E36 Airbag Sensor
Hallo leute, Ich habe die gleichen problem wie alle, mein auto braucht TüV und mein airbag lampe am tacho leuchtet, ich finde die sensor nicht unter denn fahrer\beifahrer sitz, kann eine mich helfen ich komme nicht klar da unten!! die meiste sachen sieht irgend wie was mit die einstellen der sitzen zu tun was haben!! BITTE DRINGEND HELFEN
20 Antworten
Und!!!!
Fahren ist erstens nur mit Kennzeichen und an dem Tag an dem das Fahrzeug auch zugelassen wird erlaubt!
Das muss im Zweifel nachgewiesen werden.
Es darf kein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz auf die Straße.
Dieser besteht ab dem Tag der (Wieder-)Zulassung und auch der Abmeldung (abmelden und nach Hause fahren am selben Tag bis 24h erlaubt).
Nur Kennzeichen dran und zum TÜV , womöglich durchfallen, wieder Heim und nicht zulassen= Fahren ohne Zulassung! Füherschein weg! Punkte und hohe Strafe.
Stellt euch vor, ihr baut einen Unfall auf dem Weg zum oder vom TÜV nach Hause. Wer zahlt? Die Versicherung sicher nicht, welche auch. Das Fahrzeug ist nicht zugelassen und sollte es auch nicht werden. Falls doch, ist das glaubhaft nachzuweisen. Wenn die Zulassungsstelle schon zu hat für diesen Tag wirds um so schwerer...
Für wenig Geld gibt es Kurzzeitkennzeichen mit dem ihr auch ohne TÜV 5Tage fahren dürft (das sind die mit dem gelben Feld rechts in dem der Zulassungzeitraum eingestanzt ist). Wenn im Anschluß gleich die Zulassung erfolgt verlegen die meisten Versicherungen die Anmeldung einfach die 5Tage nach vorne und machen das ganze noch billiger.
Vorher eine Deckungskarte mit eingedruckter registrierter Nummer und dem Kreuz bei Kurzzeitkennzeichen besorgen (alle älteren sind seit ein paar Wochen ungültig) mit Personalausweis zur Zulassungsstelle gehen, Kennzeichen beantragen, Kennzeichen machen lassen, ca 15€ plus Schilder ausgeben und schon fahrt ihr legal.
Allerdings muss vor der ersten Fahrt der rosa KFZ Schein vollständig ausgefüllt sein! Sonst gilt das wieder als fahren ohne Zulassung.
Falls ihr nach den 5 Tagen das Fahrzeug dann nicht anmeldet, gibt es später noch eine Rechnung der Versicherung für 5Tage Kurzzeitversicherung (Höhe weiß ich leider nicht).
Ooookay,dann hatte ich das anders im Kopp,sorry.
Greetz
Cap
Ich kenn das ohne KZ zum Tüv nur,wenn man eine Doppelkarte hat und das Auto zulassen möchte!
Zitat:
Original geschrieben von bmwkn
Und!!!!
Fahren ist erstens nur mit Kennzeichen und an dem Tag an dem das Fahrzeug auch zugelassen wird erlaubt!
Das muss im Zweifel nachgewiesen werden.
Es darf kein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz auf die Straße.
Dieser besteht ab dem Tag der (Wieder-)Zulassung und auch der Abmeldung (abmelden und nach Hause fahren am selben Tag bis 24h erlaubt).
Nur Kennzeichen dran und zum TÜV , womöglich durchfallen, wieder Heim und nicht zulassen= Fahren ohne Zulassung! Füherschein weg! Punkte und hohe Strafe.Stellt euch vor, ihr baut einen Unfall auf dem Weg zum oder vom TÜV nach Hause. Wer zahlt? Die Versicherung sicher nicht, welche auch. Das Fahrzeug ist nicht zugelassen und sollte es auch nicht werden. Falls doch, ist das glaubhaft nachzuweisen. Wenn die Zulassungsstelle schon zu hat für diesen Tag wirds um so schwerer...
