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Eigentor mit Dashcam

Themenstarteram 27. Dezember 2019 um 6:48

Dashcams sind ja ganz gut und schön. Nur ich frage mich in letzter Zeit öfter ob man sich mit so einem Teil nicht auch ein Eigentor schießen kann wenn es zu einem Unfall / Verkehrsverstoss kommt den man selbst verschuldet.

Beste Antwort im Thema

Es gab hier in der Nähe letztes Jahr mal einen interessanten Fall. Da ist so ein Möchtegern-Rennfahrer am Sudelfeld, ich glaube bei erlaubten 60 mit 163 gelasert und dann gleich aufgehalten worden. Der war wohl mit einem geliehenen M3 unterwegs und hatte eine Dashcam im Auto um allen möglichen Leuten zu zeigen, was er für ein toller Hecht ist. Die Polizei war auch ziemlich beeindruckt und hat die Dashcam dann auch gleich einbehalten. Der hat sich also ein echtes Eigentor damit geschossen.

Das Beste war aber dann, dass sie den D..... ein paar Wochen später, auf der selben Strecke, wieder bei einer ähnlich hohen Überschreitung erwischt haben. Ich werte das als Beweis, dass man per Gesetz die Motorleistung auf maximal das Doppelte des IQ begrenzen sollte. In diesem Fall wäre bei dem Typen wohl bei 40PS Schluss gewesen :D

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Zitat:

@tcsmoers schrieb am 30. Dezember 2019 um 18:22:38 Uhr:

Zitat:

@Textron schrieb am 30. Dezember 2019 um 16:44:07 Uhr:

Da kommt ein Kasten von der Größe einer Streichholzschachtel ins Auto und in der App kann man sein Fahrverhalten auslesen.

Wo habe ich stark gebremst oder war zu schnell?

Wo kommt denn die Spannung her? Kannst Du mal ein Bild einstellen? Die HUK hat ja zum 01.01.2020 neue Tarife. Da muss man genau rechnen.

peso

du bist so geil peso

hier:

https://www.motor-talk.de/.../...te-von-eu-verabschiedet-t5287411.html

beschwerst du die über e-cal, was leben retten könnte, weil, du angst vor daten sammlern hast, und auf einmal, weil man 50€ im jahren sparen kann, interesiert die der huk tacker :D :D

ist ja nicht so, dass die versicherungen noch mehr daten sammeln und die sogar verwenden und auswerten.

mehr sag ich jetzt nicht zu, kann sich jeder andere user sein teil zu dir denken

Ich könnte mir vorstellen, daß die an die OBD-Schnittstelle angestöpselt wird.

Nö, ist ja nicht wie bei ryd. Hat eine eigene Batterie und wird in die Windschutzscheibe geklebt. Verbindet sich per BT mit dem Smartphone.

Das Teil hat somit eine eigene Stromversorgung? Dann muss der User auch noch ein Smartphone haben? Hast du dir mal die Datenübertragung angesehen? Was und wieviel wird übertragen? Findet ein ständiges Tracking statt? Was ist, wenn jemand anderes das Fahrzeug führt?

Fragen über Fragen :-(

peso

Wenn jemand anderes das Fzg führt, braucht er auch die App https://www.huk.de/fahrzeuge/kfz-versicherung/telematik-plus.html

 

 

... Aber ja, hauptsächlich über das böse e-Call hergezogen :p

So'n Tracker kommt mir nicht ins Auto ^^

/Edit: Aber ist der hier überhaupt das Thema? ;)

die sache ist doch sehr interessant und hat mit ecall nichts zu tun. hier bleibt dem nutzer die entscheidung überlassen. wer sagt, denn, dass ich mir so ein ding einbauen will?

was ich in erster linie als gefahr sehe, ist die einhaltung der versicherungsbedingungen. z.b. vereinbarte km oder parkplatz, standort etc.

was mich irritiert, dass der datenschutzbeauftragte hier mitspielt.

 

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 30. Dezember 2019 um 18:25:44 Uhr:

Zitat:

@Textron schrieb am 30. Dezember 2019 um 17:34:30 Uhr:

@Manvo

Der erste Unfall (an roter Ampel wurde ich vom Hintermann getroffen) war 2010. Also die ersten 16 Jahre Glück gehabt und mit vorausschauender Fahrweise viel verhindert.

Die dashcam ist seit....2013 dabei.

Immer noch die Erste: blackvue 500, bisher problemlos.

