Durchfahrsbeschränkung, darf ich durch oder nicht?
Hallo Leute,
ich hatte heute eine Begegnung mit einem Bürger der meint, dass ich mich falsch verhalten habe und hat sich vor mein Auto gestellt und wollte mich nicht weiterfahren lassen. Ich bin der Meinung ich bin im Recht hab aber keinen Ansatz wo ich nach der Regelung suchen soll.
Hier der Sachverhalt. Das Bild müsst ihr euch dazu anschauen.
Ich komme aus der Waldstraße und biege rechts in die Dorfstraße ab (Fahrtverlauf Blaue Linie). In der Dorfstraße steht ein Schild mit einer Durchfahrtbeschränkung für PKW und KRAD. Das Schild steht aber auf der Dorf Straße und ist wenn ich aus der Waldstraße komme erst sichtbar wenn ich schon fast abgebogen bin. Auch befindet sich auf der Waldstraße kein blaues Schild mit Pfeilen die mir zeigen, dass ich hier nur gerade aus fahren darf (so wie ich es erwarten würde).
Meiner Meinung nach gilt das Durchfahrtsverbot dort für Autos die aus der Bielefelder Straße (viel befahren) in die Dorfstraße abbiegen wollen und hier ein Rückstau auf der Bielefelder Straße vermieden werden soll. Das Schild ist definitiv so aufgestellt, dass es auf die Autofahrer von der Bielefelder Straße ausgerichtet ist.
Wie sieht ihr die Situation?
Freue mich auf eine konstruktive Diskussion.
Beste Antwort im Thema
Wenn dir die Verkehrsregeln nicht klar sind kannst du dich an eine Fahrschule deiner Wahl wenden.
71 Antworten
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 26. August 2020 um 10:21:15 Uhr:
Gibt es irgendwo im Thread eigentlich auch ein Foto vom besagten Schild welches dort an der Dorfstraße steht?
Hier sind sich offenbar nicht alle einig, ob nun Zeichen 250 oder 260 gilt.
Danach hatte ich auch schon gesucht, gibt es nicht.
Aber die Beschreibung des Schildes ist ersten Beitrag ist schon eindeutig - nur PKW und Krad sind verboten, nicht jeder Verkehr. Dass es dabei um ein Schild VZ 250 handelt, ist bisher eine nicht nachvollziehbare Einzelmeinung.
Und dass Einbahnstraßenschilder für Fußgänger NICHT gelten haben wir glücklicherweise auch schon geklärt 😉
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 26. August 2020 um 09:46:38 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 26. August 2020 um 09:43:36 Uhr:
Durchfahrtsbeschränkungen (die gelten in dem Fall nur für Motorfahrzeuge). Mit dem Eselkarren oder Fahrrad oder Elektroroller etc. darfst du dort einfahren,Kommt darauf an:
VZ 260 gilt für alle Kfz
VZ 250 gilt auch für Fahrräder und Eselkarren.
Der TE schreibt "In der Dorfstraße steht ein Schild mit einer Durchfahrtbeschränkung für PKW und KRAD.", das kann nur das Zeichen 260 sein.
Zitat:
@birscherl schrieb am 26. August 2020 um 10:48:27 Uhr:
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 26. August 2020 um 09:46:38 Uhr:
Kommt darauf an:
VZ 260 gilt für alle Kfz
VZ 250 gilt auch für Fahrräder und Eselkarren.Der TE schreibt "In der Dorfstraße steht ein Schild mit einer Durchfahrtbeschränkung für PKW und KRAD.", das kann nur das Zeichen 260 sein.
Richtig, es ist da Zeichen 260.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 26. August 2020 um 09:11:54 Uhr:
Wenn man sich die Situation auf Google Maps in Lenzinghausen mal anschaut, vermute ich, dass das Einfahrtverbot aufgestellt wurde, um Durchgangsverkehr aus dieser Richtung zu vermeiden, der die Dorfstraße als "Abkürzung" zur Wertherstraße genutzt hat. Näheres weiß sicher die zuständige Behörde.Grüße vom Ostelch
Das wäre auch eine Sinnvolle Erklärung. Macht aus meinen Augen auch Sinn weil man dadurch ne Ampel sparen kann. Allerdings kann ich auch einfach eine Querstraße (Querweg) reinfahren und abkürzen. Dort gibt es auch Anlieger.
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@Ostelch Da ist kein Einfahrtverbot (VZ 267) sondern Durchfahrtverbot (VZ 260) 😉
@mastert19 Also die feine englische Art hast du nicht, denn eine Anwohnerstraße als Schleichweg zu benutzen ist nicht im Sinne der dort Wohnenden und nicht gerade rücksichtsvoll.
Zitat:
@manvo schrieb am 26. August 2020 um 12:01:56 Uhr:
@mastert19 Also die feine englische Art hast du nicht, denn eine Anwohnerstraße als Schleichweg zu benutzen ist nicht im Sinne der dort Wohnenden und nicht gerade rücksichtsvoll.
