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Unterjährige KFZ Versicherung: SFK Höherstufung und Wechsel

Hallo zusammen!

Ich habe zum 01.11.2018 eine KFZ Versicherung (Haftpflicht und TK) bei der Admiral Direkt abgeschlossen. (Günstig durch Sondereinstufung)

Ich hatte viele Jahre davor keinen PKW, konnte aber aus einem Vertrag der schon Jahre zurück liegt, meine damalige SKF 2 mitnehmen.

Nun steigt die SFK ja eigentlich immer zum 01.01 eines Jahres, korrekt? Wie sieht es denn in meinem Fall aus, wenn die Versicherung erst 2 Monate im Jahr 2018 bestanden hat? Sollte ich in diesem Fall auch eine Höherstufung zum 01.01.2019 in die SFK 3 erhalten? (Stand 24.09.20 wird mir im Online-Portal die SFK 3 angezeigt)

Zum 01.11.2020 bin ich nun 2 volle Jahre bei der Admiral Direkt versichert, kann aber trotzdem nur von der SFK 3 statt der SFK 4 profitieren, da die Höherstufung nur zum 01.01 erfolgt?!

In der Annahme ich denke über einen Versicherungswechsel nach:

Der neue Vertrag muss dann ja zum 01.11.2020 starten, damit der PKW durchgehend versichert ist. Ich kann für die neue Versicherung dann nur die SFK 3 angeben. Gilt die SFK 3 dann auch für das komplette Beitragsjahr (zum 01.01.2021 müsste ich ja die SFK 4 erhalten) - ich würde de facto also ein SF-Jahr verlieren?

Einige Nachteile durch eine solche unterjährige Versicherung, die mir zum Vertragsabschluss so noch nicht Bewusst waren.

Stimmen meine Gedankengänge so, oder hab ich irgendwo ein Denkfehler?

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17 Antworten
am 24. September 2020 um 13:19

Wenn in den Jahren 2019 und 2020 jeweils mindestens 6 Monate erfüllt waren und zudem schadenfrei, bekommst du ab 1.1.2021 SF 4. Du musst die Hauptfälligkeit auf den 1.1. legen lassen.

Viele Versicherungen wollen davon abweichen, um das Kündigungs- bzw Wechselprocedere zu vermeiden.

Wenn du darauf bestehst, werden sie es machen müssen.

Zitat:

@Klaus1085 schrieb am 24. September 2020 um 15:19:05 Uhr:

Wenn in den Jahren 2019 und 2020 jeweils mindestens 6 Monate erfüllt waren und zudem schadenfrei, bekommst du ab 1.1.2021 SF 4. Du musst die Hauptfälligkeit auf den 1.1. legen lassen.

Viele Versicherungen wollen davon abweichen, um das Kündigungs- bzw Wechselprocedere zu vermeiden.

Wenn du darauf bestehst, werden sie es machen müssen.

Vielen Dank erstmal für die Rückmeldung!

Ich habe die Versicherung bei der AdmiralDirekt vorsorglich zum 31.10 gekündigt, allein um schon durch eine Nachverhandlung den steigenden Beiträgen zu entgehen. So wie ich dich verstehe, kann ich also neben dem Beitrag auch mit der AdmiralDirekt verhandeln, dass meine Hauptfälligkeit nicht mehr der 01.11, sondern der 01.01 sein soll?

Dann würde der Vertrag einmalig nicht 12 Monate, sondern 14 Monate laufen und dann ab 01.01.2022 wieder im 12 Monats Rhytmus laufen.

Ich bin gespannt, ob sich die Admiral auf eine solche Vereinbarung einlässt.

am 24. September 2020 um 14:49

Wenn die Admiral -sie gehört übrigens der Itzehoer-Versicherung- dich als Kunden behalten will, wird sie darauf eingehen.

Dein Problem liegt darin, das du den Ablauf nicht auf den 01.01 gelegt hast.

Wenn du wirklich eine SF 2 aus einem Altvertrag übernommen hast, wärst du dann am 01.01.2019 schon in SF3 gekommen. Somit ab 01.01 2021 in SF5.

Bei dir ist es jetzt so, das dein Vertrag auch zum 01.01 gestuft wird, aber immer erst zum 01.11. also zur Hauptfälligkeit beitragswirksam wird.

Wenn in deiner Beitragrechung für den 11.10-11.20 schon die SF 3 steht und du stellst auf Ablauf 1.1 um, kommst du am 01.01.21 in SF5

ich habe verstanden:

1) jahrelang keine Kfz-Versicherung

2) ab 01.11.2018 (Allerheiligen) wieder versichert

3) hierzu "alten SF2" anrechnen lassen

Bemerkungen:

1) Versicherungen rechnen weiterhin in Kalenderjahren ...

