Durchfahrtsverbot mit Blitzerhänger überwachen?
Hallo,
bei mir in der Nähe ist zur Zeit eine Bundesstraße wegen Brückenbauarbeiten gesperrt. Neben der offiziellen Umleitung gibt es auch "Schleichwege", die aber nicht als Umleitung genutzt werden sollen. Darum hat das Landratsamt per mobiler Beschilderung ein Durchfahrtsverbot für die Dauer der Baustelle erlassen. Das interessiert jedoch fast niemand, der Schleichweg wird weiterhin verbotenerweise genutzt. Als nächste Maßnahme hat das Landratsamt einen Blitzerhänger in Position gebracht, der allerdings momentan deaktiviert ist. Er soll nur zur Abschreckung dienen. Fruchtet dies auch nicht, droht das Landratsamt an, mit diesem Blitzerhänger das Durchfahrtsverbot zu kontrollieren, sprich, der Blitzerhänger wird auf 0 km/h eingestellt.
Bitte jetzt keine Diskussion darüber, warum man nicht die offizielle Umleitung nutzen kann.
Mir geht es einzig und allein um die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, ein Durchfahrtsverbot mit einem mobilen Blitzerhänger zu kontrollieren, der ALLE blitzt, die da durchfahren. Ist das zulässig? Hat da jemand aussagekräftige Fakten?
Vielen Dank und Grüße,
diezge
119 Antworten
Zitat:
@diezge schrieb am 5. Juli 2023 um 09:57:55 Uhr:
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 5. Juli 2023 um 09:51:00 Uhr:
bzw der scheinbar massenhafte Verstoß dagegen, verbunden mit der Gefahr für die Bausubstanz.
Wie kommst Du auf Bausubstanz?
Der Schleichweg ist eine vollwertige Straße. Der Grund für die Sperre ist, dass sich die Anwohner über den Mehrverkehr beklagt haben.
Typisch Deutsch. Mehrverkehr kann man auch mal hinnehmen ohne dass man hyperventiliert und versucht anderen Autofahrern ans Bein zu pinkeln damit man fürn paar Wochen Ruhe hat.
Nein da wo ich Wohne gibts solche „Probleme“ nicht.
Zitat:
@13inch schrieb am 5. Juli 2023 um 12:25:52 Uhr:
Typisch Deutsch. Mehrverkehr kann man auch mal hinnehmen ohne dass man hyperventiliert und versucht anderen Autofahrern ans Bein zu pinkeln damit man fürn paar Wochen Ruhe hat.
Was hat das Eine mit dem Anderen zutun?
Es geht hier nicht darum ob eine Umleitung durch eine Anliegerstraße umgeleitet werden darf. Es war nur die Frage, ob eine Überwachung von Verkehrsverstößen per Blitzer in solch einer Situation zulässig ist.
Daher ist dein Einwand eher die Marke: Ich mach was ich will und die Anderen sollen sich nicht so haben. StVO interessiert mich nur wenn ich mir mein Recht erkämpfen will.
Die Frage ist halt, ob die "Schleichwege" öffentliche Straßen sind und nicht der Umleitung angehören.
Sind es öffentliche Verkehrswege, die man ebenfalls als Umleitung nutzen kann ohne die "offiziell ausgeschilderte" Umleitung zu befahren, ist das alles völlig in Ordnung.
Zitat:
@diezge schrieb am 4. Juli 2023 um 17:44:33 Uhr:
Nein, die ist für alle Kraftfahrzeuge gesperrt worden mit Ausnahme landwirtschaftlichem Verkehr.
Damit dürfte klar sein, wer da fahren darf. Und wenn der Bauer mit seinem Trecker geblitzt wird, bekommt er mit Sicherheit keine Post, außerdem wird es ihm Spaß machen, denn wann hat man schon mal die Gelegenheit, mit einem Trecker geblitzt zu werden? 🙂
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Nun, solange so ein hoher Anteil an VT nicht gewillt ist, sich an Gesetze, Regeln und Ge- und Verbote zu halten, solange muss die Exekutive auch eine halbwegs sinnvolle Möglichkeit haben, solche Regeln zu überwachen und Verstöße zu sanktionieren. Und da ist so eine (ggf. sogar händisch ausgewertete) Überwachung durchaus ein geeignetes, angemessenes und auch vergleichsweise mildes Mittel.
