Durchfahrsbeschränkung, darf ich durch oder nicht?
Hallo Leute,
ich hatte heute eine Begegnung mit einem Bürger der meint, dass ich mich falsch verhalten habe und hat sich vor mein Auto gestellt und wollte mich nicht weiterfahren lassen. Ich bin der Meinung ich bin im Recht hab aber keinen Ansatz wo ich nach der Regelung suchen soll.
Hier der Sachverhalt. Das Bild müsst ihr euch dazu anschauen.
Ich komme aus der Waldstraße und biege rechts in die Dorfstraße ab (Fahrtverlauf Blaue Linie). In der Dorfstraße steht ein Schild mit einer Durchfahrtbeschränkung für PKW und KRAD. Das Schild steht aber auf der Dorf Straße und ist wenn ich aus der Waldstraße komme erst sichtbar wenn ich schon fast abgebogen bin. Auch befindet sich auf der Waldstraße kein blaues Schild mit Pfeilen die mir zeigen, dass ich hier nur gerade aus fahren darf (so wie ich es erwarten würde).
Meiner Meinung nach gilt das Durchfahrtsverbot dort für Autos die aus der Bielefelder Straße (viel befahren) in die Dorfstraße abbiegen wollen und hier ein Rückstau auf der Bielefelder Straße vermieden werden soll. Das Schild ist definitiv so aufgestellt, dass es auf die Autofahrer von der Bielefelder Straße ausgerichtet ist.
Wie sieht ihr die Situation?
Freue mich auf eine konstruktive Diskussion.
Beste Antwort im Thema
Wenn dir die Verkehrsregeln nicht klar sind kannst du dich an eine Fahrschule deiner Wahl wenden.
71 Antworten
Zitat:
@Dofel schrieb am 26. August 2020 um 00:19:26 Uhr:
Das machte mir keinen Sinn, hab ich nachgefragt und bei dieser Gelegenheit erfahren, dass es für JEDES Schild eine schriftlich niedergelegte Erklärung/Begründung gibt, warum genau das da genau so steht.
Und das ist richtig so. Begründung fort, Schild fort. Wie soll man sich erinnern, dass vor 20-30-40 Jahren diese oder jene Situation herrschte.
Zitat:
@mastert19 schrieb am 25. August 2020 um 23:54:01 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. August 2020 um 23:51:00 Uhr:
Für die Beschilderung ist die Stadt zuständig.Das Zeichen für die vorgeschriebene Fahrtrichtung gilt auch für Radfahrer, die hier aber durchfahren dürfen.
Okay, danke für die Info. Wir wohnen seit fast zwei Jahren hier. Und das Schild ist mir tatsächlich heute zum ersten Mal aufgefallen als mich der Mann drauf aufmerksam gemacht hat. Das steht wirklich beschissen und ich verstehe auch nicht wieso man da nicht rein darf. Von der anderen Seite darf ich da mit dem PKW durch. Eine Einbahnstraße ist es auch nicht.
Ab auf das Amt und lass es dir erklären. Kann ja sein, dass das Schild schon da stand bevor überhaupt Häuser dort gestanden haben oder eine Durchfahrt in dieser Straße existierte und oder und oder.
Etwas amüsiert hat mich, dass es kein anderes Schild gibt. Na ja das erste Schild haste ja auch nicht gesehen jahrelang 😁 ... Sorry
Im übrigen kann man sehr gut die Jungs & Mädels von der Freund und Helfer Truppe befragen. In den jeweiligen Niederlassungen haben die auch gerne mal Zeit für Bürgeranliegen. Sie sehen sich sicher gerne deine Fotos an und erklären die Schilder.
Zu guter Letzt: Wir hatten am Dorf mal einen der hat selbst Schilder aufgehangen. Ging länger gut als gedacht. Aber irgendwann gab es Ärger.
Zitat:
@mastert19 schrieb am 25. August 2020 um 23:48:27 Uhr:
An wen kann man sich denn wenden wenn die Beschilderung nicht ganz klar ist. Die örtliche Polizei oder an die Stadt?
