Ebay Verkäufer will die Ware nicht verschicken... was würdet ihr tun?
Hallo,
Hab mir ein paar Aussenspiegel ersteigert. Der linke ist konvex, so einen wollt ich schon immer mal. Nu ist es leider so, dass ich der einzige bin der dafür geboten hat -> 1 Euro. Der Verkäufer will nu nicht verschicken und versucht sich zu drücken (Ok, ich kann das verstehen)
Als Versandadresse hatte ich eine aus der Schweiz. Er meinte nur das so die Auktion nicht zu stande kommen wird, weil Versand nur nach Deutschland. Naja, daraufhin hab ich gleich gekontert, weil meine Wurzeln in Deutschland sind konnte ich gleich eine deutsche Lieferadresse angeben. Daran kanns ja jetzt nicht liegen.
Nun bin ich am überlegen, ob ich ihm nicht ein faires Angebot machen soll. Was kann man dafür bezahlen ohne die Dinger zu überzahlen?? Sind 20 Euro Ok, oder ist das zu wenig.
Ich hab ein Maximalgebot von 45 Euro eingegeben, aber wenn niemand mitbietet kann ich ja auch nix dafür.
Was würdet ihr machen?
57 Antworten
Die PD ist meines wissen immer auf Tag und Nacht.
Ob der für die Bearbeitung/aufnehmen da ist kann ich aber nicht sagen.Kann aber auch jeder andere aufnehmen und weiter geben.
Wenn er ein Deutscher ist wird er nach Deutschem Recht bestraft.
Das mit dem Farbigen verstehe ich nicht naja war ein langer Tag heute.
in DD die PD hat bei uns immer auf bzw. ist besetzt ob sie sprechstunde haben oder nicht dafür kann ich natürlich keine garantie übernehmen.
Zitat:
da machste deinem Namen alle Ehre!! War mir schon klar das du und viele andere hier so reagieren.
ich versuche lediglich die anzahl der leute die mich verscheissern wollen so gering wie möglich zu halten 😉. deswegen wehre ich mich wenn ich merke dass jemand mich betrügen will. würde ich an deiner stelle auch machen sonst habens solche leute viel zu leicht und machen so weiter.
greetz prize
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ich würde ihn nicht gleich anzeigen, erstmal nen anwalt einen brief schicken lassen der ein ultimatum setzt und mit weiteren rechtlichen schritten droht.
Ich dachte immer, dass ein Anwalt Anteilsmäßig nach dem Streitwert bezahlt wird.
Weiss da jemand etwas genaueres?
Wenn ich Recht haben sollte, wird es wohl schwer dafür nen Anwalt zu finden.
Wenn nicht, wie sieht das denn mit der Rechtschutz aus,
wenn bei einem Wert von 1 € ein Anwalt mit allen Kosten
aufläuft?
MfG
Hallo,
also wenn ich mir hier einiges so durchlese, wird mir schwindelig.
Was denkt ihr was passiert, wenn ihr wegen einem Euro Auktionspreis zur Polizei geht und Anzeige erstattet?
Richtig, die lachen euch aus, auch wenn sie es letztlich aufnehmen werden.
Was aber erwartet ihr davon? Gar nichts, denn aufgrund von zu geringem Streitwert wird die Sache eingestellt.
Rechtsanwalt? Dito, kein Rechtsanwalt wird bei einem Streitwert von einem Euro einen Finger krumm machen, da er prozentual am Streitwert verdient.
Und in so einem Fall besteht nichtmal Aussicht auf Erfolg, denn der Verkäufer kann genauso behaupten er hätte es weggeschickt. Aussage gegen Aussage...
Wenn der Verkäufer also bei einem Euro nicht mitspielt ist das ärgerlich, aber mehr als eine schlechte Bewertung zu verteilen kann man in diesem Fall nicht machen. Oder wie im Ausgangsposting beschrieben eine halbwegs "faire" Summe als Kompromiss bieten.
Recht und Prinzip hin oder her.. was mich viel mehr müßig stimmt ist die Tatsache, dass in Deutschland ohnehin viel zu viel sinnlose Prozesse geführt werden. Wer wegen 1 Euro zur Polizei geht, reiht sich in diese Gruppe mit ein...
Gruß Jürgen
seit wann wird n anwalt prozentual bezahlt? sind ja nicht im amerika!
naja rein rechtlich ist die sache ja eh klar da gibts gar keine diskussion
und anzeigen? warum musst es doch zivilrechtlich durchsetzen!
trotzdem ich würd dem ne negative reindrücken und gut iss! aus ende
(ps: wenn du dich aber EXTREM langweilen solltest und rechtsschutz versichert bist: verklag ihn :-)))) )
Hallöchen,
Er hats wohl eingesehen, jetzt will er die Ware doch versenden.
Naja... mal sehen, ob die auch ankommen.
Zitat:
Original geschrieben von Prizefighter
wer zu blöd ist einen bekannten ein zu niedriges gebot überbieten zu lassen verdient es nicht anders.
Hier werden ja "nette" Ansichten vertreten ....
ts ts ts ....
Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 433
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer eines Rechtes ist verpflichtet, dem Käufer das Recht zu verschaffen und, wenn das Recht zum Besitz einer Sache berechtigt, die Sache zu übergeben.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
So ist das. Verjährung einer Sache tritt nach 2 Jahren ein.
Rechtlich gesehen MUSS er die Ware aushändigen zum gemachten Kaufpreis. Wenn der nun 1 € beträgt, hat er Pech gehabt. Berufsrisiko ;o)
Ich würde es knallhart verlangen und drauf ankommen lassen. Wenn du bietest und sie günstig ersteigerst, ist es doch gut.
Wärst doch blöd, wenn du dem dann noch ein Angebot machst und im Preis hochgehst...