ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Eigenbau Unterfahrschutz, TÜV

Eigenbau Unterfahrschutz, TÜV

Themenstarteram 5. August 2015 um 11:55

Guten Morgen liebe Gemeinde,

ich habe eine Frage bezüglich der

A: generellen Vorschriften

B: Zulassungs- oder Nichtzulassungmöglichkeiten

eines eigen zu bauenden Unterfahrschutzes.

Anbei eine Skizze. Die grelle Farben dienen nur der Kenntlichmachung.

Der Unterfahrschutz ersetz einen Teil der OriginalStoßstange liegt jedoch in Fahrtrichtung HINTER der Stoßstange und dem hinter der Stoßstange befindlichen Prallblech.

Er ersetzt ferner den serienmäßigen Plastik-Unterbau unterm Motor/Getriebe.

Es gibt weder hervorstehende noch spitze Kanten.

Die teilweise abgeschnittene Originalstpßstange wird durch Verschrauben im Prallblech stabilisiert, wenn nötig (rote Punkte auf dem Bild)

Frage A: muss sowas überhaupt überprüft/eingetragen werden?

Frage B: wenn sowas abgenommen/eingetragen werden muss? Was kostet mich das in etwa?

Nicht falsch verstehen. ich will hier keine "IST AUF JEDEN FALL VERBOTEN, ich weiß nicht wo das steht aber es IST SO" Sprüche lesen.

Einschlägige definitive VORSCHRIFTEN sind hier gefragt.

Es geht um eine saubere handwerkliche Arbeit.

Ich werde zu gegebener Zeit noch mit dem TÜV selbst Kontakt aufnehmen.

Nichts desto trotz interessiert mich die Meinung der TÜV-erfahrenen und -kundigen hier im Forum.

Anbei eine Skizze des Ganzen.

Vito-front-v1-unterfahrschutz
Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 5. August 2015 um 12:11

Zitat:

@klamann15 schrieb am 5. August 2015 um 14:06:57 Uhr:

 

Macht man das nicht erlischt meines Erachtens die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.

Ammenmärchen wollte ich nicht hören.

$19 (2) STVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Nichts von den drei Dingen trifft auf meine Idee zu, oder sehe ich das falsch?

Und dass ich mit dem TÜV rede ist klar, aber finde mal heutzutage jemandem beim TÜV der noch solche Einzelabnahmen machen darf.

Die anglernten CrashKurs Prüfer ducken sich alle weg. Die gucken nicht mal. ;)

PS: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt NICHT automatisch zum Verlsut des Versicherungschutzes. Dass sich das so hartnäckig hält, verstehe ich nicht.

50 weitere Antworten
Ähnliche Themen
50 Antworten

An deiner Stelle würde ich das ganze vor einem Umbau mit dem TÜV absprechen und entsprechende Baupläne vorlegen.

Bauliche Veränderungen sind immer abnahmepflichtig, besonders wenn man eine eigene Konstruktion verbauen will.

Macht man das nicht erlischt meines Erachtens die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.

Themenstarteram 5. August 2015 um 12:11

Zitat:

@klamann15 schrieb am 5. August 2015 um 14:06:57 Uhr:

 

Macht man das nicht erlischt meines Erachtens die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.

Ammenmärchen wollte ich nicht hören.

$19 (2) STVZO:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Nichts von den drei Dingen trifft auf meine Idee zu, oder sehe ich das falsch?

Und dass ich mit dem TÜV rede ist klar, aber finde mal heutzutage jemandem beim TÜV der noch solche Einzelabnahmen machen darf.

Die anglernten CrashKurs Prüfer ducken sich alle weg. Die gucken nicht mal. ;)

PS: Das Erlöschen der Betriebserlaubnis führt NICHT automatisch zum Verlsut des Versicherungschutzes. Dass sich das so hartnäckig hält, verstehe ich nicht.

Du hättest dazu schreiben sollen das du nur Antworten haben willst die du hören möchtest.

Auf jeden Fall ist der TÜV für so eine bauliche Veränderung zuständig und nicht die User von MT.

Auf einzelne Aussagen hier kannst du dich beim TÜV nicht berufen, ...der hat aber gesagt... :D

Themenstarteram 5. August 2015 um 12:35

Zitat:

@klamann15 schrieb am 5. August 2015 um 14:31:48 Uhr:

Du hättest dazu schreiben sollen das du nur Antworten haben willst die du hören möchtest.

Auf jeden Fall ist der TÜV für so eine bauliche Veränderung zuständig und nicht die User von MT.

Auf einzelne Aussagen hier kannst du dich beim TÜV nicht berufen, ...der hat aber gesagt... :D

Wirklich falsche Antowrten brauche ich auch nicht. :cool:

Darum geht es mir auch garnicht. Ich will nur wissen, ob hier einer aus Erfahrung schonmal sagen kann wegen §XYZ und §ABC geht das NICHT oder NUR WENN BLABLA...

Dass ich den TÜV fragen muss und den schon vor Baubeginn mit ins Boot nehme ist klar und habe ich schon im ersten Post geschrieben :P.

