Ein ganz merkwürdiger 211er
Hallo liebe Forumsmitglieder!
Ich bin heute auf der Suche nach einem 211er Sechszylinder-Diesel auf ein ganz merkwürdiges Angebot gestoßen.
Es handelte sich bei dem Angebot laut Anzeigentext um einen 211 K , E 320 CDI mit 3222 cm³ Hubraum Baujahr Anfang 2004. Also ein Sechszylinder-Reihenmotor mit angeblich nur 140 000 km. Soweit schön und gut. Habe dort angerufen, Termin gemacht und hingefahren. Ein dunkeläugiger geölter schwarzhaariger Mann empfing mich und führte mich mit den üblichen Verkaufs-Blah-Blah zum Objekt meiner Begierde. Vor Ort traute ich dann meinen Augen nicht. Vor mir stand dann eindeutig ein 211er Mopf mit Sechszylinder-V-Motor … der konnte unmöglich von 2004 sein. Ich dachte noch so, der hat sich bestimmt mit dem Baujahr vertan und lies mir die Papiere geben. Die Fahrgestellnummern stimmten aber mit den dazugehörigen Papieren überein und darin stand eindeutig Erstzulassung Anfang 2004 mit einem 3222er Reihenmotor.
Alles andere im Fahrzeug zeigte sich aber von 2006. Also habe ich mir die Fahrgestellnummer abfotografiert und bin hin zur nahegelegenen Mercedes Benz Niederlassung. Der Ausdruck ergab für diese Fahrgestellnummer einen 220er Diesel mit einer typischen Taxi-Ausstattung und dieser hatte bei einer Inspektion im Jahre 2008 bereits 330 000 km runter.
Ich habe ja schon einige Fahrzeuge mit optischen und technischen Umbauten erlebt, aber das war dort in keinem Fall möglich gewesen. Es war komplett und eindeutig ein 2006er Mopf.
Wie geht das? Haben die die Fahrgestellnummer rausgeschnitten und in einem 2006er wieder eingeschweißt oder die Papiere gefälscht. Kann und soll ich da mal die Polizei vorbeischicken.
Freue mich über jeden Kommentar und einigen Tipps.
Gruß Monchman
Beste Antwort im Thema
Es hat geklappt.
Mein Arbeitgeber konnte mich heute für die Zeugenaussage bei der Kripo freistellen.
Mit irgendwie etwas gemischten Gefühlen machte ich mich auf den Weg. Dort angekommen wurde auch schon erwartet und man begann sofort mit der üblichen Prozedur … Personalien überprüfen
?
Die Befragung des nun zuständigen Kripobeamten machte mir schnell deutlich, auch er hat mit Fahrzeugen im Allgemeinen nicht viel zu tun, welches er mir etwas später dann auch bestätigte. Personaleinsparungen, Mädchen für Alles ... blah, blah … kennt man ja. Aber der Beamte war sehr freundlich und auch sehr bemüht.
Er brauche von mir nun in erster Linie, eine detaillierte Erklärung, was an diesem Fahrzeug so auffällig ist, um eine richterliche Anordnung zu erhalten, damit das Fahrzeug offiziell beschlagnahmt und zur weiteren Überprüfung abgeholt werden kann.
Also übergab ich ihm nun noch einmal all meine Informationen und gesammelten Bilder sowie die Unterlagen, welche ich von der freundlichen Niederlassung diesbezüglich erhalten habe. Hin und wieder versuchte ich natürlich auch so einiges über diesen Vorgang in Erfahrung zu bringen, aber er durfte mir ganz offensichtlich nichts über den derzeitigen Stand der Ermittlungen sagen.
Dennoch glaube ich so einiges aus der gut eineinhalb Stunden dauernden Gespräch herausgehört zu haben.
Zum Einen ist eine Veräußerungsunterlassung wahrscheinlich doch noch nicht erfolgt.
Zweitens hat der Händler offensichtlich tatsächlich nichts von dem brisanten Fahrzeug gewusst … aber … er wird wahrscheinlich dennoch einmal genauer durchleuchtet.
Die Firma, welche das Fahrzeug an den Händler verkaufte ist eine sehr merkwürdig undurchsichtige GmbH, heiß es.
