DVD bzw. Video während der Fahrt gucken
Hallo alle zusammen,
Ich war gerade bei jemandem um mir ein paar Sachen codieren zu lassen. Leider bin ich sehr enttäuscht nach Hause gefahren.
Das einzige was er codieren konnte war der Zeigertest
Alles andere wie
- Spiegel senken beim Einlegen des Rückwärtsgangs
- TV Freischaltung während Fahrt (das war mir am wichtigsten :-( )
- Abbiegelicht bei Lenkeinschlag
- Öltemp. Anzeige
- Engineering Menü
- Hidden Menü
Die Aussage war, dass das mit der bei Einbauten Hardware nicht funktioniert.
Ist das wirklich so?
Ich habe einen A6 4G EZ 04/2011
Im MMI Setup
Steht folgendes:
Softwareversion
RMC_EU_P11096
Navi Datenbank Version:
8X0919884C - P11-50-10.06
Das wichtigste wäre mir Video freischalten während der Fahrt, um die Filme auf dem IPhone anzuschauen.
Meine Kinder ärgern sich, dass beim losfahren das Bild verschwindet.
Wäre euch allen sehr sehr dankbar, wenn ihr ein Lösung habt.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße aus Ulm
Ek
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'RMC Codierungen und VIM Freischaltung' überführt.]
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@sommer57 schrieb am 21. Mai 2017 um 12:03:46 Uhr:
Hallo zusammen,....
Dies funktioniert auch wie beschrieben. Ich möchte jedoch, auch beim Fahren mir meine Videos ansehen.
Was kann man da tun/ändern/updaten?
...
Sommer57
.. wenn doch nur solche unverantwortlichen Verkehrsteilnehmer umgehend aus dem Verkehr gezogen würden!
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neuer Audi A6, Video während der Fahrt sehen...' überführt.]
141 Antworten
Zitat:
@nunkistar schrieb am 31. Januar 2022 um 23:35:59 Uhr:
Zitat:
@schmatzi18 schrieb am 31. Januar 2022 um 22:35:22 Uhr:
Es ist NICHT verboten, ich weiß nicht wer immer auf diesen schwachsinn kommt.Der Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung kommt darauf.
Die Sperre, dass das im Auto nicht von selbst geht, ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hersteller. Die Sperre knacken nicht strafbar. Das Benutzen beim Fahren schon.
Und bei einem Unfall freut sich Deine Versicherung, wenn die Manipulation rauskommt.
Soso, paragraf 23 und welcher absatz genau? Konnte da nämlich nichts finden.
In der Überschrift des Threads steht „Video während der Fahrt gucken“. In meiner Polemik rede ich von „glotzen“. Im Paragraf 23 steht: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
Und jetzt bitte nicht der Einwand, das Teil würde nicht gehalten. Ich rede von der „kurzen Blickabwendung“. Die glaube ich nicht, der Richter auch nicht und die Versicherung schon garnicht.
Aber, mach doch, was Du willst.
<*)///><
Du denkst wohl, nur weil VIM freigeschalten ist, glotzt der fahrer unablässig auf den bildschirm? Was ein bullshit.
Nur wegen einer vermutung kann einem übrigens niemand irgendwas rannageln. wenn schon muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass du abgelenkt warst. Und da spielt es überhaupt keine rolle ob du eine einstellung im mmi ändern wolltest, einen radiosender verstellt oder video geglotzt hast. Von daher, lass dein moralapostelgehabe und höre auf, juristische unwahrheiten zu verbreiten.
Für die 2 Streithähne zum Nachlesen:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...
Eine Bitte aber:
Der Ton macht die Musik. Und dieser Ton gefällt mir in den letzten Beiträgen, insbesondere bei @schmatzi18 -nicht-. Ich denke, damit hat es sich dann auch erledigt.
