Dürfen die das!!
Sagt mir bitte ob der Landkreis
sowas darf?
(Sorry für das A3 ferne Thema aber ich muss das jetzt loswerden.Bin echt sauer.)
Ich war 20Km/h zu schnell unterwegs, passiert mir echt selten,ist erst das zweite mal in meiner Karriere
als Autoliebhaber.
Muss nun 35€ bezahlen, was kein Problem darstellt.
Da ich ganz clever bin vergess ich es zu überweisen
und soll jetzt 25€ Mahngebühr Zahlen!
Finde ich echt unverschähmt.
15 Antworten
@Zé80
also mal ganz ehrlich, wenn es sogar kein problem für dich ist die 35€ zu zahlen, dann frag ich mich doch warum du nicht gezahlt hast ?
Find ich i.O. vom Ordnungsamt, denn sonst meinen manche man könnte es rausschieben wie man will.
Meine Meinung
Gruß Thom :-)
bei uns in italien wird verdoppelt!
ist auch richtig so, schließlich hat man ja nicht nur ein paar tage zeit zu zahlen!
Ich sage nicht das ich die 35€ so locker sitzen hab sondern das es i. O. ist für den Verstoß.
Aber mit 25€ Gebühren hab´ ich nicht gerechnet.
Wenn´s aber so üblich ist werd ich mich damit anfreunden.
Bei der ersten Mahnung dürfen soweit ich weiß noch keine Mahngebühren raufgeschlagen werden,das ist ja quasi so eine Art Erinnerung,zahl die 35 Euro und gut.
In Verwaltungen wird ein hoher Aufwand für das Inkasso austehender Forderungen betrieben. Da die öffentliche Hand nicht nach dem Leistungs- sondern dem Sorgfaltsprinzip arbeitet, kannst Du Dir vorstellen, dass dies auch höhere Kosten als in der freien Wirtschaft erzeugt (obwohl Mahnkosten in dieser Höhe auch in der freien Wirtschaft angemessen wären).
Der Rechnugnsbetrag spilt dabei keine Rolle; die 25 € hättest Du also auch bezahlt, wenn das Ordnungsgeld 5 € oder 50.000 € betragen hätte.
Und unstrittig sollte sein, dass diese Kosten vom Verursacher bezahlt werden; also von Dir und nicht vom Statt oder dem Steuerzahler 🙂
Greeetz, Thomas
Also ich würd die auch zahlen und gut ist.
Als ich damals geblitzt wurde (38 zuviel!!), hab ich 125 zahlen müssen. Davon waren 25 Bearbeitungsgebühr!!! Das ist doch wohl der Hammer.
Als würd ich mich darüber nicht beschweren.
Gruss,
ricS0282
Mahngebühren dürfen bereits ab der ersten Mahnung aufgeschlagen werden.
Bei Verwaltungsakten sind die im Vergleich zur freien Wirtschaft sehr hoch.
Auch wenn's mir leid tut sagen zu müssen, aber wer eine Zahlung versäumt muß mit Konsequenzen rechnen. Sorry, völlig OK.
Zitat:
Original geschrieben von bortoman
bei uns in italien wird verdoppelt!
ist auch richtig so, schließlich hat man ja nicht nur ein paar tage zeit zu zahlen!
Aha. Von wo genau aus Italien kommst du? Schreib mir mal ne PN.
OB sies dürfen oder nicht spielt doch keine Rolle!
Zahlen und Gut ist!
Obwohl ich dich verstehen kann!
zahls und zieh die konequenz draus!
Gruss Cris
Zitat:
Original geschrieben von gargec
Mahngebühren dürfen bereits ab der ersten Mahnung aufgeschlagen werden.
Bei Verwaltungsakten sind die im Vergleich zur freien Wirtschaft sehr hoch.
Aber du mußt es nicht bezahlen 😁
Ich habe noch NIE Mahngebühren gezahlt wenn ich mal irgendwas vergessen habe zu bezahlen,auch wenn da Mahngebühren draufstanden hab ich die nicht mitbezahlt.
hi wanken
dann solltes du mal genau alle deine rechnungen überprüfen die du von der stadt bekommst, irgendwo werden sie dir diese schon anrechnen(mahngebühren)spreche aus erfahrung, habe auch 5€ mahng. nicht gezahlt würden mir dann bei meiner einkommensteuer angerechnet 🙂
gruss spanier
Zitat:
Original geschrieben von Spanier
hi wanken
dann solltes du mal genau alle deine rechnungen überprüfen die du von der stadt bekommst, irgendwo werden sie dir diese schon anrechnen(mahngebühren)spreche aus erfahrung, habe auch 5€ mahng. nicht gezahlt würden mir dann bei meiner einkommensteuer angerechnet 🙂gruss spanier
Nö,ich meine ja auch z.B. andere Sachen.
mein reden ist immer
Politiker,Kirchen,Banken,Versicherungen und der Statt Legale Verbrecher (also ab in die Politik)🙂 🙂 😉
gruss spanier
Eigentlich brauchst du keine Mahngebühren zu bezahlen, da du erst durch die Mahnung in Verzug gesetzt wurdest und somit noch nicht dafür belangt werden kannst. Erst bei einer weiteren Mahnung musst du auch die Gebühren tragen (es sei denn, die Mahnung kam nach 1 Monat oder es wurde zuvor ein konkretes Datum genannt).
Ich weiss zwar nicht 100% wie es bei Behörden aussieht, aber ich weiss nichts davon, dass es sich anders gegenüber anderen Gläubigern vehält 😉