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Dynamischer Lichtassistent,

Skoda Superb 3 (3V)
Themenstarteram 24. Februar 2016 um 19:27

Moin Moin liebe Superb - Gemeinde,

hat jemand erste Erfahrungen mit dem "Dynamischen Lichtassistenten" gemacht? Ist er so gut wie beschrieben oder ist er das Geld nicht wert?

Und wir verhält es sich mit dem "Spurhalteassi", ist der Hilfreich oder nervt der mehr als er hilfreich ist?

Wir danken im Voraus für eure hilfreichen Infos.

Euch allen viel spaß mit euren Wunschautos.

Beste Antwort im Thema

schaut euch mal den link an: das erklärt wohl ein paar kulturelle unterschiede, die in diesem thread aufgetreten sind:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer

auszug:

Nebelscheinwerfer, in der Schweiz Nebellichter[1] sind breitstrahlende (daher in Österreich früher auch Breitstrahler genannt),

und - in östtereich dürfen sie legal auch bei guter sicht eingeschaltet sein - sofern eine kurvige straße befahren wird. und eigentlich dürften breitstrahler nicht blenden weil (zumindest in CH): "Der obere Rand ihrer Leuchtfläche darf nicht über jenem der Abblendlichter liegen."

 

Rechtsvorschriften

Deutschland

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.[2] Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.[2] Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.[3]

 

Österreich

In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden. Außerdem dürfen sie nicht wie in Deutschland nur bei Sichtbehinderung, sondern auch am Tag und bei guter Sicht, bei Nacht und Dunkelheit und bei kurviger Fahrbahn in Kombination mit Stand- und/oder Abblendlicht verwendet werden.

Schweiz

In der Schweiz ist die Verwendung von Nebellichtern im Strassenverkehrsgesetz geregelt: Die Nebellichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen verwendet werden.[4] Nebellichter müssen ein breitstrahlendes, nach oben gut abgegrenztes Licht erzeugen; sie dürfen nur zu den Standlichtern, den Abblendlichtern, den Fernlichtern oder einer Kombination dieser Lichter zugeschaltet werden können. Der obere Rand ihrer Leuchtfläche darf nicht über jenem der Abblendlichter liegen. Die unerlaubte Benutzung der Nebellichter wird mit einer Ordnungsbusse von 40 CHF gebüsst.

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wer unnötigerweise mit Nebellampen herumfährt legt nach meiner Erfahrung auch Wert auf modifizierte Auspuff-Systeme - für mich ein Prolo-Indiz :-) mit Ost-West Gefälle ...

Ich gebe bei Nebler-Fahrern ohne Nebel auch gerne mal Fernlicht in die Pupillen. Wirkt oft Wunder.

...ohne Nebel...Ist nicht ganz richtig. Bei starken Regen- und Schneefall auch legal aber blenden tun sie nicht wirklich, da sie ja unter dem Nebel leuchten sollen (deswegen in der Frontschürze) und somit tiefer als Scheinwerfer sind. Ansonsten wären sie verkehrt eingestellt.

Ich hatte sie vielleicht in den 4 Jahren 3x an. Schön sehen zum Xenon nicht aus.:(

Sieht bei der Nebelschlussleuchte anders aus (nur bei Sicht unter 50 m) und die blenden schon eher.

Da würde ich dann auch schon mal aufblenden.

Übrigens, wenn ich mal zu schnell unterwegs war, blendet auch schon mal der Überholte auf. Liegt wohl eher am ... der darf das nicht... ;) Wir sind halt Deutsch.:D

schaut euch mal den link an: das erklärt wohl ein paar kulturelle unterschiede, die in diesem thread aufgetreten sind:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nebelscheinwerfer

auszug:

Nebelscheinwerfer, in der Schweiz Nebellichter[1] sind breitstrahlende (daher in Österreich früher auch Breitstrahler genannt),

und - in östtereich dürfen sie legal auch bei guter sicht eingeschaltet sein - sofern eine kurvige straße befahren wird. und eigentlich dürften breitstrahler nicht blenden weil (zumindest in CH): "Der obere Rand ihrer Leuchtfläche darf nicht über jenem der Abblendlichter liegen."

 

Rechtsvorschriften

Deutschland

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.[2] Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.[2] Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.[3]

 

Österreich

In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden. Außerdem dürfen sie nicht wie in Deutschland nur bei Sichtbehinderung, sondern auch am Tag und bei guter Sicht, bei Nacht und Dunkelheit und bei kurviger Fahrbahn in Kombination mit Stand- und/oder Abblendlicht verwendet werden.

Schweiz

In der Schweiz ist die Verwendung von Nebellichtern im Strassenverkehrsgesetz geregelt: Die Nebellichter dürfen nur bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen verwendet werden.[4] Nebellichter müssen ein breitstrahlendes, nach oben gut abgegrenztes Licht erzeugen; sie dürfen nur zu den Standlichtern, den Abblendlichtern, den Fernlichtern oder einer Kombination dieser Lichter zugeschaltet werden können. Der obere Rand ihrer Leuchtfläche darf nicht über jenem der Abblendlichter liegen. Die unerlaubte Benutzung der Nebellichter wird mit einer Ordnungsbusse von 40 CHF gebüsst.

Zitat:

@BobCH schrieb am 26. Februar 2016 um 18:44:25 Uhr:

wer unnötigerweise mit Nebellampen herumfährt legt nach meiner Erfahrung auch Wert auf modifizierte Auspuff-Systeme - für mich ein Prolo-Indiz :-) mit Ost-West Gefälle ...

oder einfach unteschiedliche regeln in der jeweiligen Straßenverkehrsordnung :-)

@scoutice

Aha, die Schluchtenscheisser leuchten die ganze Toilette 24x7 aus, während die Piefkes darauf scheissen und die Schweizer dürfen sich mit einem Lichthygiene-Entgelt von CHF 40 frei kaufen, natürlich steuerlich absetzbar ... :-)

Merke: In der Schweiz wird erst verzeigt und dann gebüsst!

Oh, ein Wiglaf Droste Fan. :) Ich erinnere mich an die italienischstämmigen Pilzfrevler, die es laut NZZ noch immer gibt. :D

Hallo,

habe die Assistenten bei einer Probefahrt kennenlernen dürfen.

Mein Insignia hat einen Spurassistenten, der "gongt" links oder rechts, wenn man aus der Spur fä(ll)hrt. Denke, das hat mich schon einmal davor bewahrt, Gras zu schnuppern.

Der Lane Assist im Superb ist der Wahnsinn ... auf der Autobahn könnte ich dauernd mit ihm fahren, leider kommt nach einiger Zeit die Meldung "Cobra übernehmen sie" ... lt. Händler würde er sonst den Wagen sanft bis zum Stillstand auslaufen lassen bzw. bremsen ... sozusagen die Totmannerkennung oder der Herzinfarktassistent.

Auf Landstraße und in engen Kurven erkennt er nur die erste Kurve und würde dann in die gegenüberliegende Böschung fahren ...

Ich habe ihn gekauft. Er muss sich nur ein einziges Mal lohnen :-)))

Den Fernlichtassistenten finde ich klasse ... bin gespannt, ob die entgegenkommenden Fahrer das auch so finden.

Grüße

bauto

Hat von dem DLA vielleicht schon mal jemand ein Video auf der Landstraße gedreht?

am 29. Februar 2016 um 17:57

Es wurde bereits verlinkt

Exakt wie in der Animation sieht es in echt auch aus: Klick

Hier noch der technische Hintergrund mit echten Videos/Bildern von Hella.

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