Zu guter Letzt scheint es den Gutachter, welcher ein oder das ominöse Gutachten für dieses Fahrzeug erstellt hat gar nicht zu geben.
Übrigens, steht das Fahrzeug beim Händler nun wieder auf seinem Platz an der Straße aber ohne einem Preisschild. Es ist also noch da, und wenn die Kripo jetzt doch noch schnell genug mit einem Beschluss vorankommt, können sie das Auto endlich genauer durchleuchten.
Ob ich davon aber noch etwas erfahre ist und bleibt leider offen. Ich informiere Euch aber in jedem Fall.
243 Antworten
Zitat:
@Thomas123er schrieb am 22. April 2016 um 14:49:51 Uhr:
Aber was soll die Polizei in so einem Fall machen? Bis auf den falschen Motor (für die Polizei sicherlich eine Lapalie) lässt sich (erst mal!) kaum nachweisen, dass der Wagen vermutlich mal gestohlen wurde.
Ich wiederhole mich noch einmal.
Wenn die Riemenscheibe an einem Mofa zu groß ist, dann muss der Besitzer evtl. nach Hause schieben. Wenn ein Tuning Bauteil nicht eingetragen ist, eine Felge oder Motor Tuning, dann gibt es auf Jedenfall einen Mängelbericht und man wird zur Nachbesserung geschickt.
Ein falscher Motor ist wohl mehr als eine Lapalie. Oder wäre ein 390 PS starker E500 in einem E220 CDI auch eine Lapalie ?
Das Problem hier ist, dass der Wagen nicht zugelassen ist. Allerdings konnte ich weder den Hinweis "nur für Export" oder irgendein Hinweis auf die Mängel (falscher Motor=Mangel und formal so nicht zulassungsfähig) entdecken.
Und in dieser Konstellation sind wir wieder bei arglistiger Täuschung.
Der Wagen soll schließlich direkt vom Hof in Verkehr gebracht werden.
VG
Zitat:
@Mountie schrieb am 22. April 2016 um 12:35:23 Uhr:
Wenn man einigen Reportagen glauben darf, dann stellt es für die Polizei bei Verkehrskontrollen dagegen kein Problem dar, bei Mofa einen falschen Auspuff oder eine zu große Riemenscheibe zu finden. Auch schaut die Polizei gerne mal nach, ob nicht irgendein Auspuff verbaut ist, sondern ein eingetragener oder ob nicht irgendwelche Felgen am Fahrzeug sind, sondern auch eingetragene.
Da muss ich leider zustimmen. Ich erlebe oft bei ganz banalen Verkehrskontrollen, wie ein Fahrzeug regelrecht auseinander genommen wird um alle eingetragenen oder eben nicht eingetragenen Teile zu überprüfen. Interessanter Weise wissen die da oft erstaunlich genau wo sie wie nachsehen müssen. Deshalb war ich ja auch so enttäuscht, dass die Polizisten vor Ort angeblich nicht einmal erkennen konnten, das dort ein V-Motor statt des in den Papieren eingetragenen Reihenmotors verbaut war.
Mit meinem über 30 Jahre alten LKW haben mich die achso ungeliebten Uniformierten mit den berühmten Reiterstiefeln während der Fahrt angehalten und mitten auf einer belebten sechsspurigen Stadtstraße jede Schraube überprüft und sogar einen kleinen Mangel gefunden, den der TÜV nur wenige Wochen zuvor nicht gefunden hat.
Also, es gibt sie schon, die Beamten mit dem entsprechenden Wissen aber offensichtlich nur dann wenn man sie gerade nicht braucht ;-)
Zitat:
@Mountie schrieb am 22. April 2016 um 22:39:52 Uhr:
Zitat:
@Thomas123er schrieb am 22. April 2016 um 14:49:51 Uhr:
Aber was soll die Polizei in so einem Fall machen? Bis auf den falschen Motor (für die Polizei sicherlich eine Lapalie) lässt sich (erst mal!) kaum nachweisen, dass der Wagen vermutlich mal gestohlen wurde.
Ich wiederhole mich noch einmal.