Für wenig Geld gibt es Kurzzeitkennzeichen mit dem ihr auch ohne TÜV 5Tage fahren dürft (das sind die mit dem gelben Feld rechts in dem der Zulassungzeitraum eingestanzt ist). Wenn im Anschluß gleich die Zulassung erfolgt verlegen die meisten Versicherungen die Anmeldung einfach die 5Tage nach vorne und machen das ganze noch billiger.
Vorher eine Deckungskarte mit eingedruckter registrierter Nummer und dem Kreuz bei Kurzzeitkennzeichen besorgen (alle älteren sind seit ein paar Wochen ungültig) mit Personalausweis zur Zulassungsstelle gehen, Kennzeichen beantragen, Kennzeichen machen lassen, ca 15€ plus Schilder ausgeben und schon fahrt ihr legal.
Allerdings muss vor der ersten Fahrt der rosa KFZ Schein vollständig ausgefüllt sein! Sonst gilt das wieder als fahren ohne Zulassung.
Falls ihr nach den 5 Tagen das Fahrzeug dann nicht anmeldet, gibt es später noch eine Rechnung der Versicherung für 5Tage Kurzzeitversicherung (Höhe weiß ich leider nicht).
[/quote .das ist richtig. habe sie mir auch geholt . 20 euro alles zusammen anmeldung und so.
Ähnliche Themen
Hallo,
Ich hab jetzt auch endlich das Problem mit der sitzbelegungsmatte am 328i e36 Bj 99.
ich hab den fehlerspeicher auch schon ausgelesen.
Es sind hinterlegt : Fehler 3 Spannungsversorgung und Fehler 24 Beifahrer-sitzbelegungserkennung.
Jetzt hab ich die Fehler gelöscht und bin 3-4 Tage fehlerfrei gefahren bis die Lampe wieder anging. Jetzt ist die Frage liegt es tatsächlich eher an der matte oder eher an einem Kabelbruch? Oder Ist der Fehler 3 ein folgefehler vom Fehler 24 oder andersherum?
Hoffentlich bekomm ich noch ne Antwort zum leidigen Thema.
Danke schon mal!
Und weil du es supereiligdringendpressiertwiedsau hast,machst du direkt vier Minuten nach ausgraben dieses Themas noch ein Thema mit dem identischen Problem auf,weil viel hilft viel.....
Rücksichtslos und für dich nicht lustig,außer du willst dir alles zweimal aus der Nase ziehen lassen....
BITTEein Thema hochziehen ODER eröffnen.....wenns dringend is,ab zu BMW,die springen sofort,die kriegen auch Geld dafür.
Ansonsten übe dich in Geduld.....warum du diesbezüglich Angst hast,KEINE Antwort zu bekommen,erschließt sich mir ned.....
Zum Problem:
Wackel an der Kabelei unterm Sitz und schau,was passiert.Geht die Fehlerfunzel an -->Kabelbruch
Bleibt se aus,setz dich auf den Beifahrersitz bei eingeschalteter Zündung.Geht die Funzel an --> Matte kaputt
Als "Ersatz" ist Ebay momentan wieder voll von "Sitzbelegumgssimulatoren".....sind wahnsinnige 5€ teuer und sind unglaublich kompliziert zu verbauen.....man muß einen Stecker lösen und das Teil auf den richtigen Stecker stecken.
Aber ich bin mir sicher,das ich das schon vor Jahren so oder so ähnlich in diesem Thema verfasst hatte....warum du der Ansicht bist,das sich da jetzt was geändert haben sollte,erschließt sich mir ebensowenig.
Denn wenn die SBM im FS steht,ist diese üblicherweise defekt.Und natürlich wird dann auch die Stromversorgung bei deinem 08/15 Auslesegerät als Fehlerursache angezeigt......im INPA taucht sowas ned auf,weil das mit dem Auto gscheit kommuniziert und keine Phantomfehler generiert,was den Anwender dann so hibbelig werden läßt wie dich hier.....
Viel Erfolg.
Greetz
Cap