Eigene Blödheit - Auf Tachomanipulation reingefallen - Brauche dringend Rat

BMW 3er E91

Hallo,

wie ihr vielleicht mitbekommt wechsle ich gern und oft das Auto. Heute habe ich einen Anruf eines Käufers meines ersten E91 erhalten. Ich habe ihm das Auto vor ca. 2 Jahren mit einem KM Stand von 126000 km (Tachostand) laut Kaufvertrag verkauft. Heute, 2 Jahre später hat der Besitzer bei mir angerufen, bei seinem Servicetermin hat der Händler festgestellt, dass der letzte Eintrag 2008 mit 180000 km war (hab ich selbst nachgeprüft und stimmt leider). Ich habe das Auto im August 2009 mit 95000 km gekauft, der damalige Verkäufer hat schlauerweise "KM Stand lt. Tacho" geschrieben und das Häkchen im Kaufvertrag bei der Garantie der KM Angabe weggelassen. Mir ist das nicht aufgefallen, da ich absolut nicht versiert bin und leider viel zu gutgläubig bin, war eben Saudumm. Er droht jetzt mit Anwalt oder ich soll ihm eine Summe zahlen. Ich hab jetzt echt keine Ahnung wie ich vorgehen soll? Wie siehts jetzt überhaupt aus, kann ich da was machen oder ists Pech.

Beste Antwort im Thema

Hallo nochmal,

falls es jemand noch interessiert, wie die Sache jetzt gelaufen ist. Nachdem mir auch mehrere Juristen geraten haben nicht vor Gericht zu gehen und offensichtlich der damalige Verkäufer auch noch pleite ist, stünden meine Chancen eher schlecht, obwohl er selbst nach seiner juristischen Beratung trotz des Kaufvertrages eher einsichtig war. Ich habe mich jetzt ohne größere Schritte mit ihm darauf geeinigt, dass er die Hälfte meines Schadens übernimmt und er es mir in Raten zurück bezahlt, was er auch getan hat. Somit ist für mich die Sache erledigt und ich habe den Schaden für mich zumindest halbieren können.......

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Wo war bei dem ersten kauf das service heft ??

Hallo,

jetzt nach dem Urlaub meld ich mich wieder zurück. Hab mich beim ÖAMTC Jurist beraten lassen und der meinte es sieht schlecht aus für mich. Ich habe am Kaufvertrag natürlich die Gewährleistung ausgeschlossen, aber den Kilometerstand garantiert :-(. Leider hab ich in den zwei Jahren keine Werkstatt gebraucht, sonst hätte ich ja selber den Schwindel bemerkt, bevor ich ihn weiter verkauft hätte. Am damaligen Kaufvertrag habe ich selbst den KM Stand noch dazugeschrieben und bei meiner Versicherung habe ich das Auto mit Vollkasko natürlich auch mit dem vermeintlichen KM Stand angemeldet. Das sind aber die einzigen Indizien, die darauf hindeuten könnten, dass ich von diesem KM Stand ausgegangen bin. Außerdem ist da noch mein Vater als Zeuge. Unabhängig davon aber hätte laut ÖAMTC Jurist der Käufer immer bei mir den Anspruch auf Schadenersatz oder sogar Rückabwicklung des Kaufvertrages. Habe mittlerweile auch schon das Rechtsanwaltsschreiben bekommen. Er möchte die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder als Entschädigung 6000 €. WEiß echt nicht, wie ich reagieren soll ?

Ruhe bewahren... 😁

Mal abgesehen davon, dass 6000 Tacken wohl viel zu hoch gegriffen sind (1500 bis 2000 Euro sind hier wohl eher realistisch) und der Käufer mit dieser Forderung vor Gericht erbärmlich scheitern wird, bleibt Dir letztlich nur selbst zum Anwalt zu gehen - aber erst wenn tatsächlich Klage seitens des Käufers eingereicht wird. Eher nicht!!!

