Dürfen die das!!
Sagt mir bitte ob der Landkreis
sowas darf?
(Sorry für das A3 ferne Thema aber ich muss das jetzt loswerden.Bin echt sauer.)
Ich war 20Km/h zu schnell unterwegs, passiert mir echt selten,ist erst das zweite mal in meiner Karriere
als Autoliebhaber.
Muss nun 35€ bezahlen, was kein Problem darstellt.
Da ich ganz clever bin vergess ich es zu überweisen
und soll jetzt 25€ Mahngebühr Zahlen!
Finde ich echt unverschähmt.
15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Braxton
Eigentlich brauchst du keine Mahngebühren zu bezahlen, da du erst durch die Mahnung in Verzug gesetzt wurdest und somit noch nicht dafür belangt werden kannst. Erst bei einer weiteren Mahnung musst du auch die Gebühren tragen (es sei denn, die Mahnung kam nach 1 Monat oder es wurde zuvor ein konkretes Datum genannt).
Ich weiss zwar nicht 100% wie es bei Behörden aussieht, aber ich weiss nichts davon, dass es sich anders gegenüber anderen Gläubigern vehält 😉
Das stimmt nicht mehr seit dem 01.01.2004. Bereits nach Ablauf des Zahlungsziel bist Du automatisch in Zahlungsverzug. Dafür ist keine Mahnung mehr notwendig.
Daher ist es ab der ersten Mahnung erlaubt Mahngebühren zu fordern. Ob man natürlich drauf besteht bleibt jeder Firma selbst überlassen, und wird in vielen Fällen kulanterweise übergangen. Bei Behörden sollte man allerdings ein wenig vorsichtiger sein, da die recht giftig werden können, aber... no Risk no Fun!
Aber gerade wenn Mahnung und Zahlung recht nah beeinander sind, geht man als Mahnender davon aus, dass sich das überschnitten hat.