Durchfahrtsverbot mit Blitzerhänger überwachen?

Hallo,

bei mir in der Nähe ist zur Zeit eine Bundesstraße wegen Brückenbauarbeiten gesperrt. Neben der offiziellen Umleitung gibt es auch "Schleichwege", die aber nicht als Umleitung genutzt werden sollen. Darum hat das Landratsamt per mobiler Beschilderung ein Durchfahrtsverbot für die Dauer der Baustelle erlassen. Das interessiert jedoch fast niemand, der Schleichweg wird weiterhin verbotenerweise genutzt. Als nächste Maßnahme hat das Landratsamt einen Blitzerhänger in Position gebracht, der allerdings momentan deaktiviert ist. Er soll nur zur Abschreckung dienen. Fruchtet dies auch nicht, droht das Landratsamt an, mit diesem Blitzerhänger das Durchfahrtsverbot zu kontrollieren, sprich, der Blitzerhänger wird auf 0 km/h eingestellt.

Bitte jetzt keine Diskussion darüber, warum man nicht die offizielle Umleitung nutzen kann.

Mir geht es einzig und allein um die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, ein Durchfahrtsverbot mit einem mobilen Blitzerhänger zu kontrollieren, der ALLE blitzt, die da durchfahren. Ist das zulässig? Hat da jemand aussagekräftige Fakten?

Vielen Dank und Grüße,

diezge

119 Antworten

Zitat:

@ktown schrieb am 5. Juli 2023 um 18:26:27 Uhr:



Zitat:

@13inch schrieb am 5. Juli 2023 um 16:15:47 Uhr:


ktown wohnt wohl selbst da, weshalb er Blubber und mir dauernd erzählt dass wir unrecht haben 😁
Du scheinst nur nicht zu verstehen wieso und im Gegensatz zu dir hat Blubber-AWD verstanden, dass Regeln einzuhalten sind.

Hui jetzt werden wir persönlich? Okay dann richtig! Wo habe ich denn gesagt dass man Regeln nicht einhält? Bist du wirklich so beschränkt dass du mir jetzt Sachen unterstellst die ich so nicht geschrieben habe? Vermutlich. Aber beantworte doch zuerst meine bedenken in den Beiträgen davor, anstatt zu behaupten ich hätte keine Ahnung und würde es nicht verstehen.

13inch

Es ist unerheblich wer was wo behauptet oder interpretiert hat. Es geht auch nicht darum ob es berechtigt ist dort ein Durchfahrtsverbot einzurichten oder nicht. Weiterhin geht es auch nicht darum ob es berechtigt ist dies von den Anwohnern zu fordern.

Daher ist das

Zitat:

Typisch Deutsch. Mehrverkehr kann man auch mal hinnehmen ohne dass man hyperventiliert und versucht anderen Autofahrern ans Bein zu pinkeln damit man fürn paar Wochen Ruhe hat.

Stimmungsmache am Thema vorbei.

Das diese Anliegerstraße nicht als Umleitungsstrecke vorgesehen wurde zeigt schon auf was die Verwaltung nicht wollte.

Was man der Verwaltung ankreiden kann ist, dass sie so blauäugig war und meinte, dass solche Schleichwege ungenutzt bleiben.

Solche Probleme gibt es hier im Land fast überall und wurden hier im MT schon vielfach diskutiert. In aller Regelmäßigkeit kommen immer wieder solche Kommentare wie deine.

Zitat:

@13inch schrieb am 5. Juli 2023 um 12:25:52 Uhr:



Zitat:

@diezge schrieb am 5. Juli 2023 um 09:57:55 Uhr:


Typisch Deutsch. Mehrverkehr kann man auch mal hinnehmen ohne dass man hyperventiliert und versucht anderen Autofahrern ans Bein zu pinkeln damit man fürn paar Wochen Ruhe hat.

Na ja. Die hier beschriebenen massenweise und vorsätzlich begangenen Regelverstöße nach dem Motto "Ich beachte keine Regeln, die meinen automobilen Bedürfnissen entgegenstehen" sind für mich viel eher "typisch deutsch".

Zum Thema: Warum sollte diese Art der Überwachung nicht legitim sein? Der Blitzer macht ein Foto, um einen Verstoß nachzuweisen, und die bloße Anwesenheit eines (unberechtigten) Fahrzeugs auf der Strecke ist ein Verstoß.

Bedingungslose Obrigkeitshörigkeit ist leider auch typisch Deutsch.

Dem mündigen Bürger, so es diesen noch gibt, sollte zugestanden werden, die Birne nicht nur als Hutständer zu nutzen, sondern auch um damit kritisch zu denken und vielleicht sogar Vorschriften zu hinterfragen.

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Kennst du denn als Aussenstehender alle Gründe, warum ein Schleichweg nicht als Umleitungsstrecke freigegeben wurde? Da kannst du deine Birne gerne zum Rauchen bringen, wirst aber nicht von alleine alle Gründe erkennen.
Daher: Wenn eine Behörde eine Vorschrift aufsetzt, wird es (meist) gute Gründe dafür haben.

Danke für den inhaltslosesten Beitrag des Monats.

Bitte, gern geschehen! 😁

Natürlich darf man Vorschriften hinterfragen und sich mit der Behörde auseinandersetzen.
Aber sich selbst bestimmend über Verbote hinwegsetzen ist sch??ße.

