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Eigener Schaden am PKW durch Anhänger

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 13:32

Hallo,

mir ist etwas saudummes passiert.

Ich fuhr mit einem Regal das im Anhänger beladen war (mit einem dünnen Seil) durch unsere Unterführung. Durch die Winddrücke riss das Seil und das Regal flog herunter. In diesem Moment dachte ich nur. Rückwärtsgang rein, zurückfahren, damit andere mein Fahrzeug sehen und nicht ind da Regal reindüsen.

Ich habe nur nicht an den Anhänger gedacht, und der schlug ein und in meine rechte Seite hinein.

Super!!!

Vollkaskoversicherung angrufen und dies geschildert. Aussage: Wir zahlen nicht, da nur Schäden übernommen werden die von außen eintreten. Ein Anhänger hinter dem PKW ist eine Einheit und wird nicht übernommen.

Habe schon nachgedacht über die Rechtschutz einen Anwalt einzuschalten, da ich ja den nachfolgenden Verkehr schützen wollte.

Ware heute bei einem Karosserieunternehmen, kurze Schätzung 5200€.

Habt ihr schon einmal so einen Fall gehabt, oder kennt Ihr sowas?

Beste Antwort im Thema

Aber sonst tickst Du schon sauber oder??

 

Von Versicherungsbetrug hast Du schon mal was gehört, ja?

 

Und das Vortäuschen einer Straftat 145d StGB (hier unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) gibt es da wo Du herkommst vermutlich auch...

 

Wenn ich sowas lese, freue ich mich über jede Strafanzeige, die Versicherer erstatten, auch wenn es nur um Kleinkram geht.

 

Solange bis in der Öffentlichkeit klarer wird, dass "mal eben einen anderen Sachverhalt erfinden und schon zahlt die Vollkasako" kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Straftat.

:mad:

 

 

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am 2. Januar 2014 um 23:51

Jup.

Hallo,

lese dir das mal hier durch:

http://www.transport-online.de/.../...il-Schaden-durch-eigenen-Haenger

Gruß

fordfuchs

am 3. Januar 2014 um 0:14

Habe ich und jetzt?

Genau darum gehts doch hier.

Hätte er einen guten Tarif, so wäre sein und auch der Fall aus dem Gerichtsurteil durch eine Deckungserweiterung in den AKBs mit eingeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Hätte er einen guten Tarif

Typischer Fall von voll krass billich Tarif. Und im Schadenfall guckt man blöd was alles nicht bezahlt wird, in welche Werkstatt man muss usw..

Mit dem ganzen Kleingedruckten, Rabatten hier, Bonus da blickt aber auch kaum ein Laie mehr durch. Versicherungen sind nicht pauschal sch..., jede hat auch verschiedene Tarife im Programm. Man muss nur gucken welchen man haben möchte, der billigste ist nicht unbedingt der beste.

Themenstarteram 3. Januar 2014 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

Viele Gesellschaften haben in besseren Verträgen eine sogenannte Schlingerdeckung oder einfach nur "Schäden zwischen ziehenden Fahrzeug und Anhänger" mitversichert.

Überprüfen ob das bei dir der Fall ist, wenn nein für zukünftige Fälle drüber nachdenken ob es Sinn macht...

5.200 € halte ich aus dem Bauch heraus aber für "sportlich". Da würde ich mal noch bei einer anderen Lackiererei vorbeifahren und darauf hinweisen, dass es kein Versicherungsschaden ist sondern man selbst zahlt....

War gestern noch bei einem Karosseriebauer und der machte mir ein Angebot von 2300€. Werde nächste Woche Monatg noch zwei Angebote einholen und dann entscheiden.

Vielen Dank schoneinmal für eure Komentare.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

...

Auszug aus meinem AKBs:

...

Bei Pkw in OPTIMAL sind abweichend hiervon Schäden zwischen

ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung

von außen mitversichert.

P.S.

ADAC ist eine Scheiß-Versicherung ;)

Hallo,

wenn ich das richtig sehe, dann gilt bei deiner Versicherung folgendes:

Unfall

A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein

unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das

Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines

Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen

z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch

Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler

oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs.

Da stellt sich mir die Frage, ob beim TE-Schaden ein Betriebsvorgang oder ein Bedienungsfehler ursächlich ist.

Dann wäre deine Versicherung wohl auch für den Popo.

Liebe Grüße

Herbert

am 3. Januar 2014 um 20:51

Zitat:

Unfall

A.2.3.2 Versichert ist ein Unfall des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.

Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung

oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem

Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

Bei Pkw in OPTIMAL sind abweichend hiervon Schäden zwischen

ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung

von außen mitversichert.

Sehe ich nicht so.

Bei dem vorliegenden Schaden handelt es sichum einen Betriebsschaden, weil es bei reinen Kollisionen innerhalb eines Gespanns an der für den Unfallbegriff erforderlichen Einwirkung von außen mangelt (die Formulierung "gezogenes Fahrzeug" ist zwar unglücklich, meint aber Anhänger).

 

Bei Tarifen, bei denen die Gespanschäden nicht als Betriebsschäden gelten (neben dem hier von Talker55 genannten gibt es noch andere), wird der Schaden trotzdem von der VK erstattet.

 

Bei den meisten "normalen" Tarifen gibt es in diesem Fall nichts.

 

Das dürfte den meisten Besitzern von Fahrzeugen mit Anhängerkupplung nicht bewusst sein.

 

Schäden dieser Art passieren nämlich ziemlich häufig und sorgen regelmäßig für Unmut, wenn sie abgelehnt werden.

Hallo Hafi,

mir ist das unverständlich.

Einerseits schreibst du, dass es sich hier um einen Betriebsschaden handelt, andererseits aber, es sei bei den von mir zitierten Bedingungen des "Optimal-Tarifs der VKB" http://www.vkb.de/.../333053_Standard_KFZ.pdf versichert.

Daher meine Frage an dich; bei welchen Versicherungsgesellschaften, und in welchem Tarif, ist dieser Fall lt. AKB zweifelsfrei abgedeckt.

Liebe Grüße

Herbert

am 4. Januar 2014 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo Hafi,

mir ist das unverständlich.

Einerseits schreibst du, dass es sich hier um einen Betriebsschaden handelt, andererseits aber, es sei bei den von mir zitierten Bedingungen des "Optimal-Tarifs der VKB" http://www.vkb.de/.../333053_Standard_KFZ.pdf versichert.

Macht er ja nicht.

Beim Tarif der Kammer ist dieser Schaden NICHT mitversichert.

Es fehlt ja deutlich sichtbar der Passus, der diesen Schaden mit einschließt.

Vergleiche meine zitierten Bedingungen mit denen von der Kammer.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Daher meine Frage an dich; bei welchen Versicherungsgesellschaften, und in welchem Tarif, ist dieser Fall lt. AKB zweifelsfrei abgedeckt.

Das wird Haif auch nicht auswendig wissen.

Ich habe hier zwar einen Marktvergleich, aber auf diese Klausel wird nicht seperat eingegangen.

Hallo Talker,

nachdem ich keinen anderen Optimal-Tarif gefunden habe wäre es hilfreich, wenn du deinen Anbieter nennen könntest. So ist das wie stochern im Heuhaufen.

Den von dir zitierten Passus: "Bei Pkw in OPTIMAL sind abweichend hiervon Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung" habe ich in keiner AKB gefunden.

Vielleicht kennst du auch noch weitere Anbieter, denn, für mir als Wohnwagenfahrer, wäre so eine Versicherung eine Überlegung wert.

Liebe Grüße

Herbert

Hier hätte ich was.

... bei dem Pferd im Logo des Versicherers aus Münster, hätte man sich das fast denken können. :D

Anhaenger

Die R+V Versicherungsgruppe bietet das z.B. unter dem Namen "Kasko-Extra" als Zusatzdeckung an.

 

Als Beispiel verlinke ich mal die Unterlage der KRAVAG, bei der R+V läuft es genauso:

 

KRAVAG KEX Info

 

und die R+V Bedinungen als Anhang.

Kex

Hallo,

zunächst mal vielen Dank für eure Antworten.

Es scheint mir die große Ausnahme zu sein, dass eine Kaskoversicherung im hier vorliegenden Fall zahlt.

Ob man sich gegen dieses sehr spezielle Risiko absichert, hängt IMO von den Gesamtkosten der jeweiligen Versicherung ab. Eine Versicherung gegen alle denkbaren Ereignisse gibt es ohnehin nicht.

Habe das folgende interessante BGH-Urteil IV ZR 21/11 gefunden: http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Das träfe hier zwar nicht zu, dafür aber in sehr vielen anderen Fällen von Kollisionen zwischen PKW und angehängtem Anhänger.

Liebe Grüße

Herbert

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