Durchfahrtsverbot mit Blitzerhänger überwachen?

Hallo,

bei mir in der Nähe ist zur Zeit eine Bundesstraße wegen Brückenbauarbeiten gesperrt. Neben der offiziellen Umleitung gibt es auch "Schleichwege", die aber nicht als Umleitung genutzt werden sollen. Darum hat das Landratsamt per mobiler Beschilderung ein Durchfahrtsverbot für die Dauer der Baustelle erlassen. Das interessiert jedoch fast niemand, der Schleichweg wird weiterhin verbotenerweise genutzt. Als nächste Maßnahme hat das Landratsamt einen Blitzerhänger in Position gebracht, der allerdings momentan deaktiviert ist. Er soll nur zur Abschreckung dienen. Fruchtet dies auch nicht, droht das Landratsamt an, mit diesem Blitzerhänger das Durchfahrtsverbot zu kontrollieren, sprich, der Blitzerhänger wird auf 0 km/h eingestellt.

Bitte jetzt keine Diskussion darüber, warum man nicht die offizielle Umleitung nutzen kann.

Mir geht es einzig und allein um die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, ein Durchfahrtsverbot mit einem mobilen Blitzerhänger zu kontrollieren, der ALLE blitzt, die da durchfahren. Ist das zulässig? Hat da jemand aussagekräftige Fakten?

Vielen Dank und Grüße,

diezge

119 Antworten

Zitat:

@8848 schrieb am 07. Juli 2023 um 20:6:48 Uhr:


...
sofern sie sich überhaupt dazu veranlasst sieht, auf solche Anfragen zu reagieren.

Oha, vielleicht nähern wir uns hier einem typisch deutschen Problem.
Tucholsky: Der Wunsch eines jeden Deutschen ist, hinter einem Schalter zu stehen. Sein Schicksal aber ist, vor einem Schalter zu stehen.
Will sagen: Es gibt hin und wieder eine gewisse behördliche Selbstherrlichkeit. Darf man nicht Teil derselben sein, muss man sie hinterfragen.
😁

Zitat:

@8848 schrieb am 7. Juli 2023 um 13:54:22 Uhr:


Die ganze Diskussion wäre überflüssig, wenn sich alle an geltende Regeln halten würden. Durchfahrverbot. Punkt. Aus.

Tun sie aber nicht. Daher der Blitzer, und die Diskussion. 😉

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. Juli 2023 um 21:25:22 Uhr:


Kritisch wird es dann, wenn auch die Fahrzeuge geblitzt werden die keinen Verstoß begehen.

Der Anhänger wird vermutlich die einen nicht von den anderen unterscheiden können.

Dies ist kein neues Problem. Auf einigen Autobahnen werden Fahrzeuge mit Anhänger geblitzt, wenn sie schneller als 80 Fahren. Der Blitzer kann keine 100KMH-Zulassung erkennen, und erfasst auch diese Fahrzeuge. Häufig geht Post raus. Ein Einspruch wird oft nicht gemacht, weil die Leut denken, sie hätten ein Schild übersehen. Es wird einfach gezahlt. Da dies erlaubt ist, dürfte der Bewegungs-Blitzer ebenfalls erlaubt sein.

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 7. Juli 2023 um 21:30:24 Uhr:


Wenn das alles ausgeurteit ist, warum beantwortet dann niemand dem TE seine Frage ganz konkret?

Wieso soll auf was geantwortet werden, was der TE nie gefragt hat? Oder wo hatte der Datenschutz erwähnt?

@ktown: Am 4. Juli 2023 um 16:45:16 Uhr hat der fragenden Benutzer im letzten Absatz seines Beitrages sehr konkret gefragt. Allerdings haben die bekannten Benutzer, die hier gerne jeden Strohhalm nutzen um jede Diskussion vom Thema wegzuziehen auch hier zugeschlagen.

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Zitat:

@ktown schrieb am 8. Juli 2023 um 07:33:56 Uhr:


Wieso soll auf was geantwortet werden, was der TE nie gefragt hat? Oder wo hatte der Datenschutz erwähnt?

