e36,320i gebraucht beim Händler gekauft, nach 3500km Motorschaden.

BMW 3er E36

Aber trotz Gewährleistung will der Händler nichts von Beteidigung wissen. Jetzt bin ich vor Gericht und es dauert bereits Monate und nichts passiert. Was ist denn Gewährleistung wenn ich jetzt Monate lang auf den Sachverständigentermin und dann noch auf sonstwas warten muss, währenddessen mein Auto in der Garage steht anstatt das ich damit fahren kann.

Beste Antwort im Thema

Bei der Gewährleistung geht es darum, dass ein Produkt bei Übergabe (Kauf) im magelfreien Zustand war. Es ist keine Garantie dafür, dass das Produkt ein halbes Jahr ---> 2 Jahre (oder 3500 km) hält.

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136000 KM. Es ist davon auszugehen, dass diese Fahrzeuge mehr schaffen.

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28


KM?

Meine Versicherung hat die Kostenübernahme bestätigt.

Zitat:

Original geschrieben von fischer117


hallo

kleine vorwarnung für dich.
das gerichtsverfahren, der sachverständige etc werden dich mehr kosten, als das ganze auto wert ist.
überleg dir das noch mal in ruhe.

just
mikele

Zitat:

Original geschrieben von Mittwochsfahrer


Also war schon vorher was dran. Und dafür muss der Händler geradestehen!

Jepp. Dafür bist Du ja auch vor Gericht. Und wenn Gewährleistung in deinem Kaufvertrag nicht ausgeschlossen ist und der Schaden innerhalb 6 Monate nach Kauf aufgetreten ist wirst Du auch dein Recht bekommen. Geduld ist alles was man braucht in einem Rechtsstaat.

Also ich würde nicht mit einem Auto, bei dem der Motor hämmert noch herumfahren. Als das Gehämmere bei dem BMW plötzlich anfing habe ich es gleich abgestellt.

Zitat:

Original geschrieben von Vampir


Deuten sich Pleuellager nicht vorher mit "Gehämmere" ne Weile lang an?
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Bei der Garantie kann man etwas ausschliessen, aber die Gewährleistung ist eine gesetzliche Sache und die bezieht sich immer auf die ganze Sache.

Zitat:

Original geschrieben von Probekiller


aus eigener (leidvoller) erfahrung kann ich sagen:
in jedem standard kaufvertrag für gebrauchtwagen steht im kleingedruckten
das motor + getriebe von der garantie/gewährleistung ausgenommen sind.
egal wieviele km der käufer damit abgespuhlt hat.

von daher ...
würd ich dem TE raten:
ausschlachten und nach etwas anderem umsehen. (falls man nicht
doch irgend einen weg findet den motor wieder zum laufen zu bringen)

greetz probekiller

kommt immer auf die Art des Pleuellagerschadens drauf an. Wenn der Lagerzapfen aufgrund Schmierfilmabriss überhitzt und dann rauh wird ist das Pleuellager innerhalb weniger Kilometer weggefressen. da hämmert nichts im Vorwege.

Eine Möglichkeit wäre das der Motor aufgrund ZK-Riss schon nen Wasserschlag hatte. Der Motor wurde dann reapriert und bei dem betroffenen Zylinder wurde nur der Lagerzapfen poliert und ein neues Pleuellager eingesetzt. Das frisst dann schnell wieder.

Aber da ein Gutachter da war gehe ich mal davon aus die Ursache ist bekannt.

aber leider warte ich noch auf der Einsatz des Gutachters.

Zitat:

Original geschrieben von Gastesa


kommt immer auf die Art des Pleuellagerschadens drauf an. Wenn der Lagerzapfen aufgrund Schmierfilmabriss überhitzt und dann rauh wird ist das Pleuellager innerhalb weniger Kilometer weggefressen. da hämmert nichts im Vorwege.

Eine Möglichkeit wäre das der Motor aufgrund ZK-Riss schon nen Wasserschlag hatte. Der Motor wurde dann reapriert und bei dem betroffenen Zylinder wurde nur der Lagerzapfen poliert und ein neues Pleuellager eingesetzt. Das frisst dann schnell wieder.

Aber da ein Gutachter da war gehe ich mal davon aus die Ursache ist bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von Mittwochsfahrer


Nur stellt sich die Frage, wie kann ein mangelfreies Fahrzeug nach 3500km einen Motorschaden erleiden, wenn ich als der Fahrer weiss, dass es immer vorsichtig gefahren wurde, Öl und Kühlwasserstand immer okay waren? Durch diese Betriebszustände geht kein Motor kaputt. Also war schon vorher was dran. Und dafür muss der Händler geradestehen!

