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EG-Genehmigung Bastuck

BMW 3er E36

Hallo zusammen,

Ist das die eintragungsfreie Version des Bastuck, den ich gekauft habe?

Anbei 2 Bilder der EG-Genehmigung, den muss ich nicht eintragen lassen oder?

30 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TobErich318ti


Hmm...leider doch... wenn er zu laut ist, dann ist er zu laut- egal ob eintragungsfrei oder nicht.

Wenn ich die Grünen Freunde sehe, dann versuch ich jetzt schon leise vorbeizufahren, bein erst knapp über 100 km mit dem Bastuck gefahren, die Lautstärke könnte so bleiben, obwohl der ja noch lauter wird, ich weiss 😁

Aber das war die Richtung Soundstufe, die ich haben wollte!!

Zitat:

Original geschrieben von TooFast1977


was anstelle "EG-Genehmigung" steht, wenn er z.B eintragungspflichtig wäre?

z.B "Teilegutachten" oder so?

 

ABE:

Meistens dieser rote Zettel. Eine Kopie reicht allerdings aus.

Ist in der Fahrzeugauflistung der ABE dein Fahrzeug vorhanden, so kannst du das Teil einbauen. Auflagen beachten und ABE mitführen.

Meistens bei Tönungsfolie,Felgen,Scheinwerferblenden...

Teilegutachten:
Ebenfalls eine Fahrzeugauflistung. Zusatz: Abnahme des AN/Umbaus durch amtl. anerk. Sachverständigen (hat jede größere KFZ-Werstatt, kosten zwischen 30 - 50 Euro).
Ohne Abnahmebescheinigung liegt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor (50 Euro/3 Punkte).

Eintragung:
Heutzutage läuft fast alles über ABE oder TG. Eintragungen dienen da heutzutage eher der Ordnung.
Veränderungen an Motor und derart wichtigen Teile müssen jedoch eingetragen werden.

EG-Genehmigung:
Im Grunde wie eine ABE.Gültig innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Das Teil ist dann mit einer "E"-Nummer versehen.
Einfach einbauen und Papiere mitführen.

Wichtig:
Immer die Auflagen beachten. So z.B. ist es meistens bei Sonderlenkrädern (mit ABE) so, daß bei Änderung der Rad/Reifenkombi eine Abnahme erforderlich ist.
(Also z.B. Golf mit Raid Sonderlenkrad und 215er Schluppen).

Zitat:

Original geschrieben von TobErich318ti


Hmm...leider doch... wenn er zu laut ist, dann ist er zu laut- egal ob eintragungsfrei oder nicht.

Kommt drauf an😁

Ist zwar nen Mopped,aber da wird ja noch mehr drauf geachtet😉

Karlsruhe (hor) – Ein 49-Jähriger war im Mai 2003 einer Karlsruher Verkehrskontrolle aufgefallen, weil der Schalldämpfer seiner Kawasaki zu laut war. Die Folge: drei Punkte in Flensburg und 50 EURO Strafe. Jetzt hat der Biker vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Revision seines Prozesses gewonnen. Zur Begründung: Die Betriebserlaubnis des Motorrads erlösche nicht deshalb, weil Querbleche am Schall-dämpfer durch Verschleiß, Korrosion oder starken Gebrauch abgefallen seien. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setze eine willentliche Umgestaltung voraus, die nicht nachgewiesen werden konnte. Der Nachrüst-Schalldämpfer verfügte über eine EWG-Zulassung (Az 1 Ss 30/05).

@karakus,

mir ist aufgefallen, dass du dich in sachen vorschriften und paragraphen gut auskennst 😁

hast es mit der zeit lernen müssen, da viel angehalten od. interessenshalber 😁

gruss
2fast

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Zitat:

Original geschrieben von karakus48


Werden diese Auflagen nicht erfüllt,so verliert die EG-Genehmigung ihre Gültigkeit und eine Einzelabnahme ist fällig ...

nein, keine einzelabnahme, in dem falle wird die abe zum tga. der unterschied sind ca 35 - 200 € mehrkosten für ne einzelabnhame 😉

Zitat:

Original geschrieben von Limo320


Kommt drauf an😁
Ist zwar nen Mopped,aber da wird ja noch mehr drauf geachtet😉

Karlsruhe (hor) – Ein 49-Jähriger war im Mai 2003 einer Karlsruher Verkehrskontrolle aufgefallen, weil der Schalldämpfer seiner Kawasaki zu laut war. Die Folge: drei Punkte in Flensburg und 50 EURO Strafe. Jetzt hat der Biker vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Revision seines Prozesses gewonnen. Zur Begründung: Die Betriebserlaubnis des Motorrads erlösche nicht deshalb, weil Querbleche am Schall-dämpfer durch Verschleiß, Korrosion oder starken Gebrauch abgefallen seien. Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setze eine willentliche Umgestaltung voraus, die nicht nachgewiesen werden konnte. Der Nachrüst-Schalldämpfer verfügte über eine EWG-Zulassung (Az 1 Ss 30/05).

