Eine rechtliche Frage bzgl. der Zuladungsangaben im Prospekt vs. der tatsächlich möglichen Zuladung

Hallo zusammen,
nachdem ich vor einigen Monaten in Frankreich mit meinem Viano Marco Polo im Zuge einer Gewichtskontrolle freundlichst aufgefordert wurde 150 Kg Übergewicht + €90,00 abzuladen, entwickelten sich zwischen mir und Mercedes Benz dezente Unstimmigkeiten...!

Im mir 2014 ausgehändigten Verkaufsprospekt wurde speziell für mein Fahrzeug eine Zuladung von 740 Kg angegeben. (Treibstoff 90%, Fahrer 75Kg, 8Kg Handgepäck, Frischwasser + Gas voll, e.c.t)
Keine Sternchen, oder Kleingedrucktes, dass Zusatzausstattungen den Zuladungswert signifikant beeinflussen würde.
Wobei mir schon klar ist, dass sich der Wert "etwas" verschieben kann...! Und mit +- 550 Kg hätte ich auch kein Problem...!

Ich komme nun rechnerisch auf eine stark dezimierte Zuladung von 390Kg...!
Technische Möglichkeiten zur Auflastung gibt es nicht. Und MB vertritt die Ansicht, dass ich mich mit der ca. 40%igen Abweichung arrangieren muss.
Als Verbraucher müsste ich wissen, dass Metallic-Lack, Ledersitze, Standheizung, Klimaanlage, 18" Alufelgen schon mal 350 Kg ausmachen können...?!?

Das kollidiert nun doch mit meinem subjektiven technischen + rechtlichen Verständnis...!

Über sachdienliche Hinweise + Erläutungen würde ich mich sehr freuen.

Und vor geraumer Zeit wurde hier mal auf einen, ggf. mehrere auf Wohnmobile spezialisierte(n) Anwalt/Anwälte verwiesen.
Entsprechende Kontaktangaben wären ebenfalls schön!

-🙂

Grüssle

Nico

Beste Antwort im Thema

Das sehe ich auch so und ich hatte es versucht mit "Da beißt sich die Katze in den Schwanz" zu verdeutlichen.
Wenn man bestimmte Vorstellungen von einem Auto hat und es in dieser Nische lediglich 2 Anbieter gibt, wobei eigentlich gibt es nur einen, der nen 6-Zylinder-Diesel anbietet, kommt man da in "Not".....bei MB eben auch deshalb, weil man DIREKT vom Hersteller kauft OHNE EINFLUSSNAHMEMÖGKICHKEIT auf den Kaufvertrag.
Welche Möglichkeiten bleiben dann noch?
Einen anderen Verkäufer? Gibt's nicht (mehr).
Einen anderen Hersteller? siehe oben
Das das Kind JETZT im Brunnen liegt, ist wohl allen klar, aber eine Chance es anders zu machen gibt es faktisch nicht, wenn ich MEINEN Traum erfüllen will. Und er ist ja nicht mal blauäugig rangegangen, immerhin hat er das Prospekt studiert.
Ich könnte dem TE hier keinen echten Vorwurf machen.....beim nächsten mal macht er es dann anders.

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Also Ente gut alles Gut? 😁

Für ihn ja, der andere wird wohl bald mit dem gleichen Problem hier auflaufen.😛

Oder der alte Besitzer kommt mit der Frage: "Brauche rechtliche Beratung: Habe Auto verkauft und wichtige Angaben verschwiegen. Käufer droht mit Anwalt"

Gruß Axel

Zitat:

@trikeflieger schrieb am 19. Februar 2016 um 07:39:15 Uhr:


Oder der alte Besitzer kommt mit der Frage: "Brauche rechtliche Beratung: Habe Auto verkauft und wichtige Angaben verschwiegen. Käufer droht mit Anwalt"

Gruß Axel

-🙂

Ganz unrecht hast Du nicht...!

Nach einer Woche meldete sich der Käufer bei mir, und fragte mich recht unfreundlich, wo denn die Winterreifen wären...?!?

Die waren weder beim Besichtigungsteemin drauf, noch Bestandteil der Kaufverhandlung, bzw. im KV erwähnt.

Aber der Käufer "glaubte" sie gesehen zu haben...und bezog sich dann auf meine Vertragspassage "Gekauft wie gesehen!"...!!!

Und das bei Ü-€50.000...?!?

