Eine rechtliche Frage bzgl. der Zuladungsangaben im Prospekt vs. der tatsächlich möglichen Zuladung

Hallo zusammen,
nachdem ich vor einigen Monaten in Frankreich mit meinem Viano Marco Polo im Zuge einer Gewichtskontrolle freundlichst aufgefordert wurde 150 Kg Übergewicht + €90,00 abzuladen, entwickelten sich zwischen mir und Mercedes Benz dezente Unstimmigkeiten...!

Im mir 2014 ausgehändigten Verkaufsprospekt wurde speziell für mein Fahrzeug eine Zuladung von 740 Kg angegeben. (Treibstoff 90%, Fahrer 75Kg, 8Kg Handgepäck, Frischwasser + Gas voll, e.c.t)
Keine Sternchen, oder Kleingedrucktes, dass Zusatzausstattungen den Zuladungswert signifikant beeinflussen würde.
Wobei mir schon klar ist, dass sich der Wert "etwas" verschieben kann...! Und mit +- 550 Kg hätte ich auch kein Problem...!

Ich komme nun rechnerisch auf eine stark dezimierte Zuladung von 390Kg...!
Technische Möglichkeiten zur Auflastung gibt es nicht. Und MB vertritt die Ansicht, dass ich mich mit der ca. 40%igen Abweichung arrangieren muss.
Als Verbraucher müsste ich wissen, dass Metallic-Lack, Ledersitze, Standheizung, Klimaanlage, 18" Alufelgen schon mal 350 Kg ausmachen können...?!?

Das kollidiert nun doch mit meinem subjektiven technischen + rechtlichen Verständnis...!

Über sachdienliche Hinweise + Erläutungen würde ich mich sehr freuen.

Und vor geraumer Zeit wurde hier mal auf einen, ggf. mehrere auf Wohnmobile spezialisierte(n) Anwalt/Anwälte verwiesen.
Entsprechende Kontaktangaben wären ebenfalls schön!

-🙂

Grüssle

Nico

Beste Antwort im Thema

Das sehe ich auch so und ich hatte es versucht mit "Da beißt sich die Katze in den Schwanz" zu verdeutlichen.
Wenn man bestimmte Vorstellungen von einem Auto hat und es in dieser Nische lediglich 2 Anbieter gibt, wobei eigentlich gibt es nur einen, der nen 6-Zylinder-Diesel anbietet, kommt man da in "Not".....bei MB eben auch deshalb, weil man DIREKT vom Hersteller kauft OHNE EINFLUSSNAHMEMÖGKICHKEIT auf den Kaufvertrag.
Welche Möglichkeiten bleiben dann noch?
Einen anderen Verkäufer? Gibt's nicht (mehr).
Einen anderen Hersteller? siehe oben
Das das Kind JETZT im Brunnen liegt, ist wohl allen klar, aber eine Chance es anders zu machen gibt es faktisch nicht, wenn ich MEINEN Traum erfüllen will. Und er ist ja nicht mal blauäugig rangegangen, immerhin hat er das Prospekt studiert.
Ich könnte dem TE hier keinen echten Vorwurf machen.....beim nächsten mal macht er es dann anders.

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Na, ob die Verkäufer nun ganz viel- oder ganz wenig Ahnung haben, so darf ich doch davon ausgehen, dass das verantwortliche Produktmanagement eines solch renommierten Unternehmens sich in der Lage sieht belastbare + präzise ermittelte Angaben in die Verkaufsprospekte zu drucken.

Ich hätte mit einem Delta von +- 100/150Kg auch keine Probleme, aber eine Abweichung von ca. 350 Kg übersteigt nun mal dezent meine Toleranzgrenze...!

-🙂

Was die Gewichtsfrage betrifft bin ich mir nicht so sicher, ob das ein WW-Händler wirklich besser macht. Klar die haben teilweise Gewichtsangaben bei Zubehör, doch die stimmen 1. auch nicht exakt und 2. stimmt schon das angegebene Leergewicht des WW/WoMo ohne das Zubehör meistens nicht.
Was letztlich herauskommt ist fast immer „Zufall”, weil eben manche Dinge bereits in der laufenden Produktion geändert werden und auch beim Zubehör immer wieder Änderungen vorkommen die noch nicht im Prospekt stehen.

