Durchfahrsbeschränkung, darf ich durch oder nicht?

Hallo Leute,

ich hatte heute eine Begegnung mit einem Bürger der meint, dass ich mich falsch verhalten habe und hat sich vor mein Auto gestellt und wollte mich nicht weiterfahren lassen. Ich bin der Meinung ich bin im Recht hab aber keinen Ansatz wo ich nach der Regelung suchen soll.

Hier der Sachverhalt. Das Bild müsst ihr euch dazu anschauen.

Ich komme aus der Waldstraße und biege rechts in die Dorfstraße ab (Fahrtverlauf Blaue Linie). In der Dorfstraße steht ein Schild mit einer Durchfahrtbeschränkung für PKW und KRAD. Das Schild steht aber auf der Dorf Straße und ist wenn ich aus der Waldstraße komme erst sichtbar wenn ich schon fast abgebogen bin. Auch befindet sich auf der Waldstraße kein blaues Schild mit Pfeilen die mir zeigen, dass ich hier nur gerade aus fahren darf (so wie ich es erwarten würde).

Meiner Meinung nach gilt das Durchfahrtsverbot dort für Autos die aus der Bielefelder Straße (viel befahren) in die Dorfstraße abbiegen wollen und hier ein Rückstau auf der Bielefelder Straße vermieden werden soll. Das Schild ist definitiv so aufgestellt, dass es auf die Autofahrer von der Bielefelder Straße ausgerichtet ist.

Wie sieht ihr die Situation?
Freue mich auf eine konstruktive Diskussion.

Asset.JPG
Beste Antwort im Thema

Wenn dir die Verkehrsregeln nicht klar sind kannst du dich an eine Fahrschule deiner Wahl wenden.

71 weitere Antworten
71 Antworten

@Bloetschkopf
Dann muss ich dir schweren Herzens recht geben😉 Ich bin auch den "Durchfahrts" - Irrtum aufgesessen. Gut dass ich Geld gespart habe (für das Bußgeld).
Dann geht es führ Anwohner nur hintenrum, wenn da nicht auch Schilder stehen!?

Wenn das Schild doch eh schlecht zu sehen ist wäre ausbuddeln und verschwinden lassen eine Option.:-)

Zitat:

@manvo schrieb am 26. August 2020 um 19:17:48 Uhr:


@mastert19
Wie soll das sonst funktionieren? Das Schild ist ein DURCHFAHRT - Verbotsschild, kein EINFAHRTS - Verbot (267).

😛😛😛 Sorry wenn ich lache, aber diese Sicht der Dinge finde ich amüsant.

Klassisch stehen solche (besonders das verwandte VZ 250) Schilder an Feldwegen die in der Natur enden. Da kannste auch nirgends "durchfahren". Nach Ihrer Sicht der Dinge dürfte man ungestraft hinter dem Schild parken und/oder halten. Man würde ja nicht "durchfahren".😉

Zitat:

@mastert19 schrieb am 26. August 2020 um 15:33:11 Uhr:



Zitat:

@manvo schrieb am 26. August 2020 um 12:01:56 Uhr:


@Ostelch Da ist kein Einfahrtverbot (VZ 267) sondern Durchfahrtverbot (VZ 260) 😉

@mastert19 Also die feine englische Art hast du nicht, denn eine Anwohnerstraße als Schleichweg zu benutzen ist nicht im Sinne der dort Wohnenden und nicht gerade rücksichtsvoll.

Ich wohne in der Dorfstraße. Daher ist da für mich kein Schleichweg. Ich komme da halt lang wenn ich vom Kindergarten aus der Waldstraße in die Dorfstraße will. Sonst muss ich halt über die Spielstraße oder extra auf die Bielefelder Straße um dann die nächste Straße (Querweg) wieder auf die Dorfstraße zu nehmen.

Lieber Mastert19.
Genau wegen den Anwohnern (wie auch dir) hat man diese Konstellation gewählt. Unser Ostelch hat die Situation treffsicher eingeordnet.
Man hat aus der Straße eine „unechte Einbahnstraße“ gemacht um eben das Abkürzen zu verhindern. Übrigens darfst du nach dem Schild die Straße problemlos in beide Richtungen befahren ( vom Parkplatz oder dem Grundstück kommend).
Es gibt in der heutigen Zeit keine andere Möglichkeit die Anwohner vom Durchgangsverkehr zu schützen. Wie auch hier durchgedrungen, ist die Akzeptanz von „ Anlieger frei“ Straßen gegen Null gesunken weil ein Anliegen immer konstruiert werden kann.
Also, sei froh, dass es ist wie es ist ( ich wohne in einer Straße mit vergleichbarer Situation. Erst seit dem Aufstellen des 265 er Schildes an einer Seite wurde die Straße wieder zur ausgewiesenen „Anlieger frei“ Straße).

Gruß

Edith und vor allem Dofel sagen zu Recht: es handelt sich natürlich um das 260 er Schild und nicht das 265 er.

Erneuter Gruß

Ähnliche Themen

Zitat:

@wpp07 schrieb am 27. August 2020 um 09:55:52 Uhr:



Also, sei froh, dass es ist wie es ist ( ich wohne in einer Straße mit vergleichbarer Situation. Erst seit dem Aufstellen des 265 er Schildes an einer Seite wurde die Straße wieder zur ausgewiesenen „Anlieger frei“ Straße).

Gruß

Sehr sehr gut erklärt! Danke ! ! !