Wenn die Riemenscheibe an einem Mofa zu groß ist, dann muss der Besitzer evtl. nach Hause schieben. Wenn ein Tuning Bauteil nicht eingetragen ist, eine Felge oder Motor Tuning, dann gibt es auf Jedenfall einen Mängelbericht und man wird zur Nachbesserung geschickt.Ein falscher Motor ist wohl mehr als eine Lapalie. Oder wäre ein 390 PS starker E500 in einem E220 CDI auch eine Lapalie ?
Ist das so? Gibt es juristisch gesehen da einen Unterschied? Wieviel Leute fahren mit nicht eingetragenem (Chip-)Tuning durch die Gegend? Du kannst gern mal den juristischen Unterschied erläutern.
Zitat:
Das Problem hier ist, dass der Wagen nicht zugelassen ist. Allerdings konnte ich weder den Hinweis "nur für Export" oder irgendein Hinweis auf die Mängel (falscher Motor=Mangel und formal so nicht zulassungsfähig) entdecken.
Und in dieser Konstellation sind wir wieder bei arglistiger Täuschung.
Der Wagen soll schließlich direkt vom Hof in Verkehr gebracht werden.
VG
Ich bin kein Jurist. Ist es wirklich arglistige Täuschung? Jemand mit juristischer Ausbildung wird hier sicher Aufschluß geben können.
Die Gauner sind schon längst über alle Berge und lachen sich vermutlich tot wenn sie die Diskussionen hier verfolgen 😠
Ähnliche Themen
Zitat:
@Thomas123er schrieb am 22. April 2016 um 23:41:12 Uhr:
Ist das so? Gibt es juristisch gesehen da einen Unterschied? Wieviel Leute fahren mit nicht eingetragenem (Chip-)Tuning durch die Gegend? Du kannst gern mal den juristischen Unterschied erläutern.
Leider weiß ich nicht, ob jeder Chip eingetragen werden muss. Eine ABE ist in den meisten Fäller aber sicher nötig. Das wissen die Experten hier aber besser.
Eine fehlende Eintragung eines Chips fällt nur nicht auf. Man sucht ja nicht nach falschen Chips. Deswegen ist es aber nicht legal.
Ein falscher Motor ist nicht viel anders. Nur fällt ein falscher Motor leichter auf und ist leichter zu kontrollieren.
Der Unterschied dürfte wohl vor allem im Strafmaß und in der möglichen behördlichen Verfolgung liegen.
Zitat:
@Thomas123er schrieb am 22. April 2016 um 23:41:12 Uhr:
Zitat:
Das Problem hier ist, dass der Wagen nicht zugelassen ist. Allerdings konnte ich weder den Hinweis "nur für Export" oder irgendein Hinweis auf die Mängel (falscher Motor=Mangel und formal so nicht zulassungsfähig) entdecken.
Und in dieser Konstellation sind wir wieder bei arglistiger Täuschung.
Der Wagen soll schließlich direkt vom Hof in Verkehr gebracht werden.
VGIch bin kein Jurist. Ist es wirklich arglistige Täuschung? Jemand mit juristischer Ausbildung wird hier sicher Aufschluß geben können.
Mackhack hat es ganz richtig geschrieben. Die Polizei muss sich an Gesetze halten.
Der Wagen steht auf Privat Eigentum und ist nicht zugelassen.
Die Polizei hat hier also wirklich wenig Möglichkeiten, da noch nichts illegales passiert ist und auch kein Schaden entstanden ist.
Bei einem angemeldeten Wagen wäre das anders.
Durch die Anzeige auf Mobile gibt der Händler aber zu erkennen, dass der Wagen hier in Deutschland in Verkehr gebracht werden soll. Es gibt keinen Hinweis auf reinen Export oder die nicht offensichtlichen Ungereimtheiten des Wagens. Das nennt man Täuschung.
Wenn der Wagen so verkauft werden soll, dann soll der Käufer arglistig getäuscht oder betrogen werden.
Dagegen kann die Polizei sehr wohl vorgehen (z.B. versuchter Betrug)
Ob die Polizei aber dagegen vorgeht ist zweifelhaft, da es noch keinen Geschädigten gibt, der Wagen eigenständig betrachtet noch nicht illegal ist und damit der Ausgang eines möglichen Verfahrens sehr zweifelhaft ist.
