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Eigenes Fahrzeug für Dienstfahrten ja oder eher nein?
Guten Morgen zusammen,
ich habe mir gerade einen Dacia Sandere II Erstzulassung 2019 finanziert. Preis 14.000
Mein Arbeitgeber bietet mir an das Fahrzeug für Dienstfahrten zu nutzen.
30 Cent pro KM
Am Tag komme ich auf ca 130 km.
Haltet ihr das für eine gute Sache oder eher nicht?
Es hätte natürlich erstmal den Vorteil dass ich den schneller abzahlen kann.
Was meint ihr dazu ?
Lg
Jimmy
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179 Antworten
Meine Frau hat das früher auch mal gemacht. Altes Auto, wenig Wertverlust und dann geht es auf, wenn keine größeren Reparaturen anfallen. Aber mal gerade so. Übrig hat man dabei nichts.
Inzwischen ist alles teurer geworden, da kommt man mit 30 Cent nicht mehr hin. Bei einem neuen Auto schon gar nicht.
Ich würde es machen, wenn es ab und an mal eine Fahrt im Umkreis ist. Ist das jeden Tag der Fall und man jabbelt da täglich 130km drauf, würde ich es auf keinen Fall machen. Da zahlst du definitiv drauf.
Der AG kann dir natürlich auch mehr als 30 Cent pro Kilometer zahlen. Ist dann halt beitrags- und steuerpflichtig. Aber möglich ist das schon.
Trotzdem mein Ratschlag: Lass dir einen Firmenwagen geben und fertig. Ist für dich am stressfreisten. Und wenn der Arbeitgeber will, dass du fährst während der Arbeit, dann soll er auch ein Fahrzeug stellen.
Zitat:
@TorstenSilke schrieb am 8. Februar 2023 um 12:15:06 Uhr:
Auch wir müssen für Dienstfahrten unsere privaten PKWs zur Verfügung stellen [...]
Müsst? Wer kann Euch denn dazu zwingen?
Bei Behörden ist das gelebte Praxis. Dafür gibt es das Bundesreisekostengesetz und gut. Allerdings kommt der Dienstherr auch für Schäden während der Dienstfahrt auf.
Man kann sich auch grundsätzlich immer für ein öffentliches Verkehrsmittel entscheiden, sofern das Reiseziel damit erreichbar ist.
Sind die Kosten höher als die Erstattung, kann man die Differenz als Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen.
(Das kann übrigens jeder, nicht nur die Behördenmitarbeiter.)
Regelung in Ö:
Derzeit (noch) 42 cts per Kilometer für dienstliche Fahrten mit dem Privat-PKW, und das gilt bis zu maximal 30.000 km per anno).
Die 42 cts sollen demnächst angehoben werden auf rund 55 bis 60 cts. Das entspricht auch der Abnutzung bei einem ZUVERLÄSSIGEN (sprich neuwertigem) Fahrzeug.
Neben Spritkosten sind Abnützung (realistisch)also Wertverlust, Vollkasko unbedingt erforderlich (inkl. Insassenunfall bei Mitnahme von Kollegen, Mitarbeitern etc.), Reifen, Verschleiss, Service-, Wartungskosten, 2 x Sb per anno - wie oft hast du einen Steinschlag, das kann ins Geld gehen usw.
Ja klar kannst du das 2 Jahre machen, bei gutem Wind, OHNE Unfallschaden etc, wäre er knapp abbezahlt.
30 cts sind aber ein Witz, bei rund 50cts würde ich ja sagen.
Grundsätzlich sind Dienstfahrten mit EigenPKW bis zu rund 500 km per Monat ein guter Beitrag zu den Fixkosten. das aber bei zumindest 42 bis 50 cts.
Du fährst rund 600 km per WOCHE. Stellt sich für mich die Frage, ist das Pendelstrecke vorwiegend?
Entscheiden musst du.
Wenn du bei neuer Firma anfängst, vielleicht eine Lösung für 3 Monate, bis Erlangung unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Ich schätze auch in D wäre sinnvoll, angebracht, trotzdem ein Fahrtenbuch zu führen, ALLE Ausgaben zu notieren, belegen und auch Privatfahrten mit dem gleichen PKW auflisten zu können, für Finanzamt.
LG
Wobei die Behörden mittlerweile dazu übergehen, für die regelmäßigen Dienstfahrer, Autos anzuschaffen. Ganz einfach, weil die Mitarbeiter auch sagen, für 30 Cent fahre ich nicht mehr, da zahle ich drauf.
Wenn die Kosten höher liegen, kann man die natürlich beim Finanzamt angeben, aber zahlen muss man sie ja trotzdem selber. Mindert halt das zu versteuernde Einkommen etwas.
@TE: Sieh es mal so: Dein Arbeitgeber interessiert, wie er am günstigsten wegkommt. Wenn es für ihn günstiger wäre, ein Auto zu kaufen ode rzu leasen, würde er es dir hinstellen und gar nicht fragen, ob du lieber mit dem eigenen PKW für 30 Cent fahren willst. Da er das nicht tut, kannst du davon ausgehen, dass ihn die Kilometerpauschale günstiger kommt. Aber halt zu deinen Lasten.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Februar 2023 um 15:57:31 Uhr:
Zitat:
@TorstenSilke schrieb am 8. Februar 2023 um 12:15:06 Uhr:
Auch wir müssen für Dienstfahrten unsere privaten PKWs zur Verfügung stellen [...]
Müsst? Wer kann Euch denn dazu zwingen?
