamtgewicht contra zulässiges Gesamtgewicht

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 12:47

Hallo zusammen,

 

mir ist klar, dass das Zuggesamtgewicht dann letztlich auch noch reinspielt - gehen wir im Folgenden aber bitte einfach von der Annahme aus, dass das zulässige Zuggesamtgewicht in keinem Fall überschritten wird

Beispiel:

  • zulässige Anhängelast Zugfahrzeug: 1500 Kg
  • zGG Anhänger: 1800 Kg
  • Tatsächliches Gewicht des beladenen Anhänger sei 1450 Kg

In Deutschland zählt nun das tatsächliche Gesamtgewicht und ich düfte das Gespann so ziehen.

Zu den deutschen Regelungen finden sich zu dieser Thematik auch mehr als genug Infos. Aber wie steht es z.B. bei Fahrten ins benachbarte Ausland?

Mich persönlich interessieren vorrangig die Regelungen der Verkehrsordnungen von Österreich, Tschechien und Frankreich. Logisch können auch andere Staaten angegeben werden.

Zählt dort auch das tatsächliche Gewicht (wie bei uns) oder das zGG in den Fahrzeugpapieren?

Danke

Gruß

NoGolf

Ergänzung:

die Frage stellt sich bei mir z.B. zu meiner Motorrad-Wohn-Box mit 2t zGG, Leegewicht irgendwo bei 600 Kg, mit 2 Motorrädern und Gepäck beladen unter 1200 Kg tatsächlichem Gewicht ;)

****************************************

Beiträge im Thread mit Lösungen nach Ländern:

(mit nachvollziehbarer Quellenangabe)

****************************************

Beste Antwort im Thema

Gefunden

1) Le poids réel de la voiture ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)

le PTAC : 'poids total autorisé en charge' du véhicule tracteur indiqué sur la colonne F2 de la carte grise

Das reale Gewicht des Fahrzeugs darf sein PTAC nicht übersteigen.

PTAC ist das erlaubte Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs in Betrieb, angezeigt durch F2.

Also Gesamtmasse des Zugfahrzeugs.

2) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder son PTAC (Art. R312-2 du Code de la route)

Das reale Gewicht des Anhängers darf sein PTAC nicht übersteigen.

Wieder das Gesamtgewicht des Anhängers.

3) Le poids réel de l'attelage (remorque + voiture) ne doit pas excéder le PTRA de la voiture (Art. R312-2 du Code de la route)

le PTRA du véhicule tracteur : 'poids total roulant autorisé' indiqué sur la colonne F3 de la carte grise du véhicule tracteur.

Das reale Gewicht des Gespanns (Anhänger + Zugfahrzeug) darf nicht übersteigen das PTRA des Zugfahrzeugs

Das PTRA des Zugfahrzeugs: "Gesamtes erlaubtes rollendes Gewicht" angezeigt durch F3.

Da haben wir es doch: das reale Gewicht darf nicht größer sein als F3. Da steht nichts von "poids total autorisé" also Gesamtmasse des Anhängers.

4) Le poids réel de la remorque ne doit pas excéder 1,3 fois le poids réel de la voiture (Art. R312-3 du Code de la route)

Ok jetzt wird es interessant:

Das reale Gewicht des Anhängers darf nicht übersteigen das 1,3 fache des realen Gewichts des Zugfahrzeugs.

War mir jetzt auch neu. Wenn man einen Anhänger mit tatsächlichen 1000kg ziehen will muss das Zugfahrzeug in diesem Moment mindestens 1300kg wiegen.

Alles das findet sich wohl in Artikel R312-2 und R312-3 der Französischen "Code de la route".

Quellen:

http://carnetalim.free.fr/calcul.php

https://www.telecartegrise.com/.../...oids-maximum-de-ma-caravane.html

https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?...

https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?...

