Eigene Blödheit - Auf Tachomanipulation reingefallen - Brauche dringend Rat

BMW 3er E91

Hallo,

wie ihr vielleicht mitbekommt wechsle ich gern und oft das Auto. Heute habe ich einen Anruf eines Käufers meines ersten E91 erhalten. Ich habe ihm das Auto vor ca. 2 Jahren mit einem KM Stand von 126000 km (Tachostand) laut Kaufvertrag verkauft. Heute, 2 Jahre später hat der Besitzer bei mir angerufen, bei seinem Servicetermin hat der Händler festgestellt, dass der letzte Eintrag 2008 mit 180000 km war (hab ich selbst nachgeprüft und stimmt leider). Ich habe das Auto im August 2009 mit 95000 km gekauft, der damalige Verkäufer hat schlauerweise "KM Stand lt. Tacho" geschrieben und das Häkchen im Kaufvertrag bei der Garantie der KM Angabe weggelassen. Mir ist das nicht aufgefallen, da ich absolut nicht versiert bin und leider viel zu gutgläubig bin, war eben Saudumm. Er droht jetzt mit Anwalt oder ich soll ihm eine Summe zahlen. Ich hab jetzt echt keine Ahnung wie ich vorgehen soll? Wie siehts jetzt überhaupt aus, kann ich da was machen oder ists Pech.

Beste Antwort im Thema

Hallo nochmal,

falls es jemand noch interessiert, wie die Sache jetzt gelaufen ist. Nachdem mir auch mehrere Juristen geraten haben nicht vor Gericht zu gehen und offensichtlich der damalige Verkäufer auch noch pleite ist, stünden meine Chancen eher schlecht, obwohl er selbst nach seiner juristischen Beratung trotz des Kaufvertrages eher einsichtig war. Ich habe mich jetzt ohne größere Schritte mit ihm darauf geeinigt, dass er die Hälfte meines Schadens übernimmt und er es mir in Raten zurück bezahlt, was er auch getan hat. Somit ist für mich die Sache erledigt und ich habe den Schaden für mich zumindest halbieren können.......

77 weitere Antworten
77 Antworten

Der Unterschied kann durchaus sein, dass Du Dich mit deinem Käufer auf dem kurzen Dienstweg geeinigt hast, das aber noch lange nicht heißt, dass dein Verkäufer dies auch nur ansatzweise in Betracht zieht. Es heißt nicht um sonst - wer fordert muss beweisen...

Allenfalls hilfreich wäre hier die Reparaturhistorie nebst Kilometerständen während der Zeit beim Vorbesitzer. das muss man dann halt auseinanderfuseln... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Der Unterschied kann durchaus sein, dass Du Dich mit deinem Käufer auf dem kurzen Dienstweg geeinigt hast, das aber noch lange nicht heißt, dass dein Verkäufer dies auch nur ansatzweise in Betracht zieht. Es heißt nicht um sonst - wer fordert muss beweisen...

Allenfalls hilfreich wäre hier die Reparaturhistorie nebst Kilometerständen während der Zeit beim Vorbesitzer. das muss man dann halt auseinanderfuseln... 🙂

Natürlich müsste ich beweisen, jedoch wenn er schon sagt, dass er das Auto mit 92000 km Ende 2008 nach Österreich importiert hat und die Historie im BMW Computer das letzte offiziell gemachte Service Mitte 2008 bei 180000 km war, muss in diesem Zeitraum gedreht worden sein, da bin ich aus dem Schneider und er muss eruieren von wem er das Auto gekauft hat. Es geht ja hier nicht darum, wer der Täter ist, sondern um den Verkauf des Autos unter falschen Bedingungen. Er muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die Angaben stimmen, die er mir beim Verkauf angibt. Deshalb bin ja ich auch zum Handkuss gekommen.

das problem ist ja.. kann er dafür sorge tragen?!
ich wüsste nicht, ob gedreht worden ist... ich müsste auch micht wissen, das man es bei bmw erfragen kann.

er hat angegeben lt tacho... mehr kann er im grunde nicht machen.

is wirklich schwierig... ich würd mir ja nen anwalt dazuholen.
hat man ne verkehrs-rechtsschutz, kein problem.

deswegen.. würd an deiner stelle erstmal so einen vertrag abschliessen.