P.S.:
Die abstrakte, rein grundsätzliche Diskussion, ob eine solche Maßnahme generell zulässig ist oder nicht (und weshalb oder weshalb auch nicht), ist selbstverständlich keine Rechtsberatung.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 5. Juli 2023 um 12:58:39 Uhr:
Die Frage ist halt, ob die "Schleichwege" öffentliche Straßen sind und nicht der Umleitung angehören.
Sind es öffentliche Verkehrswege, die man ebenfalls als Umleitung nutzen kann ohne die "offiziell ausgeschilderte" Umleitung zu befahren, ist das alles völlig in Ordnung.
Hat der TE selbst gesagt, richtige Straße. Nur die Anwohner sind halt in ihrer idyllischen Ruhe gestört wenn da vorübergehend mehr Verkehr wie üblich ist.
Und die grundsätzliche Blitzerei für jeden der da durchfährt finde ich völlig übertrieben. Ebenso die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung würde mich interessieren. Diese Regelwut passt leider in die Gesellschaft 🙂
Zitat:
@Geisslein schrieb am 5. Juli 2023 um 12:58:39 Uhr:
Die Frage ist halt, ob die "Schleichwege" öffentliche Straßen sind und nicht der Umleitung angehören.
Sind es öffentliche Verkehrswege, die man ebenfalls als Umleitung nutzen kann ohne die "offiziell ausgeschilderte" Umleitung zu befahren, ist das alles völlig in Ordnung.
Dein gedanklicher Ansatz ist falsch. Es ist ein öffentlicher Verkehrsweg der durch Beschilderung begrenzt ist.
Zitat:
@13inch schrieb am 5. Juli 2023 um 13:52:00 Uhr:
Hat der TE selbst gesagt, richtige Straße. Nur die Anwohner sind halt in ihrer idyllischen Ruhe gestört wenn da vorübergehend mehr Verkehr wie üblich ist.
Wieder völlig falscher Ansatz.
Zitat:
@13inch schrieb am 5. Juli 2023 um 13:52:00 Uhr:
Und die grundsätzliche Blitzerei für jeden der da durchfährt finde ich völlig übertrieben. Ebenso die rechtliche Grundlage für die Durchsetzung würde mich interessieren. Diese Regelwut passt leider in die Gesellschaft 🙂
Die Regelwut nennt sich StVO und gibt es seit 1971. Manche verstehen es halt als Empfehlung und nicht als Gesetz.
Naja, man kann die StVO auch sehr einseitig zugunsten bestimmter Anwohner auslegen. Beispielsweise so, dass man ihnen den Verkehr erspart, den andere in vergleichbaren Situationen ertragen müssen. In Stuttgart ist das dauernd zu beobachten - manche Straßen (selbst in ruhigen 30er-Wohngebieten) werden schonungslos als Umleitungen missbraucht, andere in begehrter Halbhöhen-Villenlage werden schnell mal vorläufig für Nichtanlieger gesperrt.
Dennoch: Ist die Sperrung nun mal verfügt, ist sie im Zweifel auch einzuhalten und zu überwachen. Das ist schließlich eine Allgemeinverfügung, nicht nur ein unverbindlicher Vorschlag.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 5. Juli 2023 um 14:58:54 Uhr:
Naja, man kann die StVO auch sehr einseitig zugunsten bestimmter Anwohner auslegen.
Darum geht es hier aber nicht. Nach dem beschriebenen Sachverhalt bestand das Durchfahrtsverbot (aufgrund der Baustelle) und durch die Bürger wird nun eine Kontrolle veranlasst.
Schon rein aus der Unterhaltssicht würde ich als Gemeinde solch ein Durchfahrtsverbot fordern.
Die Durchgangsstraßen haben in den meisten Fällen eine andere Widmung als Anliegerstraßen. Demnach sind andere Stellen für den Unterhalt zuständig. Sie haben deswegen auch einen anderen Straßenbaukörper. Die Schäden die der Straßenbaukörper solch einer Anliegerstraße bekommt, wenn der Durchgangsverkehr dort durchbrettert, würde der Gemeinde vor die Füße fallen.
@ktown
Die von mir erwähnten Straßen haben denselben Träger der Straßenbaulast. Dass die Tragschichten und der gesamte Straßenaufbau anders sind, scheint hier ziemlich egal zu sein. Hier werden auch Bau-LKW gnadenlos über Bürgersteige geleitet, die garantiert keinen dafür geeigneten Aufbau haben. Der Unterhalt scheint hier keine besondere Rolle zu spielen.
