Dynamische Blinker
Servus!
Hat jemand schon dynamische Blinker in den Außenspiegeln nachgerüstet?! Würde mir sehr gut gefallen!
24 Antworten
Das Beispiel Radarwarner ist nur ein Beispiel, dass ein Händler für garnichts haftbar ist, wie von dir behauptet.
Und habe ich nicht geschrieben, dass der Hersteller des Bauteils für seine Produkte haftbar ist? Lesen und verstehen. Ein Auto wird vom KBA zugelassen und so darf es nur verkauft werden. Wenn etwas an diesem verändert wird, muss das Fahrzeug im schlimmsten Fall neu zugelassen werden. Ob das auch für eine Veränderung am Bilnker gilt? Glaub ich kaum. Aber es kann halt zu Problemen spätestens zur HU kommen, da die Beleuchtungsanlage eventuell nicht mehr den eingetragenen Werten entspricht.
Noch einmal: Der dynamische Blinker ist in Deutschland nur über den Import erhältlich. Jedenfalls habe ich nirgends einen europäischen Hersteller für dieses Produkt gefunden. Kannst mich aber gern eines besseren belehren.
Die Wahrscheinlichkeit, mit so was "erwischt" zu werden dürfte relativ gering ausfallen.
Ein mögliches Szenario könnte nach einem Unfall sein, dass der Gegner angibt er hätte den Blinker von der Seite nicht gesehen, oder ihn hätte das Lauflicht irritiert (das es so beim Arona ja nicht gibt, und grundsätzlich könnten die LEDs statt zu dunkel auch zu grell sein).
Frühestens dann dürfte Versicherung und/oder Polizei an einem detaillierten Gutachten interessiert sein.
Es gilt wohl wie so oft: Wo kein Kläger da kein Richter 😉
Ein Zubehörteil ohne irgendeine Zulassungspflicht als Beispiel? Unsininiger geht ein Vergleich nicht.
Alles andere passt auch nicht. Ich fahre aus Kfz aus nicht-deutscher Produktion. Da hat das KBA keinerlei Zuständigkeit!
Und es gibt in D einige deutsche Händler, die die Blinker anbieten. Damit für mich kein Import.
Einfach mal dafür interessieren, wie ein Händler für eine falsche Angabe in der Poduktbeschreibung haftet. Und zwar zivilrechtlich mir gegenüber als Käufer und erst recht in Hinsicht auf Verstöße gegen zulassungsrechtliche Bestimmungen der EU.
Das KBA erteilt für jedes Fahrzeug oder Fahrzeugteil, welches auf deutschen Straßen unterwegs ist eine Zulassung/Typengenehmigung. Dabei ist der Herstellungsort egal.
Und natürlich ist der Blinker ein Import, da es nur einen einzigen Hersteller für dieses Produkt gibt. Und der sitzt in China. Und welche deutschen Händler meinst du denn? Gib mal Beispiele. Ich hab nur Reseller gefunden.
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Ich habe nicht bestritten, dass die mir bekannten deutschen Lieferquellen aus CN beziehen. Das interessiert mich herzlich wenig, da ich nicht aus CN importiere sondern bei dem deutschen Händler in D kaufe. Und der ist für das ordnungsgemäße Inverkehrbringen entsprechend der Vorschriften in D/EU zuständig, insbesondere für die von ihm selbst genannten Produkteigenschaften und deren Zusicherung! Damit haftet er.
Mir ist bislang nicht bekannt, dass ein Teil mit im Geltungsbereich der EU erteiltes E-Zulassungszeichen erneut durch das KBA eine gsonderte Zulassung erhalten muss. Dann müsste das eingeprägte E-Zeichen des ursprünglich erteilenden Landes entfernt werden und durch die Kennung E1... ersetzt werden.
Es gilt jedoch:
Das "E"- oder auch "ECE"-Zeiche sagt generell aus, dass das geprüfte Ersatzteil im mit der nebenstehenden Ziffer bezeichneten Land genehmigt wurde. Der Einbau des Teiles darf somit in allen am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten durchgeführt werden. Da die verschiedenen Länder der EU ihre Bauartgenehmigungen untereinander abstimmen, ist man somit auf der sicheren Seite.
Vielleicht kommen wir ja auf einen Nenner, wenn ich ergänze, dass zu dem "E"-Zeichen immer noch eine Prüfnummer gehört.
Ich kann mich noch an mehrere verschiedene Heckleuchtn für den 1M erinnern, die als Zubehör überall zu kaufen waren, ein nicht-deutsches E-Zeichen hatten und problemlos verbaut werden durften. Und die Vorschriften haben sich seitdem nicht verändert.
Zitat:
@UliBN schrieb am 9. Juni 2019 um 19:59:11 Uhr:
...Ich fahre aus Kfz aus nicht-deutscher Produktion. Da hat das KBA keinerlei Zuständigkeit...
...Verstöße gegen zulassungsrechtliche Bestimmungen der EU...
Ich bin zwar rechtlich nicht ganz auf dem Laufenden, ob innerdeutsche KBA-Regulierungen Priorität über denen der EU haben oder umgekehrt.
Ich kann aber folgendes dazu berichten.
Vor 2 Jahren wollte ich eine KTM Duke 390 aus Indien nach Deutschland importieren. Wohl gemerkt: ALLE diese Maschinen werden in Bangalore produziert, und nirgendwo anders, d.h. auch die für den deutschen Markt.
Einziger Unterschied der indischen Ausführung zur deutschen, die beide vom selben Band laufen: minimale mechanische (am Auspufftrakt) und programmiertechnische Anpassungen bei den erreichten Emmissionswerten.
Das Motorrad für den indischen Markt konnte man ab Werk zu ziemlich genau dem halben Preis, verglichen zu Deutschland, kaufen. Keine Ahnung wie es um das deutsche Modell steht, ich vermute aber, dass es dort ebenfalls viel günstiger zu haben wäre (KTM dürfte an einem derartigen Werksverkauf kaum Interesse haben).
Damalige Aussage des Herstellers: Keine Chance, ein solches Motorrad in Deutschland zugelassen zu bekommen.
Passt doch!
Und Indien liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der EU.
Zitat:
@UliBN schrieb am 11. Juni 2019 um 18:03:53 Uhr:
Passt doch!
Und Indien liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der EU.
Da hast du was falsch verstanden: Es geht darum, dass eine Fahrzeugmarke bzw. ein -typ, die/der ausschließlich im Ausland gefertigt wird, durchaus in der EU herumfährt, allerdings - legal - eben nur mit einer Konfiguration, die von der EU/KBA abgesegnet wurde.
Zitat:
@UliBN schrieb am 9. Juni 2019 um 19:59:11 Uhr:
...Ich fahre aus Kfz aus nicht-deutscher Produktion...
Ich bin raus hier - zu trollig das Ganze!
Ist schließlich logisch! Abe in übrhaupt nicht passendes Beispiel im ZUsammenhang mit Blinkern und E-Kennzeichnung (Ist übrigens (E8).
Wenn man die maßgeblichen Vorschriften nicht kennt oder wahrhaben will, ist Sich-Trollen richtig.