Ein Bsp.: Der Käufer muss zum TÜV. Der TÜV Prüfer kennt sich z.B. bei Mercedes etwas aus und ihm fällt auf, dass der Motor nicht zum Fahrzeugschein passt (R6 /V6 und 3,2l/3l) und prüft das. Damit dürfte der Käufer wohl erst einmal keinen TÜV bekommen.
Vielleicht fällt das einem Prüfer auch erst beim 5. TÜV nach 10 Jahren auf.
Ich als Käufer würde mich da ziemlich getäuscht fühlen. Oder ?
VG
Zitat:
@tigu schrieb am 23. April 2016 um 09:51:38 Uhr:
Die Gauner sind schon längst über alle Berge und lachen sich vermutlich tot wenn sie die Diskussionen hier verfolgen 😠
Witziges Statement von Dir... 😁
Das machen sie:
https://home.mobile.de/SOFINNAUTOMOBILE#ses
außerdem betreiben sie neben dem Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
auch noch eine Autowerkstatt, ein Restaurant, eine Bäckerei und eine Eventagentur
Als GmbH muss ja nicht gleich um seine persönliche Existenz fürchten...
Zitat:
@Mountie schrieb am 23. April 2016 um 10:02:15 Uhr:
Zitat:
@Thomas123er schrieb am 22. April 2016 um 23:41:12 Uhr:
Ist das so? Gibt es juristisch gesehen da einen Unterschied? Wieviel Leute fahren mit nicht eingetragenem (Chip-)Tuning durch die Gegend? Du kannst gern mal den juristischen Unterschied erläutern.
Leider weiß ich nicht, ob jeder Chip eingetragen werden muss. Eine ABE ist in den meisten Fäller aber sicher nötig. Das wissen die Experten hier aber besser.
Eine fehlende Eintragung eines Chips fällt nur nicht auf. Man sucht ja nicht nach falschen Chips. Deswegen ist es aber nicht legal.
Ein falscher Motor ist nicht viel anders. Nur fällt ein falscher Motor leichter auf und ist leichter zu kontrollieren.
Der Unterschied dürfte wohl vor allem im Strafmaß und in der möglichen behördlichen Verfolgung liegen.
Zitat:
@Mountie schrieb am 23. April 2016 um 10:02:15 Uhr:
Zitat:
@Thomas123er schrieb am 22. April 2016 um 23:41:12 Uhr:
Ich bin kein Jurist. Ist es wirklich arglistige Täuschung? Jemand mit juristischer Ausbildung wird hier sicher Aufschluß geben können.
Mackhack hat es ganz richtig geschrieben. Die Polizei muss sich an Gesetze halten.
Der Wagen steht auf Privat Eigentum und ist nicht zugelassen.
Die Polizei hat hier also wirklich wenig Möglichkeiten, da noch nichts illegales passiert ist und auch kein Schaden entstanden ist.
Bei einem angemeldeten Wagen wäre das anders.Durch die Anzeige auf Mobile gibt der Händler aber zu erkennen, dass der Wagen hier in Deutschland in Verkehr gebracht werden soll. Es gibt keinen Hinweis auf reinen Export oder die nicht offensichtlichen Ungereimtheiten des Wagens. Das nennt man Täuschung.
Wenn der Wagen so verkauft werden soll, dann soll der Käufer arglistig getäuscht oder betrogen werden.
Dagegen kann die Polizei sehr wohl vorgehen (z.B. versuchter Betrug)
Ob die Polizei aber dagegen vorgeht ist zweifelhaft, da es noch keinen Geschädigten gibt, der Wagen eigenständig betrachtet noch nicht illegal ist und damit der Ausgang eines möglichen Verfahrens sehr zweifelhaft ist.Ein Bsp.: Der Käufer muss zum TÜV. Der TÜV Prüfer kennt sich z.B. bei Mercedes etwas aus und ihm fällt auf, dass der Motor nicht zum Fahrzeugschein passt (R6 /V6 und 3,2l/3l) und prüft das. Damit dürfte der Käufer wohl erst einmal keinen TÜV bekommen.
Vielleicht fällt das einem Prüfer auch erst beim 5. TÜV nach 10 Jahren auf.
