Ein Stern weniger und fragen zum Zeitwert....

Mercedes E-Klasse W124

Hallo Community,

Hier leider ein etwas traurigeres Thema... Heute musste mein sehr geschätzter und geliebter Benz bei einem unverschuldetem Verkehrsunfall sein Leben lassen, als ein Mega-A****loch meinte, bei Schneetreiben und spiegelglatter Fahrbahn in der Kurve überholen zu müssen. Ich war leider der Gegenverkehr und bin frontal mit ihm zusammengestoßen, und dank dieses guten und sicheren Autos bin ich nur leicht verletzt worden.

Es gibt mehrere unabhängige Zeugen in anderen Autos die die Schuld des Verursachers bestätigt haben und es wird gegen ihn jetzt auch wegen Fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, die Sache ist also relativ klar.

Nun frage ich mich, was ich von der Versicherung noch für mein Schmuckstück bekommen werde: 300E, Bj 1986, 124.000km, top gepflegt und ich bin der zweite Halter nach dem Erstbesitzer.
Ich habe den Wagen erst vor 4 Monaten gekauft, für 2200€. Wie siehts aus, denkt ihr, das ich zumindest die wiederbekomme?

Danke und Gruß

Texasdriver

Rest in Peace ;(
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@White.Colors schrieb am 20. Februar 2018 um 06:15:58 Uhr:


Wenn's kompliziert wird, keine Frage, aber dieses klischedeutsche, pauschale "ich nehm nen Anwalt" ist einfach nur albern. Und für alle unnötig teuer.
[...]

Moin,

das hat für mich nichts mit Klischee oder/und deutsch zu tun. Anstatt "alternative Fakten" - sprich Aussagen ohne belegbaren Sachgehalt ins Thema zu bringen, solltest du dich mit der Materie vertraut machen.

Versicherungen haben quasi den unausgesprochenen Auftrag, Kosten zu minimieren. Es lohnt sich daher, freiwillig möglichst wenig zu zahlen; die Masse der Geschädigten akzeptiert das, so dass die Mehrkosten für zu zahlende Rechtsbeistände eine Art gewinnsteigernde Investition für die Unternehmen sind. Ich verurteile das nicht, aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das nachvollziehbar.

Wenn du es albern findest, sein Recht in Anspruch zu nehmen, ist das deine persönliche Einstellung, akzeptiert (wenn auch für mich nicht nachvollziehbar). Statt andere dafür zu kritisieren, solltest du andere Einstellungen akzeptieren und sachlich bleiben in deiner Kritik.

Besten Dank dafür in Zukunft!

LG

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Erstmal gute Besserung;
hoffe du hast nichts davon getragen.

Klar schade um das Auto. Aber Hauptsache selbst heile rauskommen.

Ich ärger mich die nächste Zeit mit Knochenbrüchen herum, kurz nicht aufgepasst-abgeflogen.
Der Schaden an meinem Fahrrad, minimale Kratzer-toll
Ich hätt mir lieber den Rahmen ruiniert als selbst kaputt zu sein -.-

Na da schau mal einer an, der Merkur hat sogar einen Artikel zu dem Unfall gebracht:
https://www.merkur.de/.../...-schwerverletzte-im-muehltal-9623107.html

Schwerverletzt ist aber übertrieben, oder ich nehme "Schwerverletzt" einfach zu wörtlich und die Definition ist eine andere 😕

„Schwerverletzt“ in einem Pressebericht bedeutet Knochenbrüche (an Extremitäten, Rippen), Gehirnerschütterung, Schleudertrauma.

Alles darüberhinaus ist schwerSTverletzt.

Gute Besserung!

Erstmal mein Beileid für den Schaden und Glückwunsch das es halbwegs glimpflich ausgegangen ist. Was die Sicherheit angeht - ich wünsche mir auch immer das meine alten Autos (w126,w123,w124) im Falle eines Unfalls gut darstehen - aber ich bin mir schon recht sicher das die aktuelle Technik schon ein Stück Fortschritt gebracht und ein Golf 7 eine bessere aktive wie passive Sicherheit hat als ein 124 - es hängt stark vom Unfallmechanismus ab. Mein S212 jedenfalls vermittelt mir deutlich mehr Sicherheit als das 124 Coupe ohne Airbag ....

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saftotter
das ist ein 202....

Moin,

erst mal beste Wünsche zur Genesung und alles Gute - auch dem Verursacher, der hat das schließlich nicht mit Absicht getan. Fehler sind menschlich, auch DAS kann jeden von uns mal treffen.

Zum Prozedere: nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht. Sodann beaufragst du/dein Anwalt einen Gutachter; es macht u.U. Sinn, sich auf einen Gutachter zu einigen. Es muss ein öffentlich Bestellter sein. Der wird dann den Widerbeschaffungswert ermitteln; dazu kann ein Hinweis auf den Zustand und die Marktlage hilfreich sein. Dein Anwalt wird außerdem Dinge wie Nutzungsausfallentschädigung, sonstige Kosten und Schmerzensgeld geltend machen; letzteres wird lkange dauern, die anderen Positionen nicht so.

Ich kann Folgendes aus eigener Erfahrung berichten: unverschuldeter Unfall, 220TE mit 160 Tkm in gutem Alltagszustand, keine üppige Ausstattung, Frontschaden (Scheinwerfer, Blinker, Stoßfänger Haube, Kotflügel, Frontrahmen, Lüfter, Kühler, Kühlerzarge, viele Kleinteile hinüber. Querträger unten und Längsträger unbeschädigt. Kein Wertgutachten vorhanden.