Oder an eine Fahrschule 😉
Ich find es immer wieder interessant wie Leute meinen Polizist spielen zu müssen. Und sich dabei quer auf die Straße stellen. Du redet von nem ganz normalen durchfahrtsverbot Schild für PKW und Krad Fahrzeuge. Hierbei ist es egal aus welcher Straße du kommst. Fakt ist, du darfst da nicht rein fahren. Also einmal wenden bitte. Warum da kein Schild steht, musst du bei der Stadt / ordnungsamt mal nach fragen.
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Zitat:
@mastert19 schrieb am 25. August 2020 um 23:51:06 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 25. August 2020 um 23:37:56 Uhr:
Warum vorgeschriebene Fahrtrichtung? Mit dem Fahrrad darfst du doch abbiegen und das Schild kennst du als Ortskundiger doch. Seht vielleicht noch "Anlieger frei" darunter? Dass man das besser ausschildern kann, sehe ich auch so.Dass der Bürger dich aufgehalten hat, war gleichwohl nicht korrekt und könnte den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
Also wird das Schild mit der vorgeschriebenen Fahrtrichtung nur aufgestellt wenn es für alle Verkehrsteilnehmer gilt? Vom Fahrrad bis zum LKW?
Du würdest wohl in unserem Wohngebiet hilflos untergehen? Ich wohne in einem Einbahnstraßen-System. Und stell Dir vor - an KEINER Kreuzung hier hat man sich die (überflüssige) Mühe gemacht, zusätzlich zu den Einbahnstraßen-Schildern noch weiße Pfeile auf blauem Grund anzubringen. Du musst eben bei Einfahrt in eine Straße auf die Beschilderung achten. Und mMn ist die von Dir bemängelte Beschilderung weder schlecht zu erkennen noch falsch angebracht, sondern ganz normal am Beginn der Straße.
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 26. August 2020 um 05:41:39 Uhr:
Selbst mit dem Fahrrad darf man da nicht durxh,das Schild bedeutet Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art.
Das ist meines Erachtens falsch. Hier wird nicht das
VZ 250beschrieben, sondern das
VZ 260.
Zitat:
@Mikele90 schrieb am 26. August 2020 um 08:41:14 Uhr:
Ich find es immer wieder interessant wie Leute meinen Polizist spielen zu müssen. Und sich dabei quer auf die Straße stellen.
Wie würde man sich denn hier als Bürger richtig verhalten ?
Ich meine, wenn hier mal eine Einbahnstrasse in falscher Richtung benutzt wird, sag ich es dem Autofahrer ja auch.
Zitat:
@ktown schrieb am 26. August 2020 um 08:55:16 Uhr:
Das ist meines Erachtens falsch. Hier wird nicht das VZ 250 beschrieben, sondern das VZ 260.Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 26. August 2020 um 05:41:39 Uhr:
Selbst mit dem Fahrrad darf man da nicht durxh,das Schild bedeutet Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art.
Hast recht,hat er ja auch geschrieben im ersten Beitrag.
Wenn man sich die Situation auf Google Maps in Lenzinghausen mal anschaut, vermute ich, dass das Einfahrtverbot aufgestellt wurde, um Durchgangsverkehr aus dieser Richtung zu vermeiden, der die Dorfstraße als "Abkürzung" zur Wertherstraße genutzt hat. Näheres weiß sicher die zuständige Behörde.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Bloetschkopf schrieb am 26. August 2020 um 05:41:39 Uhr:
Selbst mit dem Fahrrad darf man da nicht durxh,das Schild bedeutet Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art.
Vielleicht sind einfach zu viele Leute von der Hauptstraße fast gerade aus zu schnell da rein geknallt.
Das wäre für mich die einzige schlüssige Erklärung.
Falsch. Dann hast du nur den roten Kreis mit weißer Fläche innen. Das zählt dann für jedes Fahrzeug, egal ob mit, oder ohne Motor.
Das benannte Schild bedeutet das Kraftfahrzeuge aller Art, ein- und mehrspurig (exemplarisch durch Motorrad und PKW dargestellt), dort nicht langfahren dürfen.
Und zum Thema mit den fehlenden Richtungspfeilen/vorgeschriebene Fahrtrichtung.