Und ja: Wenn das Verbot mal verfügt ist, dann ist es auch einzuhalten. Schrieb ich doch. Wem das Verbot nicht gefällt, kann rechtlich dagegen vorgehen. Aber nicht einfach missachten und sich als Opfer fühlen.
ktown wohnt wohl selbst da, weshalb er Blubber und mir dauernd erzählt dass wir unrecht haben 😁
Zitat:
@onzlaught schrieb am 5. Juli 2023 um 09:58:36 Uhr:
Ist die Diskussion um Section Control nicht ähnlich? Da wird doch auch alles und jeder erfasst und erst hinterher entschieden was wieder gelöscht wird!?
Ja, genau. In NdS mit dem Unterschied, dass der Fahrer erst bei einem "Treffer" durch eine dritte Kamera fotografiert wird und auch die aufgenommenen Kennzeichen bei nicht-Treffern direkt nach dem Verlassen der Sektion gelöscht werden. (In anderen deutschen Bundesländern gibt es Section Control AFAIK nicht?)
Aber auch das Verfahren mit den drei Kameras wurde zunächst gerichtlich verboten. Bis das Land Niedersachsen eine "passende" Rechtsgrundlage geschaffen hatte.
Es kommt also u.A. auch auf das Landesrecht an. (aber das schrieb ich ja bereits?)
Zitat:
@13inch schrieb am 5. Juli 2023 um 16:15:47 Uhr:
ktown wohnt wohl selbst da, weshalb er Blubber und mir dauernd erzählt dass wir unrecht haben 😁
Du scheinst nur nicht zu verstehen wieso und im Gegensatz zu dir hat Blubber-AWD verstanden, dass Regeln einzuhalten sind.
Zitat:
@ktown schrieb am 5. Juli 2023 um 10:45:19 Uhr:
Seit wann wohnt Tante Hilda auf einem Feld und wieso haben Felder Hausnummern? Nach meinem Verständnis mündet hier eine Anliegerstraße in einen Feldweg der wiederum an einem anderen Ende des Ortes wieder in eine Anliegerstraße mündet. Somit lässt sich hierüber vortrefflich, auf kürzerem Weg die Baustelle im Ort umgehen (ohne die umständlich lange offizielle Umleitung zu fahren).Zitat:
@63er-joerg schrieb am 5. Juli 2023 um 10:02:33 Uhr:
meine Tante Hilda da wohnt, ich einen Brief bei Nr. 14 einwerfen musste, wird das eine Flut an Post für die Behörden bedeuten.
Es ist verständlich, dass die Anwohner dieser Straßen, die bisher ein beschaulich ruhiges Leben führten, genervt sind, wenn nun der vollständige Durchgangsverkehr über ihre Straße verläuft.
Hallo,
nein es ist keine Anliegerstraße und kein Feldweg.
Es ist eine ganz normale asphaltierte Straße zwischen zwei Orten, die sonst keinerlei Beschränkungen hat und jetzt nach Klagen der Anwohner über den Schleichverkehr wegen der Baustelle auf der nebenan verlaufenden Bundesstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt wurde.
Grüße,
diezge
Zitat:
@8848 schrieb am 5. Juli 2023 um 13:38:28 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 4. Juli 2023 um 17:44:33 Uhr:
Nein, die ist für alle Kraftfahrzeuge gesperrt worden mit Ausnahme landwirtschaftlichem Verkehr.
Damit dürfte klar sein, wer da fahren darf. Und wenn der Bauer mit seinem Trecker geblitzt wird, bekommt er mit Sicherheit keine Post, außerdem wird es ihm Spaß machen, denn wann hat man schon mal die Gelegenheit, mit einem Trecker geblitzt zu werden? 🙂
Hallo,
das Problem ist halt, dass der Bauer nicht alles mit dem Traktor erledigt. Selbst wenn ich dem Bauern bei der Apfelernte helfe und die Apfelplantage mit meinem Privat-PKW ansteuere, bin ich landwirtschaftlicher Verkehr.
Die Definition "landwirtschaftlicher Verkehr" bildet sich aus dem Zweck der Fahrt und nicht dem Fahrzeug (Traktor).
Grüße,
diezge