Schaden: Wiederbeschaffungswert 7000, davon wurde der Restwert (670) abgezogen. Nutzungsazsfallentschädigung ca. 840€ (für zwei Wochen). Taxikosten plus Einstellgebühr beim Abschlepper 135€. Die Summe aus den vorstehenden Posten habe ich ausgezahlt bekommen. Dazu kamen 1000€ für den Gutachter und 900 für den Anwalt, die die Versicherung direkt gezahlt hat.

Mit einem vorher erstellten Wertgutachten hätte ich auch nicht mehr bekommen.

Also: don't worry.

LG
koesek

Zitat:

@funky124 schrieb am 19. Februar 2018 um 10:10:32 Uhr:


saftotter
das ist ein 202....

Sicher? Hab gefragt er meint w124 richtig erkennen tu ich nix mehr

denke du solltest 4000 bekommen oder mehr

das Auto war ja top

Zitat:

@Saftotter schrieb am 19. Februar 2018 um 12:58:25 Uhr:



Zitat:

@funky124 schrieb am 19. Februar 2018 um 10:10:32 Uhr:


saftotter
das ist ein 202....

Sicher? Hab gefragt er meint w124 richtig erkennen tu ich nix mehr

auf keinen Fall ein 124, wenn 202 oder 210

@koesek auch wenn ich deine Einschätzung vom verhalten des Unfallgegners mit “kann jedem mal passieren” nicht teile, bedanke ich mich herzlich für deine wirklich sachdienlichen Ratschläge!

Habe mich heute Abend mal zu meinem Benz auf dem Abschlepphof fahren lassen... sieht schon wüst aus

Benz

Oh mann. Schrecklich,mach das weg. Ich will sowas nicht sehen

Gute Besserung! Immerhin ist Dir offenbar nicht garzu viel passiert.
Für Deinen Wagen wirst Du Zeitwert + 30% bekommen. Mehr geht kaum...

echt schade um den schönen Benz.. mein Beileid.
und das alles nur wg so einem rücksichtslosen A****
klar Fehler können jedem mal passieren, aber in so einer Situation einfach zu überholen das ist grob fahrlässig von dem Typ gewesen.

Sowas ist immer kacke.. an dem Auto hängen oft Emotionen, das kriegt man mit Geld nicht zurückgezahlt.
naja hoffentlich kriegst du wenigstens den Kaufpreis wieder zurück. sollte wenn der mit classic data Zustand 2 bewertet wird aber eig kein Problem sein.

Dir noch gute Besserung und viel Glück bei der Suche nach einem neuen 124er.

Lg Julian

Zitat:

@Texasdriver schrieb am 19. Februar 2018 um 19:18:27 Uhr:


[...]
Habe mich heute Abend mal zu meinem Benz auf dem Abschlepphof fahren lassen... sieht schon wüst aus

Das tut in der Tat weh, ich kenne das Gefühl. Dein Auto ist natürlich - leider - nicht zu vertretbaren Kosten zu reparieren.

Bei mir waren es halt überwiegend nur gebraucht billig zu beschaffende Anbauteile (bis auf einen Kotflügel von MB, der war nicht sooo billig), dann der Frontrahmen mit Einschweißen (beide Scheinwerferrahmen und Schlossträger) und diverse Teile im Motorraum vom Viscolüfter bis zum Wischwasserbehälter und Luftfilterkasten, dann am Ende natürlich die Lackierung (guter Bekannter mit Lackiereri). Zu gebracuhen waren von den sichtbaren Anbauteilen vorn nur der rechte Koti und der Stern. Da war halt nichts total verzogen, nur die "Weichteile" hatte es erwischt... so war die Rep dann bezahlbar.

Sei froh, dass es dir vergleichsweise gut geht.

LG

Img-5463

Zitat:

@Owlmirror schrieb am 19. Februar 2018 um 19:52:27 Uhr:


[...]
Für Deinen Wagen wirst Du Zeitwert + 30% bekommen. Mehr geht kaum...

Eben nicht. Es zählt der Wiederbeschaffungswert (nicht der Marktwert, der z.B. mit einem Wertgutachten wie Classic Data etc. ermittelt wird). Es ist ein Irrglaube, dass zwangsweise ein Zeitwert akzeptiert werden muss, der bei unseren alten Kisten recht niedrig ausfällt.
Mein 220 ist kein Sammlerstück. aber eben in dieser Kombination aus Marktlage/Instandhaltungszustand/Fahrleistung schwer zu bekommen. Dass ich dafür keine 7000 auf dem Markt bekomme, ist klar, ich habe beim Kauf seinerzeit auch mal gerade ein Viertel des Wiederbeschaffungswertes dafür gezahlt. Aber der Wiederbeschaffungswert ist halt nicht der Marktwert bzw. der real zu erzielende Erlös.

Darum: Anwalt plus Gutachter. Dann klappt's auch mit dem Wiederbeschaffungswert plus Nebenkosten, statt nur mit dem Zeitwert abgespeist zu werden. Als Nichtverursacher - also Geschädigter ohne (Mit)Schuld - braucht es dafür auch keine Rechtschutzversicherung.

Schöner Nebennutzen: ich habe sehr wenig Stress mit der ganzen Schadenabwicklung, denn das übernimmt der Anwalt.

LG

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