E 280 Hinterachse ausgerissen

Mercedes E-Klasse W211

Hallo zusammen,

 

Habe da mal ne Frage??? Hat jemand schon mal gehört das bei einem E 280 Kombi Bj. 11.05. 140 000 km die die Hinterachse von Bolzen( karoserii) abreißt. Das ganze ist mir am 3.10.2010 passiert :

Wäre nett mal was zu hören.

Gruß Markus

Beste Antwort im Thema

Soeben hat mir das KBA geantwortet, hier nur der Wichtige Auszug daraus. Antwort hat gute 2 Wochen gedauert.

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Dem KBA ist ein Fall aus dem Jahr 2011 bekannt, bei dem an einem Fahrzeug der Baureihe 211 (Mercedes-Benz E-Klasse) die Aufhängung der Hinterachse an den Befestigungspunkten ausgerissen ist. Dem Schaden ging ein Umbau auf Gasbetrieb voraus, bei dem vermutlich die Aufhängung entfernt werden musste, um die entsprechend notwendigen Leitungen zu verlegen. Die Daimler AG konnte anhand der eigenen Produktionsdaten keine Abweichungen von den Vorgaben bei dem betroffenen Fahrzeug feststellen. Die Feldbeobachtung ergab zudem zum damaligen Zeitpunkt keine weiteren Fälle, bei denen es bei einer E-Klasse zu einem gleichzeitigen Bruch beider Schrauben der karosserieseitigen Hinterachsverbindung auf einer Seite gekommen ist.
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Wenn also jemand nachweislich Erstbesitzer ist und diesen Schaden hätte, sollte dieser sich an das KBA wenden.

Ansonsten sollte jeder mal seine Befestigungsschraube kontrollieren und wenn nötig tauschen.

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Bei meiner Limousine ist auch alles im grünen Bereich, dennoch kann ich das Poltern an der Hinterachse nicht finden.

Soeben hat mir das KBA geantwortet, hier nur der Wichtige Auszug daraus. Antwort hat gute 2 Wochen gedauert.

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Dem KBA ist ein Fall aus dem Jahr 2011 bekannt, bei dem an einem Fahrzeug der Baureihe 211 (Mercedes-Benz E-Klasse) die Aufhängung der Hinterachse an den Befestigungspunkten ausgerissen ist. Dem Schaden ging ein Umbau auf Gasbetrieb voraus, bei dem vermutlich die Aufhängung entfernt werden musste, um die entsprechend notwendigen Leitungen zu verlegen. Die Daimler AG konnte anhand der eigenen Produktionsdaten keine Abweichungen von den Vorgaben bei dem betroffenen Fahrzeug feststellen. Die Feldbeobachtung ergab zudem zum damaligen Zeitpunkt keine weiteren Fälle, bei denen es bei einer E-Klasse zu einem gleichzeitigen Bruch beider Schrauben der karosserieseitigen Hinterachsverbindung auf einer Seite gekommen ist.
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Wenn also jemand nachweislich Erstbesitzer ist und diesen Schaden hätte, sollte dieser sich an das KBA wenden.

Ansonsten sollte jeder mal seine Befestigungsschraube kontrollieren und wenn nötig tauschen.

Danke für Deine Bemühungen!

Zitat:

@Papibenz schrieb am 20. Mai 2019 um 16:33:35 Uhr:


Danke für Deine Bemühungen!

Kein Ding,
Kostete 5 min mit raussuchen der Mailadresse dort eine Anfrage zustarten.
Da mir das aber nicht passiert ist, kann ich nur jeden Bitten dem die Schrauben abgerissen sind sich dorthin zuwenden.
Denn ohne Info kann das KBA nicht tätig werden.

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Zitat:

@Koelner67 schrieb am 20. Mai 2019 um 17:00:12 Uhr:



Zitat:

@Papibenz schrieb am 20. Mai 2019 um 16:33:35 Uhr:


Danke für Deine Bemühungen!

Kein Ding,
Kostete 5 min mit raussuchen der Mailadresse dort eine Anfrage zustarten.
Da mir das aber nicht passiert ist, kann ich nur jeden Bitten dem die Schrauben abgerissen sind sich dorthin zuwenden.
Denn ohne Info kann das KBA nicht tätig werden.

Du glaubst das die dann tätig werden, ich glaube eher nicht. Viele W211 sind 15 Jahre schon alt, da wird die das wenig interessieren.

Also, das Schreiben vom KBA geht länger und ist auch mit Erklärungen dazu bestückt.

Ja ich glaube daran, aber die können nur Fällen nachgehen die Sie kennen.

Wer troffen war und ihn dann das nicht einmal 5 Minuten an Zeit wert ist, tut mir Leid, der hat einen Sockenschuss.

Zitat:

@Koelner67 schrieb am 20. Mai 2019 um 17:56:23 Uhr:


Also, das Schreiben vom KBA geht länger und ist auch mit Erklärungen dazu bestückt.

Ja ich glaube daran, aber die können nur Fällen nachgehen die Sie kennen.

