E-Prüfzeichen?!

Opel Combo B

Hallo ...
und zwar hab ich folgende Frage ...

nen KUmpel wurde gestern von der guten Polizei angehalten ... und seine scheinwerfer und Spiegel haben ja nen Prüfzeichen ...
die Polizei meinte jedoch ... das die E-Prüfzeichen nur Eintragungsfrei in Verbindung mit einer ABE wären ... was soll man davon halten? Und die Dekra meint genau das gleiche ... muss ich jetzt alles eintragen lassen was nen E-Prüfzeichen hat oder habt ihr andere Erfahrungen ... wie lüft das jetzt?

Mein Kumpel mus sjetzt auch die ganzen Tsrafen bezahlen und und nur glück das er seit 6 tagen keine Probeziet mehr hat ... aber trotzdem wurde das auto still gelegt ...

gebt mir mal nen paar informationen ...

DANKE!

MfG Mk

30 Antworten

Zitat:

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(Bitte immer mit Ihrem vollen Namen, vollständiger Anschrift und Telefonnummer. Unterlagen nur in Kopie)

selber denken macht schlau 😉

ja hab ich auch gefunden ... sorry!

macht ja nüscht, jetzt hastes ja. mit ner tel nr. vom kba kann ich notfalls auch noch dienen:

(0461) 316 - 1133 , Frau Thomsen

ist eigentlich zuständig für Zulassungsstatistiken, kann dich aber sicher weiterverbinden.

Poste bitte auf jeden Fall mal was dabei rauskam, interessiert mich mal und andere sicher auch

ja mach ich ... werde morgen rum telefonieren ...! da die ja heute alle schon feierabend haben!

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Zitat:

Original geschrieben von mk-gfx


hast du ne nummer von der autobild.de

lol, wisst ihr, an was mich das erinnert?

'vermittlung, welche nummer hat die 110?'

wer errät, von wo dieses zitat stammt, bekommt nen :keks:

kann ich morgen auch vorbeifahren beim kba *g wohn ja in der woche in flensburg, verdammte scheiß stadt

Noch ne Frage dazu was alles ein E-Zeichen besitzen muss:
Ich wollte mir M-Spiegel anbauen; Spiegel und Blinker haben ein E-Zeichen. Die Adapterplatte von FK jedoch nicht. Muss diese auch ein E-Zeichen haben? Oder muss ich alles eintragen lasssen, da die Platte keins hat?

ähh falsch die spiegel haben nen e zeichen die blinker nicht 😉 MFG
Dazu muss ich sagen als ich mit meinem alten kaddi da zum tüven war hat er nur die blinker bemängelt. der rest war ok bis der motorschaden kam 😁

Bei mir hat der Spiegel ein E-Zeichen (Richtung Fenster) und der integrierte Blinker ein separates E-Zeichen auf dem Blinkerglas.
Ich habe eigentlich nur nach der Adapterplatte gefragt, da die kein eigenes E-Zeichen hat, wie die anderen Teile.

Ich habe mir heute Klarglas-Rückleuchten (die neuen von FK, Fotos werd ich die Tage mal posten). Nun hat mich dieser Thread etwas beunruhigt... Jetzt war ich auf dieser Tuninrechtseite (klick mich gilt aber nur für Beleuchtung nicht für die Spiegel, so wie es aussieht). Die hat mir wieder etwas Mut gemacht. Dort steht nix von ner ABE, da dieses E-Zeichen Europaweit gilt nach §21a StVZO Abschnitt 2...
Was meint ihr? Ist das noch aktuell?
Ich druck mir das auf jedenfall aus für alle Fälle...

Habe mich ein wenig auf der HP vom "Bundesministerium für Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesen" umgeschaut und habe ne interessante Seite gefunden, auf der es zur ECE-Regelung (E-Zeichen) heißt:

Zitat:
"Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (BGBl. 1997 II S. 998)."

D.h.:
Alles was ein E-Zeichen besitzt darf an- bzw eingebaut werden ohne nachgehende Prüfung sprich Eintragung. Dieses ist so, da Teile, die ein E-Zeichen tragen, regelmäßig von Prüfern während der Produktion kontrolliert werden. Wenn allerdings Mängel der Einbauweise oder der Befestigung, z.B. Nähe zu anderen Teilen, Wackelt, falsche oder zuwenig Schrauben benutzt, usw., auftreten darf die Polizei bzw. der Tüv dieses als Mängel vermerken bzw. im Schlimmsten Fall das "Radfahrzeug" stilllegen. Außerdem sollte man sich informieren welche Einbaukriterien bestimmte Anbauteile haben: z.B.Seitenmarkieren -> Höhe, Abstand zur Front/Heck; Zusatzscheinwerfer -> Anzahl, Abstand, Höhe; ...

Fazit:
Das E-Zeichen bezieht sich auf das Teil und garantiert, dass dieses einwandfrei und normgerecht ist.Verbaut man dieses sach- und einbaukriteriengemäß kann einem theoretisch nichts passieren.

P.S. Auf der HP (h**p://www.bmvbw.de/-.772.htm#%DCbereinkommen) kann man sich auch PDFs mit den jeweiligen Prüfkriterien und Anforderungen von verschiedenen Teilen mit E-Kennung, z.B. Tagfahrlicht, Alarmanlagen, H4-Scheinwerfer,usw., downloaden. Vielleicht hilft das bei manchen Kontrollen zu beweisen, dass man keine ABE braucht, da das Teil schon im Werk geprüft wurde und den allgemeinen Bestimmungen entspricht, die nicht fahrzeuggebunden sind.

Das "E"-Prüfzeichen(ECE) verrät lediglich welches land die Genehmigung für ein Autoteil erteielt hat.
Z.B.
E1-Deutschland
E2-Frankreich
E11-GB
usw...

Das ist mir neu das die blinker auch ne e nummer haben, hab wohl damals billig schund gekauft 🙂 Denk mal mit den adapterplatten wird es keine probs geben, Da sie ja ein notwendiges übel sind und ohne diese ja keine möglichkeit besteht die Spiegel anzubringen

MFG

alles sehr aufschlusreich ... hab mir jetzt die gesetze ausgedruckt und in meinem hefter gepackt ...

Hast mal beim KBA /Autobild /ADAC angefragt? Ergebnis?

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