Tja, irgendetwas ist doch immer...!

-🙂

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Zitat:

@princeton schrieb am 19. Februar 2016 um 08:10:33 Uhr:



Zitat:

@trikeflieger schrieb am 19. Februar 2016 um 07:39:15 Uhr:


Oder der alte Besitzer kommt mit der Frage: "Brauche rechtliche Beratung: Habe Auto verkauft und wichtige Angaben verschwiegen. Käufer droht mit Anwalt"

Gruß Axel

Die waren weder beim Besichtigungsteemin drauf, noch Bestandteil der Kaufverhandlung, bzw. im KV erwähnt.
Aber der Käufer "glaubte" sie gesehen zu haben...und bezog sich dann auf meine Vertragspassage "Gekauft wie gesehen!"...!!!

Wenn der relativ weite Anfahrt hätte, würde ich ihm vorschlagen, die Reifen die montiert waren vorbeizubringen und die WI-Reifen in der kommenden Woche aufziehen zu lassen. 😰
Bei 50TSD € hätte ich mir den Spass hätte auch ein paar Euros kosten lassen.... 😁

-🙂 ....

Ich fragte ihn ja auch noch, ob er denn nicht während der ca. 400Km Rückfahrt die Sommerräder im Laderaum vermisst hätte...!?!
Da es ja eher unlogisch wäre ein Wohnmobil "nur" mit Winterreifen zu verkaufen...!?!

Er meinte trotzdem stumpf, dass ich wohl nach der ersten Besichtigung + vor der finalen Abholung die Schlappen gewechselt hätte...!

245/45 - 18er Räder sind ja auch gängige + normale WR-Ausführungen...!

-🙂

Zitat:

@trikeflieger schrieb am 19. Februar 2016 um 07:39:15 Uhr:


Oder der alte Besitzer kommt mit der Frage: "Brauche rechtliche Beratung: Habe Auto verkauft und wichtige Angaben verschwiegen. Käufer droht mit Anwalt"

Gruß Axel

Hab ich auch gedacht als ich das gelesen habe.

Meine MB-Niederlassung hat mir gestern mitgeteilt, dass man/ich jetzt den 447er Marco Polo auch mit 3.200Kg Gesamtgewicht bestellen kann!
-🙂
Geht doch...!
-🙂

Gruss
Nico

Ist dieser dann nicht mehr mit einer bestimmten Rad-/Reifenkombi und darüberhinaus weiterhin auf Geschw.-Begrenzung 160km/h gebunden? Hast Du auch diesmal geprüft wie hoch dessen Leergewicht ist? 😉

Zitat:

@Pandatom schrieb am 12. März 2016 um 10:08:29 Uhr:


Ist dieser dann nicht mehr mit einer bestimmten Rad-/Reifenkombi und darüberhinaus weiterhin auf Geschw.-Begrenzung 160km/h gebunden? Hast Du auch diesmal geprüft wie hoch dessen Leergewicht ist? 😉

-🙂

Nö, habe, bzw. konnte noch nix überprüfen!
Wurde mir gestern nur mündlich mitgeteilt.
Ebenso, dass es demnächst interessante MP-Editionsmodelle geben wird!

-🙂

Das mit den 3.200 geht schon immer, sogar 3.500 oder sogar 4.000

Es gibt halt mehr Einschränkungen was Geschwindigkeit und besonders Anhängelast angeht, der 4000er darf nur noch 800kg ziehen, gebremst und ungebremst gar nichts.
Ebenso braucht man andere Reifen und es gibt andere Stossdämfper, teils sogar das Luftfahrwerk.

Gehen tut alles, nur wie der Preis dann ist.,...

Zitat:

@martinde001 schrieb am 12. März 2016 um 19:01:26 Uhr:


Das mit den 3.200 geht schon immer, sogar 3.500 oder sogar 4.000

Es gibt halt mehr Einschränkungen was Geschwindigkeit und besonders Anhängelast angeht, der 4000er darf nur noch 800kg ziehen, gebremst und ungebremst gar nichts.
Ebenso braucht man andere Reifen und es gibt andere Stossdämfper, teils sogar das Luftfahrwerk.

Gehen tut alles, nur wie der Preis dann ist.,...

-🙂

Nö, eine Auflastung ging bisher nur beim VITO, aber nicht beim VIANO, bzw. der aktuellen V-Klasse!
Nicht für Geld und gute Worte!

-🙂

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