Wenn es bei all den Bauteilen mal 100 g da und 150 g dort sind summiert sich das am Ende zu vielen Kilos. Normalerweise müsste ein Hänger/WoMo in fertigen Zustand noch beim Hersteller gewogen und das als Leergewicht eingetragen werden, bei jedem Einzelnen.

Wenn nun im Kaufvertrag steht „ich nehme den WW nur dann ab, wenn er fertig min. XXX Zuladung hat”, dann ist alles klar, dann hat das Problem der Hersteller/Händler und nicht der Kunde.

So eine Klausel kann man auch handschriftlich in einem Kaufvertrag aufnehmen, würden das Viele tun, gäbe es dieses Problem bald nicht mehr, da bin ich ziemlich sicher. Doch so lange wir Kunden nicht selbst Druck machen wird sich nichts ändern.

Kein Mercedes Benz Verkäufer darf, wird und kann keine rechtsgültigen handschriftlichen Zusatzklauseln in einen vom Mutterkonzern klar vorgegebenen Kaufvertrag eintragen...!

Und die Praxis sieht so aus, dass das, was der Verkäufer nicht weiß, er im

P R O S P E K T

nachblättert...!

Wenn ich ihn frage, welche Anhängerlast mein Fahrzeug haben wird, blättert er nach und sagt mir, dass es 2500Kg sind!

Wenn sich dann später herausstellt, dass es nur 1.800Kg sind, erwarte ich eine Nachbesserung!

-🙂

Da man bei MB meistens bei einer NL kauft und somit DIREKT beim Hersteller, ist da nix mit Einschränkungen oder zusätzlichen Vereinbarungen im Vertrag.

In diesem Fall aber auch gleichzeitig Glück im Unglück, denn wäre das Grundfahrzeug zum Ausrüster gegangen, würden beide jedwede Schuld von sich weisen und immer auf den anderen verweisen.

Trotzdem würde auch gerne mal wissen, was deine Wiegungen ergeben haben, ebenso wie @Pandatom es schon mehrmals erfragt hatte.

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Auf Seite 3 habe ich präzise auf die Frage der Wiege-Ergebnisse geantwortet!!!

-🙂

"Über den TÜV-Nord wurde nach entsprechender EG-Norm eine Leermasse von
2.620 Kg ermittelt...!"

-🙂

Ich weiß nicht ob das richtig verstanden wurde.
Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiges Übereinkommen, der Anbieter bietet eine Ware mit schriftlich zugesicherten Eigenschaften, der Käufer stimmt zu diese Ware wie beschrieben zum vereinbarten Preis abzunehmen, so ist das vereinfacht ausgedrückt rechtlich vorgesehen.

Rein rechtlich sind jegliche Ergänzungen, auch handschriftlich in allen Verträgen möglich das heißt wenn der Kunde will, dass ihm eine bestimmte Eigenschaft zugesichert wird kann er das so verlangen. Will der Händler, oder Hersteller das nicht zusichern, dann kaufe ich eben nicht, fertig.

Genau das wäre das Druckmittel. Bei einem einzelnen Kunden wird der Händler noch sagen, naja, dann halt nicht. Kommen aber 10 Kunden die das so wollen wird er nach Lösungen suchen, ganz klar, er will und muss ja verkaufen, davon lebt er.

Sprich wir die Kunden sollten Vorgaben machen, nicht umgekehrt, dann nur dann kommen ganz sicher ganz schnell auch Lösungen da bin ich sicher.

So lange ich als Hersteller/Händler kein wesentliches Problem sehe, weil die Kunden trotzdem (wie die Schafe) kaufen, würde ich auch nichts ändern, warum auch, wenn es so auch geht?