@Gig11,
ich glaube Hannes1971 hat Stadtstreicher gemeint, denn ihr beide habt ja fast zeitgleich geschrieben.

Zitat:

@ktown schrieb am 5. Juli 2023 um 22:33:08 Uhr:


Es ist unerheblich wer was wo behauptet oder interpretiert hat. Es geht auch nicht darum ob es berechtigt ist dort ein Durchfahrtsverbot einzurichten oder nicht. Weiterhin geht es auch nicht darum ob es berechtigt ist dies von den Anwohnern zu fordern.
Daher ist das

Zitat:

@ktown schrieb am 5. Juli 2023 um 22:33:08 Uhr:



Zitat:

Typisch Deutsch. Mehrverkehr kann man auch mal hinnehmen ohne dass man hyperventiliert und versucht anderen Autofahrern ans Bein zu pinkeln damit man fürn paar Wochen Ruhe hat.

Stimmungsmache am Thema vorbei.
Das diese Anliegerstraße nicht als Umleitungsstrecke vorgesehen wurde zeigt schon auf was die Verwaltung nicht wollte.
Was man der Verwaltung ankreiden kann ist, dass sie so blauäugig war und meinte, dass solche Schleichwege ungenutzt bleiben.
Solche Probleme gibt es hier im Land fast überall und wurden hier im MT schon vielfach diskutiert. In aller Regelmäßigkeit kommen immer wieder solche Kommentare wie deine.

Das ist keine Anliegerstraße:

laut TE:

Zitat:

Der Schleichweg ist eine vollwertige Straße. Der Grund für die Sperre ist, dass sich die Anwohner über den Mehrverkehr beklagt haben.

also hör auf dich so aufzuführen und die Argumente die nicht im Ansatz stimmen für deine Meinung zurecht zu biegen!

Was ist der Unterschied zwischen einer Anliegerstraße und einer "vollwertigen" Straße?
Bevor Sie meinen mir ans Schienbein treten zu wollen, sollten sie Begrifflichkeiten verstehen.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 6. Juli 2023 um 05:18:33 Uhr:


@Gig11,
ich glaube Hannes1971 hat Stadtstreicher gemeint, denn ihr beide habt ja fast zeitgleich geschrieben.

So isses. Da aber Zitate direkt davor stehender Beiträge durch die Moderatoren nicht mehr gewünscht sind...

Zitat:

@ktown schrieb am 6. Juli 2023 um 07:04:58 Uhr:


Was ist der Unterschied zwischen einer Anliegerstraße und einer "vollwertigen" Straße?
Bevor Sie meinen mir ans Schienbein treten zu wollen, sollten sie Begrifflichkeiten verstehen.

Wenn du den Unterschied nicht kennst dann hat sich diese Diskussion aufgrund deines mangelnden Wissens erübrigt. Selten im Forum Beiträge von einem gelesen, der ständig am Thema vorbei führt.

Eine „vollwertige Straße“ ist eine öffentliche Straße für alle zugänglich. Eine Anliegerstraße jedoch nur wenn berechtigtes Interesse besteht gerade da hin/durch zu fahren. Was jetzt berechtigtes Interesse ist kannst du selbst googeln. Versuchst doch ohnehin dauernd andere zu belehren was richtig ist also streng dich bisschen an.

Zitat:

@ktown schrieb am 6. Juli 2023 um 07:04:58 Uhr:


Was ist der Unterschied zwischen einer Anliegerstraße und einer "vollwertigen" Straße?
Bevor Sie meinen mir ans Schienbein treten zu wollen, sollten sie Begrifflichkeiten verstehen.

Hallo,

eine Anliegerstraße ist keine vollwertige Straße, da sie nicht von allen Verkehrsteilnehmern benutzt werden darf.

Und nochmal, die von mir angesprochene Straße ist KEINE Anliegerstraße. Also hör bitte auf, hier irgendwelche Konstrukte, die Deiner Fantasie entsprungen sind, in die Diskussion einzubringen. Das stört nur. Danke.

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 6. Juli 2023 um 07:55:18 Uhr:


Hallo,

eine Anliegerstraße ist keine vollwertige Straße, da sie nicht von allen Verkehrsteilnehmern benutzt werden darf.

Jetzt bin ich gespannt. Wer darf auf einer Anliegerstraße nicht fahren?

Man sollte tunlichst Bauplanungs- und Straßenverkehrsrecht auseinanderhalten. Das Problem haben aber auch andere hier.
Damit es bezüglich des Straßenverkehrsrechts zur Anliegerstraße wird bedarf es der entsprechenden Beschilderung.

Zitat:

@diezge schrieb am 5. Juli 2023 um 18:51:13 Uhr:



Hallo,

nein es ist keine Anliegerstraße und kein Feldweg.

Es ist eine ganz normale asphaltierte Straße zwischen zwei Orten, die sonst keinerlei Beschränkungen hat und jetzt nach Klagen der Anwohner über den Schleichverkehr wegen der Baustelle auf der nebenan verlaufenden Bundesstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt wurde.

Grüße,

diezge

In diesem Fall müssen die Anwohner wohl solange damit leben.
Wenn das eine ganz normale Verbindungsstraße (Ich nehme mal an "Landstraße"😉 zwischen zwei Ortschaften ist, kann die ganz regulär befahren werden.
Ob die als "Schleichweg" der Umleitung benutzt wird ist völlig egal.

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