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E46 verkaufen: Kaufvertrag mit Anzahlung ok?

BMW 3er E46
Themenstarteram 3. April 2012 um 9:40

Hallo zusammen,

ich verkaufe meinen E46 330ci und habe nun schon seit Ende Jänner einen potentiellen Käufer (nennen wir ihn Max), mit dem wir Betrag X ausverhandelt haben. Danach war ich 5 Wochen auf Urlaub, davor war es zu knapp, den Verkauf über die Bühne zu bringen. Während ich auf Urlaub war, hat er auch nachgefragt, ob das Auto noch zu haben ist.

Nach dem Urlaub hat Max mit Verzögerungstaktik ("in 14 Tagen nehme ich das Auto .. .blabla" --> nach 14 Tagen: "Was is letzte Preis? ich kann dir nur ca 80% vom Kaufpreis zahlen") versucht, den Preis noch weiter zu drücken, worauf ich nicht eingegangen bin, weil ich keinen Zeitdruck beim Verkauf habe. Eigentlich ärgert mich nur das ewige Rumgeärgere mit Interessenten, wos dann doch nur Ärger gibt.

Letztendlich bin ich bei Max aber so weit erfolgreich, dass er den ausgemachten Preis akzeptiert, er braucht angeblich nur noch etwas Geld (ca 25% des Kaufpreises) von der Bank als Kredit. Er meinte gestern, er hätte das Geld innerhalb der nächsten 1-2 Wochen.

Da sich nun zu Beginn des Frühlings ab und an andere Leute für das Auto interessieren, die wesentlich seriöser erscheinen, als die Mehrzahl der Leute, die sich während des Winters gemeldet haben, möchte ich nun den Vertrag mit Max entweder fix abschließen, oder fix platzen lassen, weil ich mich nicht mehr rumärgern will und dann in Ruhe auf die anderen Interessenten zugehen kann.

Aus diesem Grund, und da ich eigentlich keinen Bock mehr habe, mich viel länger mit Max rumzuschlagen, wenn er den ausgemachten Preis dann doch nicht zahlen will, habe ich überlegt, ob ich Max nicht einfach sage, entweder wir machen noch diese Woche den Kaufvertrag, er zahlt mir das Geld, das er angeblich schon hat (ca 75% des Kaufpreises). Nach Unterzeichnung melde ich das Coupé bei der Zulassungsstelle ab und gebe ihm Typenschein etc., dass er sich um die Zulassung des Autos auf seinen Namen kümmern kann. Und wenn er in 1-2 Wochen den Restbetrag hat, bekommt er das Auto und die Schlüssel. Wenn nicht, lasse ich es komplett platzen.

Kann man das so machen? Stehe ich da risikofrei da? Muss ich auf irgendwas besonders achten?

Ich hätte in dem Vertrag halt noch eine Frist (2 Wochen) reingeschrieben, wenn er dann den Restbetrag nicht zahlt, ist der Vertrag nichtig und ich behalte einen gewissen Betrag als "Stornogebühr" ein, damit er sich das gut überlegt, mich weiter zu verarschen. Was für ein Betrag wäre da angemessen?

lg Thomas

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von tomarse

Wenn Max auf meinen Vorschlag mit der Anzahlung und Aufwandsentschädigung bei Nichteinhalten nicht eingeht, weiß ich, dass da nichts zu holen ist und wende mich natürlich an die anderen Interessenten.

Genauso machst es, und fertig.

Alles schriftlich vereinbaren, am besten mit einem Kaufvertrag vom ÖAMTC und du hast was in der Hand. Mach eine Aufwandsentschädigung von 5% des Kaufpreises aus, alles was höher ist, ist zuviel. Bei einem Kaufpreis von meinetwegen 8000.- blieben dir 400.-, das ist mehr als genug.

Ich habe meinen letztes Jahr auch privat verkauft. Der Käufer hat eine Anzahlung in bar geleistet, den Rest hat er überweisen. Eine Woche später hat er den Wagen abgeholt und erst dann hab ich ihm alles Papiere und Schlüssel ausgehändigt. In dieser Woche hatte ich Zeit, das Auto abzumelden.

Wäre das Geld nicht auf dem Konto gewesen, hätte er erst gar nicht kommen brauchen, außer er hätte die Kohle in cash dabei gehabt.

Pass auf, dass dein Vertrag wasserdicht ist, danach kann dich Max nämlich kreuz- und spiralweise, wenn er nachträglich noch mit irgendwas daher kommen sollte.

Themenstarteram 3. April 2012 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer

Zitat:

Original geschrieben von tomarse

Wenn Max auf meinen Vorschlag mit der Anzahlung und Aufwandsentschädigung bei Nichteinhalten nicht eingeht, weiß ich, dass da nichts zu holen ist und wende mich natürlich an die anderen Interessenten.

Genauso machst es, und fertig.

Alles schriftlich vereinbaren, am besten mit einem Kaufvertrag vom ÖAMTC und du hast was in der Hand. Mach eine Aufwandsentschädigung von 5% des Kaufpreises aus, alles was höher ist, ist zuviel. Bei einem Kaufpreis von meinetwegen 8000.- blieben dir 400.-, das ist mehr als genug.

Ich habe meinen letztes Jahr auch privat verkauft. Der Käufer hat eine Anzahlung in bar geleistet, den Rest hat er überweisen. Eine Woche später hat er den Wagen abgeholt und erst dann hab ich ihm alles Papiere und Schlüssel ausgehändigt. In dieser Woche hatte ich Zeit, das Auto abzumelden.

Wäre das Geld nicht auf dem Konto gewesen, hätte er erst gar nicht kommen brauchen, außer er hätte die Kohle in cash dabei gehabt.

Pass auf, dass dein Vertrag wasserdicht ist, danach kann dich Max nämlich kreuz- und spiralweise, wenn er nachträglich noch mit irgendwas daher kommen sollte.

Danke!

So werd ich das machen. Ich wollte dafür sowieso den Kaufvertrag vom ÖAMTC verwenden und auf der Rückseite sind auch Möglichkeiten zur Anzahlung und Restzahlung mit Terminfälligkeit und Stornogebühr. Dort werden max. 10% empfohlen, ich werde auch 5% vereinbaren. Ich denke, 5% reichen, um ihn "abzuschrecken", wenn er das Auto nicht wirklich um den Preis kaufen will.

Wie mache ich das nach Vertragsunterzeichnung? Bleibt der Vertrag bei mir, bekommt der Käufer ihn? Soll ich ihn mir sicherheitshalber kopieren?

Den Vertrag gibts einmal für den Käufer und einmal für den Verkäufer.

Ich habe meinen glaub ich bei autoscout runtergeladen.

Jeder bekommt also ein von beiden Seiten unterzeichnetes Exemplar und somit sind beide Parteien an die im Vertrag festgehaltenen Bestimmungen gebunden.

am 3. April 2012 um 18:52

Mach es einfach nicht!!!

verstehe gar nicht wieso man sich mit so Schwätzern abgibt :confused:

Völlig unintressant als Käufer.Soll er doch ruhig Monatelang das Geld auftreiben,wenn er das geld hat kann er sich melden.Wenn der Wagen dann noch da ist,hat er Glück.Wenn nicht,dann Pech.Was gibts da zu Unterschreiben??!

Du brauchst ihm keinen zwang mit nem Vertrag aufdrücken.Ein Zwang sollte schon vorhandensein durch das Risiko das ihm jemand zuvorkommt.Und wenn er das nicht Ernst nimmt,dann ist er ein Schwätzer...

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