Du schreibst also dem Anwalt der Gegenseite einen kurzen Brief - ohne viel drumherum - dass Du die Forderung nicht anerkennst, da Du das Fahrzeug im Glaubgen des angegebenen Kilometerstandes verkauft hast.

Bitte nicht mehr dazu schreiben, keine Sachverhaltsschilderung, keine Erklärungen, gar nix - schadest Dir mit jedem zu viel geschriebenen Wort nur selbst.

Bedenke, der Käufer ist zum Anwalt gegangen und der schreibt natürlich erstmal was der Käufer will. Hier wird erstmal nur versucht Druck aufzubauen, den Streitwert hochzujubeln und Dir Angst zu machen. Ob der Anwalt der Gegenseite dem Käufer dann tatsächlich zur Klage rät, bleibt nämlich erstmal noch abzuwarten.

In deinem Fall bliebe nämlich auch erstmal zu klären, wie weit der Gewährleistungsausschluss greift und wann solche Forderungen überhaupt verjähren. Hinzu kommt, dass der jetzige Besitzer selbst erstmal nachweisen müsste, dass er in der Zeit nicht mehr gefahren ist oder selbst manipuliert hat. Kann ja alles möglich sein. Was wenn der Kilometerstand bei verkauf noch stimmte? Wer kann es denn beweisen?

So oder so, nimmt man hier mal einen Schaden von 2000 Euro, sollte es im schlimmsten Fall auf einen Vergleich hinauslaufen. Also 50% plus Zahlung der eigenen Anwaltskosten.

Also, erstmal Brief schreiben und die Forderung von vornherein ablehnen, abwarten ob eine Klageschrift kommt - und dann erst zu einem Anwalt mit dem Fachgebiet Verkehrs- und Vertragsrecht...

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Ruhe bewahren... 😁

Mal abgesehen davon, dass 6000 Tacken wohl viel zu hoch gegriffen sind (1500 bis 2000 Euro sind hier wohl eher realistisch) und der Käufer mit dieser Forderung vor Gericht erbärmlich scheitern wird, bleibt Dir letztlich nur selbst zum Anwalt zu gehen - aber erst wenn tatsächlich Klage seitens des Käufers eingereicht wird. Eher nicht!!!

Du schreibst also dem Anwalt der Gegenseite einen kurzen Brief - ohne viel drumherum - dass Du die Forderung nicht anerkennst, da Du das Fahrzeug im Glaubgen des angegebenen Kilometerstandes verkauft hast.

Bitte nicht mehr dazu schreiben, keine Sachverhaltsschilderung, keine Erklärungen, gar nix - nur dass was ich oben geschrieben habe.

Bedenke, der Käufer ist zum Anwalt gegangen und der schreibt natürlich was der Käufer will. Hier wird erstmal nur versucht Druck aufzubauen und Dir Angst zu machen. Ob der Anwalt der Gegenseite dem Käufer dann tatsächlich zur Klage rät, bleibt nämlich erstmal noch abzuwarten.

Ganz ehrlich, von etwa 10 Klagedrohungen in den vergangenen 15 Jahren ist bei mir eine einzige vor Gericht gelandet - und die habe ich auch noch gewonnen.

In deinem Fall bliebe nämlich auch erstmal zu klären, wie weit der Gewährleistungsausschluss greift und wann solche Forderungen überhaupt verjähren. Hinzu kommt, dass der jetzige Besitzer selbst erstmal nachweisen müsste, dass er in der Zeit nicht mehr gefahren ist oder selbst manipuliert hat.

Nimmt man hier mal einen Schaden von 2000 Euro, sollte es im schlimmsten Fall auf einen Vergleich hinauslaufen. Also 50% plus Zahlung der eigenen Anwaltskosten.