Ich will aber auch rechtlich vorbereitet sein, bevor ich da einsteige und die mich gleich mit "geht nicht", "machen wir nicht" abspeisen wollen.

am 5. August 2015 um 14:08

Unterfahrschutz? So hoch ist doch dein Vito nicht... oder meinst du Unterbodenverkleidung?

Wie dem auch sei. Der §22a STVZO regelt die Sache. Laut diesem, ist für dein Vorhaben keine Bauteilegenehmigung erforderlich (E-Nummer).

Aber, trotzdessen vorstellig werden bei einem Prüfer. So das dieser dir schriftlich geben kann, dass keine Gefährdung von diesen Bauteil ausgeht. (§19 A.2)

Achte auf Materialien die nicht zu steif und mechanisch Belastbar sind (vor allem gegen Torsion)

Ich glaube das hier so Manche User eine "Böse Finger Zeig" Taste auf ihrer Tastertur haben, sonst müssten sie die Texte ja immer auf ein neues Tippen.

Einige haben wahrscheinlich ihren "Baby an Board" Aufkleber eintragen lassen :D

Zum TE, geht nicht gibts nicht, es gibt meistens immer Kompromisse die man eingehen kann um uns Ziel zu kommen.

Wieso willst du deine Stoßstange halbieren? Kann auf deinen Zeichnungen nciht mal erkennen ob das gut ausschauen würde.

Unterfahrschutz aus Metall sehe ich jetzt weniger das Problem, solange der nicht 500kg wiegt und die Achslasten abgeändert werden müssten, das könnte teuer werden.

Ich war früher paar mal auf Offroad Veranstaltungen Unterwegs, da hatte jeder so einen Unterfahrschutz aus Metall, spätestens nach der ersten Abgefahrenen Ölwanne schnappen sich die Jungs Flex und Schweissapperat, und wenn sie sowas nicht haben gehen sie halt zum Metallbauer.

Die Fahrzeuge waren alle Zugelassen und STVZO Konform, sprich ihre Umschweissarbeiten Umbauten waren alle Eingetragen.

Teilweise wurden die Fahrzeuge sogar im Alltag eingesetzt.

Im Frühjahr war ich bei ner Ralley im Fahrerlager unterwegs, bei der Klasse müssen die wagen Zugelassen sein sprich STVZO. Diese Wagen hatten Teilweise 5/6 Seitige Fahrzeugscheine weil 5 Sätze Rad/Reifenkombis eingetragen waren über Käfig, 4 Punkt Gurte, Löschanlage, Flyoff, ..... sogar der Christbaum war eingetragen und dann gings noch mit Austragungen weiter wie z.B Airbag ausgetragen und ESP etc.

Also ich denke deinem Vorhaben nur einen Unterfahrschutz aus Blech zu haben steht so nichts im wege nur das mit der Stoßstange würde ich vorher noch abklären wegen scharfen Kanten oder so, oder das ganze Projekt erst mal vorstellig machen.

Hier im südlichen Bayern im ländlichen Raum, hat der TÜV schon überrissen das sie keine Monopolstellung mehr haben, da hören sie dir an der Prüfstelle schon zu und sagen nicht gleich das geht nicht. Entwieder sie sagen so oder so könnten wir es machen oder wenn es sich kein Ingeneur zutraut wird meistens auf einen anderen Ingeneur in einer anderen Prüfstelle verwiesen welcher sich besser mit der Materie auskennt.

Also nur mut deine Zeichnung ausdrucken, und bei der nächsten TÜV Stelle Vorstellig werden und dann ab an Flex und Schweisser.

Zitat:

@hudemcv schrieb am 5. August 2015 um 14:11:08 Uhr:

Zitat:

@klamann15 schrieb am 5. August 2015 um 14:06:57 Uhr:

 

Macht man das nicht erlischt meines Erachtens die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

Das siehst du schon völlig falsch! Der serienmäßige Prallkörper ist im Qrashverhalten des Fahrzeugs mit das entscheidende Bauteil. Ich glaube nicht mal ansatzweise an eine Möglichkeit, dass Ding eingetragen zu bekommen, von den Kosten mal ganz zu schweigen. Hier wirst du auch sicher schon einen Qrashtest nachweisen müssen. Der Prüfingenieur ist da der richtige Ansprechpartner und kein Forum.

Gruß

Zitat:

Bauliche Veränderungen sind immer abnahmepflichtig, besonders wenn man eine eigene Konstruktion verbauen will.

Hm, so Pauschal kann man das nicht sagen. Wenn das Teil bis vorne geht, auf jeden Fall, wenn es unterm Auto ist m.E. nicht.

Für einen Unterfahrschutz o.ä. gibt es keine Bauartvorschriften.

Themenstarteram 5. August 2015 um 16:33

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 5. August 2015 um 16:11:31 Uhr:

Zitat:

@hudemcv schrieb am 5. August 2015 um 14:11:08 Uhr:

 

 

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

Das siehst du schon völlig falsch! Der serienmäßige Prallkörper ist im Qrashverhalten des Fahrzeugs mit das entscheidende Bauteil. Ich glaube nicht mal ansatzweise an eine Möglichkeit, dass Ding eingetragen zu bekommen, von den Kosten mal ganz zu schweigen. Hier wirst du auch sicher schon einen Qrashtest nachweisen müssen. Der Prüfingenieur ist da der richtige Ansprechpartner und kein Forum.