Korrigiere bitte noch den Tippfehler 265er Schild in 260er Schild, dann ist's noch besser.
(265 ist das Schild mit der maximal erlaubten Durchfahrtshöhe)

@ktown
Ist doch längst berichtet. Einfach lesen 2 Post über deinen, ist ganz heiß.

Zitat:

@mastert19 schrieb am 25. August 2020 um 23:29:18 Uhr:



Zitat:

@CivicTourer schrieb am 25. August 2020 um 23:26:46 Uhr:


Das Durchfahrtverbot gilt für alle PKW ab Schild - egal ob aus Waldstraße oder Bielefelder Straße

Also würde hier erwartet werden das ich rückwärts wieder raus fahre?

Hallo,

ja.

Genau für solche Fälle haben Autos am Schalthebel eine Position, die mit R bezeichnet ist.

Grüße,

diezge

Zitat:

@diezge schrieb am 28. August 2020 um 21:20:46 Uhr:



Zitat:

@mastert19 schrieb am 25. August 2020 um 23:29:18 Uhr:


Also würde hier erwartet werden das ich rückwärts wieder raus fahre?

Hallo,

ja.

Genau für solche Fälle haben Autos am Schalthebel eine Position, die mit R bezeichnet ist.

Grüße,

diezge

Naja, ist halt ein bisschen dumm ein Schild so aufzustellen, dass man es erst sieht wenn man schon halb in der straße ist. Dann dort rückwärts wieder raus zu fahren birgt natürlich ein gewisses Risiko. Darauf wollte ich hinaus. Kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein.

Auch wenn man es spät gesehen hat, so hat man es gesehen und der Bußgeldkatalog hat keine Rabattierung für zu spät gesehen.

Zitat:

@mastert19 schrieb am 25. August 2020 um 23:45:25 Uhr:



Zitat:

@zille1976 schrieb am 25. August 2020 um 23:38:36 Uhr:


Wie kommst du darauf? So eine Vorschrift gibt es nicht.

Doch natürlich. Zum Beispiel einer normalen Kreuzung. Rechts vor links. Ich darf gerade aus und nach links. Recht ist eine Einbahnstraße. Da darf ich nicht rein. Dann habe ich einmal auf der Straße auf der ich fahre das blaue Schild mit den weißen Pfeilen die mir vorgibt wo ich lang fahren darf. In dem Fall geradeaus und links. Recht nicht wegen Einbahnstraße. Dann habe ich an der Einbahnstraße noch das Schild das ich nicht rein darf. Das blaue Schild ist an jeder Kreuzung (so kenn ich es) an der bestimmt Fahrtrichtungen vorgeschrieben sind.

Nein, ist es nicht unbedingt. Gerade wenige Meter von meiner Wohnung geht meine Straße an der nächsten Kreuzung in eine Einbahnstraße in Gegenrichtung über. Außer Radfahrern darf da niemand geradeaus fahren, dennoch stehen da nur die Schilder "Verbot der Einfahrt / Radfahrer im Gegenverkehr frei", aber kein "vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links". Ebenso fehlen von den anderen Richtungen die Schilder, die nur Geradeausfahren und Rechts- bzw Linksabbiegen erlauben. Und das taten sie übrigens auch schon, bevor die Einbahnstraße für Radfahrer im Gegenverkehr freigegeben wurde.

Ich erinnere mich übrigens auch an eine Fahrstunde, wo der Fahrlehrer gesagt hat "bei der nächsten Möglichkeit rechts" - und ich erst an der Kreuzung selbst, nachdem ich schon rechts geblinkt hatte und alles, sah, dass da Einfahrt verboten war - denn da war definitiv kein blaues Schild vorher.

Bottom line: zweifellos gibt es Verwaltungsvorschriften, bei welchen Kreuzungen genau unter welchen Bedingungen die blauen Schilder stehen müssen. Aber sie müssen es offensichtlich nicht in jedem Fall.

Die Anwendung der vorgeschriebenen Fahrtrichtungen durch Zeichen 209/214 wird bundesweit unterschiedlich gehandhabt. Es gibt aber recht viele Stellen, bei denen das Zeichen fehlt und z.B. allein das Zeichen 267 aufgestellt wird und in der Regel ist dies auch ausreichend. Verkehrszeichen dürfen gemäß Verwaltungsvorschrift auch gewölbt sein, so dass sie (zumindest schemenhaft) auch von der Seite erkennbar sind. Genau das kann bei 267 angeraten sein, wird aber vergleichsweise wenig angewandt.

Bis zur letzten großen Änderung der VwV-StVO im Jahr 2009 gabe es zudem die Festlegung, dass die Zeichen "Geradeaus" und "Geradeaus und links" vor Kreuzungen und Einmündungen nur aufgestellt werden durften, wenn dort eine Vorfahrtregelung durch Verkehrszeichen bestand.

Besser als solche Schilder sind in dieser Situation allemal Betontröge mit Blümchen drin auf der Fahrbahn, die so stehen, dass man nur mit dem Fahrrad oder zu Fuss durch kommt.
Ärgerlich ist der fehlende Verweis auf Abbiegemöglichkeiten und gesperrte Strassen aber vor allem dann, wenn es nur zeitweise wegen einer Baustelle ist.
Da muss man dann oft weite Umwege fahren (und als Ortsfremder erstmal finden), um anders ans Ziel zu kommen.
Und jedesmal sehe ich vor mir ein unsichtbares Schild mit der Aufschrift "Uns doch egal, wie Sie weiterkommen"

Deine Antwort
Ähnliche Themen