Ich als Käufer würde mich da ziemlich getäuscht fühlen. Oder ?VG
Mir scheint, hier wird nicht richtig zwischen "gefühlter Gerechtigkeit" und juristischer Wirklichkeit unterschieden.
Der Käufer eines solchen Autos mag sich getäuscht fühlen, daraus auf eine arglistige Täuschung (ist doch ein juristischer Fachbegriff?) zu schließen ist sehr gewagt. Durchaus möglich, dass der Händler gar nicht weiß, was er da für ein "Schätzchen" auf dem Hof stehen hat. Papiere sind auch auf den ersten Blick o.k., das Gutachten für den Umbau ist von 2013(?), also auch schon älter. Er bietet den Wagen vielleicht besten Gewissens an. Und wenn er nachweisen kann, dass er das Fahrzeug bereits so erworben hat, wird ihm vermutlich keiner einen Strick daraus drehen können.
Reine Vermutung von mir, aber so könnte es abgelaufen sein:
Gauner klauen einen 2006er 320 T CDI und kaufen einen 2004er 220 T CDI Schlachtwagen, der 220er wird tatsächlich geschlachtet, die VIN wird dem 320er implantiert, dem TÜV als "Umbau" präsentiert, TÜV-Prüfer ist ein Depp und trägt den 6-Zylinder-Motor des "passenden" Baujahres ein, also einen 2004er 320 CDI und nicht den 2006er 320 CDI. Dem Gauner ist es vielleicht egal oder er merkt es selbst nicht, Hauptsache er kann den Wagen weiterverkaufen. Und irgendwann mal ist er auf dem Hof des aktuellen Händlers gelandet, wo dem TE auffiel das da etwas nicht zusammenpasst.
Bin gespannt, ob da noch was kommt. Das übliche Vorgehen der Polizei wäre im Auto nach VINs zu suchen, z.B. an den Sitzen, Gurten, etc....
Nachdem selbst die Motornummer gefälscht wurde waren da aber keine Anfänger am Werk.
Zitat:
@Thomas123er schrieb am 23. April 2016 um 10:48:12 Uhr:
Mir scheint, hier wird nicht richtig zwischen "gefühlter Gerechtigkeit" und juristischer Wirklichkeit unterschieden.
Der Käufer eines solchen Autos mag sich getäuscht fühlen, daraus auf eine arglistige Täuschung (ist doch ein juristischer Fachbegriff?) zu schließen ist sehr gewagt.
Gewagt ? Nein !
Wenn Du dagegen meinst, dass der Beweis je nach Konstellation schwierig ist, dann gebe ich Dir Recht.
Nur als kleines Bsp.:
1.) Bei Autohändlern geht man im allgemein von besseren Autokentnissen aus
a.) Der Händler hat viele Marken und wenig spezielle Kenntnisse -> evtl. keine arglistige Täuschung
b.) Der handelt viel mit Mercedes (das lässt sich wohl ermitteln), dann sollte der falsche Motor auffallen -> arglistige Täuschung wird wahrscheinlicher, da der Wagen so verkauft werden soll
c.) Der Händler ist auf Mercedes spezialisert, dann unterstellt man dem Händler genug Erfahrung -> arglistige Täuschung (Händler braucht gute Beweise, die die Täuschung widerlegen)
Bei der Beweissicherung durch die Polizei können ja weitere Indizien gesammelt werden. Sind auch anderen Fahrzeuge betroffen, gibt es Geschädigte bei verkauften Fahrzeugen, Kontrolle der Bücher des Händlers, und und und
Aber darum geht es auch nicht.
Es ging ja vor allem um den richtigen Einwand von Mackhack. Auf welcher Grundlage kann die Polizei ermitteln oder sogar das Fahrzeug beschlagnahmen. Hier ging es nicht um einen geschädigten Käufer.
Das Fahrzeug ist nicht angemeldet. Daher kann der Wagen aufgrund von irgendwelchen Zulassungsvorschriften nicht kontrolliert werden.
Ohne hinreichenden Grund darf die Polizei auf einem Privatgrundstück auch keine Fahrzeuge kontrollieren.