Unmittelbar dahinter ist ja die Bielefelder Straße. Zwangspfeile, oder ein Schild mit vorgeschriebener Fahrtrichtung würden dann ja dazu führen, das alle aus der Waldstraße kommenden Fahrzeuge dann nur nach links in die Bielefelder Straße abbiegen dürften.
Zitat:
@Mikele90 schrieb am 26. August 2020 um 08:41:14 Uhr:
Ich find es immer wieder interessant wie Leute meinen Polizist spielen zu müssen. Und sich dabei quer auf die Straße stellen.
Naja, ich würde einen Autofahrer vielleicht auch kurz und freundlich darauf hinweisen, wenn sich die Möglichkeit bietet. Die Durchfahrt versperren würde ich wohl nicht.
Ich weise bei Gelegenheit (wenn ich gerade im Vorgarten bin) die Leute bei uns in der Strasse darauf hin, dass sie gerade im Parkverbot parken wollen... unser Ordnungsamt verteilt gern freundliche (kostenpflichtige) Zettel an der Stelle. Manche bedanken sich, andere ignorieren es und freuen sich teilweise über die Rechnung vom Ordnungsamt. Von mir ist es eher als Hinweis, wenn die Leute da parken wollen interesiert es mich sonst nicht; ich gönne dem Ordnungsamt einfach nicht die Zusatzeinahmen ;-). (ausser man parkt mal wieder meine Einfahrt zu).
Zitat:
@mastert19 schrieb am 25. August 2020 um 23:45:25 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 25. August 2020 um 23:38:36 Uhr:
Wie kommst du darauf? So eine Vorschrift gibt es nicht.Doch natürlich. Zum Beispiel einer normalen Kreuzung. Rechts vor links. Ich darf gerade aus und nach links. Recht ist eine Einbahnstraße. Da darf ich nicht rein. Dann habe ich einmal auf der Straße auf der ich fahre das blaue Schild mit den weißen Pfeilen die mir vorgibt wo ich lang fahren darf. In dem Fall geradeaus und links. Recht nicht wegen Einbahnstraße. Dann habe ich an der Einbahnstraße noch das Schild das ich nicht rein darf. Das blaue Schild ist an jeder Kreuzung (so kenn ich es) an der bestimmt Fahrtrichtungen vorgeschrieben sind.
Nö, so eine Vorschrift gibt es nicht.
Du vermischt Einbahnstraßen (die gelten für alle) mit Durchfahrtsbeschränkungen (die gelten in dem Fall nur für Motorfahrzeuge). Mit dem Eselkarren oder Fahrrad oder Elektroroller etc. darfst du dort einfahren, also wäre das blaue Schild mit dem weißen Pfeil dort falsch. In deinem Fall gibt es keine allgemeingültige vorgeschriebene Fahrtrichtung.
Zitat:
@birscherl schrieb am 26. August 2020 um 09:43:36 Uhr:
Durchfahrtsbeschränkungen (die gelten in dem Fall nur für Motorfahrzeuge). Mit dem Eselkarren oder Fahrrad oder Elektroroller etc. darfst du dort einfahren,
Kommt darauf an:
VZ 260 gilt für alle Kfz
VZ 250 gilt auch für Fahrräder und Eselkarren.
Zitat:
@mastert19 schrieb am 25. August 2020 um 23:46:48 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. August 2020 um 23:40:34 Uhr:
Der Fußgängerverkehr ist von diesem Schild nicht betroffen. Deshalb darfst du da zu Fuß durch.
Das Verkehrszeichen für die vorgeschriebene Fahrtrichtung steht auch an Kreuzungen mit Einbahnstraßen. Da darf ich aber als Fußgänger auch durch. Also kann die Erklärung nicht ganz passen.
Ich nehme an, du bist Lehrer oder so, weil du so auf eine Begründung pochst. Wir Bürger müssen und können nicht alles begründen, zumal es uns in der Rechtssprechung auch nicht weiter hilft. Frag "die Obrigkeit", wenn du eine Begründung willst.
Gibt es irgendwo im Thread eigentlich auch ein Foto vom besagten Schild welches dort an der Dorfstraße steht?
Hier sind sich offenbar nicht alle einig, ob nun Zeichen 250 oder 260 gilt.