Der Arbeitsvertrag
Zitat:
@TorstenSilke schrieb am 8. Februar 2023 um 18:06:56 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 8. Februar 2023 um 15:57:31 Uhr:
Müsst? Wer kann Euch denn dazu zwingen?
Der Arbeitsvertrag
Ernsthaft? Da würde ich aber mal ganz schnell das Arbeitsgericht beanspruchen. DAS kann kein AG vom AN verlangen. Und einer, der das in seinen Vertrag schreibt, gehört dahin, wo "INRI" als Überschrift steht (ich schlage sogar persönlich die Nägel rein...).
Wenn mein Chef das verlangen würde, hätte der einen guten Zahnarzt nötig. Und ich, bei einem guten RA, sogar noch Anspruch auf Entschädigung!
Sklaventreiberei ist (NOCH, unter Grünen bald nicht mehr) verboten und kann gesetzlich geahndet werden.
Bei Behörden mag das anders sein, diese haben auch ein entsprechendes Beamtenverhältnis. Wir reden hier aber von privaten Personen. Und das sind (zumindest in DE) zwei verschiedene Betrachtungsweisen, LEIDER!
Bei 30 Cent für den Kilometer bleibt bei angenommen 28.600 dienstlich gefahrenen Kilometern mit einem Dacia Sandero sicherlich noch gut was von den rd. 8.600 Euro hängen.
Bin da der Meinung von @Deloman weiter vorne.
Bei meinen Nebenjob konnte ich mir aussuchen Privat — oder Dienstfahrzeug . Ich habe mich für Dienstfahrzeug entschieden. Alleine das Risiko Unfall, ob verschuldet oder unverschuldet man hat immer Ärger und Kosten. Hat man einen unverschuldeten Totalschaden zahlt man drauf.
Jetzt wo die Dieselpreise so hoch gingen , sind einige Kollegen von Privat — auf Dienstfahrzeug umgestiegen. Versicherung , der eine Kollege hat gesagt er mußte über 1200 € Versicherung zahlen ( über 25000 km p. A. ) und jetzt 400 € p. a. Ich setzte mein Privatwagen nur ein wenn mal ein Firmenwagen in der Werkstatt ist.
Davon abgesehen dürfen bei Neueinstellungen nur noch Dienstwagen genutzt werden, scheinbar ist die Abschreibung für den Arbeitgeber günstiger.
Zitat:
@MBauer2101 schrieb am 8. Februar 2023 um 18:26:15 Uhr:
Zitat:
@TorstenSilke schrieb am 8. Februar 2023 um 18:06:56 Uhr:
Der Arbeitsvertrag
Ernsthaft? Da würde ich aber mal ganz schnell das Arbeitsgericht beanspruchen. DAS kann kein AG vom AN verlangen. Und einer, der das in seinen Vertrag schreibt, gehört dahin, wo "INRI" als Überschrift steht (ich schlage sogar persönlich die Nägel rein...).
Wenn mein Chef das verlangen würde, hätte der einen guten Zahnarzt nötig. Und ich, bei einem guten RA, sogar noch Anspruch auf Entschädigung!
Sklaventreiberei ist (NOCH, unter Grünen bald nicht mehr) verboten und kann gesetzlich geahndet werden.
Bei Behörden mag das anders sein, diese haben auch ein entsprechendes Beamtenverhältnis. Wir reden hier aber von privaten Personen. Und das sind (zumindest in DE) zwei verschiedene Betrachtungsweisen, LEIDER!
Wohnungsunternehmen……
Und wenn Du kein Auto hast?
Dein jetziges Schrottest und kein Geld für eine Neuanschaffung hast,was macht Dein Chef dann?
Das ist der Deal deines Lebens. Natürlich macht das Sinn für 30 Cent pro Kilometer das Auto auch dienstlich zu nutzen. Jeder der hier was anderes sagt hat entweder keine Ahnung von Autos oder Mathematik ( vermutlich beides)
Zitat:
@windelexpress schrieb am 8. Februar 2023 um 19:01:16 Uhr:
Und wenn Du kein Auto hast?
Dein jetziges Schrottest und kein Geld für eine Neuanschaffung hast,was macht Dein Chef dann?
Arbeitgeberdarlehen……..
Was kriegen eigentlich die armen Pizzataxi-Fahrer dafür, dass die oftmals mit der eigenen Karre ausliefern? Ich wunder mich oftmals darüber.
Zitat:
@MBauer2101 schrieb am 8. Februar 2023 um 18:26:15 Uhr:
Zitat:
@TorstenSilke schrieb am 8. Februar 2023 um 18:06:56 Uhr:
Der Arbeitsvertrag
Ernsthaft? Da würde ich aber mal ganz schnell das Arbeitsgericht beanspruchen. DAS kann kein AG vom AN verlangen. Und einer, der das in seinen Vertrag schreibt, gehört dahin, wo "INRI" als Überschrift steht (ich schlage sogar persönlich die Nägel rein...).
...
Bei Behörden mag das anders sein, diese haben auch ein entsprechendes Beamtenverhältnis. Wir reden hier aber von privaten Personen. Und das sind (zumindest in DE) zwei verschiedene Betrachtungsweisen, LEIDER!
Mal langsam mit dem Arbeitsgericht und Nägel einschlagen.
Die Nutzung des privaten PKW kann nur einvernehmlich zwischen AG und AN geregelt werden.
Hier Beispiele aus dem öffentlichen Dienst, und da gibt nicht nur Beamte, im Gegenteil:
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