Nils,

sollten mich die Grünen mal anhalten wegen dem bastuck, dann werde ich erstens sowieso die EG-Genehmigung vorlegen, zweitens auch sagen, dass ich ja nichts dafür kann, dass der mit der zeit so laut geworden ist?

würde zwar ungern vor gericht deswegen, aber wenn die Grünen dann meinen würden, dass ich den abmontieren müsste, dann würde ich schon sagen, dass ich ihn nicht abmontieren werde, hoffentlich gewinne ich dann den prozess auch 😁

aber hoffen wir doch, dass es niemals soweit kommen wird!!

Zitat:

Original geschrieben von Limo320


Das Erlöschen der Betriebserlaubnis setze eine willentliche Umgestaltung voraus, die nicht nachgewiesen werden konnte. Der Nachrüst-Schalldämpfer verfügte über eine EWG-Zulassung (Az 1 Ss 30/05).

Wie schön dass die Dämmwolle in meinem Pott leider altersbedingt verschlissen ist und sich der Wagen anhört wie.... na wie sich halt ein ausgeräumter Pott anhört 😁 Ne, Spaß beiseite. Meiner ist 100% unverändert! Und hat deswegen leider keinen Sound.

Aber hier im Dorf fahren manchmal Autos rum.... die hört man noch wenn die schon 3 oder 4 Straßen weiter sind! EXTREM laut, glaub die haben ihren einfach nur leergeräumt, weil sowas lautes kann unmöglich legal sein 😁 Vor allem Nachts nicht 😛

Zitat:

Original geschrieben von TooFast1977


Nils,

sollten mich die Grünen mal anhalten wegen dem bastuck, dann werde ich erstens sowieso die EG-Genehmigung vorlegen, zweitens auch sagen, dass ich ja nichts dafür kann, dass der mit der zeit so laut geworden ist?

würde zwar ungern vor gericht deswegen, aber wenn die Grünen dann meinen würden, dass ich den abmontieren müsste, dann würde ich schon sagen, dass ich ihn nicht abmontieren werde, hoffentlich gewinne ich dann den prozess auch 😁

aber hoffen wir doch, dass es niemals soweit kommen wird!!

Im Ernstfall,kann man ja anchweisen,das man ncihts verändert hat😁

das problem ist die stvzo:

Zitat:

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
...
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

explizit die Ziffer (3). Hab da bei meinem auch etwas Angst. Toleranz sind 1-3 db mehr, als das, wa sim schein steht. da kommt aber irgendwie jeder bastuck rann oder gar rüber.

Zitat:

Original geschrieben von TooFast1977


hast es mit der zeit lernen müssen, da viel angehalten od. interessenshalber 😁

Sowohl als auch ...

Bin heutzutage immer noch unbeliebt bei den Grün-Weißen.. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid


das problem ist die stvzo:

 

explizit die Ziffer (3). Hab da bei meinem auch etwas Angst. Toleranz sind 1-3 db mehr, als das, wa sim schein steht. da kommt aber irgendwie jeder bastuck rann oder gar rüber.

Meiner war kurz nach der Montage,wo ich zum TÜV gefahren bin um 5DB zu laut😁 *lol* Also über der Toleranz.

Zitat:

Original geschrieben von TooFast1977


@karakus,

mir ist aufgefallen, dass du dich in sachen vorschriften und paragraphen gut auskennst 😁

hast es mit der zeit lernen müssen, da viel angehalten od. interessenshalber 😁

gruss
2fast

Hi,

Glückwunsch zu deinem Bastuck 😉
Hast du die mit dem Geraden Rohren ?
Wenn ja, hast du auch die M-Schürze hinten ?

Wollte dich wegen der Länge der Rohre fragen ob das eventuell hin kommt..

Weis das die beim M-Heckschürze etwas zu kurz sind aber vielleicht haben die das ja inzwischen geändert..

Ein Foto wäre natürlich noch besser.

Ciao

Zitat:

Original geschrieben von Galaxis3


Hi,

Glückwunsch zu deinem Bastuck 😉
Hast du die mit dem Geraden Rohren ?
Wenn ja, hast du auch die M-Schürze hinten ?

Wollte dich wegen der Länge der Rohre fragen ob das eventuell hin kommt..

Weis das die beim M-Heckschürze etwas zu kurz sind aber vielleicht haben die das ja inzwischen geändert..

Ein Foto wäre natürlich noch besser.

Ciao

Hallo,

Danke!
Habe die Orig. Schürze dran, mit dieser Schürze sind die Längen optimal.

Ich denke, mit ner M-Schürze würden die Rohre grad noch rausstehen, da hatte ich mal gelesen mit der M-Schürze und den Rohren, dass die etwas zu kurz sein sollen??

Hier noch der Bastuck direkt nach Montage mit 0 Metern!
Video ist sehr kurz und es rauscht, da nur kurz mit Digicam aufgenommen!

http://www.youtube.com/watch?v=Hcd4d0vulLc

Hoffe es folgen bessere Videos!

Gruss
2Fast

Zitat:

Original geschrieben von TooFast1977


Hallo,

Danke!
Habe die Orig. Schürze dran, mit dieser Schürze sind die Längen optimal.

Ich denke, mit ner M-Schürze würden die Rohre grad noch rausstehen, da hatte ich mal gelesen mit der M-Schürze und den Rohren, dass die etwas zu kurz sein sollen??

Hab leider kein besseres von Mirco,aber denke ma kanns trotzdem erkennen,das der BAstuc weiter drinn steht.

http://img146.imageshack.us/img146/6536/dsc00041st8.jpg

gruß

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