Der örtliche Händler druckt den KV doch nur im Namen des Herstellers aus. Da bekommst du NIEMANDEN dazu, irgendwelche Ergänzungen oder Vereinbarung zu tätigen, zumal man auf den vorgegebenen Vertragstext eh keinen Einfluß hat.

Zitat:

@princeton schrieb am 19. Januar 2016 um 17:55:49 Uhr:


Im Fahrzeugschein steht eine Leergewichtsspanne von 2356Kg bis 2565Kg drin.
Und ein zulässiges Gesamtgewicht von 3050Kg.

Zitat:

@princeton schrieb am 24. Januar 2016 um 16:37:54 Uhr:


Über den TÜV-Nord wurde nach entsprechender EG-Norm eine Leermasse von
2.620 Kg ermittelt...!

Nur als Zusammenfassung gedacht

Zitat:

@princeton schrieb am 17. Januar 2016 um 16:06:13 Uhr:


In meinem Prospekt (siehe Anhang)

Leergewicht lt. Prospekt 2.310 kg

Zitat:

@PIPD black schrieb am 24. Januar 2016 um 16:54:34 Uhr:



Zitat:

@princeton schrieb am 19. Januar 2016 um 17:55:49 Uhr:


Im Fahrzeugschein steht eine Leergewichtsspanne von 2356Kg bis 2565Kg drin.
Und ein zulässiges Gesamtgewicht von 3050Kg.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 24. Januar 2016 um 16:54:34 Uhr:



Zitat:

@princeton schrieb am 24. Januar 2016 um 16:37:54 Uhr:


Über den TÜV-Nord wurde nach entsprechender EG-Norm eine Leermasse von
2.620 Kg ermittelt...!
Nur als Zusammenfassung gedacht

Passt doch mit dem Sonderzubehör (Felgen usw.). Also alles gut für den Hersteller.

Zu den Kaufverträgen:
Ich hatte auch auch schon Diskussionen, ich handhabe das aber immer so: Wenn der Verkäufer das nicht will kaufe ich halt wo anders. Ich bin schon mehrmals aus einem Laden raus ohne zu kaufen.

Man muss halt klaren Kopf bewahren oder eine 2. Person mitnehmen die gegen den Kauf ist, diese wird dann argumentieren und den Interessenten von seinem "Höhenflug" herunter bringen (bei mir macht das meine Frau die kann das wirklich gut).

Zitat:

@PIPD black schrieb am 24. Januar 2016 um 16:46:04 Uhr:


Der örtliche Händler druckt den KV doch nur im Namen des Herstellers aus. Da bekommst du NIEMANDEN dazu, irgendwelche Ergänzungen oder Vereinbarung zu tätigen, zumal man auf den vorgegebenen Vertragstext eh keinen Einfluß hat.

So lange das „Jeder” so sieht und sich auf die Art gängeln lässt bleibt das auch so.

Wo steht überhaupt geschrieben, dass ich vorgefertigte Verträge zu akzeptieren habe?
Die sind „praktisch”, vor Allem weil sie Keiner wirklich durchliest, schon gar nicht das „Kleingedruckte”.

Warum bestehen wir nicht auf unser Recht als Kunde, ich kann in jedem Vertrag handschriftlich Dinge festlegen auf die ich wert lege, gut das muss der Händler nicht akzeptieren, aber ich muss auch nichts anderes unterschreiben, dann lass ich es eben, ganz einfach.

Wie schon gesagt, macht es Einer, juckt das „keine Sau”, machen es 10, oder 20 sieht das schon ganz anders aus, dann ist der Händler eindeutig im Zugzwang, dann muss er sich entscheiden, lass ich noch 5 Kunden ohne Vertrag ziehen, oder lass ich mich lieber drauf ein.

Weil DU sonst keinen MB, BMW, Tesla etc. gekauft bekommst.
Wenn das aber dein innigster Wunsch ist......beißt sich die Katze in Schwanz.😉

Ein guter Freund ist Verkäufer bei VW, dem brechen die Umsätze und Provisionen ein, da 90% der Kunden darauf bestehen, dass er schriftlich im Vertrag zusichert, dass das zu bestellende Fzg. NICHT von Abgasmanipulationen betroffen ist...!
Tja, und das eben kann + darf er nicht...!

