Eigentor mit Dashcam

Dashcams sind ja ganz gut und schön. Nur ich frage mich in letzter Zeit öfter ob man sich mit so einem Teil nicht auch ein Eigentor schießen kann wenn es zu einem Unfall / Verkehrsverstoss kommt den man selbst verschuldet.

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Es gab hier in der Nähe letztes Jahr mal einen interessanten Fall. Da ist so ein Möchtegern-Rennfahrer am Sudelfeld, ich glaube bei erlaubten 60 mit 163 gelasert und dann gleich aufgehalten worden. Der war wohl mit einem geliehenen M3 unterwegs und hatte eine Dashcam im Auto um allen möglichen Leuten zu zeigen, was er für ein toller Hecht ist. Die Polizei war auch ziemlich beeindruckt und hat die Dashcam dann auch gleich einbehalten. Der hat sich also ein echtes Eigentor damit geschossen.
Das Beste war aber dann, dass sie den D..... ein paar Wochen später, auf der selben Strecke, wieder bei einer ähnlich hohen Überschreitung erwischt haben. Ich werte das als Beweis, dass man per Gesetz die Motorleistung auf maximal das Doppelte des IQ begrenzen sollte. In diesem Fall wäre bei dem Typen wohl bei 40PS Schluss gewesen 😁

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Meine Speicherkarte wurde damals freundlich beschlagnahmt. Der Verkehrsunfall Dienst war sehr erfreut, weil alles gut zu sehen war.
Die Karte habe ich vollständig zurück erhalten. Nach 7 Monaten und vielen Telefonaten...

War mal Zeuge einer Fahrerflucht, das fremde parkende Fahrzeug wurde dabei sehr stark beschädigt. Die Polizei hatte sich sehr über die Aufnahme gefreut. Musste nur im Nachhinein den Videoclip auf CD brennen und dann mit meiner Zeugenaussage abgeben. Täter wurde ausfindig gemacht.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 27. Dezember 2019 um 09:00:37 Uhr:


Wie war das mit Aussage verweigern um sich nicht selbst zu belasten ?

Alles eine Frage der Interpretation, man könnte auch Zeitgeist sagen.
Aktuell sieht man es nicht so, oder sagt es zumindest nicht,
dass man ja nicht filmen muss und filmte man, dann wäre es eine Sache der Privatsphäre/
Fall der informellen Selbstbestimmung etc.
die Polizei nichts angeht und zudem gegen das sich nicht selbst belasten müssen-Prinzip verstößt...
Aber gibt es eine Gesetzesänderung oder das Bundesverfassungsgericht sagt es so,
dann wirst Du gar nicht so schnell gucken können
wie in genau diese Richtung verrationalisiert wird.
In einer Tonlage als ob es selbstverständlich wäre,
nie etwas andres hätte herauskommen können
und ohnehin wäre man seit je her dafür es so herum zu sehen.

Also aktuell nein,
man sagt der Zwangszugriff darauf verstößt nicht gegen das von Dir genannte Prinzip
und auch nicht gegen paar andere.
Was morgen ist weiß ich nicht, das sind komplexe nichtlineare Systeme,
wenn ich wüsste ob jemand in Karlsruhe schlecht frühstücken wird,
ein anderer wurde von seiner Alten mit Nudelholz gejagt und dann kommt einer der grimmig aussieht und ein anderer der nett aussieht will dass seine Dashcamaufnahme nicht ausgewertet wird,
dann kann sich das auch alles wieder ändern.

Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 27. Dezember 2019 um 09:00:37 Uhr:


Wie war das mit Aussage verweigern um sich nicht selbst zu belasten ? Oder würdet Ihr die eigene DC im Auto als " Zeugen " betrachten?

Du darfst die Speicherkarte löschen, aufessen etc. Wenn sie beschlagnahmt ist, ist es dafür zu spät.

