Eine rechtliche Frage bzgl. der Zuladungsangaben im Prospekt vs. der tatsächlich möglichen Zuladung

Hallo zusammen,
nachdem ich vor einigen Monaten in Frankreich mit meinem Viano Marco Polo im Zuge einer Gewichtskontrolle freundlichst aufgefordert wurde 150 Kg Übergewicht + €90,00 abzuladen, entwickelten sich zwischen mir und Mercedes Benz dezente Unstimmigkeiten...!

Im mir 2014 ausgehändigten Verkaufsprospekt wurde speziell für mein Fahrzeug eine Zuladung von 740 Kg angegeben. (Treibstoff 90%, Fahrer 75Kg, 8Kg Handgepäck, Frischwasser + Gas voll, e.c.t)
Keine Sternchen, oder Kleingedrucktes, dass Zusatzausstattungen den Zuladungswert signifikant beeinflussen würde.
Wobei mir schon klar ist, dass sich der Wert "etwas" verschieben kann...! Und mit +- 550 Kg hätte ich auch kein Problem...!

Ich komme nun rechnerisch auf eine stark dezimierte Zuladung von 390Kg...!
Technische Möglichkeiten zur Auflastung gibt es nicht. Und MB vertritt die Ansicht, dass ich mich mit der ca. 40%igen Abweichung arrangieren muss.
Als Verbraucher müsste ich wissen, dass Metallic-Lack, Ledersitze, Standheizung, Klimaanlage, 18" Alufelgen schon mal 350 Kg ausmachen können...?!?

Das kollidiert nun doch mit meinem subjektiven technischen + rechtlichen Verständnis...!

Über sachdienliche Hinweise + Erläutungen würde ich mich sehr freuen.

Und vor geraumer Zeit wurde hier mal auf einen, ggf. mehrere auf Wohnmobile spezialisierte(n) Anwalt/Anwälte verwiesen.
Entsprechende Kontaktangaben wären ebenfalls schön!

-🙂

Grüssle

Nico

Beste Antwort im Thema

Das sehe ich auch so und ich hatte es versucht mit "Da beißt sich die Katze in den Schwanz" zu verdeutlichen.
Wenn man bestimmte Vorstellungen von einem Auto hat und es in dieser Nische lediglich 2 Anbieter gibt, wobei eigentlich gibt es nur einen, der nen 6-Zylinder-Diesel anbietet, kommt man da in "Not".....bei MB eben auch deshalb, weil man DIREKT vom Hersteller kauft OHNE EINFLUSSNAHMEMÖGKICHKEIT auf den Kaufvertrag.
Welche Möglichkeiten bleiben dann noch?
Einen anderen Verkäufer? Gibt's nicht (mehr).
Einen anderen Hersteller? siehe oben
Das das Kind JETZT im Brunnen liegt, ist wohl allen klar, aber eine Chance es anders zu machen gibt es faktisch nicht, wenn ich MEINEN Traum erfüllen will. Und er ist ja nicht mal blauäugig rangegangen, immerhin hat er das Prospekt studiert.
Ich könnte dem TE hier keinen echten Vorwurf machen.....beim nächsten mal macht er es dann anders.

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Zitat:

@princeton schrieb am 19. Januar 2016 um 17:15:26 Uhr:


Bei der französischen Gewichtskontrolle durfte ich übrigens nach einer geforderten "Handgeldzahlung" (belegfrei) von €50,00 (statt €90,00 regulär) die Fahrt fortsetzen ohne 150Kg abzuladen...!!!

🙄😕🙄

Jetzt muss ich dochmal "dumm" nachfragen: Bist Du seit dem "Vorfall" mit Deinem Fzg. auf eine geeichte LKW-Waage zur Kontrolle gefahren? 🙄
Und was steht eigentlich in Deinem Fzg.-Schein drin? Diese Antwort bist Du uns leider die ganzen 6 Seiten schuldig geblieben.

Fahrwerk und Bremsen, immerhin Blattfedern hinten.

Bei Auflastung auf 3,8 oder 4,2 müssen sogar andere Bremsen rein.

Wenn du dir so sicher bist dass die Werte im Prospekt so stimmen, wie erklärst du dir dann den "kleinen" Gewichtsunterschied mit über 500kg.

Hol dir einen Anwalt und klage, dann wirst du belehrt.

Im Fahrzeugschein steht eine Leergewichtsspanne von 2356Kg bis 2565Kg drin.
Und ein zulässiges Gesamtgewicht von 3050Kg.

-🙂

Der Vorgang liegt jetzt bereits zur "Vorprüfung" beim Anwalt.
Allerdings mit meinem vordergründigen Ziel der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen.
Eine mir zugesicherte Produkteigenschaft wird nicht erfüllt! Somit liegt für mich ein seriöser Sachmangel vor!
Die Möglichkeit zur Nachbesserung habe ich Mercedes Benz bereits mit Fristsetzung eingeräumt!

Und für eine schnöde Belehrung brauche ich keinen Anwalt...!