Also, erstmal Brief schreiben und die Forderung von vornherein ablehnen, abwarten ob eine Klage schrift kommt - und dann erst zu einem Anwalt mit dem Fachgebiet Verkehrs- und Vertragsrecht...

hoffentlich keine Steuererklärungen von dir 😰😛😁

Gruß
odi

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Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Ruhe bewahren... 😁

Mal abgesehen davon, dass 6000 Tacken wohl viel zu hoch gegriffen sind (1500 bis 2000 Euro sind hier wohl eher realistisch) und der Käufer mit dieser Forderung vor Gericht erbärmlich scheitern wird, bleibt Dir letztlich nur selbst zum Anwalt zu gehen - aber erst wenn tatsächlich Klage seitens des Käufers eingereicht wird. Eher nicht!!!

Du schreibst also dem Anwalt der Gegenseite einen kurzen Brief - ohne viel drumherum - dass Du die Forderung nicht anerkennst, da Du das Fahrzeug im Glaubgen des angegebenen Kilometerstandes verkauft hast.

Bitte nicht mehr dazu schreiben, keine Sachverhaltsschilderung, keine Erklärungen, gar nix - schadest Dir mit jedem zu viel geschriebenen Wort nur selbst.

Bedenke, der Käufer ist zum Anwalt gegangen und der schreibt natürlich erstmal was der Käufer will. Hier wird erstmal nur versucht Druck aufzubauen, den Streitwert hochzujubeln und Dir Angst zu machen. Ob der Anwalt der Gegenseite dem Käufer dann tatsächlich zur Klage rät, bleibt nämlich erstmal noch abzuwarten.

In deinem Fall bliebe nämlich auch erstmal zu klären, wie weit der Gewährleistungsausschluss greift und wann solche Forderungen überhaupt verjähren. Hinzu kommt, dass der jetzige Besitzer selbst erstmal nachweisen müsste, dass er in der Zeit nicht mehr gefahren ist oder selbst manipuliert hat. Kann ja alles möglich sein. Was wenn der Kilometerstand bei verkauf noch stimmte? Wer kann es denn beweisen?

So oder so, nimmt man hier mal einen Schaden von 2000 Euro, sollte es im schlimmsten Fall auf einen Vergleich hinauslaufen. Also 50% plus Zahlung der eigenen Anwaltskosten.

Also, erstmal Brief schreiben und die Forderung von vornherein ablehnen, abwarten ob eine Klageschrift kommt - und dann erst zu einem Anwalt mit dem Fachgebiet Verkehrs- und Vertragsrecht...

Das der KM Stand früher manipuliert wurde ist leider klar, da er bei BMW 2008 schon 180000 km hatte und ich in 2009 mit 95000 km gekauft habe. Wenn ich richtig hochrechne, dürfte er bei meinem Kauf ca. 130000 km mehr gehabt haben als am Tacho stand, weiß nicht ob da 2000 € reichen ? Ehrlicherweise hab ich den KM Stand dem Käufer garantiert, der bei dem ich ihn gekauft hab eben nicht. Außer ich kann beweisen, dass der gedrehte KM Stand bei meinem Kauf schon vorhanden war, da wäre dann "KM lt. Tacho" ja auch schon Betrug, das heißt das Auto müsste irgendwo schon mit manipuliertem KM Stand aufscheinen, ist aber eher unrealistisch da was zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von odi222


hoffentlich keine Steuererklärungen von dir 😰😛😁

Gruß
odi

HiHi... Nee, gegen die Finanzbehörden muss man höchstens selbst klagen... 😁 Die von mir abgegebenen Steuererklärungen stimmen bis jetzt eigentlich meist mit dem Ergebnis der Finanzämter überein. Außer ein Mandant hat mal vergessen mir gegenüber was anzugeben oder man versucht probeweise mal was abzusetzen, was in der Entscheidungsmacht des Sachbearbeiters liegt. Mal klappt es, mal klappt es nicht. Das muss man dann sportlich sehen... 😁

Aber um mal ein paar Beispiele aus der liebgewonnenen Klageflut der letzten Jahren auf die Theke zu klatschen:

- Sohnemann hat angeblich ein Auto zerkratzt

- ein Fall von angeblicher Kilometerabweichung bei einem verkauftem Autos von mir

- ein im Nachhinein bekannt gewordener, mir nicht bekannter Unfallschaden

- Paypal-Rückbuchung von mir wegen Täuschung seitens eines Händlers

- Angebliche Schäden bei Auszug aus der letzten Wohnung

- Mindestens 3 Vorwürfe von Käufern wegen angeblichem Ebay-Betrug

Im Laufe der Jahre sammeln sich also hier und da auch mal Klageandrohungen, doch meist ist das Ganze nur Schall, Rauch und dummes Dahergelabere. Selbst Schreiben von Rechtsanwälten beeindrucken mich da nicht mal mehr ansatzweise, da das Ganze erst interessant wird, wenn die Klageschrift dann tatsächlich vorliegt. Bis dahin ist sowas eher zu belächeln. Wie gesagt, am Ende gab es lediglich eine Klage und die habe ich gewonnen... 😁

Ach ja, bei Ebay war die Betrugsabsicht übrigens auf Seiten der Käufer, die ihr altes defektes Gerät gern gegen das funktionierende, gleiche Gerät von mir ausgetauscht und trotzdem gern ihr Geld zurückgehabt hätten. Aber nüsch mit mir, nüsch mit die Commander... 😁

Wollte damit auch nur zum Ausdruck bringemn, dass man das ganze mal noch nicht überbewerten sollte. Erstmal abblocken und schauen was kommt... oder nicht kommt... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Mikel1975


Das der KM Stand früher manipuliert wurde ist leider klar, da er bei BMW 2008 schon 180000 km hatte und ich in 2009 mit 95000 km gekauft habe. Wenn ich richtig hochrechne, dürfte er bei meinem Kauf ca. 130000 km mehr gehabt haben als am Tacho stand, weiß nicht ob da 2000 € reichen ? Ehrlicherweise hab ich den KM Stand dem Käufer garantiert, der bei dem ich ihn gekauft hab eben nicht. Außer ich kann beweisen, dass der gedrehte KM Stand bei meinem Kauf schon vorhanden war, da wäre dann "KM lt. Tacho" ja auch schon Betrug, das heißt das Auto müsste irgendwo schon mit manipuliertem KM Stand aufscheinen, ist aber eher unrealistisch da was zu finden.

Nun denn, bei dieser Abweichung ist der Streitwert sicher höher als von mir angegeben.

Die Frage wäre für mich dennoch ob und wie Du den Kilometerstand garantiert hast. In den Standardkaufverträgen von ADAC & Co steht meist nur Kilometerstand lt. Tacho = xxxxxxx Km. Das aber ist keine wirkliche Garantie für die Laufleistung des Fahrzeuges.

Außer Du hast es wirklich nachweislich garantiert, zum beispiel mit einem Passus im Vertrag wie "garantierter Kilometerstand = xxxxx Km" - dann bist Du im Ar*** und kommst nicht um eine Entschädigung drumrum.

Irgendwo muss man den Käufer ja auch verstehen. Ich würde auch auf die Barrikaden gehen in so einem extremen Fall von Kilometerabweichung...

Man sollte aber noch dazu sagen, dass wenn eine Klageschrift von Gericht kommt, das Gericht sich hierfür bereits bezahlen lässt. Dann sind die Gebühren schon einiges höher, wie wenn man das ganze außergerichtlich regelt. Außerdem muss das nicht in einem Vergleich enden. Wenn der Richter gut drauf ist, verliert der TE mit Pauken und Trompeten und kann dann mal noch ordentlich Gebühren blechen.

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Irgendwo muss man den Käufer ja auch verstehen. Ich würde auch auf die Barrikaden gehen in so einem extremen Fall von Kilometerabweichung...

Genau so ist es, ich würde auf Rückabwicklung pochen!