Darum meine Überlegung des versuchten Betruges. Auf dieser Grundlage kann die Polizei sich den Wagen genauer ansehen und genauer ermitteln. Um mehr ging es gar nicht. Natürllich hätte sich alles auch später als ganz harmlos rausstellen können. Aber die Polizei darf erst einmal ermitteln
Zitat:
Und wenn er nachweisen kann, dass er das Fahrzeug bereits so erworben hat, wird ihm vermutlich keiner einen Strick daraus drehen können.
Richtig. Wenn man dem Händler aber nachweist, dass er Hinweise auf die Manipulation hatte oder wenn man unterstellen kann, dass der Händler über genügend Erfahrung verfügte und seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, dann wird es trotzdem eng.
Ein Rücknahme oder Nachbesserungspflich bleibt natürlich trotzdem. Das eine ist aber strafrechtlich und das andere privat rechtlich.
Mit der Trennung hast Du daher nicht unrecht.
VG
Arglistige Täuschung, Betrug, Privatgrundstück oder öffentlicher Verkaufsraum usw. wer darf was und wer nicht. Man könnte das ja hier als juristisches Studium verwenden aber mir ist die Gefahr, das ich mir Pseudowissen aneigne zu hoch.
Mich interessiert in erster Linie ob das Fahrzeug jemandem entwendet wurde.
Ob der Händler dumm oder schlau ist, ist mir egal. Der Händler erleidet, im schlimmsten Fall, Totalverlust sollte er getäuscht worden sein, aber in seinem Portfolio befindet sich ja auch eine "Autowerkstatt", nun ja!
Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft und die muss sich auf die Ermittlungsbehörden verlassen! Man muss sich in Geduld üben, aber je weniger Infos, um so mehr schießen die wildesten Spekulationen ins Kraut!
Ich denke dem TE geht es darum, ein eventuell manipuliertes Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen und somit auch weiteren Schaden unbedarfter Dritter abzuwenden. Und mich interessiert noch wie man mit sowas umgehen soll wenn man es entdeckt und da ist der TE gerade der Pionier.
Mit öligen Grüßen
moin,
ich hatte einen 320cdi t model in Feueropal im auge-430tkm . ich sah in Anbetracht der km und der farbe keine eile, nach 2 Wochen war der weg.
nach 1,5 jahren taucht das Auto mit 170tkm mit diebstahlschaden -also ohne comand für 2 tsd mehr wieder auf.
ich informiere den Verkäufer und maile ihm den ausdruck mit 430tkm zu.
was denkt ihr hat der gemacht-nix, das Inserat wurde nicht geändert.
aber was haben beide fälle gemeinsam? alle um Berlin rum!
gruß franz
Wenn ich das so lese, wer kann meine VIN checken? Bekommt man ja richtig Magenschmerzen überhaupt ein Auto zu kaufen!
Zitat:
@Meinungsmensch schrieb am 23. April 2016 um 21:29:13 Uhr:
Wenn ich das so lese, wer kann meine VIN checken? Bekommt man ja richtig Magenschmerzen überhaupt ein Auto zu kaufen!
Was willst du denn wissen?
Zitat:
@Meinungsmensch schrieb am 23. April 2016 um 21:29:13 Uhr:
Wenn ich das so lese, wer kann meine VIN checken? Bekommt man ja richtig Magenschmerzen überhaupt ein Auto zu kaufen!
Seine VIN kann jeder selbst checken:
Zitat:
@Mackhack schrieb am 23. April 2016 um 22:04:15 Uhr:
Zitat:
@Meinungsmensch schrieb am 23. April 2016 um 21:29:13 Uhr:
Was willst du denn wissen?
Mit der VIN weiß ich das es mein Fahrzeug ist, allerdings würde mich schon eher interessieren ob zb die KM stimmen. Bei MB ist er noch nicht gelistet weil ich noch SH habe, bzw ging der Wagen die letzten 2-3 mal nicht direkt nach MB. Aber da ist nix zu bemängeln (ok SH kann man auch fälschen). Habe auch die letzten 3 TÜV Berichte und da ist auch nichts dran. Ebenfalls ist ein Serviceheft der Prins VSI Gasanlage dabei wo alles quittiert ist, inkl. Rechnungen. Da passt eigentlich auch alles laut KM. Gibt es sonst noch irgendwie eine Möglichkeit eventuelle Tachomanipulationen aufzudecken? Gruß