-🙂

Grüssle

Nico

Zitat:

@princeton schrieb am 19. Januar 2016 um 17:55:49 Uhr:


Im Fahrzeugschein steht eine Leergewichtsspanne von 2356Kg bis 2565Kg drin.
Und ein zulässiges Gesamtgewicht von 3050Kg.

-🙂

Der Vorgang liegt jetzt bereits zur "Vorprüfung" beim Anwalt.
Allerdings mit meinem vordergründigen Ziel der Gerechtigkeit zum Sieg zu verhelfen.
Eine mir zugesicherte Produkteigenschaft wird nicht erfüllt! Somit liegt für mich ein seriöser Sachmangel vor!
Die Möglichkeit zur Nachbesserung habe ich Mercedes Benz bereits mit Fristsetzung eingeräumt!

Und für eine schnöde Belehrung brauche ich keinen Anwalt...!

-🙂

Grüssle

Nico

Im Fahrzeugschein steht immer nur EIN Leergewicht und kein von-bis drin.

Setz mal Kopie rein, anonymisiert.

Was steht genau unter "14" und "15" und unter 1,2,3

Ob dir der "Sieg" dann so gefällt, falls du es überhaupt schaffst.

Mercedes könnte dir anbieten, im Fall dass sie wirklich verurteilt werden, das Fahrzeug zurück zu nehmen, abzüglich Kilometer und Schäden. Bei einem WoMo können da mal locker 1,50EUR pro Kilometer anfallen und jeder, nicht über den Gebrauch hinausgehende Kratzer kann teuer werden. Im Endeffekt stehst du dann evtl. schlechter als vorher da.

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So sieht es aus, wenn IMMER nur ein Gewichtswert im Fahrzeugschein eingetragen ist...!

-🙂

DAS hab ich jetzt noch nicht gesehen. Hab grad bei 3 Fahrzeugen geschaut, überall nur ein Wert. Wusste gar nicht dass das so geht.

Mal interessehalber was steht bei 7.1, 8.1

Zitat:

@martinde001 schrieb am 19. Januar 2016 um 19:39:33 Uhr:

DAS hab ich jetzt noch nicht gesehen. Hab grad bei 3 Fahrzeugen geschaut, überall nur ein Wert. Wusste gar nicht dass das so geht.

Mal interessehalber was steht bei 7.1, 8.1

Auch grade festgestellt dass ich die CH Code-Tabelle noch hier habe.
Ich hab noch nie in die Dinger rein geschaut 🙂

In beiden Fällen (7.1 / 8.1) = 1550

-🙂

Das ist üblich in den (deutschen) Fahrzeugscheinen, da die Hersteller nicht für jede Ausstattunglinie und Konfigurationsvariante jeweils das Gewicht ermitteln, sondern nur einmal die "Buchhalterausstattung" und einmal das Komplettmaximalausstattungspaket.
Hatte ich so auch im Golf, Passat, Caddy.

Deshalb steht ja auch oft der Passus dabei: Die tatsächliche Zuladung errechnet sich aus der Differenz des Leergewichts* und des zulässigen Gesamtgewichts.
*abhängig von gewählter Sonderausstattung

OK. Bei mir sind es 3 WoMo, indivuduell ausgestattet und erst danach zugelassen.
Sind wohl gewogen worden. Gewichte stimmen +/- 10%.

Bei individuellen Geschichten (Auf-/Ablastungen) wird auch individuell gewogen. Deshalb hat mein Caddy auch keine von-bis-Angaben mehr.

Das Fahrzeug des TE ist ja aber ein "Werkswagen".

Franjo001 : Nein , ich bin nicht Richter , aber wenn der TE schreibt , da ist nix mit Sternchen oder gleichen angegeben .

Dann gehe ich davon aus , das das Fahtzeug diese Zuladung hat .

Ist das ein Bild vom Prosbekt beim Händler oder die Bedienungsanleitung ? Sieht mir nach Heft aus.

Thorsten

Ist aus dem damals erhältlichen Prospekt zu seinem Fahrzeug.

@TE:
Meine Vorhersage:
Aus der Nummer kommst du nicht raus.
Der Hersteller hat sich durch seine Formulierungen und Angaben lt. Prospekt genug abgesichert.
Man ist SELBST verpflichtet, wenn man es denn wissen will, nachzuwiegen, was geht und was nicht.

Immer alles auf den Hersteller schieben, geht auch zu weit.
Alles andere, versch. Ausstattungsvarianten usw. wurde schon gesagt.

Das ist ja auch dreist vom Verbraucher, dass er eine Kaufentscheidung auf Basis einer deutlich formulierten Produkteigenschaft tätigt, und sich dann bei 40%iger Abweichung zur Nachbesserung an den Hersteller wendet..!!!

-🙂

Und weil sich der Hersteller auch keiner Schuld bewusst ist, gibt er dem nörgelnden Kunden einen 4-stelligen Betrag zur Wiedergutmachung...!

-🙂

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