Zitat:

Original geschrieben von BoomBoom


deswegen.. würd an deiner stelle erstmal so einen vertrag abschliessen.

...was in dem Fall nicht mehr viel bringen würde, weil Rechtschutzverträge eine Karenzzeit beinhalten und bereits laufende Fälle nicht mehr abdecken. Laufend heißt hier, dass der Rechtsmangel bereits bekannt ist. Also no way...

Zitat:

Original geschrieben von BoomBoom


er hat angegeben lt tacho... mehr kann er im grunde nicht machen.

Sehe ich genauso. Meines Erachtens ist der Vorbesitzer weitestgehend aus dem Schneider. Hier wäre nur interessant gewesen, wenn die Servicedaten während seiner Haltungsdauer aktuell gewesen wären. BMW würde schon darauf hinweisen, wenn Kilometerstand im Fahrzeug und PC voneinader abweichen.

Der Vorbesitzer hat sich schon recht fein aus der Schusslinie genommen, als er den Tachostand nicht näher beziffert hat. Würde ich bei einem Fahrzeug unbekannten Vorlebens wahrscheinlich auch so machen. Wie sollte ich auch wissen, ob da nicht irgendwann mal jemand irgendwie dran gedreht hat.

Ähnliche Themen

ging ja auch um die evtl zukünftigen fälle.. er wechselt wohl öfter das auto.
ich nachhinein wäre ja zu schön 😉

Okay, das hab ich dann wohl schlichtweg falsch verstanden... 😁

Original geschrieben von Mikel1975

Zitat:

Natürlich müsste ich beweisen, jedoch wenn er schon sagt, dass er das Auto mit 92000 km Ende 2008 nach Österreich importiert hat und die Historie im BMW Computer das letzte offiziell gemachte Service Mitte 2008 bei 180000 km war, muss in diesem Zeitraum gedreht worden sein, da bin ich aus dem Schneider und er muss eruieren von wem er das Auto gekauft hat. Es geht ja hier nicht darum, wer der Täter ist, sondern um den Verkauf des Autos unter falschen Bedingungen. Er muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die Angaben stimmen, die er mir beim Verkauf angibt. Deshalb bin ja ich auch zum Handkuss gekommen.

Kann der Händler in Österreich auf die Servicegeschichte eines Autos aus Deutschland zugreifen?

Wenn das nämlich nicht geht dann ist das Auto nicht nach Österreich importiert worden sondern war schon immer hier zugelassen...... oder lieg ich da falsch mit meinen Gedanken?

Zitat:

Original geschrieben von Mikel1975


Natürlich müsste ich beweisen, jedoch wenn er schon sagt, dass er das Auto mit 92000 km Ende 2008 nach Österreich importiert hat und die Historie im BMW Computer das letzte offiziell gemachte Service Mitte 2008 bei 180000 km war, muss in diesem Zeitraum gedreht worden sein, da bin ich aus dem Schneider und er muss eruieren von wem er das Auto gekauft hat. Es geht ja hier nicht darum, wer der Täter ist, sondern um den Verkauf des Autos unter falschen Bedingungen. Er muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die Angaben stimmen, die er mir beim Verkauf angibt. Deshalb bin ja ich auch zum Handkuss gekommen.

frage doch einfach einmal beim Zoll an, für die Nova und den Einfuhrzoll muß es doch Unterlagen geben.

lg
Peter

Zitat:

Original geschrieben von sPeterle



Zitat:

Original geschrieben von Mikel1975


Natürlich müsste ich beweisen, jedoch wenn er schon sagt, dass er das Auto mit 92000 km Ende 2008 nach Österreich importiert hat und die Historie im BMW Computer das letzte offiziell gemachte Service Mitte 2008 bei 180000 km war, muss in diesem Zeitraum gedreht worden sein, da bin ich aus dem Schneider und er muss eruieren von wem er das Auto gekauft hat. Es geht ja hier nicht darum, wer der Täter ist, sondern um den Verkauf des Autos unter falschen Bedingungen. Er muss nämlich dafür Sorge tragen, dass die Angaben stimmen, die er mir beim Verkauf angibt. Deshalb bin ja ich auch zum Handkuss gekommen.
frage doch einfach einmal beim Zoll an, für die Nova und den Einfuhrzoll muß es doch Unterlagen geben.

lg
Peter

Die Unterlagen müsste ich mir noch bei ihm besorgen, er hat mir ja gesagt, dass er anhand dieser Unterlagen beweisen kann, dass er das Auto mit 92000 km eingeführt hat.

Und ja, anhand der Fahrgestellnummer kann jeder BMW Händler jeden Serviceeintrag ich glaub sogar europaweit einsehen, vorausgesetzt, das Service wurde offiziell bei einem BMW Händler gemacht. Ein Service bei ATU wird vermutlich nicht aufscheinen :-). Bei meinen letzten beiden Deutschland Import E91 hab ich diese Kontrolle auch vor dem Kauf gemacht. Ich weiß leider nicht mehr, warum ich ausgerechnet bei dem Auto das nicht nachkontrolliert habe.

Zitat:

Original geschrieben von Mikel1975


[
Und ja, anhand der Fahrgestellnummer kann jeder BMW Händler jeden Serviceeintrag ich glaub sogar europaweit einsehen, vorausgesetzt, das Service wurde offiziell bei einem BMW Händler gemacht.

.

.

Das stimmt nicht, anhand der Fahrgestellnummer kann jeder BMW Händler nur ausgeführte Garantie- und Kulanzarbeiten einsehen.
Serviceeinträge nur die Ausführende Zweigstelle.

Zitat:

Original geschrieben von The-real-Deal



Zitat:

Original geschrieben von Mikel1975


[
Und ja, anhand der Fahrgestellnummer kann jeder BMW Händler jeden Serviceeintrag ich glaub sogar europaweit einsehen, vorausgesetzt, das Service wurde offiziell bei einem BMW Händler gemacht.
.
.

Das stimmt nicht, anhand der Fahrgestellnummer kann jeder BMW Händler nur ausgeführte Garantie- und Kulanzarbeiten einsehen.
Serviceeinträge nur die Ausführende Zweigstelle.

ok, das hab ich nicht gewußt, auf jeden Fall hab ich die Aufstellung im System selbst gesehen und da waren von 06/2006 - 06/2008 6 einträge, der erste mit 45000 km und der letzte mit 180000 km, hab natürlich nicht gesehen was da gemacht wurde.....

Hallo nochmal,

falls es jemand noch interessiert, wie die Sache jetzt gelaufen ist. Nachdem mir auch mehrere Juristen geraten haben nicht vor Gericht zu gehen und offensichtlich der damalige Verkäufer auch noch pleite ist, stünden meine Chancen eher schlecht, obwohl er selbst nach seiner juristischen Beratung trotz des Kaufvertrages eher einsichtig war. Ich habe mich jetzt ohne größere Schritte mit ihm darauf geeinigt, dass er die Hälfte meines Schadens übernimmt und er es mir in Raten zurück bezahlt, was er auch getan hat. Somit ist für mich die Sache erledigt und ich habe den Schaden für mich zumindest halbieren können.......

Kann man nix gegen sagen. Besser der Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach...

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


..... als die Taube auf dem Dach...

Ne Stumme im Bett wäre auch ne Alternative. ..

TE: GLÜCK IM UNGLÜCK! !!

Zitat:

Original geschrieben von Mosel-Manfred



Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


..... als die Taube auf dem Dach...
Ne Stumme im Bett wäre auch ne Alternative. ..
TE: GLÜCK IM UNGLÜCK! !!

... hat er doch schon.

Deine Antwort
Ähnliche Themen