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28



Zitat:

Original geschrieben von Mikel1975


Das der KM Stand früher manipuliert wurde ist leider klar, da er bei BMW 2008 schon 180000 km hatte und ich in 2009 mit 95000 km gekauft habe. Wenn ich richtig hochrechne, dürfte er bei meinem Kauf ca. 130000 km mehr gehabt haben als am Tacho stand, weiß nicht ob da 2000 € reichen ? Ehrlicherweise hab ich den KM Stand dem Käufer garantiert, der bei dem ich ihn gekauft hab eben nicht. Außer ich kann beweisen, dass der gedrehte KM Stand bei meinem Kauf schon vorhanden war, da wäre dann "KM lt. Tacho" ja auch schon Betrug, das heißt das Auto müsste irgendwo schon mit manipuliertem KM Stand aufscheinen, ist aber eher unrealistisch da was zu finden.
Nun denn, bei dieser Abweichung ist der Streitwert sicher höher als von mir angegeben.

Die Frage wäre für mich dennoch ob und wie Du den Kilometerstand garantiert hast. In den Standardkaufverträgen von ADAC & Co steht meist nur Kilometerstand lt. Tacho = xxxxxxx Km. Das aber ist keine wirkliche Garantie für die Laufleistung des Fahrzeuges.

Außer Du hast es wirklich nachweislich garantiert, zum beispiel mit einem Passus im Vertrag wie "garantierter Kilometerstand = xxxxx Km" - dann bist Du im Ar*** und kommst nicht um eine Entschädigung drumrum.

Irgendwo muss man den Käufer ja auch verstehen. Ich würde auch auf die Barrikaden gehen in so einem extremen Fall von Kilometerabweichung...

Da ist unser ÖAMTC Kaufvertrag schon weiter, da gibt's den eigenen Passus "ich garantiere den genannten KM Stand". Natürlich verstehe ich den Käufer auch, werde auch versuchen mich so mit ihm zu einigen, aber trotzdem möchte ich die Lage checken, was ich für Möglichkeiten habe, da ich ja eigentlöich der bin der gelinkt wurde, aber natürlich hat jeder sein Recht und in dem Fall hab ich mich blöd angestellt, dass ich was garantiert hab, das ich selber nicht kontrolliert habe. Habe bis jetzt auch bei jedem Auto meinen Spetzl bei BMW angerufen, der mirt anhand der Fahrgestellnummer die Daten gesagt hab, nur grad bei dem hab ich nix gemacht und war auch nicht in der Werkstatt und hab einen Kaufvertrag unterschrieben der mich als Depp jetzt dastehen lässt. Aber aus Fehlern lernt man und vielleicht hab ich ja doch noch irgendwelche Chancen auf meinen Verkäufer zurückzugreifen und da was zu holen....

Ähhh ÖAMTC...? Österreich? Versteh ich das richtig? 😕

In dem Fall muss ich wohl ein paar meiner Äußerungen in Frage stellen. Warum? Weil ich das österreichische Vertragsrecht nicht wirklich kenne. Viele Dinge sind zwar rechtlich ähnlich geregelt, aber eben nur ähnlich und nicht gleich. Da kommt es dann auf die Feinheiten an.

Trotzdem würde ich einfach mal abwarten, was da noch kommt, mich gegebenenfalls im Zuge eines Vergleichs versuchen zu einigen und dann den Verkäufer in Regress nehmen nebst Betrugsanzeige.

Bei uns würde man erst Betrugsanzeige erstatten und dann später einen zivilrechtlichen Prozess anstreben, wenn der Beschuldigte tatsächlich schuldig gesprochen wurde. Auf deutsch, man minimiert das Risiko des zivilrechtlichen Unterliegens, da der strafrechtliche Aspekt ja schon entschieden wurde. Wenn es denn so käme...