=> am besten weiterhin den Ablauf 01.01. eines jeden Kalenderjahres wähen

2) ein Vertrag wird erst dann im nächsten Kalenderjahr zur Fälligkeit (Ablauf) höhergestuft, wenn

- der Vertrag min. 180 Tage (1/2 Jahr) bestanden hatte

- keine Schadenzahlung in der Sparte erfolgt ist

3) Wenn zum 01.11.2020 gekündigt wird, dann wird die "neue" Versicherung die Einstufung wie folgt übernehmen und bei Ablauf 1.1. "höher stufen!

Dann könnte die Rechnung so aussehen:

1) 01.10.2018 bis 01.01.2019 SF2

2) 01.01.2019 bis 01.01.2020 SF2 (da in 2018 die 180 Tage fehlen)

3) 01.01.2020 bis 01.01.2021 SF3

4) ab 01.01.2021 SF4 möglich

Hoffs, dass ich das so verstanden habe

Deine Rechnung wäre bei einer Ersteinstufung richtig

am 25. September 2020 um 7:16

NT62

deine Rechnung ist auf alle Fälle korrekt, da es ja keine Ersteinstufung war, sondern du hast die SF 2 auf Grund eines früheren Vertrages übernommen.

Lasse dich nicht verunsichern. Das Procedere hast du in deinem Eingangsbeitrag beschrieben.

Wenn es keine Ersteinstufung ist, dann hat er am 01.01.21 die SF5.

Wenn es eine Ersteinstufung (Sondereinstufung) ist und er wechselt zur einer anderen Versicherung mit Ablauf 01.01 hat er am 01.01.21 die SF2

Danke für die Rückmeldungen!

@Datschi0825 Deine Aufschlüsselung klingt logisch und macht auch Sinn bei mir! Um ab 01.01.2021 auch von der SF4 profitieren zu können, müsste ich ja die Admiral Direkt dazu bringen, den jetzigen Vertrag(der eigentlich bis 31.10 läuft) bis 31.12 mit der SF3 zu verlängern und dann mit neuer Hauptfälligkeit die Vertragsverlängerung ab 01.01.21 starten zu lassen. So würde ich im nächsten Jahr schon von der SF4 profitieren. Korrekt?

@celica1992 : Für das Beitragsjahr 01.11.19 - 31.10.20 hatte ich noch SF2. Daher könnte ich dann wahrscheinlich "nur" in die SF4 kommen ab 01.01

 

Ich glaube dann probier ich mal mein Glück mit einer Vertragsverlängerung vom 01.11 - 31.12. und dann mit neuer Hauptfälligkeit vom 01.01 - 31.12

Dann sieht es so aus, als wenn deine SF2 eine (Ersteinstufung) Sondereinstufung ist, die bei einem Versichererwechsel nicht bestätigt wird. Dies müsste aber im Versicherungsschein dokumentiert sein

Zitat:

@celica1992 schrieb am 25. September 2020 um 10:45:35 Uhr:

Dann sieht es so aus, als wenn deine SF2 eine (Ersteinstufung) Sondereinstufung ist, die bei einem Versichererwechsel nicht bestätigt wird. Dies müsste aber im Versicherungsschein dokumentiert sein

Es gab Probleme beim Übertrag der SF Klasse, das konnte ich aber klären und die AdmiralDirekt hat mir den Übertrag der SF2 dann auch bestätigt. Komisch...

Es gibt zwar Sondereinstufungen (Bin glaub in der SF5 als Sondereinstufung grad), aber relevant ist für mich natürlich die tatsächliche SF Klasse

Kenne diese Versicherung nicht so gut, aber vielleicht kannst Du eine rückwirkende Verlegung der Hauptfälligkeit erreichen - diese Möglichkeit sollte man Dir gesagt haben .....

Zitat:

Kenne diese Versicherung nicht so gut, aber vielleicht kannst Du eine rückwirkende Verlegung der Hauptfälligkeit erreichen - diese Möglichkeit sollte man Dir gesagt haben .....

Interessant, was genau meinst du damit genau?

Hallo, ich muss mich hier mal einreihen und eine Frage stellen.

Aktuell bin ich bei der HDI unterjährig versichert zum 14.05.

Wie stelle ich es nun an, den Vertrag zum 31.12 zu kündigen? Versicherung kündigen und neu versichern oder einfach weiterlaufen lassen und zum 31.12 kündigen?

Leider lohnt sich der Wechsel für mich derzeit nicht (Ersparnis rund 3€ pro Jahr), weshalb ich erstmal weiterlaufen lassen und dann ein Angebot zum Jahresende mitnehmen möchte.

Danke!

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