Wer troffen war und ihn dann das nicht einmal 5 Minuten an Zeit wert ist, tut mir Leid, der hat einen Sockenschuss.

Beim Umbau auf Gas muss nicht die Achse hinten raus also alles nur Ausreden, das ist wie in Berlin mit den S Bahnen die unzureichende Bremsen haben, da hat es auch niemand interessiert bis ein Unfall passiert ist. Das Amt nennt sich Eisenbahnbundesamt, die wussten auch angeblich vorher nichts. Daher glaube ich die Keren das unter den Tisch

Ich kann mir vorstellen, dass das KBA sehrwohl Interesse daran hat, wenn eine Gefahr besteht, dass bei gewissen Fahrzeugtypen eine Aufhängung bricht, welche die Fahrstabilitaet ernsthaft beeinträchtigen kann.

Egal wie alt. Diese Fahrzeuge sind noch in grossen Stückzahlen unterwegs und abfliegende Hinterachsen sind in D irgendwie verpönt.

Zitat:

@benigo25 schrieb am 20. Mai 2019 um 19:50:34 Uhr:



Zitat:

@Koelner67 schrieb am 20. Mai 2019 um 17:56:23 Uhr:


Also, das Schreiben vom KBA geht länger und ist auch mit Erklärungen dazu bestückt.

Ja ich glaube daran, aber die können nur Fällen nachgehen die Sie kennen.

Wer troffen war und ihn dann das nicht einmal 5 Minuten an Zeit wert ist, tut mir Leid, der hat einen Sockenschuss.

Beim Umbau auf Gas muss nicht die Achse hinten raus also alles nur Ausreden, das ist wie in Berlin mit den S Bahnen die unzureichende Bremsen haben, da hat es auch niemand interessiert bis ein Unfall passiert ist. Das Amt nennt sich Eisenbahnbundesamt, die wussten auch angeblich vorher nichts. Daher glaube ich die Keren das unter den Tisch

Weder du noch ich waren dabei oder?

Daher entweder du glaubst an die Überwachung durch das KBA oder nicht.
Bei nicht, auch gut, denn ich glaube daran wie viele andere auch.
Aber durch hören sagen kann aus schwarz kunterbunt werden.
Daher sind die Wirklich betroffen nun gefragt.

Inzwischen habe ich mit 3 Leuten von MB gesprochen:

1. Aussage: Problem ist bekannt; Ursache zu 90% bei/nach Rep. Gewinde nicht nachgeschnitten/gereinigt, zu 10% Rost

2. Aussage: Problem so nicht bekannt – vermutlich bei/nach Rep. Gewinde nicht nachgeschnitten

3. Aussage: Problem so nicht bekannt – vermutlich bei/nach Rep. Gewinde nicht nachgeschnitten

Alle 3 arbeiten bei MB-Autohäusern (nicht Niederlassung); einer fährt selbst einen S211.
Unterm Strich decken sich die Aussagen mit dem, was hier gepostet wurde. Da an meinem Auto die besagten Schrauben unangetastet sind sehe ich keine dringliche Veranlassung, tätig zu werden.

Und kann einer mal zusammenstellen bei welchen Reparaturen alles diese besagten Schrauben „angefasst“ werden?
Als Nichtschrauber fehlen mir da manchmal die Zusammenhänge ab wann man aufpassen sollte.

Ich hab bislang mitbekommen beim Luftbalgtausch und beim ablassen der Hinterachse. (wofür lass ich die ab?)

Zitat:

@736007 schrieb am 21. Mai 2019 um 10:43:40 Uhr:


Und kann einer mal zusammenstellen bei welchen Reparaturen alles diese besagten Schrauben „angefasst“ werden?
Als Nichtschrauber fehlen mir da manchmal die Zusammenhänge ab wann man aufpassen sollte.

Ich hab bislang mitbekommen beim Luftbalgtausch und beim ablassen der Hinterachse. (wofür lass ich die ab?)

Die HA wird abgelassen um an die Druckspeicher der Luft Federbeine zu gelangen.
Sollten z. Bsp. ueber dem Achskoerper montierte Leitungen ersetzt werden, dann ist es manchmal auch sinnvoll die Achse etwas abzusenken um Platz zu gewinnen.
Gibt da schon ein Paar Fälle, bei denen das Sinn macht.

Sollte jedoch die Theorie stimmen, dass die Brüche nur bei Fahrzeugen entstehen, bei denen die Schrauben gelöst wurden, dann müssten aber auch bei allen Fällen die NEUEN und nicht die original verbauten Schrauben brechen.
Ich gehe davon aus, dass DB im WIS auch vorschreibt dort immer neue Schrauben zu verwenden. Das Aussengewinde der Schrauben muesste ja genauso nachgeschnitten werden wie das Innengewinde der Konsole. Der Zeitaufwand dafür übersteigt aber den Materialwert der Schraube.
Die Schraube wird ja auch schon mit aufgebrachtem Sicherungsmittel geliefert.

Hat DB evtl. den Zulieferer der Schrauben gewechselt, und es liegt dort ein Materialproblem vor?