Ist wie bei einer Hausdurchsuchung. Ein Beschuldigter darf Beweise vernichten. Die Polizei darf aber auch (nach richterlicher Anordnung, bei Gefahr im Verzug auch ohne(?)) seine Wohnung durchsuchen und dabei gefundene Beweise verwenden.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 1. Januar 2020 um 21:41:07 Uhr:



Zitat:

@SuedschwedeV70 schrieb am 27. Dezember 2019 um 09:00:37 Uhr:


Wie war das mit Aussage verweigern um sich nicht selbst zu belasten ? Oder würdet Ihr die eigene DC im Auto als " Zeugen " betrachten?

Ist wie bei einer Hausdurchsuchung. Ein Beschuldigter darf Beweise vernichten.

mit dem "dürfen" wäre ich vorsichtig, zumindest sollte es nicht hinterher rauskommen.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 1. Januar 2020 um 23:35:46 Uhr:


mit dem "dürfen" wäre ich vorsichtig, zumindest sollte es nicht hinterher rauskommen.

Warum vorsichtig ?
Da ich mich nicht selbst belasten muss, kann ich alle Spuren entfernen. Ich darf sogar lügen, dass sich die Balken biegen.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 2. Januar 2020 um 11:49:23 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 1. Januar 2020 um 23:35:46 Uhr:


mit dem "dürfen" wäre ich vorsichtig, zumindest sollte es nicht hinterher rauskommen.

Warum vorsichtig ?
Da ich mich nicht selbst belasten muss, kann ich alle Spuren entfernen. Ich darf sogar lügen, dass sich die Balken biegen.

Eben. So lange es nicht beschlagnahmt ist, kann ich mit meinem Eigentum machen was ich will.

Deswegen wäre ich für die flächendeckende Einführung von nicht manipulierbaren Crash-Recordern. Wenn die Airbags ausgelöst werden friert der Crash-Recorder die Daten ein. Bei Unfällen mit Personenschäden werden diese ausgewertet.

Und was ist mit den Unfällen mit Personenschäden, wo die Airbags nicht auslösen?
Du musst mit einem PKW nur jemanden mit dem Spiegel anfahren (ist mir z.B. in einer Fußgängerzone als Fußgänger passiert), schon hast du einen Personenschaden.

Zitat:

@FWebe schrieb am 2. Januar 2020 um 15:38:30 Uhr:


Und was ist mit den Unfällen mit Personenschäden, wo die Airbags nicht auslösen?
Du musst mit einem PKW nur jemanden mit dem Spiegel anfahren (ist mir z.B. in einer Fußgängerzone als Fußgänger passiert), schon hast du einen Personenschaden.

Da reichen selbst leichtere Auffahrunfälle.
Ich hatte auch nen Schleudertrauma obwohl bei beiden Autos hinter mir kein Airbag ausgelöst hat.
Die Airbags lösen ja nicht bei jedem kleineren Knall aus weil ein Airbag selbst ja auch wieder ein Verletzungsrisiko birgt.

Da kann man mitunter nem stehenden Fahrzeug mit 30 hinten rein fahren und der Airbag macht gar nix.

Man wird niemals von Anfang an die allgemein gültige Regelung finden. Und wenn man es versucht, dann diskutiert man jahrelang über diese Lösung und wird letztlich vor Gericht wieder ausgebremst weil die eine oder andere Gruppe mit der Lösung dann auch wieder nicht zufrieden ist.
Derzeit gibt es gar keine Regelung und alles was helfen kann, zumindest bei sehr schweren Unfällen oder bei Alleincrashs den Unfallverlauf zu rekonstruieren und Lehren daraus zu ziehen wäre eine drastische Verbesserung.
Warum nicht mit einer halben Lösung schnell anfangen und dieae dann mit der Zeit und fortschreitender technischer Entwicklung schrittweise verbessern und ausweiten?

in diesen zusammenhang werden bei schweren unfällen mittlerweile alle fahrzeuge beschlagnahmt und ausgelesen.

peso

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