Im Cabrio ist eine billigere mit unterwegs.

Ich finde, dass die Qualität der Aufnahme sehr zu wünschen übrig lässt. Im Halbdunkel habe ich einen Unfall auf der BAB vor mir gefilmt. Man konnte genau sehen, dass der Verunfallte keine Chancen hatte, aber der Verursacher hat Gas gegeben und ist verschwunden. Den Autotyp haben wir, dass Kennzeichen war unleserlich.

peso

Bei Dunkelheit sind viele ältere Dashcams ziemlich schwach.

Mal meine alte Aiptek vs. die iTracker die ich jetzt aktuell noch fahre.

https://www.youtube.com/watch?v=97UlehOZJLM

Wenn man die iTracker jetzt wieder mit einer ganz aktuellen Cam vergleichen würde hätte man erneut ein ähnliches Aha-Erlebnis. Der technische Fortschritt ist dort schon immens und auch ich würde daher dazu raten da immer eher etwas aktueller zu bleiben.

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 27. Dezember 2019 um 08:52:51 Uhr:

 

AFAIK darf auch die Polizei die Aufnahmen der Dashcam nutzen (sofern sie mitbekommt, das eine solche verbaut ist). Also ja, man kann sich damit auch selbst belasten...

Steht wo?

Ich darf eine Dashcamaufnahme selbst gar nicht der Polizei zur Verfügung stellen. Wieso sollte die Polizei dies von sich aus dürfen?

 

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 30. Dezember 2019 um 19:27:47 Uhr:

die sache ist doch sehr interessant und hat mit ecall nichts zu tun. hier bleibt dem nutzer die entscheidung überlassen. wer sagt, denn, dass ich mir so ein ding einbauen will?

was ich in erster linie als gefahr sehe, ist die einhaltung der versicherungsbedingungen. z.b. vereinbarte km oder parkplatz, standort etc.

was mich irritiert, dass der datenschutzbeauftragte hier mitspielt.

 

peso

Datenschutzbeauftragter? Dessen Meinung ist vielen Behörden und Gerichten sowas von egal...

Zitat:

@thalhom schrieb am 30. Dezember 2019 um 23:35:12 Uhr:

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 27. Dezember 2019 um 08:52:51 Uhr:

 

AFAIK darf auch die Polizei die Aufnahmen der Dashcam nutzen (sofern sie mitbekommt, das eine solche verbaut ist). Also ja, man kann sich damit auch selbst belasten...

Steht wo?

Ich darf eine Dashcamaufnahme selbst gar nicht der Polizei zur Verfügung stellen. Wieso sollte die Polizei dies von sich aus dürfen?

Öffentliches Interesse, Richteranordnung blah...

Wird aber in der Regel nur bei wirklich krassen Fällen gemacht, wie bei dem Posche-Unfall letztens in Berlin...

Die Polizei darf die Aufnahme/ Speicherkarte/ Kamera zumindest sicherstellen. Ob die Aufnahme dann ausgewertet wird entscheiden dann mMn Staatsanwaltschaft bzw. der Richter. Wenn ich vermute Schuld sein zu können würde ich den Mund halten und ggf. das Video mit meinem Anwalt sichten.

Achtet mal drauf, wenn man anderen hinterherfährt sieht man immer häufiger kleine flimmernde Bildschirme in der Nähe des Rückspiegels. Darauf würde ich im Falle eines Falles den Polizisten hinweisen.

Zitat:

@thalhom schrieb am 30. Dezember 2019 um 23:35:12 Uhr:

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 27. Dezember 2019 um 08:52:51 Uhr:

 

AFAIK darf auch die Polizei die Aufnahmen der Dashcam nutzen (sofern sie mitbekommt, das eine solche verbaut ist). Also ja, man kann sich damit auch selbst belasten...

Steht wo?

Ich darf eine Dashcamaufnahme selbst gar nicht der Polizei zur Verfügung stellen. Wieso sollte die Polizei dies von sich aus dürfen?

das steht in der stpo unter beschlagnahme / sicherstellung von beweismitteln. die können auch das gesamte fahrzeug sicherstellen und auslesen lassen.

peso

so ist es!

In den beiden Links von TWINDANCE stand aber auch drin das die Speicherkarte gelöscht werden kann/darf.

So eindeutig erscheint es mir nicht wenn da immer noch der Zusatz kommt " unter bestimmten Umständen, kann darf etc "

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