Genauso wenig werde ich deutschlandweit KEINEN MB-Verkäufer finden, der mir mit einem schnöden Zweizeiler auf dem ausgedruckten Vertrag zusichert, dass ich mich auf eine Zuladung x verbindlich verlassen kann...!

-🙂

@martinde001
Dein einseitiges Verständnis für die verbraucherunfreundlichen Machenschaften der Autoindustrie ist durchaus bemerkenswert...!

-🙂

Ich kaufe im Jahr Fahrzeuge für mehrere 100.000EUR für Kunden.

Wenn ich mist baue, muss ich zahlen.

Zudem sind die WoMo-Hersteller ehrlicher als die Auto-Industrie. Sind ja meistens kleinere Firmen die einen Ruf zu verlieren haben.

@martinde001, ich glaube nichtmal dass dies unbedingt was mit „Ehrlichkeit” zu tun hat, eher mit Nachlässigkeit und damit, dass die meisten Kunden das einfach schlucken, „weil es halt so ist”.
Viele verlassen sich auf das was gesagt wird und müssen dann sehen wie sie klar kommen. Manchen ist es auch egal, dann wird eben überladen, wird schon gut gehen. In jedem Fall fahren die Meisten am Limit weil es anders kaum möglich ist, außer man fährt fast leer.

Es ist natürlich auch schwer den richtigen Kompromiss zu finden, einerseits wollen Kunden immer mehr Komfort, andererseits sollen bei WW möglichst viele Zugfahrzeuge in Frage kommen und bei WoMo spielt die heutige Führerscheinproblematik mit.

Trotzdem wäre es lösbar, vielleicht etwas teurer aber lösbar. Lösungen werden aber bekanntlich erst gesucht wenn entsprechender Druck vom Kunden kommt, ansonsten bleibt es wie es ist.

Taxler da gebe ich dir Recht. Das Problem ist dass der Kunde sich alles gefallen lässt und auch teilweise desinteressiert und uninformiert ist und der Hersteller dies ausnutzt. Ist ja überall so, siehe derzeitige Politik.
Irgendwann wehrt sich einer, der wird dann vielleicht ausbezahlt (wie der TE) oder bekommt Hausverbot (so wie ich bei Toyota), wenn sich aber mal 1000 wehren sieht es anders aus.

Das Problem ist auch das viele Käufer denken es geht alles in ein Auto und man kann bis unters Dach laden ohne sich Gedanken zu machen.

Im Camping ist eines wichtig: DIE WAAGE bzw. DIE GEWICHTE

Der TE hat es jetzt teuer gelernt, beim nächsten mal wird er wohl rechnen und wiegen.

..und beim Neukauf zum Fachbetrieb und sich alles schriftlich geben lassen. Wenn der VK das nicht will dann halt zu einem anderen.

Ich habe beruflich viel mit WoWa und WoMo Verkäufern zu tun, viele sind ehrlich, einige aber auch nicht. Meine WoMo die ich verkaufe muss ich meistens eh importieren, ich achte direkt beim Hersteller auf die Gewichte und ich lasse auch immer (da wo es nicht automatisch geschieht) das Gewicht NACH Einbau allern Zubehörs ermitteln. Das steht dann entweder in den Papieren oder auf einem Aufkleber im Fahrersichtbereich, zusammen mit der Fahrzeughöhe.

Zum Thema zu dumm zum rechnen: Hier steht seit eben ein Vollintegrierter auf dem Hof, dem hat es den Fahrradträger vom Heck gerissen. Waren 4 E-Bikes incl. Akku drauf. Zuladung gem. Papiere max. 35kg, real über 100kg. Hat der Rückwand nicht gefallen. Der Schaden dürfte mehrere zehntausend Euro betragen da GFK-Rückwand.

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