Ah, is mal wieder Mittwoch 😁

Auch an Dich. Du wirfst ein paar Daten in den Raum wie ´nem Hund ´nen Knochen, im Prinzip sagste damit aber nix.
Natürlich kriegt man einen mangelfreien Motor nach 3500 km kaputt. Ich gebe Dir mal eine Auswahl der dümmsten Ideen. Diesel statt Benzin im Tank, evtl. auf E85 gefahren, immer genug Salatöl im Motor (die billigste Plörre oder vielleicht W30), Kühlwasser ohne Glysantin, vielleicht nicht nach 3500 km, aber zu viel Öl, kaputtes Thermostat. Schonend fahren heißt? 5 km bis 5000 und danach nicht mehr als 6800 upm? etc. pp.

Und dafür muss der Händler geradestehen?

Zitat:

Original geschrieben von Schorre28



Zitat:

Original geschrieben von Mittwochsfahrer


Nur stellt sich die Frage, wie kann ein mangelfreies Fahrzeug nach 3500km einen Motorschaden erleiden, wenn ich als der Fahrer weiss, dass es immer vorsichtig gefahren wurde, Öl und Kühlwasserstand immer okay waren? Durch diese Betriebszustände geht kein Motor kaputt. Also war schon vorher was dran. Und dafür muss der Händler geradestehen!
Ah, is mal wieder Mittwoch 😁

Auch an Dich. Du wirfst ein paar Daten in den Raum wie ´nem Hund ´nen Knochen, im Prinzip sagste damit aber nix.
Natürlich kriegt man einen mangelfreien Motor nach 3500 km kaputt. Ich gebe Dir mal eine Auswahl der dümmsten Ideen. Diesel statt Benzin im Tank, evtl. auf E85 gefahren, immer genug Salatöl im Motor (die billigste Plörre oder vielleicht W30), Kühlwasser ohne Glysantin, vielleicht nicht nach 3500 km, aber zu viel Öl, kaputtes Thermostat. Schonend fahren heißt? 5 km bis 5000 und danach nicht mehr als 6800 upm? etc. pp.

Und dafür muss der Händler geradestehen?

ja, der Händler muss dafür geradestehen, weil er in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung beweisen muss, dass der Fahrer so unpfleglich mit dem Auto umgegangen ist.

--> Das kann der Händler aber nicht (außer er hat im Auto eine versteckte Kamera installiert, heimlich einen Fahrtenschreiber eingebaut oder den Käufer die ganze Zeit von einen Privatdetektiv verfolgen lassen, was alles ziemlich unrealistisch ist und zudem strafbar) =D

Da kann auch der Gutachter für den Händler wenig ausrichten. Wie will denn der Gutachter herausfinden, dass der Schaden erst nach dem Kauf entstanden ist, v.a. weil die Ursache des Motorschadens vermutlich eine Menge Gründe haben kann, die sich auf einen sehr großen Zeitraum beziehen können.

Bin mal gespannt wie es ausgeht, aber wenn man sich etwas mit der Materie "Gewährleistung bei Gebrauchtwagenkäufen von Händler zu privaten Käufern" beschäftigt, findet man raus, dass in den ersten 6 Monaten der Käufer fast immer im Recht ist. Ob es wirklich immer rechtens ist, aus moralischer Sicht betrachtet, sei mal dahingestellt.

Hi Don,

die Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher war am Anfang des neuen Gewährleistungsreichtes mit Sicherheit stärker ausgeprägt. Dies lag daran, dass niemand Erfahrungen hatte bei der Beurteilung von gebrauchten Sachen und mann ist da dann immer von einem arglistigen Händler ausgegangen. Ob dies heute auch noch so gilt möchte ich mal bezweifeln. Ich denke und weiß von einem bekannten Geb. Wagenhändler das die Richter heute wesentlich genauer hinschauen.

Aber er hat ja Rechtsschutz und hoffe einen guten Anwalt der sich nicht nur mal eben die Taschen voll machen will.

Lange dauern wird es, denke ich mal, auf jeden Fall.

Zitat:

Original geschrieben von DonAlex

Ach keinen Bock drauf, lies dir den scheiß, den du zitiert hast und den scheiß, den du geschrieben hast nochmal durch. Wirst selber drauf kommen, dass du Müll geschrieben hast 😉

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