Die Frage war schon im allgemeinen betrachtet auf die ganze Situation gerichtet. Eben mit dem Hintergrund ob das pauschale Blitzen von "jedem" Fahrzeug rechtlich zulässig ist.
Da ist das Thema Datenschutz inklusive.

Was, wenn nicht Datenschutz, könnte hiermit gemeint sein:

"Mir geht es einzig und allein um die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, ein Durchfahrtsverbot mit einem mobilen Blitzerhänger zu kontrollieren, der ALLE blitzt, die da durchfahren. Ist das zulässig? Hat da jemand aussagekräftige Fakten? "

Das ist die Kernfrage aus dem Eröffnungspost. Jetzt sind wir auf Seite 8 und außer "ist doch alles ausgeurteit" kommt nur heiße Luft und Ermahnungen, als guter Deutscher habe man sich gefälligst an Vorschriften zu halten und keine dummen Fragen zu stellen.

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 8. Juli 2023 um 08:40:24 Uhr:



"Mir geht es einzig und allein um die Frage, ob es rechtlich zulässig ist, ein Durchfahrtsverbot mit einem mobilen Blitzerhänger zu kontrollieren, der ALLE blitzt, die da durchfahren. Ist das zulässig? Hat da jemand aussagekräftige Fakten? "

Das ist die Kernfrage aus dem Eröffnungspost.

Siehe hier:

Zitat:

@8848 schrieb am 7. Juli 2023 um 18:47:12 Uhr:



Dann kann er seine Frage, möglichst unterstützt durch einen Rechtsanwalt, den zuständigen Behörden stellen. Notfalls wird es ein Gericht klären.

Editiert:

Wenn die Beantwortung von Fragen und die Diskussion darüber unerwünscht und unnötig ist, da es ja für alles Fachleute gibt, die zu befragen sind, gäbe es keine Foren.

@8848 Ich frage mich dann nur, was Dich antreibt, hier zu lesen und auch zu schreiben, wenn Du den originären Sinn eines Forums in Frage stellst.

Ob dieses Forum geschlossen wird oder nicht entscheidest ganz sicher nicht du!

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 8. Juli 2023 um 10:51:43 Uhr:


Ob dieses Forum geschlossen wird oder nicht entscheidest ganz sicher nicht du!

Ich möchte es ja auch gar nicht geschlossen haben.

Da ich den Zorn des Gottes nicht auf mich ziehen möchte, habe ich meinen Post umformuliert.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 8. Juli 2023 um 08:10:48 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 8. Juli 2023 um 07:33:56 Uhr:


Wieso soll auf was geantwortet werden, was der TE nie gefragt hat? Oder wo hatte der Datenschutz erwähnt?

Die Frage war schon im allgemeinen betrachtet auf die ganze Situation gerichtet. Eben mit dem Hintergrund ob das pauschale Blitzen von "jedem" Fahrzeug rechtlich zulässig ist.
Da ist das Thema Datenschutz inklusive.

Das kann nur der TE aufklären.

Welche verkehrsrechtliche Kontrolle durch technisches Gerät ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig? Wenn du doch der Meinung bist, dass die Frage der Zulässigkeit das Thema Datenschutz inkludiert.😉

Wie ich ja schon sagte, wurde die Datenschutzthematik hinsichtlich der Radargeräte schon ausgeurteilt.

Zitat:

@Stadtstreicher1 schrieb am 8. Juli 2023 um 10:18:35 Uhr:


@8848 Ich frage mich dann nur, was Dich antreibt, hier zu lesen und auch zu schreiben, wenn Du den originären Sinn eines Forums in Frage stellst.

Ich habe nicht den Sinn eines Forums in Frage gestellt.

Aber eine rechtssichere Antwort wird der TE hier nicht bekommen, dafür sind andere Stellen zuständig.

Aber gerne kann folgende Auskunft gegeben werden: Laut § 01.04. der PL-StVO darf das Durchfahrtsverbot ignoriert werden, das Blitzen ist pure Energieverschwendung.

Was ist PL-StVO?

Pippi-Langstrumpf-Straßenverkehrsordnung.

§01.04: Erster-April-Regelung: Ich mach mir die Welt so wie sie mir gefällt.

Hier es jetzt Sense! Bei einigen hier piept es wohl?!

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