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Nach meinem Kenntnisstand geht es gerade in Austri um die tasächliche Masse. Und diese ermitteln sie gerne auf einer nahliegenden Waage.

Da kann in den Papieren stehen was wil - denn auch Zulassungspappiere sind sehr geduldigt, und es weiß inzwischen wirklich jeder, dass da vieles drinnensteht was nacht der Realität entspricht ...

Geht es um die jeweiligen 100km/h-Regelungen oder worum geht es dir?

m.E. ist das, was du, ohne die 100km/h-Regelung zu erwähnen, gefragt hast, in jedem Land gleich.

Es zählt fahrzeugseitig die zulässige Anhängelast und nicht das zul Gesamtgewicht des Anhängers.

Damit ist das Fahrzeug zugelassen und die Zulassung hat grundsätzlich nichts mit Straßenverkehrsordnungen zu tun.

Ansonsten gibt es noch die Einschränkungen durch den Führerschein, die sich wiederum am zul GG des Zuges orientieren.

Bei der 100km/h-Regelung gibt es dagegen deutliche Unterschiede.

in österreich kommt es auf den führerschein an.

nur fs b: es gelten nur die zulässigen gesamtgewichte - somit 3500kg -

es darf bei schweren zugfahrzeugen dann aber noch ein leichter anhänger, 750kg, gezogen werden, zb wohnmobil - somit kommt man hier auf 4250kg.

fs e zu b oder code 96: es gilt das tatsächliche gewicht.

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 15:40

@navec

Was bitte hat diese Frage mit der 100km-Regelung zut tun? Österreich? Tschechien? Frankreich? Dort kannst Du die deutsche 100er-Regelung getrost in die Tonne treten. Es gelten die örtlichen Geschwindigkeitsregeln.

Mir geht es ausschließlich um die Zulässigkeit meines 2t zGG-Anhängers an einem Zugfahrzeug mit z.B. 1500Kg oder 1800kg zul. Anhängelast, wenn der Anhänger tatsächlich weniger wiegt, als die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs. Und dies eben fürs benachbarte Ausland

Hat man die Führerscheinklasse für die Zugkombination, kommt es auf das tatsächliche Gewicht an, daß man dran hat. Wenn das Zugfahrzeug 1600 kg ziehen darf, der Anhänger 2000 kg z.GG. hat, er tatsächliche 1500 kg wiegt, darf man den in D so fahren. Ich denke, das ist in anderen Ländern auch so. Es geht dabei um das tatsächliche Gewicht, daß gerade gezogen wird. Alles andere macht keinen Sinn.

Zitat:

@Nogolf schrieb am 7. Mai 2020 um 17:40:12 Uhr:

@navec

Was bitte hat diese Frage mit der 100km-Regelung zut tun?

Das war mir bei dem Eingangsbeitrag nicht so ganz klar (Begründung s.u.) und um das, zumindest für mich, eindeutig klar zu stellen, habe ich lieber noch mal nach gefragt. Ich hoffe, dass das noch so gerade eben in Ordnung geht....

Zitat:

Mir geht es ausschließlich um die Zulässigkeit meines 2t zGG-Anhängers an einem Zugfahrzeug mit z.B. 1500Kg oder 1800kg zul. Anhängelast, wenn der Anhänger tatsächlich weniger wiegt, als die zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs. Und dies eben fürs benachbarte Ausland

Deine Frage habe ich beantwortet:

Im Ausland sind die technischen Angaben zur Zulassung deines Autos, die definitiv mit keiner landesspezifischen Gespann-Geschwindigkeitsregelung und sonstigen Regeln der jeweiligen Straßenverkehrsordnungen etwas zu tun haben, die gleichen, wie im Inland.

Etwas anderes, z.B. dass das zul. GG von Anhängern in irgend einem Land nicht größer sein darf, als die zul eingetragene Anhängelast des ZugFz, habe ich jedenfalls noch nicht gelesen.