Gruß

Text gelesen? Wo steht, dass ich den Prall Körper andern will? Debleibt doch wo er ist unwird nicht geändert. Die Stoßstange ist bei meinem Auto nur eine Verkleidung des Stahlträgers vorne.

am 5. August 2015 um 17:33

Zitat:

@hudemcv schrieb am 5. August 2015 um 14:11:08 Uhr:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

bleibt ein pkw. punkt abgehakt.

Zitat:

@hudemcv schrieb am 5. August 2015 um 14:11:08 Uhr:

 

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

wenn du das ding nicht so laienhaft montierst, dass es vibriert wie mamas org...assistent ähem. :rolleyes:

ebenfalls abgehakt:D

lass dich nicht kirre machen von den spinnern, die meinen, alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, sei verboten. selbst wenn es unter 'prüfern' solche gibt.

das ding muß einigermassen stabil und befestigt sein, das es bei v-max nicht wegfliegt.

es darf die fahrzeugaussenmaße nicht verändern; heißt, darf nicht überstehen.

und es darf nicht soweit herunterhängen, dass du aufsetzt.

das wars.

ich hatte u.a. mal bei der normalen hu so einen korinthenkacker als prüfer, der mir erzählen wollte, dass meine querlenkerabstützung (vergleichbar mit deinem vorhaben) eintragungspflichtig sei.

leitenden ingenieur geholt, ein kurzes gespräch mit dem spezialisten und er hat mir mit hochrotem kopf das plakettchen geklebt.:D

grade unter offroadern gibt es die wildesten konstruktionen, die zum größten teil eben nicht prüf- oder gar eintragungsrelevant sind.

 

 

Zitat:

@sukkubus schrieb am 5. August 2015 um 19:33:05 Uhr:

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist

wenn du das ding nicht so laienhaft montierst, dass es vibriert wie mamas org...assistent ähem. :rolleyes:

ebenfalls abgehakt:D

Nö, nicht abgehakt, sondern kommt drauf an ... ;)

Das Teil darf von der Anbringung und Befestigung das Crashverhalten nicht negativ beeinflussen können. Ab (genauen Stichtag muss ich nachgucken ) 2005/2006 muss ein KFZ auch die Fußgängerschutzvorschriften (natürlich immer Stand Erstzulassung) erfüllen. Da könnte sich ggf. eine feste Montage an der Kuststoffstoßtange erübrigen.

Wenn der Fußgänger überfahren wird dürfte das aber eh egal sein. :p

Beim reinen Unterfahrschutz sehe ich also wenig Probleme, wenn er die vordere Stoßstange stabiler macht ab bestimmten Baujahren dagegen schon. (siehe Anhang StVZO zu §30c, da stehen die Vorschriften zum Thema Frontschutzsysteme und Verweise auf die Fußgängerschutzrichtilinen)

Themenstarteram 5. August 2015 um 18:26

Hier scheint es doch noch den einen oder anderen mit gesundem Menschenverstand zu geben.

am 5. August 2015 um 18:38

Zitat:

@Moers75 schrieb am 5. August 2015 um 20:26:15 Uhr:

....

Beim reinen Unterfahrschutz sehe ich also wenig Probleme, wenn er die vordere Stoßstange stabiler macht ab bestimmten Baujahren dagegen schon. (siehe Anhang StVZO zu §30c, da stehen die Vorschriften zum Thema Frontschutzsysteme und Verweise auf die Fußgängerschutzrichtilinen)

im wesentlichen richtig, aber leicht zu umgehen, wenn der UFS im bereich motor/träger befestigt wird.

der motor wird wohl eher nicht durch solche maßnahmen versteift.

am stoßfänger direkt macht doch eh weniger sinn, weil damit im überhangbereich die bodenfreiheit unnötig verringert wird.

btw.: gibts für den nicht irgendeine schlechtwegeausrüstung zum nachrüsten oder zumindest zum musternehmen? haben doch die meisten nutzfahrzeugkisten.

Mir erschließt sich der Sinn deines Unterfahrschutzes nicht … Ein Unterfahrschutz hat doch die Funktion, dass Motor/Getriebe beim Aufsetzen des Fahrzeugs über das Hindernis hinwegrutschen und nicht noch zusätzlich durch Rohre vom Drüberwegrutschen abgehalten werden, wie das in deiner Zeichnung zu sehen ist.

Wenn bei einem solchen verfügbaren Unterfahrschutz das "Einzelgutachten" mitverkauft wird, liegt es nahe, dass du auch eines benötigst. Andere wiederum werden als eintragungsfrei verkauft. Da wird dir dann wirklich nur die Prüfstelle und nicht ein Forum weiterhelfen können.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Eigenbau Unterfahrschutz, TÜV