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Was genau soll uns dein Link denn jetzt sagen? Dort steht auch nur Konjunktiv bzw. "Verursachen sie einen unfall, WEIL sie beim autofahren ein video geschaut haben".
Sprich, die kausalität muss nachgewiesen werden. Da reicht keine vermutung!
Lass es einfach gut sein!
Das hier ist nicht für den Streit und nicht für den <*)////>< , sondern für Interessierte, die das Thema verfolgen wollen:
https://www.experten-branchenbuch.de/.../...end-der-fahrt-ist-verboten
Incl. Aktenzeichen zum Nachlesen.
Ok, es ging um Videotelefonate. Ist vermutlich häufiger.
Man kann es sicherlich auch googlen und jeder Fachmann wird es auch bestätigen: Ein bewegtes Bild im Blickfeld des Fahrers oder im Randbereich des Blickfeldes wird immer die Blickrichtung des Fahrers ablenken. Wenn da ein Film im MMI flimmert und möglichst die Akkustik noch Spannung verrät, wird sich der disziplinierteste Fahrer nicht dagegen wehren können, da immer wieder hinzuschauen.
Ich werde mich aber jetzt an dieser Diskussion nicht mehr beteiligen und ich habe es auch in der Vergangenheit immer abgelehnt, VIM jemandem zu codieren. Der mit "Video während der Fahrt" ist mein potentieller Unfallgegner.
Ich rege mich schon immer auf, wenn ich XXL-Handys unter dem Innenspiegel hängen sehe mit aktivierter Navigation. Neulich hatte ichi einen vor mir, der gleich ZWEI Handys an der Windschutzscheibe hängen hatte. Eins mit Navi (oder ein Navi) und eins mit Telefonfunktion. Nur mal so aus der Geometrie: Augenposition des Fahrers auf ein solches Gerät in der Windschutzscheibe und dann diesen toten Winkel, den das Gerät an der Windschutzscheibe erzeugt.... Da können sich Schulklassen dahinter verstecken. Für mich gehört so etwas verboten! Aber das schweift jetzt vom Thema ab, sorry.
Der Titel dieses Threads "Video während der Fahrt gucken" zeigt doch schon die ganze Intention des Themas. Das ist etwas, was in meinen Augen gegen die NUB des Forums verstößt und ich finde, dass das Thema auch gerne hier geschlossen werden könnte. Ist ja alles gesagt auf 9 Seiten.
Habe auch lange wegen diesem Thema gesucht und zum Schluss den Carly Adapter bestellt und mir den TV selbst frei geschaltet ....
kann ich nur Empfehlen kann einiges das Teil
... der produziert mal gerne ein Haufen an Fehlern im 5F da er den Datensatz zerschießt ...
Zitat:
@funkyfishmv schrieb am 4. Februar 2022 um 17:54:17 Uhr:
Habe auch lange wegen diesem Thema gesucht und zum Schluss den Carly Adapter bestellt und mir den TV selbst frei geschaltet ....kann ich nur Empfehlen kann einiges das Teil
Hast du das bei einem Facelift oder vFL gemacht?
Und wenn FL, kannst du mal probieren, ob bei Dir die Live Daten (live Parameter) funktionieren?
meiner ist VFL … Live Daten funktionieren , hab mich allerdings noch nicht sonderlich damit beschäftigt , das einzige was nicht läuft ist der Zugriff auf das mmi
Ich habe einen FL A6 4G Mj. 2018 und würde gerne während der Fahrt DVD gucken, für die Insassen natürlich nicht für mich. 🙂
Habe aber leider keine Codierung dazu gefunden, besitze VCDS. Kann mir jemand helfen?
MMI Navi plus MIB2 mit touch
Keine Codierung per VCDS möglich. Andere OBD-Lösungen oder VCP mit Zusatz möglich, aber rechtlich mehr als fragwürdig bis "nicht erlaubt".
Ich habe auch OBD11. Muss mal gucken ob es da etwas gibt.