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28


Ähhh ÖAMTC...? Österreich? Versteh ich das richtig? 😕

In dem Fall muss ich wohl ein paar meiner Äußerungen in Frage stellen. Warum? Weil ich das österreichische Vertragsrecht nicht wirklich kenne. Viele Dinge sind zwar rechtlich ähnlich geregelt, aber eben nur ähnlich und nicht gleich. Da kommt es dann auf die Feinheiten an.

Trotzdem würde ich einfach mal abwarten, was da noch kommt, mich gegebenenfalls im Zuge eines Vergleichs versuchen zu einigen und dann den Verkäufer in Regress nehmen nebst Betrugsanzeige.

Bei uns würde man erst Betrugsanzeige erstatten und dann später einen zivilrechtlichen Prozess anstreben, wenn der Beschuldigte tatsächlich schuldig gesprochen wurde. Auf deutsch, man minimiert das Risiko des zivilrechtlichen Unterliegens, da der strafrechtliche Aspekt ja schon entschieden wurde. Wenn es denn so käme...

Ja, Österreich, hast natürlich recht, nicht ganz unwichtig :-). Werde auch versuchen, mich so zu einigen und dann schauen, was ich noch von meinem Verkäufer holen kann, wobei ich ja auch keinen Beweis hab, dass der der Betrüger ist. Aufgrund des Kaufvertrags ohne KM Angabe und eben dem Garantieausschluss der Km vermute ich es halt, hab aber auch eine schlechtere Ausgangsposition wie mein Käufer, da ich sehr wohl den KM Stand garantiert habe.

Zitat:

Original geschrieben von Mikel1975


...wobei ich ja auch keinen Beweis hab, dass der der Betrüger ist.

Um sich einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede, falscher Verdächtigung und dergleichen zu entziehen, handhabt man das bei uns auch etwas anders. Man erstattet nicht Anzeige bei der Polizei gegen Person X, sondern schreibt direkt eine Sachverhaltsschilderung an die zuständige Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Prüfung strafrechtlicher Relevanz. Die greift dann bei einem Anfachsverdacht die Sache auf und lässt die Polizei ermitteln...

So spart man sich zumindest ne ganze Menge Ärger für den Fall der Nichtbeweisbarkeit... 😁

Also mal eine Geschichte von mir,
ich hatte mal ein Golf 5 gekauft vom Händler, im Kaufvertrag wurde bei Unfallfreiheit "nicht bekannt" angekreuzt. 1,5 Jahre später habe ich den Wagen verkauft, im ADAC Kaufvertrag habe ich mit ein paar kreuzchen Unfallfreiheit garantiert. Ein Monat später, ein Brief, klage gegen mich vom gegnerischen Anwalt 1500€ soll ich bezahlen, da ein Gutachter festgestellt hatte, dass der Wagen ein Unfall hatte. Nach langem hin und her, haben wir uns im Gericht auf 500€ geeinigt.

Also ich denke, du wirst nicht die komplette Summe zahlen müssen, ein guter Anwalt an deiner Seite sollte es schon klären können, doch zahlen musst du leider!

Zitat:

Original geschrieben von Kastelo


Also mal eine Geschichte von mir,
ich hatte mal ein Golf 5 gekauft vom Händler, im Kaufvertrag wurde bei Unfallfreiheit "nicht bekannt" angekreuzt. 1,5 Jahre später habe ich den Wagen verkauft, im ADAC Kaufvertrag habe ich mit ein paar kreuzchen Unfallfreiheit garantiert. Ein Monat später, ein Brief, klage gegen mich vom gegnerischen Anwalt 1500€ soll ich bezahlen, da ein Gutachter festgestellt hatte, dass der Wagen ein Unfall hatte. Nach langem hin und her, haben wir uns im Gericht auf 500€ geeinigt.

Also ich denke, du wirst nicht die komplette Summe zahlen müssen, ein guter Anwalt an deiner Seite sollte es schon klären können, doch zahlen musst du leider!

Auf das wird's wohl rauslaufen, aber vielleicht komm ich ja auch noch an meinen damaligen Verkäufer ran...

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