PS: Daimler hat ja auch z. Bsp. bei der VDD die Schrauben ersetzt. Aus Alu wurde Edelstahl, 1mm länger sind die auch und aus Torx wurde Inbus. Auch fuer die MB Oldtimer werden inzwischen hauptsächlich "replaced by..." Torx Schrauben angeboten, die mit dem Original ausser dem Durchmesser nichts mehr zu tun haben.

Auf die schnelle habe ich bei einem einzigen Test beim KBA Rückrufaktionen mit einem Start bis zu 8 Jahre nach Produktionsende gefunden.

Von daher denke ich schon dass die da handeln würden wenn sie denn entsprechende Anhaltspunkte geliefert bekommen würden.

Damit hier mal die Diskussion aufhört ob das KBA was tut oder nicht, fast die Komplette Antwort.

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Sie schildern in Ihrem Schreiben, dass Sie im Internet-Forum Motortalk Berichte über abgerisse-ne Befestigungsschrauben der karosserieseitigen Hinterachsverbindung an Fahrzeugen der o. a. Verkaufsbezeichnung gelesen haben. Sie machen sich nun Sorgen, dass an Ihrem Fahrzeug, Sie sind der dritte Besitzer, die Befestigungsschrauben nicht sachgemäß angebracht worden sein könnten und fragen das KBA u. a., ob bei so vielen aufgetretenen Fällen nicht eine Untersuchung durch das KBA an Mercedes angeordnet werden müsste. Neben weiteren Aufgaben ist das KBA die in Deutschland zuständige Marktüberwachungsbehör-de für alle Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), soweit sie dem Straßen-verkehrsgesetz (StVG) unterliegen. Der vom KBA zu betrachtende Produktbereich des ProdSG umfasst alle Fahrzeuge und Fahrzeugteile (ausgenommen schienengebundene Fahrzeuge), die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen zweckbestimmt sind. In seiner Zuständigkeit unter-sucht das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die bei bestimmungsgemäßer Nut-zung eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und damit Maßnahmen nach dem ProdSG nach sich ziehen. Auf der Grundlage des ProdSG kann das KBA dann in Deutsch-land Maßnahmen ergreifen, wie das Veranlassen von Warnungen und/oder Rückrufen. Eine Gefahr ist insbesondere dann als erheblich einzuschätzen, wenn Mängel plötzlich, unerwar-tet und damit für den Fahrer vorher nicht erkennbar auftreten und unabwendbar eine unmittelbare Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern hervorrufen. Ich muss darauf hinweisen, dass das KBA bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Hersteller auf der Basis des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) oder bei der Durchset-zung von Kulanz- oder Garantieansprüchen nicht unterstützen darf. Das KBA untersucht Män-gel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Interesse.
Dem KBA ist ein Fall aus dem Jahr 2011 bekannt, bei dem an einem Fahrzeug der Baureihe 211 (Mercedes-Benz E-Klasse) die Aufhängung der Hinterachse an den Befestigungspunkten ausgerissen ist. Dem Schaden ging ein Umbau auf Gasbetrieb voraus, bei dem vermutlich die Aufhängung entfernt werden musste, um die entsprechend notwendigen Leitungen zu verlegen. Die Daimler AG konnte anhand der eigenen Produktionsdaten keine Abweichungen von den Vorgaben bei dem betroffenen Fahrzeug feststellen. Die Feldbeobachtung ergab zudem zum damaligen Zeitpunkt keine weiteren Fälle, bei denen es bei einer E-Klasse zu einem gleichzeitigen Bruch beider Schrauben der karosserieseitigen Hinterachsverbindung auf einer Seite gekommen ist. Dem KBA liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, die auf einen Serienmangel schließen lassen. Der Hersteller ist verpflichtet, im Rahmen seiner Produktbeobachtungspflicht Hinweisen nachzugehen, die eine Neubetrachtung des Sachverhaltes erforderlich machen, und ggf. das KBA über herstellerbedingte Mängel an seinen Produkten zu informieren. Sofern Privatpersonen den Verdacht haben, dass von einem an ihrem Fahrzeug aufgetretenen Sachverhalt eine ernste Gefahr ausgehen könnte, können Fahrzeughalter die an ihrem Fahrzeug aufgetretenen Defekte dem KBA melden. Weitere Hinweise zur Vorgehensweise und insbesondere zu den benötigten Unterlagen sind auf der KBA-Homepage unter https://www.kba.de/.../mangel_melden_node.html zu finden. Als Fahrzeughalter obliegt es Ihnen, ob Sie die Schraubverbindungen an der Hinterachse Ihres Fahrzeugs prüfen bzw. vorsorglich tauschen lassen. Ich bitte um Verständnis, dass das KBA Ihnen nicht sagen kann, ob Sie die Kosten bei Ihrem Fahrzeughersteller ggf. geltend machen können.
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@Papibenz: Also nur bei Fahrzeugen mit Airmatic, da du von Federbeinen schreibst, oder bei jedem S211 und du meinst mit Druckspeicher auf die normale Niveauregulierung??

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