Aber er schrieb doch, dass ihm das Schild bisher nicht aufgefallen ist und er ab jetzt nicht mehr da durch fahren wird:
Zitat:
@mastert19 schrieb am 25. August 2020 um 23:59:08 Uhr:
....Aber dann fahre ich ab sofort durch die Spielstraße.
Ist es rücksichtsvoller, durch Straßen zu fahren, wo andere Menschen wohnen? Warum müssen die einen vor Durchgangsverkehr geschützt werden und die anderen nicht? "Im Sinne der dort Wohnenden" dürfte gar nicht mehr gefahren werden, weil überall einer wohnt.
@Dofel Ja hier outet sich so manch einer. 🙁
@birscherl
Das eine ist eine ausgebaute Hauptstraße.
Der Schleichweg ist eine Wohnstraße nicht für Durchgangsverkehr ausgebaut.
Ob einer an eine Hauptstraße zieht, oder in eine Wohngegend kann jeder z.T. selber entscheiden.
Zitat:
@birscherl schrieb am 26. August 2020 um 12:14:41 Uhr:
Ist es rücksichtsvoller, durch Straßen zu fahren, wo andere Menschen wohnen? Warum müssen die einen vor Durchgangsverkehr geschützt werden und die anderen nicht? "Im Sinne der dort Wohnenden" dürfte gar nicht mehr gefahren werden, weil überall einer wohnt.
Solche Fragen klärt die Beschilderung. 😉 Wenn es keine Beschränkungen gibt, ist auch Durchfahrtverkehr erlaubt, sonst eben nicht. Es gibt viele Gründe, den Durchfahrtverkehr über bestimmte Straßen zu leiten und von anderen fern zu halten (Ausbauzustand, Kreuzungssituationen, besonders gefährdete "Anwohner" wie Schulen, Kindergärten etc.). Die müssen wir hier nicht diskutieren, denn wir haben ein Durchfahrtverbot.
Grüße vom Ostelch
@TE
Mache einen Termin bei der Straßenverkehrsbehörde und lasse Dir Verkehrsrechtliche Anordnung zeigen. Da steht dann auch Begründung für das Schild.
Ob Du den Sinn dahinter verstehst,spielt für das Aufstellen keine Rolle
Zitat:
@Genie21 schrieb am 26. August 2020 um 07:19:56 Uhr:
Zitat:
@Dofel schrieb am 26. August 2020 um 00:19:26 Uhr:
Das machte mir keinen Sinn, hab ich nachgefragt und bei dieser Gelegenheit erfahren, dass es für JEDES Schild eine schriftlich niedergelegte Erklärung/Begründung gibt, warum genau das da genau so steht.
Und das ist richtig so. Begründung fort, Schild fort. Wie soll man sich erinnern, dass vor 20-30-40 Jahren diese oder jene Situation herrschte.
Und nicht ganz selten kamen Behörden nach solchen Nachfragen in Erklärungsnöte. Entweder weil keine Begründung zu finden war, eine Unsinnige oder eine Begründung die durch geänderte Rahmenbedingungen nicht mehr haltbar sind.
Wenn ich mich richtig erinnere sollten Beschilderungen regelmässig überprüft werden ob die noch den Gesetzen entsprechen, aber in der Regel schaut kein Schwein mehr nach wenn die mal stehen.
Zitat:
@manvo schrieb am 26. August 2020 um 12:01:56 Uhr:
@Ostelch Da ist kein Einfahrtverbot (VZ 267) sondern Durchfahrtverbot (VZ 260) 😉@mastert19 Also die feine englische Art hast du nicht, denn eine Anwohnerstraße als Schleichweg zu benutzen ist nicht im Sinne der dort Wohnenden und nicht gerade rücksichtsvoll.
Ich wohne in der Dorfstraße. Daher ist da für mich kein Schleichweg. Ich komme da halt lang wenn ich vom Kindergarten aus der Waldstraße in die Dorfstraße will. Sonst muss ich halt über die Spielstraße oder extra auf die Bielefelder Straße um dann die nächste Straße (Querweg) wieder auf die Dorfstraße zu nehmen.
Frag doch mal beim Amt, ob man da den Zusatz "Anlieger frei" drunter tackern kann. Dann darfst Du da fahren...
Der Nachteil dabei ist aber, dass dann ganz viele andere auch ein "Anliegen" haben werden und der Verkehr in der Dorfstraße exorbitant zunehmen wird...
Legal und illegal
@mastert19
Wenn du in der Dorfstraße wohnst, wieso stellst du dann die Frage ob du da reinfahren darfst?
Wie soll das sonst funktionieren? Das Schild ist ein DURCHFAHRT - Verbotsschild, kein EINFAHRTS - Verbot (267).
Es hörte sich so an, als ob du da durchfahren wolltest um auch die Ampel an der Hauptstraße zu umgehen.
Bei dem Verbot der Durchfahrt gilt generell auch das Verbot der Einfahrt.
Wie soll man denn erkennen können ob Du nur einfährst oder durchfährst?
Spätestens am Schild ist für alle für die es gilt stehen bleiben angesagt
https://www.bussgeldkatalog.de/durchfahrt-verboten/