Gegenfrage:

Wie kommst du darauf? Hast du einen konkreten Anlass, diese Frage zu stellen?

 

 

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 17:37

Zitat:

@Hayabusasven schrieb am 7. Mai 2020 um 19:04:59 Uhr:

... Ich denke, das ist in anderen Ländern auch so. ...

Denken tu ich das genau genommen auch so ... nur "wissen" tu ich´s halt nicht. Mir geht´s dabei um den tatsächlichen Fall mit meiner Moped-Wohnbox.

Zusätzlich stehe ich vor dem Neukauf eines anderen Zugfahrzeugs. Für den Wohnwagen reicht mir dabei eine zul. Anhängelast von 1500Kg.

Mit den Mopeds auf dem geschlossenen Motorradanhänger (ehem. Pferdetransporter) fahren wir von Augsburg aus üblicherweise nur in Richtung Österreich, manchmal Tschechien (Lipno) und evtl. auch mal Frankreich.

Der Motorradanhänger wiegt 650kg leer (ich hab inzwischen nachgesehen). Ein Motorrad hat ca. 250kg. Somit rund 500kg Zuladung plus vieleicht 100Kg Gepäck. Damit bleibe ich beim tatsächlichen Gewicht weit unter den 1500Kg Anhängelast.

Würde nun z.B. in Österreich - abweichend von Deutschland - das zulässige Gesamtgewicht von 2t des Anhängers gelten ... muß ich mir entweder ein entsprechendes Zugfahrzeug mit mind. 2t Anhängelast suchen oder ggf. hohe Strafen in Kauf nehmen.

That´s it ;)

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 18:00

Zitat:

@PIPD black schrieb am 7. Mai 2020 um 19:44:30 Uhr:

Hilft dir das weiter?

https://www.oeamtc.at/.../...riften-zum-ziehen-von-anhaengern-16179702

Allerdings ... danke ... das ist schon mal eine nachvollziehbare Aussage für Austria:

Zitat:

Auflaufgebremste schwere Anhänger:

wenn das tatsächliche Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges - bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 und N1 (Zusatz "G" im Zulassungsschein bei der Fahrzeugklasse) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend - noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt.

d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!

Es kommt in Österreich also tatsächlich ergänzend das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ins Spiel

tatsächliches Gewicht des Anhängers + Zuladung muß also ggf. zusätzlich kleiner als das zul. Gesamtgewicht meines Zugfahrzeugs sein

 

@Nogolf - solltest du ADAC-Mitglied sein, ist das eine ausgezeichnete Frage für deren kostenfreie Rechtsberatung. Da bekommst du eine verbindliche Aussage. Schnell und unkompliziert auch per Mail.

Themenstarteram 7. Mai 2020 um 18:07

@gseum

nöö ... kein ADAC

OK, dann keine halbwegs rechtsverbindliche Aussage. ;)

Halbwegs! Ist das genug für die Grünen im entsprechenden Ausland?

ADAC ist zwar schon mal gut, aber wissen wissen die auch leider nicht alles! Wissen nur wirklich gut, wie man Prämien kassiert und erhöht!

Zitat:

@Nogolf schrieb am 7. Mai 2020 um 20:00:03 Uhr:

Es kommt in Österreich also tatsächlich ergänzend das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ins Spiel

tatsächliches Gewicht des Anhängers + Zuladung muß also ggf. zusätzlich kleiner als das zul. Gesamtgewicht meines Zugfahrzeugs sein

es ist so wie ich geschrieben habe - allerdings würde ich doch mal nachfragen, ob die in deutschland gültigen regeln, für reisende deutsche, nicht anerkannt werden. ist nicht so selten.

mit dem b96 wurde auch der führerschein europakonform gemacht.

e zu b hat trotzdem europweite gülitgkeit, auch dort, wo es den fs nicht gab.

ist halt leider doch nicht alles so gleich in unserem europa.

 

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